Bridge the Gap.

← Alle Akteure

BND

In 79 Aussagen genannt, an 2 Ereignissen beteiligt.

Ereignisse

13. August 2021 Berlin 25 Stimmen

Krisenstab tagt zur Lage in Afghanistan

Der Krisenstab entscheidet sich gegen eine unmittelbare militärische Evakuierung. Der BND hält die Übernahme Kabuls vor dem 11. September für unwahrscheinlich.

Beteiligt: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI, BND, Heiko Maas

Aussagen

Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.1 — Ausgangslage S. 156

BMVg-Einschätzung Frühjahr 2020: „strategisches Patt”: Taliban ~60.000, ANSF ~300.000, Raumkontrolle Taliban ~40 % (BND)

Originalstelle
„Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens bestand noch immer das sogenannte strategische Patt, das heißt, die Taliban und die afghanischen Sicherheitskräfte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens bestand noch immer das sogenannte strategische Patt, das heißt, die Taliban und die afghanischen Sicherheitskräfte haben sich einigermaßen ausgeglichen. … Die Zahl der Taliban habe man im BMVg im Frühjahr 2020 auf ca. 60 000 Kämpfer geschätzt, wohingegen die afghanischen Sicherheitskräfte aus circa 300 000 Soldatinnen und Soldaten bestanden hätten. Die Raumkontrolle der Taliban habe nach Aussage des Zeugen H. H., Leiter des Referates für Beschaffung in Afghanistan und Pakistan des Bundesnachrichtendienstes (BND), im Februar 2020 bei etwa 40 Prozent der Landesfläche gelegen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 156 (Original, neues Fenster)

Aus BMVg-Sicht (Oberstleutnant i. G. G.) habe zum Zeitpunkt von Doha ein „strategisches Patt” bestanden (Taliban ~60.000 Kämpfer, ANSF ~300.000 Soldat:innen). Die Taliban-Raumkontrolle lag laut BND (H. H.) im Februar 2020 bei etwa 40 % der Landesfläche. Bekannt war, dass die ANSF langfristig auf externe Unterstützung (Ausbildung und Finanzierung) angewiesen sein würden.

Hinweis: BND-Wert ~40 % weicht von Mielkes 60 % und Martys <10-%-vollständige-Kontrolle ab. Dokumentiert sind drei unterschiedliche Lagebilder.
Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Februar 2020 Akteure: BMVg, BND abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 2.2 — Panel 2: Territoriale Kontrolle S. 172

Marty: Taliban kontrollierten <10 % vollständig; BND: ~55 % der Fläche unter Taliban-Einfluss

Originalstelle
„Spezifisch bedeutete dies, dass die Taliban damals nur sehr wenige Distrikte vollständig kontrollierten, namentlich weniger als 10%. Die afghanische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Spezifisch bedeutete dies, dass die Taliban damals nur sehr wenige Distrikte vollständig kontrollierten, namentlich weniger als 10%. Die afghanische Republik kontrollierte demgegenüber signifikant mehr Distrikte, ungefähr um ein Drittel. … Der BND ging im Februar 2020 davon aus, dass ca. 55 Prozent der Fläche Afghanistans unter Einfluss oder Kontrolle der Taliban gestanden hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 172 (Original, neues Fenster)

Der Ausschuss dokumentiert zwei unterschiedliche Lagebilder zur territorialen Kontrolle: Marty (Journalist vor Ort) berichtete von <10 % vollständiger Taliban-Kontrolle, ein Drittel unter Regierung; der BND schätzte im Februar 2020 ca. 55 % der Landesfläche unter Taliban-Einfluss oder -Kontrolle. Die Sachverständige Jalil hob hervor, dass viele Distrikte „umstrittene Gebiete” waren, die zwischen den Seiten hin und her wechselten.

Thema: Lageeinschätzung Akteure: Franz J. Marty, BND, Jalil abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 1.5 — Eilige Rückverlegung S. 245–246

Anfang 2021: Vorbereitung „zeit- und materialkritischer“ Rückverlegung; 200 Containeräquivalente zur Vernichtung identifiziert

Originalstelle
„Wir haben, als die Zeitlinien enger wurden und wir nicht absehen konnten, ob es jetzt wirklich Ende April wird mit der Rückverlegung oder ob wir …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir haben, als die Zeitlinien enger wurden und wir nicht absehen konnten, ob es jetzt wirklich Ende April wird mit der Rückverlegung oder ob wir darüber hinauskommen, angewiesen, Material zu identifizieren, was wir gegebenenfalls, wenn es zu einer eiligen oder zeit- und materialkritischen, wie wir es auch nachher genannt haben, Rückverlegung kommen sollte, dort vor Ort lassen würden und vernichten würden, obwohl wir es sowohl von dem Bedarf der Truppe als auch von der Bundeshaushaltsordnung als auch was immer zurückfliegen müssten, aber es zeitlich einfach nicht mehr geht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 245–246 (Original, neues Fenster)

Anfang 2021 wurden Vorbereitungen für eine „zeit- und materialkritische“ (eilige) Rückverlegung intensiviert. Das Einsatzführungskommando wurde angewiesen, ca. 200 Containeräquivalente Material der Kategorie 3 zu identifizieren, das bei einer eiligen Rückverlegung vor Ort gelassen oder vernichtet werden müsste. Ab Februar 2021 erfolgten laut Generalleutnant Pfeffer Ausplanungen für eine Rückverlegung innerhalb von 6–8 Wochen. Auch der BND musste eine Eventualfallplanung durchführen.

Thema: Abzug & Rückverlegung Anfang 2021 Akteure: BMVg, Bundeswehr, BND abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.1 — Staatssekretärsrunde S. 264

Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali nur viermal im gesamten Untersuchungszeitraum (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021)

Originalstelle
„Die Staatssekretärsrunden Afghanistan/Mali fanden am 4. Februar 2020, 4. August 2020, 5. November 2020 und am 2. März 2021 im BKAmt statt. … Einen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Staatssekretärsrunden Afghanistan/Mali fanden am 4. Februar 2020, 4. August 2020, 5. November 2020 und am 2. März 2021 im BKAmt statt. … Einen Austausch auf der Ebene der Staatssekretäre und in der Zusammensetzung … vom Bundeskanzleramt bis zum Wirtschaftsministerium einschließlich Finanzministerium hielt ich schon für sinnvoll …“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 264 (Original, neues Fenster)

Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BKAmt, Hoofe (BMVg), Jäger (BMZ), BND abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.4 — ND-Lage S. 267–269

Afghanistan in der wöchentlichen ND-Lage vor Juli 2021 „unterproportional” behandelt, wegen Sonderrunde Staatssekretärsrunde Afghanistan

Originalstelle
„Das liegt schlicht daran, dass es die Sonderrunde gab, Staatssekretärsrunde „Afghanistan”. Deswegen hat Afghanistan in der ND-Lage, sage ich mal …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das liegt schlicht daran, dass es die Sonderrunde gab, Staatssekretärsrunde „Afghanistan”. Deswegen hat Afghanistan in der ND-Lage, sage ich mal, unterproportional ein Thema gespielt, weil diese Staatssekretärsrunde nicht ganz identisch, aber doch in weiten Teilen personell identisch ist auch mit der ND-Lage, sodass wir keine Doppelung des Themas in der ND-Lage wollten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 267–269 (Original, neues Fenster)

Vor Juli 2021 sei Afghanistan in der wöchentlichen, „Geheim” eingestuften ND-Lage nur „hin und wieder” Thema gewesen, laut Dr. Maas (BKAmt) bewusst „unterproportional”, um Doppelungen mit der personell weitgehend identischen Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali zu vermeiden. Ab Juli und August 2021, als Provinzen an die Taliban fielen, sei die Dynamik so gestiegen, dass der BND eigeninitiativ Afghanistan-Themen anmeldete.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: Dr. Maas (BKAmt), BND abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.1.1 — Auftragsprofil BND S. 277–278

Anpassung des Auftragsprofils der Bundesregierung (APB) im Frühjahr 2020: „neue Schwerpunktsetzung” in anderer Region, Afghanistan-Außenstelle wurde geschlossen

Originalstelle
„Aus einer Vorlage zur Entscheidung an den Präsidenten des BND Dr. Kahl vom 25. Mai 2020 geht hervor, dass das APB im Frühjahr 2020 angepasst wurde. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus einer Vorlage zur Entscheidung an den Präsidenten des BND Dr. Kahl vom 25. Mai 2020 geht hervor, dass das APB im Frühjahr 2020 angepasst wurde. In der Folge gab es eine „neue Schwerpunktsetzung” mit Priorisierung in einer anderen Region. … es lag nicht daran, dass Afghanistan „abgegradet” wurde, sondern dass da halt ein zweiter Bedarf entstand und die begrenzten Ressourcen geprüft und neu verteilt werden mussten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 277–278 (Original, neues Fenster)

Eine VzE an BND-Präsident Kahl vom 25.05.2020 dokumentiert eine Anpassung des Auftragsprofils der Bundesregierung im Frühjahr 2020: eine andere Region erhielt höhere Priorität. Der BND-Zeuge O. W. stellte klar, Afghanistan sei nicht „abgegradet” worden; die begrenzten Ressourcen seien jedoch neu verteilt worden. In der Folge wurde eine Residenturaußenstelle in Afghanistan im Oktober 2020 geschlossen.

