Bridge the Gap.

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Botschaft Kabul

In 8 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 8.1 — Diplomatische Präsenz S. 231–232

AM Maas-Entscheidung (03.05.2021): Botschaft Kabul bleibt, Generalkonsulat Masar-i-Scharif schließt zum 30.06.2021

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„Diesbezüglich hat der damalige Bundesaußenminister Maas am 3. Mai 2021 entschieden, die Deutsche Botschaft Kabul weiter zu betreiben (8.1.1.) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diesbezüglich hat der damalige Bundesaußenminister Maas am 3. Mai 2021 entschieden, die Deutsche Botschaft Kabul weiter zu betreiben (8.1.1.), während der Betrieb des Generalkonsulates Masar-i-Scharif eingestellt wurde (8.1.2.). … Ein Kurz-Krisenvorsorgeteam (Kurz-KVT), das eine Bestandsaufnahme des bestehenden Sicherheitskonzeptes der Deutschen Botschaft und Empfehlungen für die Zeit nach dem Abzug der Resolute Support Truppen machen sollte, reiste jedoch erst Anfang März 2021 nach Kabul. Die Empfehlungen für das neue Sicherheitskonzept wurden Ende März 2021, einen Monat vor dem damals noch gültigen Abzugsdatum, vorgelegt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 231–232 (Original, neues Fenster)

AM Maas entschied am 03.05.2021: Botschaft Kabul wird weiterbetrieben, Generalkonsulat Masar-i-Scharif (auf Camp Marmal) zum 30.06.2021 geschlossen. Aufgaben gingen auf die Botschaft Kabul über. Ein Kurz-Krisenvorsorgeteam reiste erst Anfang März 2021 nach Kabul; das neue Sicherheitskonzept wurde Ende März 2021 (einen Monat vor dem damals noch gültigen Abzugsdatum) vorgelegt. Eine bereits 2020 entworfene Vorlage zur Schließung des Generalkonsulats war im Frühjahr 2020 „angehalten“ worden, um nicht das Signal zu senden, dass der Abzug bereits beschlossen sei.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März bis Juni 2021 Akteure: Heiko Maas, Auswärtiges Amt, Botschaft Kabul, Generalkonsulat Masar-i-Scharif abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.1.1 — Botschaft Kabul S. 292–293

Deutsche Botschaft Kabul seit Anschlag 2017: aufgeteilt in Kernteam (Kabul) und Inlandsteam (Berlin); ca. 22 Entsandte vor Ort, davon 16 Sicherheitskräfte

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„Nach Angaben des Zeugen Bledjian, Sicherheitsbeauftragter der Deutschen Botschaft Kabul, hätten an der Botschaft vor Ort im Zeitraum von Mai 2020 bis …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach Angaben des Zeugen Bledjian, Sicherheitsbeauftragter der Deutschen Botschaft Kabul, hätten an der Botschaft vor Ort im Zeitraum von Mai 2020 bis Juni 2021 „rund 22 Entsandte”, davon „ungefähr 16 Sicherheitskräfte”, gearbeitet. … netto drei, brutto sechs, Pi mal Daumen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 292–293 (Original, neues Fenster)

Seit dem schweren Anschlag 2017 arbeitete die Botschaft Kabul aufgeteilt in ein Kernteam vor Ort und ein Inlandsteam in Berlin (Rechts- und Konsularfragen). Im UZ vor Ort: ca. 22 Entsandte, davon ca. 16 Sicherheitskräfte; die Entsandten arbeiteten in einem Rotationsmodell mit 4–6 Wochen Standzeit. Im Resultat netto drei politische und konsularische Referenten dauerhaft vor Ort (brutto sechs).

