Bridge the Gap.

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Bundesministerien

In 2 Aussagen genannt.

Sondervotum 4.4 Sondervotum FDP+Sachverständiger (Sauter, Gerschau, Ramms) S. 61–62

FDP und Ramms: NSR als stehendes Gremium im Kanzleramt mit Nationalem Sicherheitsberater; Abschaffung des Bundessicherheitsrats

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„Ressortinteressen sollen strukturiert abgewogen werden und zu einer einheitlichen Regierungsentscheidung zur Umsetzung langfristiger strategischer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ressortinteressen sollen strukturiert abgewogen werden und zu einer einheitlichen Regierungsentscheidung zur Umsetzung langfristiger strategischer Ziele beitragen. − Die politische Entscheidungsebene besteht aus dem Bundeskanzler sowie den sicherheitspolitisch relevanten Ministern (AA, BMI, BMVg, BMJ, BMF, BMZ, BMWK, BKAmt). Die Kompetenzen und Interessen der Bundesländer werden von einem Ständigen Vertreter der Bundesländer eingebracht.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 61–62 (Original, neues Fenster)

Der Nationale Sicherheitsrat soll ein stehendes, dem Chef des Bundeskanzleramts unterstelltes Gremium sein, koordiniert durch einen Nationalen Sicherheitsberater. Politische Entscheidungsebene: Bundeskanzler plus relevante Minister (AA, BMI, BMVg, BMJ, BMF, BMZ, BMWK, BKAmt) sowie ein Ständiger Vertreter der Länder. Verwaltungsunterbau aus entsandten Ressortvertretern; Lagezentrum und Analysezentrum am Kanzleramt. Nach Schaffung des NSR sei der Bundessicherheitsrat aufzulösen, um Doppelstrukturen zu vermeiden.

Hinweis: Sondervotum FDP (Sauter, Gerschau) und Sachverständiger Ramms. Bezieht sich auf das FDP-Positionspapier vom 20.06.2023.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: FDP-Fraktion, Sachverständiger Ramms, Bundeskanzleramt, Bundesministerien… enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.5 Sondervotum Sachverständige (Gießmann, Geis, Mielke) S. 62–63

Sachverständige Gießmann, Geis, Mielke: Weder Kabinettsausschuss noch Staatssekretärsrunde allein ausreichend; beides sei erforderlich

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„Nur das Bundeskabinett, bzw. ein vom Kabinett mandatierter Ausschuss in Form einer beim Kanzleramt angesiedelten und zur zentralen strategischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nur das Bundeskabinett, bzw. ein vom Kabinett mandatierter Ausschuss in Form einer beim Kanzleramt angesiedelten und zur zentralen strategischen Steuerung geeigneten Institution in Zuständigkeit der Bundesregierung als Ganzes, kann gewährleisten, dass ressortspezifische Interessen nicht einen herausgehobenen Maßstab für koordiniertes Handeln im internationalen Krisenmanagement bilden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 62–63 (Original, neues Fenster)

Die Sachverständigen halten es nicht für zielführend, einen neuen Kabinettsausschuss und eine verbesserte Staatssekretärs-Zusammenarbeit als alternative Optionen zu betrachten. Nur ein vom Kabinett mandatierter, beim Kanzleramt angesiedelter Ausschuss könne gewährleisten, dass ressortspezifische Interessen nicht den Maßstab für koordiniertes Krisenmanagement bilden. Gleichzeitig könne kein zentralisiertes Gremium das Ressortprinzip ersetzen; die Ressorts trügen weiterhin hohe Verantwortung. Beides sei erforderlich: politisch-strategische Gesamtverantwortung der Bundesregierung UND integrierte ressortgemeinsame Steuerung.

Hinweis: Sondervotum der Sachverständigen Prof. Dr. Dr. Hans-Joachim Gießmann, Prof. Dr. Anna Geis und Dr. Katja Mielke.