Thema: Nachrichtendienste Frühjahr / Oktober 2020 Akteure: BND, Dr. Kahl, O. W. abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.1.2 — BND-Residentur S. 279

BND in Afghanistan: Residentur Kabul und zwei Außenstellen zu Beginn, Kontakt zu „allen zentralen Playern”

Originalstelle
„In Afghanistan verfügte der BND zu Beginn des Untersuchungszeitraumes über eine Residentur in Kabul und über zwei weitere Außenstellen. … Das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In Afghanistan verfügte der BND zu Beginn des Untersuchungszeitraumes über eine Residentur in Kabul und über zwei weitere Außenstellen. … Das Aufgabenspektrum ist für alle drei Standorte das gleiche gewesen, nämlich die Verbindungspflege zu dort ansässigen Diensten, das Gewinnen von Informationen, insbesondere im regionalen Fokus des Umfeldes, also zu Nordafghanistan, Westafghanistan, Kabul-centric.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 279 (Original, neues Fenster)

Zu Beginn des Untersuchungszeitraumes unterhielt der BND in Afghanistan die Residentur Kabul und zwei Außenstellen. Aufgabe: Verbindungspflege zu lokalen Diensten, Informationsgewinnung mit Fokus Nord-, West- und Kabul-Region. Die Residentur hielt Kontakt zu allen zentralen Playern, auch militärischen und nachrichtendienstlichen Akteuren; Kommunikation per täglicher Telefonate und gesicherter Verbindung.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: BND, H. H. abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.1.2 — Sachgebiet LBAE S. 281

BND-Sachgebiet LBAE (Militär und Sicherheitslage AFG) am 17.08.2020 „chronisch unterbesetzt”; keine detaillierte Berichterstattung auf taktischer Ebene flächendeckend möglich

Originalstelle
„So vertrat der Zeuge in einer E-Mail an den Leitungsstab im BND am 17. August 2020 den Standpunkt, dass eine „detaillierte” Berichterstattung zur …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So vertrat der Zeuge in einer E-Mail an den Leitungsstab im BND am 17. August 2020 den Standpunkt, dass eine „detaillierte” Berichterstattung zur Sicherheits- und Bedrohungslage auf „taktischer Ebene” nicht für sämtliche Regionen Afghanistans erfolgen könne. Das Sachgebiet LBAE sei schon seit längerem „chronisch unterbesetzt”.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 281 (Original, neues Fenster)

Das BND-Sachgebiet LBAE (Militär, Sicherheitslage, Militante Opposition für Afghanistan) sei laut einer E-Mail des Sachgebietsleiters O. W. vom 17.08.2020 „chronisch unterbesetzt” gewesen; eine detaillierte taktische Berichterstattung zur Sicherheits- und Bedrohungslage habe nicht für sämtliche Regionen Afghanistans erfolgen können.

Thema: Nachrichtendienste 2020-08-17 Akteure: BND, O. W. abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.1.4 — Einklappen der Speichen S. 284

„Einklappen der Speichen” Juni 2021: BND-Aktivitäten an zwei Außenstellen eingestellt; Tätigkeit auf Kabul konzentriert; kein „ursächlicher” Grund für Fehleinschätzung

Originalstelle
„Trotz des verringerten Informationsaufkommens hat der Zeuge H. H. angegeben, dass aus nachrichtendienstlicher Sicht das Einklappen der Speichen nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Trotz des verringerten Informationsaufkommens hat der Zeuge H. H. angegeben, dass aus nachrichtendienstlicher Sicht das Einklappen der Speichen nicht als ursächlich für eine Fehleinschätzung über den Vorstoß und die Machtübernahme der Taliban anzusehen sei. … Insofern hat es jetzt für die Lageeinschätzung Kabul nach meiner Bewertung nicht die zentrale Rolle gespielt, dass die Präsenz zu diesem Zeitpunkt … in den Provinzen unsererseits eben nicht mehr vorhanden war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 284 (Original, neues Fenster)

Im Juni 2021 stellte der BND die Aktivitäten an zwei Außenstellen ein („Einklappen der Speichen”) und konzentrierte seine Tätigkeit auf Kabul. Das Informationsaufkommen verringerte sich. Der BND-Referatsleiter H. H. stellte jedoch fest, dass dies nach BND-Bewertung nicht ursächlich für eine Fehleinschätzung des Taliban-Vorstoßes auf Kabul gewesen sei, da der regionale Fokus der Außenstellen ein anderer war.

Thema: Nachrichtendienste Juni 2021 Akteure: BND, H. H., NATO abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.2.1 — Szenario 2013 S. 287

BND-Szenarienanalyse „Afghanistan 2020” (aus 2013): Wenn internationale Unterstützung nachlässt, können ANSF Staatsstrukturen nicht halten

Originalstelle
„Schon da [2013] wurde strategisch gesagt: „Wie sieht denn Afghanistan 2020 aus? Welche Szenarien können wir uns vorstellen?”, „und es war halt ein …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Schon da [2013] wurde strategisch gesagt: „Wie sieht denn Afghanistan 2020 aus? Welche Szenarien können wir uns vorstellen?”, „und es war halt ein Szenario: Wenn die Unterstützung nachlässt - was wir ja jetzt brutal hatten, Abzug -, dann können die afghanischen Sicherheitskräfte die Struktur des Staates nicht mehr aufrechterhalten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 287 (Original, neues Fenster)

Bereits 2013 erstellte der BND eine Szenarienanalyse „Afghanistan 2020”, die feststellte: Bei nachlassender Unterstützung der afghanischen Streitkräfte durch die Koalitionskräfte könnten die ANSF die staatlichen Strukturen nicht aufrechterhalten. Nach Aussage des BND-Sachgebietsleiters O. W. trat genau diese Bedingung angesichts des Abzugs ein.

Thema: Lageeinschätzung 2013 Akteure: BND, O. W. abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.2.2 — Szenario Emirat 2.0 S. 287–288

BND-Szenarienanalyse Dezember 2020: „Emirat 2.0” langfristig (>24 Mon.) „eher wahrscheinlich” (50–80 % Eintrittswahrscheinlichkeit)

Originalstelle
„Im Dezember des Jahres 2020 legte der BND eine weitere Szenarienanalyse vor, deren wesentlichen Inhalt er zuvor schon mündlich in der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Dezember des Jahres 2020 legte der BND eine weitere Szenarienanalyse vor, deren wesentlichen Inhalt er zuvor schon mündlich in der Staatssekretärsrunde am 5. November 2020 vorgetragen hatte und die sich mit den Entwicklungen in Afghanistan nach dem Jahr 2020 befasste. Darin wurde die Machtübernahme der Taliban und die Errichtung eines „Emirat 2.0” als „langfristig eher wahrscheinlich” befunden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 287–288 (Original, neues Fenster)

In einer im Dezember 2020 vorgelegten BND-Szenarienanalyse (zuvor mündlich in der Staatssekretärsrunde am 05.11.2020 vorgetragen) wurde das Szenario „Emirat 2.0” (Machtübernahme der Taliban) langfristig (>24 Monate) als „eher wahrscheinlich” eingestuft, was in der BND-Terminologie 50–80 % Eintrittswahrscheinlichkeit bedeutet. Bürgerkrieg „eher unwahrscheinlich” (20–50 %), inklusive Republik „unwahrscheinlich” (5–20 %). Kurz- bis mittelfristig (<24 Monate) wurde eine Fight&Talk-Phase als wahrscheinlich angegeben.

Thema: Lageeinschätzung November/Dezember 2020 Akteure: BND abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.2.2 — Wording Eintrittswahrscheinlichkeiten S. 288–289

Wahrscheinlichkeits-Wording des BND nicht auf StSR-Folien erläutert; Maas: „die genaue prozentuale Zuordnung nicht gekannt”

Originalstelle
„Gleichwohl sei im Rahmen einer „Nachbetrachtung” des BND festgestellt worden, dass „man beim Wording für den Bedarfsträger vielleicht Dinge anders …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Gleichwohl sei im Rahmen einer „Nachbetrachtung” des BND festgestellt worden, dass „man beim Wording für den Bedarfsträger vielleicht Dinge anders beschreiben” hätte sollen. So hat etwa der damalige Außenminister Maas in seiner Vernehmung angegeben, die genaue prozentuale Zuordnung durch den BND nicht gekannt zu haben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 288–289 (Original, neues Fenster)

In den Unterlagen für die Staatssekretärsrunde am 05.11.2020 fehlte die Erläuterung der BND-Wahrscheinlichkeits-Terminologie („eher wahrscheinlich” = 50–80 %). Vizepräsidentin Freiin von Uslar-Gleichen betonte, die Skala sei den Abnehmern täglich vertraut; gleichwohl räumte der BND in einer Nachbetrachtung ein, das Wording „vielleicht anders beschreiben” zu müssen. Außenminister Maas gab an, die genaue prozentuale Zuordnung nicht gekannt zu haben.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: BND, Freiin von Uslar-Gleichen, Heiko Maas abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.2.3 — Sprechzettel BND 26.07.2021 S. 290

BND-Sprechzettel 26.07.2021: Sturm der Taleban auf Kabul + Zusammenbruch ANDSF und Republik kurzfristig „unwahrscheinlich”; „Spagat” zwischen Botschaft Kabul und BND-Perzeption

Originalstelle
„Zusammenfassend bewerten wir die Bedrohungslage für Kabul-Stadt als „hoch”. Einen „Sturm der Taleban auf Kabul” – ebenso den Zusammenbruch der ANDSF …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zusammenfassend bewerten wir die Bedrohungslage für Kabul-Stadt als „hoch”. Einen „Sturm der Taleban auf Kabul” – ebenso den Zusammenbruch der ANDSF sowie der Republik an sich – halten wir (vorbehaltlich fortgesetzter finanzieller Unterstützung) kurzfristig für unwahrscheinlich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 290 (Original, neues Fenster)

Ein BND-Sprechzettel für ein Gespräch mit Sonderbeauftragtem Dr. Wieck vom 26.07.2021 bewertete die Bedrohungslage für Kabul-Stadt als „hoch”, einen kurzfristigen Sturm der Taliban auf Kabul oder Zusammenbruch der ANDSF und Republik aber als „unwahrscheinlich” (5–20 %), vorbehaltlich fortgesetzter finanzieller Unterstützung. Eine begleitende E-Mail nannte das Ziel, „elegant einen Spagat zwischen DEU-Bo und BND Perzeption” zu schaffen.