Thema: Lageeinschätzung Akteure: Botschaft Kabul, Bledjian abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 3.2.3 — Signalwirkung S. 460–461

DKOR Botschaft Kabul 20.06.2021: Charter wären „Punktsieg für die Taliban“, „Perzeptionen sind wirkmächtiger als Realitäten“

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„Perzeptionen sind wirkmächtiger als Realitäten! Daher rate die Botschaft „von Plänen, Ortskräfte der Bundeswehr in Masar-i-Scharif mit Charterflügen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Perzeptionen sind wirkmächtiger als Realitäten! Daher rate die Botschaft „von Plänen, Ortskräfte der Bundeswehr in Masar-i-Scharif mit Charterflügen nach Deutschland auszufliegen, dringend ab. … Solche Flüge würden wahrgenommen als weiterer klarer Punktsieg für die Taliban. Sie hätten nach hiesigem Erachten schwerwiegende Auswirkungen auf die weitere DEU Zusammenarbeit mit AFG und würden das Vertrauen der AFG Bevölkerung auf eine friedliche Konfliktlösung ohne gewaltsame Machtübernahme durch die Taliban weiter untergraben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 460–461 (Original, neues Fenster)

Eine DKOR der Deutschen Botschaft Kabul vom 20.06.2021 (Mitverfasser Botschafter Zeidler) riet von Charterflügen „dringend“ ab: Sie würden als „Punktsieg für die Taliban“ wahrgenommen, das wesentliche deutsche Narrativ (zivile Unterstützung bleibt) konterkarieren und „erdrutschartige Bewegungen“ auch im zivilen Bereich auslösen.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-06-20 Akteure: Botschaft Kabul, Zeidler abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Sondervotum 4.2 Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) S. 59

AfD: Schönmalerei im AA und unzureichende Parlamentsunterrichtung; unabhängige Evaluierung nach SIGAR-Vorbild gefordert

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„Charakterisieren lässt sich dies als organisationsinterne „Schönmalerei“ insbesondere im Auswärtigen Amt. Der Informationsfluss an den Deutschen Bundestag erfolgte in „homöopathischen Dosen“.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 59 (Original, neues Fenster)

Eine Auswertung der politischen Halbjahresberichte der Botschaft Kabul (2002–2022) zeige ein Ausblenden zentraler Probleme (Drogen erstmals 2007, Migration erstmals 2016, Korruption vor 2010 nur marginal). Die AfD spricht von „Schönmalerei“ insbesondere im Auswärtigen Amt; der Informationsfluss an den Bundestag sei in „homöopathischen Dosen“ erfolgt. Gefordert wird eine unabhängige externe Evaluierung der Zielerreichung, etwa nach Vorbild des US-amerikanischen Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR).

Hinweis: Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter).
Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2002–2022 Akteure: Auswärtiges Amt, Botschaft Kabul, Bundestag, SIGAR (USA)… enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.3 — Charterflug S. 1045–1049

Juni 2021: AKK-Charterflug-Pläne scheitern, Botschaft Kabul warnt vor „Punktsieg für die Taliban”

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„„Die Botschaft rät […] von Plänen, Ortskräfte der Bundeswehr in Masar-e Scharif mit Charterflügen nach Deutschland auszufliegen, dringend ab. Solche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Die Botschaft rät […] von Plänen, Ortskräfte der Bundeswehr in Masar-e Scharif mit Charterflügen nach Deutschland auszufliegen, dringend ab. Solche Flüge würden wahrgenommen als weiterer klarer Punktsieg für die Taliban. Sie hätten nach hiesigem Erachten schwerwiegende Auswirkungen auf die weitere DEU Zusammenarbeit mit AFG und würden das Vertrauen der AFG Bevölkerung auf eine friedliche Konfliktlösung […] weiter untergraben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1045–1049 (Original, neues Fenster)

Im Juni 2021 drängte Ministerin Kramp-Karrenbauer (laut BMVg-Leitungsklausur-Protokoll vom 10.06.2021) auf zivile Charterflüge zur medienwirksamen Mitnahme von Ortskräften vor dem Bundeswehr-Abzug. Botschaft Kabul (20.06.2021) und General Meyer (20.06.2021) warnten dringend ab. General Hoppe sah „greifbare Risiken” und ein „hohes Risiko zu scheitern”. Das Vorhaben „Unternehmen 25.06.” wurde am 22.06.2021 abgeblasen.

