Grüne und Sachverständige: Erweiterte Kernfamilien-Definition; Fortsetzung humanitärer Aufnahmen über Bundesaufnahmeprogramm hinaus
„Insbesondere alleinstehende Frauen, die im selben Haushalt wie die lokal beschäftigte Person leben und sowohl finanziell als auch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insbesondere alleinstehende Frauen, die im selben Haushalt wie die lokal beschäftigte Person leben und sowohl finanziell als auch sicherheitstechnisch von der Person abhängig sind, müssen zur Kernfamilie dazugezählt werden. Das gilt ausdrücklich für volljährige alleinstehende Töchter. Notfalls sollten auch vereinfachte oder nachträgliche Visaverfahren für gefährdete lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewendet werden. Zudem sollte der (Kern -)Familie eines gefährdeten lokalen Mitarbeiters oder einer gefährdeten lokalen Mitarbeiterin ein vereinfachtes unbürokratisches Verfahren zum Nachzug nach Deutschland ermöglicht werden.“
Die Definition der Kernfamilie solle dem regionalen Verständnis angepasst werden; insbesondere alleinstehende Frauen (auch volljährige Töchter), die im selben Haushalt leben und finanziell wie sicherheitstechnisch abhängig sind, müssten dazugezählt werden. Vereinfachte oder nachträgliche Visaverfahren sowie unbürokratischer Kernfamiliennachzug sollten möglich sein. Deutschland müsse weiterhin Verantwortung für tätigkeits- oder vulnerabilitätsbedingt konkret gefährdete Afghaninnen und Afghanen übernehmen; das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) müsse über die Legislatur hinaus fortgesetzt werden, da tausende Fälle lägen aufbereitet vor.
Hinweis: Sondervotum Gambir, Düring, Spellerberg (Grüne) und Mielke. Die anschließende AfD-Replik 4.10.1 widerspricht in der Familiendefinition und beim BAP.
Thema: Ortskräfte
Akteure: Bündnis 90/Die Grünen, Sachverständige Mielke, Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, Bundesbehörden enquete\kap4-sondervoten.json