Thema: Lageeinschätzung 2021-07-26 Akteure: BND, Dr. Wieck, Jan Hendrik van Thiel abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.2.4 — Kampfkraft ANDSF S. 290–292

BND zu Kipppunkt ANDSF: ab 2016 mehr Abgänge als Rekrutierungen; Soll-Stärke wurde nie erreicht

Originalstelle
„Zwei Faktoren, die dabei aus unserer Sicht eine große Rolle gespielt haben, sind einerseits, dass die Personalstärke etwa im Bereich 2015/2016 einen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zwei Faktoren, die dabei aus unserer Sicht eine große Rolle gespielt haben, sind einerseits, dass die Personalstärke etwa im Bereich 2015/2016 einen Kipppunkt erreicht hatte. 2015 hatten wir noch mehr Rekrutierungen als Abgänge. 2016 hatte sich das umgekehrt. Da hatten wir das erste Mal mehr Abgänge als Rekrutierungen. Und das setzte sich dann in den Folgejahren 2017, 2018, 2019 fort, sodass die Iststärke immer weiter absank im Verhältnis zur Sollstärke.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 290–292 (Original, neues Fenster)

Laut BND-Sachgebietsleiter O. W. hätten die ANDSF im Bereich 2015/2016 einen Kipppunkt erreicht: ab 2016 mehr Abgänge als Rekrutierungen, die Iststärke der „Boots on the Ground” sank kontinuierlich. Zweiter Faktor: nachlassende Motivation seit Beginn der Doha-Verhandlungen 2018, weiter verstärkt durch die Biden-Abzugsentscheidung April 2021 und die Räumung von Bagram. Die ANDSF hätten dennoch „oft lange und intensiv gekämpft, bis Logistik zusammengebrochen und keine politische Rückendeckung mehr da war”.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: BND, O. W. abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.5 — Vereinfachtes Verfahren S. 408

Vereinfachtes Ortskräfteverfahren ab Mai 2021; BND-Bericht 30./31.03.2021 stuft alle Ortskräfte als „latent bedroht“ ein

Originalstelle
„[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan alle Ortskräfte als latent bedroht eingestuft hat, sowie mit dem Pressestatement der damaligen Bundesministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vom 17. April 2021 wurden innerhalb der Bundesregierung aktive Prozesse zur Anpassung des OKV [Ortskräfteverfahrens] eingeleitet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 408 (Original, neues Fenster)

Zwei Auslöser führten zum vereinfachten Verfahren ab Mai 2021: (1) ein BND-Bericht vom 30./31.03.2021, der alle Ortskräfte als „latent bedroht“ einstufte; (2) das Pressestatement von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer am 17.04.2021. Das vereinfachte Verfahren galt zunächst nur für Ortskräfte von BMVg und BMI.

Thema: Ortskräfte März–Mai 2021 Akteure: BND, Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg, BMI abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3 — Residentur BND S. 500–501

BND-Residentur (Compound 2): integrierte Evakuierungsplanung mit Botschaft, Verlegung zur Botschaft als Hauptweg

Originalstelle
„Also, der eine oder der hauptsächliche Weg war, zuerst an die deutsche Botschaft zu fahren und dort im Schoß der deutschen Botschaftsangehörigen das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Also, der eine oder der hauptsächliche Weg war, zuerst an die deutsche Botschaft zu fahren und dort im Schoß der deutschen Botschaftsangehörigen das Memorandum of Understanding mit der anderen Nation der Evakuierung zu nutzen und dort auch nicht als BND-Partikel sehr auffällig zu sein, sondern eben als Angehörige der deutschen Botschaft da aufzugehen oder auf den ersten Blick verborgen zu sein.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 500–501 (Original, neues Fenster)

Die BND-Residentur (Compound 2, ca. 1 km von der Botschaft entfernt) hatte gestufte Notfallpläne von „Verbleib” bis „Totalevakuierung”. Die Planung war laut Stellvertretendem Residenten T. G. integriert mit der Botschafts-Planung. Der Hauptweg war Verlegung zur Botschaft und gemeinsame Evakuierung über das US-MoA, um „als BND-Partikel” nicht aufzufallen. Die Residentur betrieb „Aggressive Housekeeping” ab Mai/Juni/Juli 2021 (Abbau redundanter Systeme) und begann die endgültige Materialvernichtung ab dem 13.08.2021.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Mai – August 2021 Akteure: BND, T. G., Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.4.1 — BND-Basisszenario S. 514–516

BND-Basisszenario Anfang August 2021: Einnahme Kabuls vor 11.09. „eher unwahrscheinlich“ (20–50 %)

Originalstelle
„Und wir haben daraus gesagt: Es dauert 30 bis 90 Tage. - Und wir haben dann gesagt: Für uns ist es eher unwahrscheinlich, dass die Taliban vor diesem Termin Kabul einnehmen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 514–516 (Original, neues Fenster)

Zeuge O. W. (BND, Sachgebietsleiter): Der BND hielt Anfang August eine Einnahme Kabuls vor dem 11.09.2021 für „eher unwahrscheinlich“ (in BND-Terminologie: 20–50 % Eintrittswahrscheinlichkeit). Grundlage: Taliban-Sprecher Schahin hatte angekündigt, Kabul nicht militärisch einzunehmen, sondern in 30–90 Tagen „friedlich übernehmen“ zu wollen, bestätigt durch ND-Aufkommen Anfang August. US-Präsident Biden hatte den 11.09. als Endabzugsdatum genannt; aus innenpolitischen Gründen sei für die USA ein Talibanflagge-Szenario am 9/11 „fatal“.

Thema: Nachrichtendienste Anfang August 2021 Akteure: BND, O. W. abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.4.2 — Kipppunkte S. 516–517

BND nannte fünf „Kipppunkte“: bei Eintritt 0–30 Tage bis Einnahme Kabuls

Originalstelle
„Aus den „Entwicklungen“ – so der Zeuge O. W. – im Juli und Anfang August 2021 sei im Referat LBA, das für die Auswertung zu Afghanistan zuständig …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus den „Entwicklungen“ – so der Zeuge O. W. – im Juli und Anfang August 2021 sei im Referat LBA, das für die Auswertung zu Afghanistan zuständig war, indes auch der Schluss gezogen worden, dass „eine Dynamik“ entstehen könne, die den „Termin“ 11. September 2021 „obsolet“ machen würde. Um diese Möglichkeit darzustellen, seien die sog. Kipppunkte in die Berichterstattung aufgenommen worden. … Wenn diese Kipppunkte eintreffen oder einer davon, dann kann es auch 0 bis 30 Tage sein. … Es war erstens die Isolierung von Kabul … Der zweite Kipppunkt war … die Einnahme eines der Provinzzentren rund um Kabul … Der dritte Punkt war der vollständige Abzug der US-Kräfte … Der vierte Punkt war der Abzug der Botschaften aus Kabul … Und der fünfte Kipppunkt war Absetzen oder Absetzbewegung der Führung Afghanistans, also des Präsidenten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 516–517 (Original, neues Fenster)

Der BND identifizierte fünf Kipppunkte, deren Eintreten Kabul in „0 bis 30 Tagen“ einnehmbar machen würde: (1) Isolierung Kabuls; (2) Einnahme der Provinzzentren um Kabul; (3) vollständiger US-Abzug; (4) Abzug der Botschaften; (5) Absetzbewegung der afghanischen Führung. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung sah der BND keine unmittelbaren Indikatoren für die Kipppunkte.

Thema: Nachrichtendienste August 2021 Akteure: BND abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.5.4 — BND-Bewertung DKOR S. 520

BND fand Haber-DKOR „alarmistisch“, Lagebild dadurch nicht verändert

Originalstelle
„Der Zeuge habe die „Sprache“ des Berichtes als „alarmistisch empfunden“, zumal die Sprache auch wieder im Bericht selbst relativiert worden sei. Zwar habe man den Bericht „intensiv“ gelesen, dennoch habe er das „Lagebild“ des BND nicht verändert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 520 (Original, neues Fenster)

BND-Zeuge O. W.: Der DKOR enthielt aus Sicht des BND fünf bis sechs Gesprächspartner mit unterschiedlichen Meinungen; keinen konkreten Punkt, der einen Kollaps Kabuls zum 15.08. beschrieben hätte. Die Sprache wirkte „alarmistisch“, das BND-Lagebild wurde dadurch nicht verändert.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: BND, O. W., Emily Haber abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 4.2.4.b — Lagevortrag BND S. 544

BND-Lagevortrag Krisenstab 13.08.: Übernahme Kabuls vor 11.09. „eher unwahrscheinlich“, Kipppunkte würden Prozess beschleunigen

Originalstelle
„Lagevortrag: TLB-Führung derzeit kein Interesse an mil. Einnahme Kabuls, aber Einfluss auf mil. Operationsführung der TLB nicht uneingeschränkt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Lagevortrag: TLB-Führung derzeit kein Interesse an mil. Einnahme Kabuls, aber Einfluss auf mil. Operationsführung der TLB nicht uneingeschränkt gegeben; Übernahme Kabuls durch TLB vor 11.9. eher unwahrscheinlich. Vollständiger mil. Abzug der IG, diplom. Absetzbewegungen oder Ausreise der AFG Eliten würden Prozess beschleunigen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 544 (Original, neues Fenster)

Der BND trug in der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 (Vizepräsidentin Freiin von Uslar-Gleichen, O. W., Dr. S. R.) sein Basisszenario vor: Eine militärische Übernahme Kabuls durch die Taliban vor dem 11.09.2021 sei „eher unwahrscheinlich“ (20–50 %). Faktoren, die den Prozess beschleunigen könnten: vollständiger US-Abzug, diplomatische Absetzbewegungen, Ausreise afghanischer Eliten. Die Kipppunkte wurden „dreimal“ betont.

Thema: Nachrichtendienste 2021-08-13 Akteure: BND, Freiin von Uslar-Gleichen, O. W., Dr. S. R. abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 4.2.4.b.cc — Zwei Protokollfassungen BND S. 543–545

Entwurfsfassung des Krisenstab-Protokolls enthielt sechs Kipppunkte ausführlich; Diehl kürzte sie eigeninitiativ

Originalstelle
„Und das habe ich dann mit Frau K. […] besprochen, dass wir das kürzen. Dann habe ich das selbst gekürzt, nicht auf Intervention des BND. […] Im Interesse des BND wäre es wahrscheinlich heute, wenn das lange Protokoll rausgegangen wäre.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 543–545 (Original, neues Fenster)

Im Entwurf des Krisenstab-Protokolls vom 13.08.2021 wurde der BND-Vortrag samt sechs Kipppunkten ausführlich wiedergegeben. Der Krisenbeauftragte Dr. Diehl kürzte die Endfassung eigeninitiativ auf eine Kurzfassung, aus der Erfahrung, dass beim BND nur „Kernaussagen hängen bleiben“. Heute räumt er ein, der BND habe wohl eher Interesse am langen Protokoll gehabt.

