Bridge the Gap.

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Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

In 2 Aussagen genannt.

Sondervotum 4.10 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Gambir, Düring, Spellerberg, Mielke) S. 66

Grüne und Sachverständige: Erweiterte Kernfamilien-Definition; Fortsetzung humanitärer Aufnahmen über Bundesaufnahmeprogramm hinaus

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„Insbesondere alleinstehende Frauen, die im selben Haushalt wie die lokal beschäftigte Person leben und sowohl finanziell als auch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insbesondere alleinstehende Frauen, die im selben Haushalt wie die lokal beschäftigte Person leben und sowohl finanziell als auch sicherheitstechnisch von der Person abhängig sind, müssen zur Kernfamilie dazugezählt werden. Das gilt ausdrücklich für volljährige alleinstehende Töchter. Notfalls sollten auch vereinfachte oder nachträgliche Visaverfahren für gefährdete lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewendet werden. Zudem sollte der (Kern -)Familie eines gefährdeten lokalen Mitarbeiters oder einer gefährdeten lokalen Mitarbeiterin ein vereinfachtes unbürokratisches Verfahren zum Nachzug nach Deutschland ermöglicht werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 66 (Original, neues Fenster)

Die Definition der Kernfamilie solle dem regionalen Verständnis angepasst werden; insbesondere alleinstehende Frauen (auch volljährige Töchter), die im selben Haushalt leben und finanziell wie sicherheitstechnisch abhängig sind, müssten dazugezählt werden. Vereinfachte oder nachträgliche Visaverfahren sowie unbürokratischer Kernfamiliennachzug sollten möglich sein. Deutschland müsse weiterhin Verantwortung für tätigkeits- oder vulnerabilitätsbedingt konkret gefährdete Afghaninnen und Afghanen übernehmen; das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) müsse über die Legislatur hinaus fortgesetzt werden, da tausende Fälle lägen aufbereitet vor.

Hinweis: Sondervotum Gambir, Düring, Spellerberg (Grüne) und Mielke. Die anschließende AfD-Replik 4.10.1 widerspricht in der Familiendefinition und beim BAP.
Sondervotum 4.10.1 Replik AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) zum Sondervotum 4.10 S. 66

AfD-Replik: Lehnt erweiterte Kernfamilien-Definition und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan ab

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„Die AfD-Bundestagsfraktion spricht sich gegen die in diesem Sondervotum angeregte erhebliche Ausweitung der Kernfamilie aus. Die Anpassung an das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die AfD-Bundestagsfraktion spricht sich gegen die in diesem Sondervotum angeregte erhebliche Ausweitung der Kernfamilie aus. Die Anpassung an das regionale Verständnis könnte etwa Zweit- und Drittfrauen beinhalten, wie es zum Beispiel in Afghanistan der Fall ist. Aus Sicht der Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag ist die Definition der Kernfamilie eineindeutig: Dazu gehören zwei Generationen, die der Eltern (Mutter und Vater) und der leiblichen unverheirateten minderjährigen Kinder.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 66 (Original, neues Fenster)

Die AfD lehnt die im Grünen-Sondervotum vorgeschlagene Ausweitung der Kernfamilie ab. Eine Anpassung an das regionale Verständnis könne etwa Zweit- und Drittfrauen umfassen. Aus AfD-Sicht umfasst die Kernfamilie eindeutig zwei Generationen: Eltern und leibliche unverheiratete minderjährige Kinder. Außerdem wird das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan abgelehnt, da es u. a. wegen Missbrauchsversuchen bei der Visavergabe im Auswärtigen Amt zeitweise gestoppt und in den Haushaltsverhandlungen 2024/2025 deutlich gekürzt werden sollte. Das BAP gehöre „unverzüglich beendet“.

Hinweis: Replik der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter zum Sondervotum 4.10.