Thema: Ortskräfte Juni 2021 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, Botschaft Kabul, General Meyer, General Hoppe sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 10.1 — Evakuierungsplanung S. 820

CDU/CSU: AA-Vorgehen im Kurz-KVT war „fahrlässig”, gravierende Probleme beim Sammelpunkt nicht behoben

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„Angesichts der Tatsache, dass die Botschaft mit Blick auf eine mögliche Evakuierung des Personals und deutsche Staatsbürger in Afghanistan erhebliche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Angesichts der Tatsache, dass die Botschaft mit Blick auf eine mögliche Evakuierung des Personals und deutsche Staatsbürger in Afghanistan erhebliche Defizite aufwies, könnte man das Vorgehen des AA im Zuge des Kurz-KVT für die Botschaft Kabul, die wenige Jahre zuvor Ziel eines schweren Anschlags und die am stärksten gefährdete Auslandsvertretung war, wohl als fahrlässig bezeichnen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 820 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet das Krisenvorsorgeteam (KVT) Frühjahr 2021 als unzureichend: Sammelpunkt für nur 20 Personen (bei bis zu 300 Deutschen), fehlende Transportkapazitäten, nicht umgesetzte Helikopter-Anmietung. Trotz Identifikation der Mängel wurden diese bis August 2021 nicht behoben. Dies sei „fahrlässig”.

Hinweis: Stark wertende Bewertung („fahrlässig”) aus dem Sondervotum der CDU/CSU.
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11 — Dank S. 833–834

CDU/CSU dankt Einsatzkräften und Freiwilligen am Flughafen Kabul ausdrücklich

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„Der Dank der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt den Mitarbeitern der Botschaft Kabul inklusive der dort eingesetzten Mitarbeiter des BND und der BPol …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Dank der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt den Mitarbeitern der Botschaft Kabul inklusive der dort eingesetzten Mitarbeiter des BND und der BPol, den Soldaten der militärischen Evakuierungsoperation und allen deutschen und afghanischen Freiwilligen, die vor Ort im Einsatz waren und ihr Leben riskierten. […] Unser Gedenken gilt im Besonderen den Opfern des Anschlages am 26. August 2021.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 833–834 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dankt ausdrücklich allen am Flughafen Kabul eingesetzten Kräften (Botschaft, BND, BPol, Bundeswehr, deutsche und afghanische Freiwillige) und gedenkt der Opfer des Anschlags vom 26.08.2021 (Abbey Gate). Die Leistung (knapp 5.000 evakuierte Personen) sei eine „Gemeinschaftsleistung im besten Sinne”.

Thema: Evakuierungsoperation 16.–27.08.2021 Akteure: Botschaft Kabul, BND, Bundespolizei, Bundeswehr… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.1 — Evakuierungspläne S. 910–911

Krisenpläne griffen nicht ineinander, kein gemeinsamer Evakuierungsplan von AA und BMVg

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„„In Ermangelung gangbarer Alternativen … fällt Compound 1 der Botschaft bis auf weiteres die Rolle als möglicher Sammelpunkt im Evakuierungsfall zu.” (Krisenplan Botschaft, 09.08.2021)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 910–911 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Die Krisenplanung der Botschaft Kabul und die Eventualfallplanung der Bundeswehr griffen nicht ineinander. Es habe keinen gemeinsamen Evakuierungsplan gegeben. Die Botschaft war als einziger Sammelpunkt vorgesehen, der bei der Evakuierung am 15.08.2021 nicht nutzbar war. Niemand habe eine Antwort auf die Frage gehabt, wie der Transport vom Sammelpunkt zum Flughafen ablaufen sollte. Das AA-Krisenreaktionszentrum hatte die BMVg-Eventualfallplanung nicht vorliegen. Die Stelle des Militärattachés in Kabul war 2021 vakant.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.