Thema: Nachrichtendienste 2021-08-13 Akteure: Diehl, BND abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.1 — Lage 15.08. S. 570

15.08.2021 morgens: Green Zone wurde geräumt; BND O. W.: „eine Person“ habe entschieden

Originalstelle
„Und hier in Kabul hat eine Person – wir wissen nicht, wer – entschieden, die Green Zone zu räumen. Das hat für die Sicherheitskräfte in Kabul, für …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Und hier in Kabul hat eine Person – wir wissen nicht, wer – entschieden, die Green Zone zu räumen. Das hat für die Sicherheitskräfte in Kabul, für Ghani, für ganz Afghanistan das Signal gegeben: Die internationale Gemeinschaft gibt uns auf. Und das war letztendlich der Knackpunkt, warum Kabul gefallen ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 570 (Original, neues Fenster)

Am 15.08.2021 zeigte sich, dass die US-Sicherheitskräfte die Green Zone bereits in der Nacht auf den 15.08. geräumt hatten, laut BND-Zeuge O. W. auf Entscheidung „einer Person, wir wissen nicht wer“. Dies habe für die afghanischen Sicherheitskräfte, für Präsident Ghani und ganz Afghanistan das Signal gesetzt, dass die internationale Gemeinschaft Afghanistan aufgebe; dies sei der „Knackpunkt“, warum Kabul fiel.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: USA, BND, O. W. abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.5–6.6 — Transport HKIA S. 565–567

Botschaft Kabul wurde am 15.08.2021 mit US-Helikoptern vom HQ Resolute Support an den Flughafen Kabul evakuiert

Originalstelle
„Es hat eher einer Flucht geglichen als einer kontrollierten Evakuierung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 565–567 (Original, neues Fenster)

Um 13.30 Uhr (Kabul) verließ der Konvoi die Botschaft. Vom Hauptquartier Resolute Support wurden die Mitarbeitenden der Deutschen Botschaft Kabul und des BND mit US-Helikoptern in einem Shuttle-Verkehr zum militärischen Teil des Flughafens transportiert. Zeuge T. G.: „Es hat eher einer Flucht geglichen als einer kontrollierten Evakuierung.“

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, BND, USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.9 — Kipppunkte S. 570–571

Alle fünf Kipppunkte trafen am 15.08.2021 in schneller Folge ein, Ghani-Flucht als fünfter

Originalstelle
„Die Kippunkte sind ja eingetroffen. Der letzte Kipppunkt war der Abgang von Ghani aus Kabul. … Es war ein Zusammenbruch der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Kippunkte sind ja eingetroffen. Der letzte Kipppunkt war der Abgang von Ghani aus Kabul. … Es war ein Zusammenbruch der afghanischen Sicherheitskräfte, der für eine gewisse Zeit ein Vakuum hinterlassen hat, und die Taliban haben das gefüllt. Und sie waren – im Nachgang haben sie das zumindest ausgesagt – selbst überrascht davon.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 570–571 (Original, neues Fenster)

Am 15.08.2021 traten laut BND alle fünf Kipppunkte in schneller Folge ein: Aufgabe der Green Zone (10.58 Uhr), Empfehlung zur sofortigen Evakuierung (11 Uhr), Umzingelung Kabuls durch Taliban (vor 12 Uhr), Flucht Präsident Ghanis (mittags). Karzai habe die Taliban gebeten, in die Stadt vorzudringen, um Chaos zu vermeiden; die Taliban selbst seien davon überrascht gewesen. Es war keine militärische Einnahme.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-15 Akteure: BND, Aschraf Ghani, Karzai, Taliban abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.2.3 — „Sturm“ 16.08. S. 582–583

16.08.2021: „Sturm“ auf den Flughafen, Bilder von Menschen an startenden Flugzeugen

Originalstelle
„Am späten Vormittag wurde die Lage für eine gewisse Zeit unklar. Es gab Lautsprecherdurchsagen, dass ein Sturm des Flughafens erfolgen würde von südlicher Seite.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 582–583 (Original, neues Fenster)

Am 16.08.2021 kam es zu einem „Sturm“ auf den Flughafen aus dem zivilen Bereich. Die international bekannten Bilder von panischen Menschen an startenden Flugzeugen entstanden hier. Die USA drängten die Menschenmenge mit Hubschraubern und Fahrzeug-„Postenketten“ wieder zurück. Die Landebahn war danach für eine gewisse Zeit nicht nutzbar.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-16 Akteure: USA, BND, T. G. abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.1.a — Identifizierung S. 587–588

BND eskortierte Personen aktiv aus der Menschenmenge; afghanische Spezialeinheit „mit Peitschen und Fahrradschläuchen“

Originalstelle
„Möglich war das, weil die Amerikaner noch eine afghanische Spezialeinheit dabeihatten, die in der Menge stand und mit Peitschen und Fahrradschläuchen … Also, wir haben auf die Leute gedeutet, die wir haben mussten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 587–588 (Original, neues Fenster)

BND-Mitarbeitende gingen in die Menschenmenge, identifizierten Personen anhand vereinbarter Erkennungszeichen (roter Schal, rotes T-Shirt) und eskortierten sie an der US-Postenkette vorbei auf das Flughafengelände. Eine von den USA eingesetzte afghanische Spezialeinheit „knüppelte“ mit Peitschen und Fahrradschläuchen Gassen frei. So konnten 17.–19.08. Ortskräfte und Personen des Interesses eingeschleust werden.

Thema: Evakuierungsoperation 17.–19.08.2021 Akteure: BND, T. G., USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.6.2 — Material S. 570

BND ließ Fahrzeuge mit Material zurück; Sprengung durch USA unsicher

Originalstelle
„Die einen sagten, es wäre komplett zerstört worden, das Material, was dort zurückgelassen war. Andere sagten, nicht. … Aus seiner Sicht sei es „wahrscheinlicher“, dass das zurückgelassene Material nicht zerstört worden sei.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 570 (Original, neues Fenster)

BND-Resident T. G.: Auf dem Hauptquartier RS wurden Fahrzeuge mit BND-Material zurückgelassen; Pioniere anderer Staaten hatten sie verkabelt und zur Sprengung vorbereitet. Ob die Sprengung erfolgte, konnte nicht abschließend geklärt werden; T. G. hielt es für „wahrscheinlicher“, dass nicht. Dr. Ader (BND) versicherte, es sei nichts sicherheitlich Sensibles offengeblieben.

Thema: Geheimschutz Akteure: BND, T. G., USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.5.2 — Anschlagswarnung 20.08. S. 607

Ab 20.08.2021 Anschlagswarnung; Einschleusung über North Gate eingestellt

Originalstelle
„Die Mitarbeitenden des BND seien laut Schilderungen des Zeugen T. G. am 20. August 2021 von der Zentrale des BND informiert worden, dass sich die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Mitarbeitenden des BND seien laut Schilderungen des Zeugen T. G. am 20. August 2021 von der Zentrale des BND informiert worden, dass sich die Gefahr von Anschlägen einer terroristischen Gruppierung auf den Flughafen erhöht hätte. Infolgedessen sei beschlossen worden, die Evakuierung … am North Gate einzustellen und nur noch über „andere Tore“ einzuschleusen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 607 (Original, neues Fenster)

Am 20.08.2021 erhöhte sich die Anschlagsgefahr terroristischer Gruppierungen am Flughafen. Die Einschleusung über das North Gate wurde eingestellt; das Abbey Gate erkundet. Aus dem Camp Baron wurden viele deutsche Staatsangehörige und KfW-Ortskräfte „gefunden“ und mit Bussen abgeholt.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-20 Akteure: BND, T. G., Arlt abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2 (Zweiter Abschnitt) — Vorbemerkung S. 624

Lessons-learned-Prozesse v.a. in BMVg und BND; AA fehlte laut Maas „schlicht die Zeit“

Originalstelle
„Im Nachgang zur Machtübergabe in Kabul gab es innerhalb einiger Ressorts und Behörden einen strukturierten Lessons-learned-Prozess. Insbesondere BMVg …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Nachgang zur Machtübergabe in Kabul gab es innerhalb einiger Ressorts und Behörden einen strukturierten Lessons-learned-Prozess. Insbesondere BMVg und BND betrieben dies gezielt und mit großem Aufwand. Dem AA fehlte jedoch laut dem damaligen Außenminister Maas während seiner Amtszeit „schlicht die Zeit“ für einen solchen Prozess der Aufarbeitung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 624 (Original, neues Fenster)

Im Nachgang zur Machtübergabe gab es in einigen Ressorts strukturierte Lessons-learned-Prozesse, gezielt und mit großem Aufwand v.a. bei BMVg und BND. Im AA fehlte laut Maas während seiner Amtszeit „schlicht die Zeit“ für eine solche Aufarbeitung.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: BMVg, BND, Auswärtiges Amt, Heiko Maas abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.1 — BND Interne Revision S. 624–625

BND-Präsident Kahl beauftragte Interne Revision am 18.08.2021 mit Ursachenanalyse; Bericht GEHEIM eingestuft

Originalstelle
„Wir haben sehr schnell, weil natürlich aus dieser Fehleinschätzung öffentliche Vorwürfe erwachsen sind sowohl in den Medien als auch im Parlament …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir haben sehr schnell, weil natürlich aus dieser Fehleinschätzung öffentliche Vorwürfe erwachsen sind sowohl in den Medien als auch im Parlament, uns bemüht, Ursachen dieser Fehleinschätzung aufzuklären. Und dazu haben wir dann eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Auftrag hatte, unter Zuhilfenahme eines umfangreichen Fragenkataloges auszuforschen, unter welchen Umständen diese Prognose zustande gekommen ist, ob dabei handwerkliche Fehler, sonstige Fehler gemacht worden sind.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 624–625 (Original, neues Fenster)

Der BND hatte die Übernahme Kabuls durch die Taliban am 15.08.2021, jedenfalls in dieser Geschwindigkeit, nicht zutreffend prognostiziert. BND-Präsident Dr. Kahl beauftragte am 18.08.2021 die Interne Revision (Leitung: Dr. T. W., Sachgebiet mit Personalstärke „im einstelligen Bereich“, unabhängig mit direktem Vortragsrecht). Der spätere Revisionsbericht ist als GEHEIM eingestuft. Auftraggeber war der BND-Präsident, nicht das BKAmt; Letzteres wurde aber als Dienst- und Fachaufsicht eingebunden.

