Bridge the Gap.

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Bundeskabinett

In 2 Aussagen genannt.

Sondervotum 4.5 Sondervotum Sachverständige (Gießmann, Geis, Mielke) S. 62–63

Sachverständige Gießmann, Geis, Mielke: Weder Kabinettsausschuss noch Staatssekretärsrunde allein ausreichend; beides sei erforderlich

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„Nur das Bundeskabinett, bzw. ein vom Kabinett mandatierter Ausschuss in Form einer beim Kanzleramt angesiedelten und zur zentralen strategischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nur das Bundeskabinett, bzw. ein vom Kabinett mandatierter Ausschuss in Form einer beim Kanzleramt angesiedelten und zur zentralen strategischen Steuerung geeigneten Institution in Zuständigkeit der Bundesregierung als Ganzes, kann gewährleisten, dass ressortspezifische Interessen nicht einen herausgehobenen Maßstab für koordiniertes Handeln im internationalen Krisenmanagement bilden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 62–63 (Original, neues Fenster)

Die Sachverständigen halten es nicht für zielführend, einen neuen Kabinettsausschuss und eine verbesserte Staatssekretärs-Zusammenarbeit als alternative Optionen zu betrachten. Nur ein vom Kabinett mandatierter, beim Kanzleramt angesiedelter Ausschuss könne gewährleisten, dass ressortspezifische Interessen nicht den Maßstab für koordiniertes Krisenmanagement bilden. Gleichzeitig könne kein zentralisiertes Gremium das Ressortprinzip ersetzen; die Ressorts trügen weiterhin hohe Verantwortung. Beides sei erforderlich: politisch-strategische Gesamtverantwortung der Bundesregierung UND integrierte ressortgemeinsame Steuerung.

Hinweis: Sondervotum der Sachverständigen Prof. Dr. Dr. Hans-Joachim Gießmann, Prof. Dr. Anna Geis und Dr. Katja Mielke.
Sondervotum 4.5 Sondervotum Sachverständige (Gießmann, Geis, Mielke) S. 63

Sachverständige Gießmann, Geis, Mielke: Einrichtung eines Kabinettsausschusses für integrierte Gesamtsteuerung mit einsatzunterstützendem Unterbau

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„Sachlich angemessen wäre folglich die Einrichtung eines Kabinettsausschusses für die integrierte Gesamtsteuerung mit einsatzunterstützendem Unterbau …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Sachlich angemessen wäre folglich die Einrichtung eines Kabinettsausschusses für die integrierte Gesamtsteuerung mit einsatzunterstützendem Unterbau sowie eine deutlich intensivierte operativ -strategische Planung und Entwicklung ressortspezifischer Instrumente sowie eine entsprechend aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit der Ressorts bereits vor und während der Einsätze. Einsatzrelevante Informationen aus den Ressorts sollten dabei mit Informationen aus Quellen des Bundes zusammengeführt und als gemeinsames Lagebild dem Kabinett und den beteiligten Ressorts zur Verfügung stehen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 63 (Original, neues Fenster)

Empfohlen wird die Einrichtung eines Kabinettsausschusses für die integrierte Gesamtsteuerung mit einsatzunterstützendem Unterbau, kombiniert mit deutlich intensivierter operativ-strategischer Planung und ressortspezifischer Instrumentenentwicklung. Einsatzrelevante Informationen aus den Ressorts und aus Bundesquellen sollten zu einem gemeinsamen Lagebild für Kabinett und Ressorts zusammengeführt werden. Abgestimmte Einsatzführung erlaube wirkungsverstärkende Synergien und sei zugleich kosteneffektiv.

Hinweis: Sondervotum Gießmann, Geis, Mielke.