Thema: Nachrichtendienste 2021-08-18 Akteure: BND, Dr. Bruno Kahl, Dr. T. W. (BND Interne Revision), BKAmt abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.1.4 — LBA-Stellungnahme S. 632

Bericht und Gegendarstellung „nebeneinander zu den Akten“; Kahl: „Ausweis der Fehlerkultur“

Originalstelle
„Laut Aussage des Zeugen Dr. S. R., Leiter des Referates Auswertung für Afghanistan im BND, habe der Fachbereich beantragt, dass „alle internen und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut Aussage des Zeugen Dr. S. R., Leiter des Referates Auswertung für Afghanistan im BND, habe der Fachbereich beantragt, dass „alle internen und externen, bisherigen wie zukünftigen Adressaten“ des Berichtes der Internen Revision auch die Gegendarstellung erhalten würden. Dementsprechend sei, so der Präsident des BND Dr. Kahl, entschieden worden, „diese Papiere so nebeneinanderzustellen und auch so nebeneinander zu den Akten zu geben, dass sich jeder sein eigenes Bild“ machen könne. Die Gegendarstellung sei „ein Ausweis der Fehlerkultur des Bundesnachrichtendienstes“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 632 (Original, neues Fenster)

Auf Antrag des Fachbereichs wurde entschieden, Revisionsbericht und LBA-Gegendarstellung allen bisherigen wie zukünftigen Adressaten gemeinsam zukommen zu lassen. BND-Präsident Kahl: „diese Papiere so nebeneinanderzustellen und auch so nebeneinander zu den Akten zu geben, dass sich jeder sein eigenes Bild“ machen könne; die Gegendarstellung sei „ein Ausweis der Fehlerkultur des Bundesnachrichtendienstes“. Dr. T. W. (IR) bezeichnete die Stellungnahme als „Teil eines diskursiven Prozesses“.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: BND, Dr. Bruno Kahl, Dr. T. W. abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 3.3 — Leak Protokoll Krisenstab 13.08.2021 S. 649–650

Leak des VS-NfD-Protokolls der Krisenstabssitzung 13.08.2021; BND-Prognose „nicht vor dem 11. September“ wurde öffentlich

Originalstelle
„Im Nachgang der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 wurden Informationen aus dem VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuften Protokoll der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Nachgang der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 wurden Informationen aus dem VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuften Protokoll der Krisenstabssitzung veröffentlicht. Insbesondere berichtete die Presse über die Tatsache, dass der BND in dieser Sitzung prognostiziert habe, die „Taliban würden die Macht in Kabul nicht vor dem 11. September [2021] übernehmen“. … Es ist schlimm genug, dass so was geleakt wird. Es ist schlimm genug, dass diese Krisenstabssitzung auch so unglaublich viele Teilnehmer hatte, sodass auch Leaks nie mehr irgendwie nachverfolgt werden können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 649–650 (Original, neues Fenster)

Nach der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 wurden Inhalte aus dem VS-NfD-Protokoll geleakt, insbesondere die BND-Prognose, die Taliban würden die Macht in Kabul „nicht vor dem 11. September“ übernehmen. BND-Vizepräsidentin Freiin von Uslar-Gleichen bezeichnete den Leak als „schlimm“; die Krisenstabssitzung habe zu viele Teilnehmer:innen gehabt, um Leaks nachverfolgen zu können. Man habe sich auf die Aufgaben konzentriert, statt „nachzutreten“.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit August 2021 Akteure: BND, Freiin von Uslar-Gleichen (BND), Presse abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 3.7 — Maas-Interview zu BND S. 651

Maas-Interview 20.08.2021: BND-Lageeinschätzung sei „offensichtlich falsch“; Konsequenzen für Arbeitsweise der Dienste

Originalstelle
„Der BND hat offensichtlich eine falsche Lageeinschätzung vorgenommen, so wie andere Dienste auch. Die informieren sich ja gegenseitig und haben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der BND hat offensichtlich eine falsche Lageeinschätzung vorgenommen, so wie andere Dienste auch. Die informieren sich ja gegenseitig und haben falsche Einschätzungen voneinander übernommen. Das muss sich ändern. In Zukunft sollte man die Erkenntnisse anderer Dienste noch einmal sehr intensiv überprüfen. Die Entscheidungen, die aufgrund dieser fehlerhaften Berichte getroffen wurden, sind nach bestem Wissen und Gewissen gefallen. Aber sie waren im Ergebnis falsch, mit katastrophalen Folgen. Das kann nicht ohne Konsequenzen für die Arbeitsweise unserer Dienste bleiben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 651 (Original, neues Fenster)

Am 20.08.2021 bezeichnete Außenminister Maas in einem SPIEGEL-Interview die Lageeinschätzung des BND als „offensichtlich falsch“; Dienste hätten gegenseitig Fehleinschätzungen übernommen. Entscheidungen seien „nach bestem Wissen und Gewissen“, aber „im Ergebnis falsch, mit katastrophalen Folgen“ getroffen worden. Dies könne „nicht ohne Konsequenzen“ für die Arbeitsweise der Dienste bleiben. In der Vernehmung konnte sich Maas an die BND-Wahrscheinlichkeitsterminologie nicht aktiv erinnern.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2021-08-20 Akteure: Heiko Maas, BND abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Empfehlung Kap. 3.1.1 — Strategie und Auftragsbildung S. 15

Empfehlung 2: Strategische Vorausschau mit kontinuierlicher Beobachtung und Bewertung der sicherheitspolitischen Lage

Originalstelle
„Die Vorbereitung komplexer vernetzter Einsätze und deutschen Engagements verlangt strategische Vorausschau mit Hilfe kontinuierlicher Beobachtung und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Vorbereitung komplexer vernetzter Einsätze und deutschen Engagements verlangt strategische Vorausschau mit Hilfe kontinuierlicher Beobachtung und Bewertung der weltweiten sicherheitspolitischen Lage. Sie sollte konfliktsensibel gemäß den lokalen Gegebenheiten erfolgen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 15 (Original, neues Fenster)

Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BND, BMZ… enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.1 — Nationale strategische Kooperation und Steuerung S. 28

Empfehlung 22: Vernetztes Lagezentrum für ressortübergreifende strategische Lagebilder und Vorausschau

Originalstelle
„Es sollte ein vernetztes Lagezentrum zur Erstellung ressortübergreifender strategischer Lagebilder, Analysen und Vorausschau eingerichtet werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 28 (Original, neues Fenster)

Aus Afghanistan-Erfahrung: Lagebilder wurden nicht ausreichend zusammengeführt. Ein Lagezentrum am BKAmt soll Informationen aus AA, BMVg, BMI, BMZ, BND, BfV und BSI bündeln (tagesaktuell). Ergänzend wird die AG Krisenfrüherkennung (AG KFE) für strategische Vorausschau (18–36 Monate) gestärkt. Beide Einheiten beraten den Sicherheitspolitischen Jour Fixe bzw. den Kabinettsausschuss.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BKAmt, Auswärtiges Amt, BMVg, BMI… enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.4.1 — Wissensbasis und Krisenfrüherkennung S. 34

Empfehlung 33: Strukturen zur Krisenfrüherkennung in allen Ressorts stärken und Doppelstrukturen prüfen

Originalstelle
„Die Potentiale, Prozesse und Strukturen aller Ressorts einschließlich relevanter nachgeordneter Behörden zur Krisenfrüherkennung und Lagebilderstellung sollten gestärkt sowie auf Doppelstrukturen in den Ressorts und Einsparpotentiale geprüft werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 34 (Original, neues Fenster)

Vorhandene Strukturen (auch BND) sollen unter Nutzung nationaler und internationaler Institutionen (EU, NATO) auf Einsparpotenziale evaluiert werden. Eine nationale Koordination mit klarem Mandat, robusten Strukturen und leistungsfähigen Arbeitsabläufen wird empfohlen. Die Bundesregierung soll innerhalb von zwei Jahren auf Grundlage einer externen Analyse einen Umsetzungsbericht vorlegen.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: Bundesregierung, BND enquete\kap3-empfehlungen.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.1.3 — Annexe und Standortweitergabe S. 1001

Standortweitergabe an Taliban: USA gaben Standorte deutscher Einrichtungen weiter (BND-Erkenntnis)

Originalstelle
„„Ein Sachgebietsleiter des BND-Referats „Auswertung Afghanistan” legte in seiner Befragung vor dem Ausschuss offen, dass die USA diese …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Ein Sachgebietsleiter des BND-Referats „Auswertung Afghanistan” legte in seiner Befragung vor dem Ausschuss offen, dass die USA diese Standortweitergabe tatsächlich auch durchgeführt hatten, die Taliban somit also über alles im Bilde waren. Die Auslieferung dieser sensiblen Informationen an die Taliban ließ beim BND zunächst die Alarmglocken schrillen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1001 (Original, neues Fenster)

Die AfD arbeitete heraus, dass die USA laut Aussage eines BND-Sachgebietsleiters vor dem Ausschuss Standorte und Bewegungen deutscher Einrichtungen an die Taliban weitergegeben hatten, was beim BND zunächst Alarm auslöste. Hintergrund: Die Taliban hatten den USA in den Doha-Verhandlungen angeboten, NATO-Basen vor IS-Angriffen zu schützen, was sie laut Reuters-Meldung vom 30.04.2021 erfolgreich taten.

Thema: Geheimschutz Akteure: USA, Taliban, BND, BMVg… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 5.1 — RS-Konzeption S. 1013–1014

Resolute Support: Laut Domröse war Ausbildung nur in Kasernen „militärischer Nonsens”

Originalstelle
„„In einem sehr wichtigen Punkt hatten wir Bedenken und zwar gegen den Ansatz, Ausbildung ausschließlich auf Kasernen und Übungsplätzen zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„In einem sehr wichtigen Punkt hatten wir Bedenken und zwar gegen den Ansatz, Ausbildung ausschließlich auf Kasernen und Übungsplätzen zu beschränken. […] Das ist militärischer Nonsens. In der Kaserne können Sie nicht üben […] Also der Auftrag war schon von Vornherein nicht erfüllbar […] Der Verzicht auf Anleitung, Begleitung und Kontrolle der ANSF, der Sicherheitskräfte, der Militärs und der Polizei […]: Wir konnten es nicht sehen […] Wir wussten gar nichts.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1013–1014 (Original, neues Fenster)

Sachverständiger General a.D. Hans-Lothar Domröse kritisierte vor dem Ausschuss die Resolute-Support-Konzeption als „militärisch Nonsens”: Ausbildung ausschließlich in Kasernen ohne Anleitung im Feld habe den Auftrag „von Vornherein nicht erfüllbar” gemacht. Ein BKAmt-Papier vom März 2020 zitierte einen BND-Vortrag mit der Bewertung: RSM-Mission „ohne große Auswirkungen auf Durchhalte- und Leistungsfähigkeit der ANDSF”.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Hans-Lothar Domröse, BMVg, BND sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 5.2 — BND vs. Bundeswehr S. 1015

BND musste General Meyer mitteilen: kein militärisches Patt im Norden, Taliban auf dem Vormarsch; „BND berichtet, was er für richtig hält”

Originalstelle
„„Der BND-Sachgebietsleiter O. W. musste im Frühjahr 2021 dem deutschen Befehlshaber General Meyer deutlich sagen, dass es im deutschen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Der BND-Sachgebietsleiter O. W. musste im Frühjahr 2021 dem deutschen Befehlshaber General Meyer deutlich sagen, dass es im deutschen Einflussbereich Nordafghanistan eben kein militärisches Patt gebe, vielmehr die Taliban klar auf dem Vormarsch seien. […] „Abschließend betonte ich, dass der BND weiterhin berichten muss, was er für richtig hält.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1015 (Original, neues Fenster)

BND-Sachgebietsleiter O. W. musste im März 2021 dem deutschen Befehlshaber General Meyer klarmachen, dass im deutschen Einflussbereich Nordafghanistan kein militärisches Patt bestehe, vielmehr die Taliban auf dem Vormarsch seien. Im BND-Vermerk hielt der Referatsleiter fest, dass es offenbar Druck zur Anpassung der BND-Berichterstattung gab, weshalb er „abschließend betonte, dass der BND weiterhin berichten muss, was er für richtig hält”. Wehrbeauftragte Dr. Högl bestätigte vor dem Ausschuss eine „Kultur des Schönredens” von der Schlammzone bis zum Minister.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: BND, General Meyer, Wehrbeauftragte Eva Högl sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 6.1 — BND vor 2013 S. 1016–1017

BND seit 2013: ANDSF könne ohne westliche Unterstützung Republik nicht verteidigen, seit 2018 fortschreitende Erosion

Originalstelle
„„BND hat sehr früh auf die Defizite bei der Leistungsfähigkeit der ANDSF in der Berichterstattung hingewiesen – auch als das BMVg noch eher die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„BND hat sehr früh auf die Defizite bei der Leistungsfähigkeit der ANDSF in der Berichterstattung hingewiesen – auch als das BMVg noch eher die Fortschritte durch die Ausbildungsunterstützung betonte. Seit 2018 thematisiert der BND immer wieder die fortschreitende Erosion der ANDSF.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1016–1017 (Original, neues Fenster)

Laut BND-Vorbereitungspapier (Dezember 2020) hatte der BND bereits 2013, noch während der ISAF-Mission, die Bundesregierung darüber informiert, dass die ANDSF ohne westliche Unterstützung die Republik nicht gegen die Taliban verteidigen könnten. Seit 2016 deutliche Motivationssenkung, Rekrutierung unterhalb der Verluste; seit 2018 thematisierte der BND wiederholt die „fortschreitende Erosion der ANDSF”.

Thema: Nachrichtendienste 2013–2020 Akteure: BND sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 6.1 — Eskalation 01/2020 S. 1017–1018

Januar 2020: BND-Bewertung „südliche Korps zerschlagen” wurde von BMVg SE II 1 zurückgewiesen, Eskalation auf Sts-Ebene unter BKAmt-Leitung „behoben”

Originalstelle
„„Wir haben bereits Mitte Oktober 2019 eine BND-Analyse zur Abnutzung und Durchhaltefähigkeit der ANDSF aufgearbeitet und im Rahmen einer MoLa am …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Wir haben bereits Mitte Oktober 2019 eine BND-Analyse zur Abnutzung und Durchhaltefähigkeit der ANDSF aufgearbeitet und im Rahmen einer MoLa am 14.10.2019 vorgestellt. Die Bewertung des BND zum Zustand der ANDSF war sehr deutlich. Ein Jahr später bewertete er die beiden südlichen Korps aufgrund ihrer Isolation und Personalausstattung (ca. 60-65%) als zerschlagen. Der Bericht und unsere Bewertung (VzI AL SE) wurden von SE II 1 zurückgewiesen und führten zu einer Eskalation, die im Januar 2020 auf Sts-Ebene unter Leitung BKAmt behoben werden musste.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1017–1018 (Original, neues Fenster)

Aus E-Mail eines BMVg-Referenten (20.08.2021) geht hervor: Bereits am 14.10.2019 hatte das BMVg-Feindaufklärungsreferat SE I 3 eine BND-Analyse zur Erosion der ANDSF aufgearbeitet und vorgestellt. Die Bewertung („ANDSF mittel- bis langfristig nicht durchhaltefähig”, südliche Korps „zerschlagen”) wurde vom Steuerungsreferat SE II 1 zurückgewiesen. Die Eskalation wurde im Januar 2020 auf Staatssekretärsebene unter Leitung des BKAmt „behoben”. Aus AfD-Sicht ein zentraler Vorgang, der den Druck zur Schönfärbung belegt.

Thema: Ressortabstimmung Oktober 2019 – Januar 2020 Akteure: BMVg, BND, Bundeskanzleramt sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 7.2 — Gefangenenfreilassung S. 1026

Bundesregierung legte kein Veto gegen Freilassung der für Anschläge auf Bundeswehr verantwortlichen Taliban-Kämpfer ein

Originalstelle
„„Die Personen auf den Listen sind alle inzwischen frei, daher kaum auffindbar. Deutschland hat seinerzeit - anders als andere - keine Einsprüche gegen Freilassungen eingelegt. Es bestünde die Gefahr zum Verhandlungs-Behinderer zu werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1026 (Original, neues Fenster)

Im BND-Vermerk (Januar 2021) ist festgehalten: Die deutsche Bundesregierung hatte, anders als andere, kein Veto gegen die Freilassung jener Taliban-Kämpfer eingelegt, die am Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat Masar-i-Sharif (2016) und am für die Bundeswehr tödlichen Karfreitags-Gefecht 2010 beteiligt waren. Außenminister Maas hatte zuvor seinen französischen Amtskollegen versucht, von einer Zustimmung zur Freilassung zu überzeugen. Die deutsche Begründung: Man wollte nicht zum „Verhandlungs-Behinderer” werden.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Heiko Maas, BND, BKA sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 8.2 — bilaterale Verhandlungen S. 1035

Kramp-Karrenbauer lehnt bilaterale Verhandlungen mit Taliban zum Schutz deutscher Soldaten ab: „Verluste könne man ohnehin nie ausschließen”

Originalstelle
„„Frau AKK bedankte sich später […] persönlich […] sie wolle BND künftig häufiger nutzen. Dennoch Tenor BMVg: Es sei politisch nicht vertretbar, mit Taliban zu verhandeln […] Es werde schon nichts passieren, Verluste könne man ohnehin nie ausschließen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1035 (Original, neues Fenster)

Mitte Januar 2021 hatten sowohl BMVg-Referat SE I 3 als auch SE II 1 sowie der BND bilaterale Verhandlungen mit den Taliban zum Schutz deutscher Soldaten nach Bruch des 30.04.2021-Abzugsdatums empfohlen. Ministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) lehnte dies in einem Briefing am 03.03.2021 ab: „politisch nicht vertretbar […] Verluste könne man ohnehin nie ausschließen”. General Schütt äußerte sich „zunehmend laut in Richtung abweichender Positionen”. Aus AfD-Sicht eine grobe Vernachlässigung der Fürsorgepflicht.

Hinweis: Bewertung („zynisch”, „grobe Vernachlässigung”) ist AfD-Position.
Thema: Abzug & Rückverlegung Januar–März 2021 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, BND, BMVg, General Schütt sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 8.3 — Mandatsverlängerung S. 1036–1037

April 2021: Taliban genehmigten Angriffsplanung auf Camp Marmal nach deutscher Mandatsverlängerung

Originalstelle
„„Aufbau von Vertrauen ist ein schwieriges & langwieriges Unterfangen; das verspielen von Vertrauen kann schnell geschehen. […] Unglücklicherweise hat …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Aufbau von Vertrauen ist ein schwieriges & langwieriges Unterfangen; das verspielen von Vertrauen kann schnell geschehen. […] Unglücklicherweise hat DEU mit der Entscheidung, das Mandat der Truppen zu verlängern, eine unerwartete Entscheidung getroffen, anders als jeder andere NATO-MS. […] sollte – gott verhüte – ,etwas geschehen‘, dann sei dies allein die Verantwortung der deutschen Regierung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1036–1037 (Original, neues Fenster)

Nach Verlängerung des Bundeswehrmandats am 25.03.2021 reagierten die Taliban verärgert: Sie sahen darin einen deutschen Alleingang und vermuteten einen längerfristigen militärischen Verbleib. Bereits am 01.04.2021 meldete der BND, dass die Taliban-Führung Planungen für einen militärischen Angriff auf das deutsche Feldlager in Masar-i-Sharif genehmigt hatte. Auch die Biden-Administration kritisierte die deutsche öffentliche Mandatskommunikation als „schädlich”. Warum die befürchteten Angriffe ausblieben, konnte vom Ausschuss nicht erhellt werden.

Thema: Abzug & Rückverlegung März–April 2021 Akteure: Taliban, Andreas Krüger (AA), Biden-Administration, BND sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.1 — Taliban-Amnestie S. 1040–1041, 1050–1052

Taliban-Generalamnestien für Ortskräfte ab April 2020, mehrfach öffentlich und bilateral wiederholt; Belastbarkeit von MAD, BND und GIZ bestätigt

Originalstelle
„So ist in einem Protokoll zu einer zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BND und dem MAD …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So ist in einem Protokoll zu einer zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BND und dem MAD durchgeführten Besprechung vom April 2020 festgehalten, dass die Taliban bereits eine solche Generalamnestie ausgerufen hatten, eine Proklamation, die bereits im Mai 2020 anlässlich des Ramadans wiederholt worden ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1040–1041, 1050–1052 (Original, neues Fenster)

Bereits im April 2020 hatten die Taliban gegenüber BfV, BKA, BND und MAD eine Generalamnestie für Ortskräfte aller NATO-Streitkräfte und Republik-Beamten ausgerufen, im Mai 2020 erneut zum Ramadan, im Juni 2021 nochmals; bilateral gegenüber AA-Vertretern (Kurzweil, Potzel, Krüger) im Mai und Juni 2021 bestätigt. GIZ-RMO-Leiter Dr. Rohschürmann bestätigte: Bei über 30.000 von der GIZ logistisch ausgereisten Personen wurde „in nicht einem dieser Fälle eine Ortskraft aufgrund ihres Ortskraftseins an der Ausreise gehindert”. Die deutsche Bundesregierung gab im Dezember 2024 erneut an, dass frühere Ortskräfte weder individuell noch systematisch durch die Taliban bedroht seien.

Thema: Ortskräfte Akteure: Taliban, BND, MAD, GIZ… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 11.4 — US-Falschmeldung S. 1083–1086

Nacht 14./15.08.2021: US-Botschaft Kabul saß nachrichtendienstlicher Falschmeldung über bevorstehenden Taliban-Sturm auf, Panikabzug aus Green Zone

Originalstelle
„„Bedauern über Entscheidung zur Evakuierung bzw. Verlegung an Flughafen Mitte August. Sei damals getroffen worden auf Grundlage Berichterstattung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Bedauern über Entscheidung zur Evakuierung bzw. Verlegung an Flughafen Mitte August. Sei damals getroffen worden auf Grundlage Berichterstattung derzufolge gewaltsame Übernahme des Compound durch Taliban unmittelbar bevorstehe. Aus heutiger Sicht überzogene Panik.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1083–1086 (Original, neues Fenster)

In der Nacht vom 14. zum 15.08.2021 ereignete sich „etwas Unvorhergesehenes” (BND-Vermerk): Die US-Botschaft saß einer nachrichtendienstlichen Falschmeldung auf, nach der die Taliban die US-Botschaft militärisch stürmen würden. Die USA evakuierten daraufhin panikhaft, gaben die Green Zone und alle Sicherheitssysteme auf. Khalilzad bezeichnete dies später gegenüber Dr. Wieck als „überzogene Panik”. BND-Beamter O. W.: „Wären die 900 US-Soldaten in der Green Zone geblieben und die US-Botschaft, dann wäre es auch am 15. nicht zum Fall Kabuls gekommen.” Ghani floh gegen 12:00 Kabuler Zeit.

Thema: Evakuierungsoperation 14.–15.08.2021 Akteure: USA, US-Botschaft Kabul, BND, Zalmay Khalilzad… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 11.5 — Maas BND-Schelte S. 1074–1075

BND-Präsident Kahl: Maas-Kritik am BND „himmelschreiende Ungerechtigkeit”, Teil des SPD-Bundestagswahlkampfs

Originalstelle
„„Aber, ich meine, man muss ja mal ehrlicherweise - und ich glaube, das wissen auch alle Beteiligten - noch mal dazu sagen: Das Ganze fand schon im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Aber, ich meine, man muss ja mal ehrlicherweise - und ich glaube, das wissen auch alle Beteiligten - noch mal dazu sagen: Das Ganze fand schon im Bundestagswahlkampf statt, und das Ganze hat natürlich auch Auswirkungen gehabt, dass es genutzt wurde im Bundestagswahlkampf. Das ist so. Das ist legitim.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1074–1075 (Original, neues Fenster)

Nach dem Fall Kabuls schob Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) die Schuld auf die vermeintlich falsche Berichterstattung des unter Fachaufsicht des CDU-geführten BKAmt stehenden BND. BND-Präsident Bruno Kahl bezeichnete dies vor dem Ausschuss als „himmelschreiende Ungerechtigkeit”. Maas selbst gab vor dem Ausschuss zu Protokoll, das Vorgehen sei Teil des SPD-Bundestagswahlkampfs gewesen. Tatsächlich hatte der BND in der Krisenstabssitzung vom 13.08.2021 explizit Kipp-Punkte für einen früheren Einmarsch genannt (u.a. „Vereinbarung mit Taliban”, „Teil-/Komplettabzug westlicher Botschaften”).

Thema: Nachrichtendienste August 2021 Akteure: Heiko Maas, Bruno Kahl, BND, SPD sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.7 — Taliban Express S. 1098–1100

Taliban ermöglichten MilEvOP: „Taliban-Express” als Busoperationen, Korruption als Schmiermittel

Originalstelle
„„Die Kräfte, die die Taliban nach Kabul gebracht haben aus den umliegenden Provinzen, haben nach unserer Bewertung in Kabul für Ruhe und Ordnung gesorgt. Die haben ja sogar den Zugang zum Flughafen reguliert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1098–1100 (Original, neues Fenster)

Zeuge BND-Beamter O. W. und „Fisch” bestätigten: Die Taliban sorgten am HKIA für Ordnung. General Schütt: „Die Evakuierung war von vornherein durch US-Taliban-Absprachen zeitlich begrenzt und von den Schutzgarantien […] der Taliban abhängig.” Bustransporte aus Kabul-Stadt zum HKIA liefen mit Taliban-Begleitung („Taliban-Express”) und wurden auf Bitten van Thiels (22.08.2021) vertraulich behandelt. AA-Beamter: „Flucht vor den Taliban mit den Taliban”, keine gute Idee, aber praktiziert. Bezahlung an Taliban war geschäftlich („kostenträchtige Deals”, „Busfahrten, Wasser, Erfrischungsgetränke, Süßigkeiten” um den HKIA).

Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Taliban, BND, Jan van Thiel, General Schütt… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 15.1 — Normativer Politikansatz S. 1110–1112

BND-Szenarienanalyse Herbst 2020: „Emirat 2.0” wahrscheinlichstes Zukunftsszenario, Bundesregierung verschwieg dies dem Bundestag

Originalstelle
„„Was der BND da präsentiert hat – war sehr realitätsnah, kam mir sehr plausibel vor. […] Ich hatte den Eindruck, dass der BND sich, also dass die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Was der BND da präsentiert hat – war sehr realitätsnah, kam mir sehr plausibel vor. […] Ich hatte den Eindruck, dass der BND sich, also dass die Experten sich da auch nicht wirklich frei gefühlt haben in dieser Frage. […] Zwischen den Zeilen hatte ich den Eindruck, dass sie selber mit diesem Taliban 2.0 es nicht ganz so einfach hatten im Berliner Betrieb.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1110–1112 (Original, neues Fenster)

Im November 2020 stellte der BND einer Staatssekretärsrunde eine Szenarienanalyse vor, nach der die totale Taliban-Machtübernahme („Emirat 2.0”) bis 2022 das wahrscheinlichste Zukunftsszenario sei. Feindaufklärer im BMVg hielten den Eintritt für sogar noch wahrscheinlicher. Die Bundesregierung informierte den Bundestag im Mandatsverlängerungsantrag Frühjahr 2021 darüber nicht. Van Thiel sagte vor dem Ausschuss: Der BND habe sich in Berlin unter Druck gesehen.

Thema: Lehren für die Zukunft November 2020 – Frühjahr 2021 Akteure: BND, BMVg, Bundesregierung, Jan van Thiel sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 15.3 — Loyalität Ortskräfte S. 1113–1115

Kritisches Wissen über Ortskräfte: Mehr-Ehe, Spionage für Taliban, Innentäter-Sorge; BND und BfV erwarteten Anschlagsrisiken in Deutschland

Originalstelle
„In einem Papier des MAD heißt es über den Berichtszeitraum des Jahres 2020 über nachrichtendienstliche Aktivitäten diverser internationaler Akteure …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In einem Papier des MAD heißt es über den Berichtszeitraum des Jahres 2020 über nachrichtendienstliche Aktivitäten diverser internationaler Akteure zudem: „Als bevorzugtes Mittel im Einsatz gegen das DEU EinsKtgt RS ist […] der Einsatz von Ortskräften als menschliche Quellen zu sehen.“ In einer internen E-Mail der deutschen Botschaft Kabul vom Mai 2021, in der „systematische Gedanken zum OKV“ thematisiert worden sind, hieß es unter anderem wörtlich: „Indirekt trägt es […] auch zum Schutz DEU Einrichtungen bei, da es zum Vertrauensverhältnis/Bindung der OK an uns […] beiträgt. Damit wirkt es möglichen Innentätern/Informationsweitergabe aus der Botschaft an Dritte entgegen.““

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1113–1115 (Original, neues Fenster)

Aus Beweismaterialien geht hervor: Deutsche Stellen hatten Ortskräfte unter Vertrag, die in Mehr-Ehe lebten (MAT A BMVg-4.551). MAD-Papier 2020: „bevorzugtes Mittel im Einsatz gegen das DEU EinsKtgt RS […] der Einsatz von Ortskräften als menschliche Quellen”. Botschaft Kabul (Mai 2021): OKV wirke „möglichen Innentätern” entgegen. General Meyer: Sorge vor Angriffen durch nicht-berechtigte Ortskräfte. Oberst Grohmann vermutete, einige Ortskräfte seien „von Anfang an Taliban” gewesen. BND und BfV hielten es im August 2021 für möglich, dass evakuierte Ortskräfte nach Ankunft in Deutschland terroristische Anschläge verüben oder sich radikalisieren.

Thema: Ortskräfte Akteure: BND, BfV, MAD, General Meyer… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 2.1 — Einschätzung Doha S. 742–743

CDU/CSU: Doha-Abkommen machte ein positives Ende der innerafghanischen Friedensverhandlungen „fast unmöglich”

Originalstelle
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schließt sich der Bewertung an, dass das Doha-Abkommen und die dort verhandelten Voraussetzungen ein positives Ende …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schließt sich der Bewertung an, dass das Doha-Abkommen und die dort verhandelten Voraussetzungen ein positives Ende der innerafghanischen Friedensverhandlungen zugunsten der Republik fast unmöglich machten. Die vom BND Ende 2020 daraus gezogene Schlussforderung, dass ein Emirat 2.0 der Taliban das wahrscheinlichste Entwicklungsszenario für Afghanistan sei, war eine logische Fortschreibung der Effekte des Doha-Abkommens.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 742–743 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet das Doha-Abkommen als zentrale Ursache: Es habe ein positives Ende der innerafghanischen Verhandlungen zugunsten der Republik „fast unmöglich” gemacht. Das BND-Szenario „Emirat 2.0” (Ende 2020) sei logische Fortschreibung. Trotzdem sei die deutsche Unterstützung des Friedensprozesses alternativlos gewesen.

Thema: Doha-Abkommen Februar 2020 – Ende 2020 Akteure: USA, Taliban, BND sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 9.4 — BND-Lagebild S. 815

CDU/CSU: BND berichtete „professionell, pro-aktiv und mit großer Verlässlichkeit”, lag aber bei Datierung der Machtübergabe falsch

Originalstelle
„Der BND berichtete über den gesamtem Untersuchungszeitraum professionell, pro-aktiv und mit großer Verlässlichkeit zu Afghanistan – lag jedoch bei …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der BND berichtete über den gesamtem Untersuchungszeitraum professionell, pro-aktiv und mit großer Verlässlichkeit zu Afghanistan – lag jedoch bei der Datierung der Machtübergabe in Kabul letztendlich falsch. Jedoch war die einhellige Meinung aller durch den Ausschuss über fast drei Jahre hinweg befragten Fachleute: Mitte August war etwas im Fluss, aber die Übernahme Kabuls durch die Taliban am 15. August 2021 habe man nicht kommen sehen können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 815 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet die BND-Berichterstattung insgesamt positiv: „professionell, pro-aktiv und mit großer Verlässlichkeit”. Die Datierung der Machtübergabe sei falsch gewesen, aber „die Frage Lag der BND falsch? ist nicht die entscheidende, sondern: Hätte der BND zu einer anderen Einschätzung kommen müssen?” Diese Frage verneint die CDU/CSU eindeutig. Die Maas-Aussage „katastrophale Folgen” sei „unterkomplex”.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: BND, Bruno Kahl, Heiko Maas sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 9.4 — BND-Verbesserung S. 815

CDU/CSU-Empfehlung: BND soll Echtzeit-Berichterstattung verbessern, Nationaler Sicherheitsrat nötig

Originalstelle
„Im Rahmen der laufenden Exzellenzinitiative sollte der BND zukünftig seine Fähigkeit zur Berichterstattung in Echtzeit weiter entwickeln. Die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Rahmen der laufenden Exzellenzinitiative sollte der BND zukünftig seine Fähigkeit zur Berichterstattung in Echtzeit weiter entwickeln. Die Begleitung von sehr dynamischen Krisen wie in Afghanistan darf nicht an langen Berichtswegen scheitern. Hierzu ist auch eine zentrale Koordinierung des Lagebildes der Bundesregierung in einem Nationalen Sicherheitsrat nötig.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 815 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU empfiehlt: BND-Berichterstattung in Echtzeit ausbauen; Wahrscheinlichkeitsskala („pseudo-realistisch”) überdenken; Kipppunkte früher kommunizieren. Zentrale Forderung: Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats zur Koordinierung des Lagebildes.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: BND, BKAmt sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 10.2 — Krisenstab 13.08 S. 825

CDU/CSU: Nicht BND-Einschätzung, sondern AA-Vorabentscheidung war ausschlaggebend für Krisenstabsergebnis 13.08.2021

Originalstelle
„Anhand dieser operativen Schlussfolgerungen und „Regieanweisungen” wird deutlich, dass das AA bereits vor der Krisenstabsitzung am 13. August 2021 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Anhand dieser operativen Schlussfolgerungen und „Regieanweisungen” wird deutlich, dass das AA bereits vor der Krisenstabsitzung am 13. August 2021 plante, keine unmittelbare Evakuierung oder Verlagerung der Botschaft zu beschließen. […] Dass nicht die Bewertung des BND, sondern die Vorbereitung des AA ausschlaggebend für die Operativen Schlussfolgerungen war, wurde in weiteren Befragungen des Untersuchungsausschusses deutlich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 825 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU widerspricht der Maas-Erzählung („BND lag falsch”) deutlich: Das Ergebnis der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 (keine sofortige Evakuierung) sei nicht aus dem BND-Lagebild, sondern aus einer AA-Vorabentscheidung (Hausbesprechung 12.08., „Regieanweisung” für Leendertse) gefolgt. Geplant waren zwei Charterflüge in der Folgewoche, die Botschaft sollte offen bleiben.

Hinweis: Direkter Widerspruch zur öffentlichen Maas-Darstellung („BND lag falsch, mit katastrophalen Folgen”). Das ist ein Kernpunkt des CDU/CSU-Sondervotums.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-12 bis 2021-08-13 Akteure: Auswärtiges Amt, Antje Leendertse, BND, Heiko Maas sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 10.2 — Maas-Kritik S. 832

CDU/CSU: Maas-Aussage zu BND („katastrophale Folgen”) war „unterkomplex” und durch Wahlkampf bestärkt

Originalstelle
„Dieser – sicherlich durch die damalige Wahlkampfsituation bestärkte – unterkomplexe Bewertung des Krisenstabes fehlen zentrale Fakten. Vor allem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dieser – sicherlich durch die damalige Wahlkampfsituation bestärkte – unterkomplexe Bewertung des Krisenstabes fehlen zentrale Fakten. Vor allem dürfen nicht – wie mehrere Zeugen betonten – mit dem Wissen von heute die Entwicklung, die Aussagen und Entscheidungen des 13. August 2021 in der Retrospektive bewertet werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 832 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU kritisiert: Maas habe in den Medien (Spiegel 20.08.2021) erklärt, der BND habe „eine falsche Lageeinschätzung” mit „katastrophalen Folgen” geliefert. Diese Darstellung sei „unterkomplex” und durch die damalige Wahlkampfsituation bestärkt und blende aus, dass die AA-Vorabentscheidungen ausschlaggebend waren.

Hinweis: Parteipolitisch zugespitzte Bewertung aus dem CDU/CSU-Sondervotum.
Thema: Verantwortung & Konsequenzen August 2021 Akteure: Heiko Maas, BND sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.7 — Überraschung S. 854

CDU/CSU-Kernerkenntnis 7: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021

Originalstelle
„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber niemand erwartete das Ende der afghanischen Republik für den 15. August 2021 – inklusive Taliban und afghanischer Regierung. […] Die CDU-CSU-Bundestagsfraktion sieht es als gesichert, dass die Räumung der US-Botschaft und der Green Zone sowie die Flucht des afghanischen Präsidenten Dr. Ghani die notwendigen Auslöser für die Entwicklungen des 15. August 2021 waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 854 (Original, neues Fenster)

Siebte CDU/CSU-Kernerkenntnis: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021. Auslöser: Räumung US-Botschaft und Green Zone sowie Flucht Ghanis. Deutschland hatte ein gutes, aber zeitlich falsches Lagebild, eine „historische Realität”.

Thema: Lehren für die Zukunft 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, USA, Taliban, BND sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11 — Dank S. 833–834

CDU/CSU dankt Einsatzkräften und Freiwilligen am Flughafen Kabul ausdrücklich

Originalstelle
„Der Dank der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt den Mitarbeitern der Botschaft Kabul inklusive der dort eingesetzten Mitarbeiter des BND und der BPol …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Dank der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt den Mitarbeitern der Botschaft Kabul inklusive der dort eingesetzten Mitarbeiter des BND und der BPol, den Soldaten der militärischen Evakuierungsoperation und allen deutschen und afghanischen Freiwilligen, die vor Ort im Einsatz waren und ihr Leben riskierten. […] Unser Gedenken gilt im Besonderen den Opfern des Anschlages am 26. August 2021.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 833–834 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dankt ausdrücklich allen am Flughafen Kabul eingesetzten Kräften (Botschaft, BND, BPol, Bundeswehr, deutsche und afghanische Freiwillige) und gedenkt der Opfer des Anschlags vom 26.08.2021 (Abbey Gate). Die Leistung (knapp 5.000 evakuierte Personen) sei eine „Gemeinschaftsleistung im besten Sinne”.

Thema: Evakuierungsoperation 16.–27.08.2021 Akteure: Botschaft Kabul, BND, Bundespolizei, Bundeswehr… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 919

FDP: BND prognostizierte „Emirat 2.0” bereits am 05.11.2020, ohne direkte Konsequenzen

Originalstelle
„Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat am 5. November 2020 erstmals das am 15. August 2021 eingetretene Szenario der Machtübernahme durch die Taliban …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat am 5. November 2020 erstmals das am 15. August 2021 eingetretene Szenario der Machtübernahme durch die Taliban („Emirat 2.0”) als mittelfristig wahrscheinlichstes Szenario mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von bis zu 80 % prognostiziert und in der Staatssekretärsrunde vorgestellt. Direkte Konsequenzen hatte dies keine.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 919 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion hebt hervor, dass der BND bereits am 05.11.2020 das Szenario „Emirat 2.0” (Taliban-Machtübernahme) als mittelfristig wahrscheinlichstes Szenario mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von bis zu 80 % in der Staatssekretärsrunde vorgestellt habe. Direkte Konsequenzen habe dies jedoch nicht gehabt.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Nachrichtendienste 2020-11-05 Akteure: BND, Staatssekretärsrunde sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 920–921

FDP: „Wochenendblindheit” der Behörden in den zwei Wochen vor dem 15.08.; Haber-DKOR verlor Freitag bis Montag

Originalstelle
„Einen wesentlichen Faktor stellte insbesondere in den zwei Wochen vor dem 15. August eine „Wochenendblindheit” der Behörden dar. Wesentliche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Einen wesentlichen Faktor stellte insbesondere in den zwei Wochen vor dem 15. August eine „Wochenendblindheit” der Behörden dar. Wesentliche Informationen, die an einem Freitag eingingen, wie beispielsweise die Diplomatische Korrespondenz (DKOR) der deutschen Botschafterin in den USA, Emily Haber, am Freitag, den 6. August 2021 wurden erst am darauffolgenden Montag verteilt und in der Folge bearbeitet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 920–921 (Original, neues Fenster)

Die FDP identifiziert eine „Wochenendblindheit” als wesentlichen Faktor in den zwei Wochen vor dem 15.08.2021: Wichtige Informationen wie die Haber-DKOR vom Freitag, 06.08.2021, wurden erst am darauffolgenden Montag verteilt und bearbeitet.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ressortabstimmung August 2021 Akteure: Emily Haber, Auswärtiges Amt, BMVg, BND sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 921

FDP: Außenminister Maas konnte BND-Wahrscheinlichkeitsterminologie nicht einordnen

Originalstelle
„In der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 führte die Berichterstattung des BND nach Zeugenaussagen dazu, dass die Deutsche Botschaft Kabul nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 führte die Berichterstattung des BND nach Zeugenaussagen dazu, dass die Deutsche Botschaft Kabul nicht sofort evakuiert wurde. Die FDP-Fraktion führt dies auch auf die mangelnden Fähigkeiten der damaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer (inkl. Staatsekretäre) zurück, die Terminologie des BND zu verstehen und richtig einzuordnen. In seiner Befragung vor dem Untersuchungsausschuss konnte unter anderen auch der damalige Außenminister Heiko Maas die Terminologie, insbesondere die Bedeutung von Wahrscheinlichkeitsbeschreibungen, nicht einordnen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 921 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion führt das Ausbleiben einer sofortigen Evakuierung am 13.08.2021 auch auf mangelnde Fähigkeiten zurück, die BND-Wahrscheinlichkeitsterminologie zu verstehen und einzuordnen. Auch der damalige Außenminister Maas habe diese Terminologie in seiner Befragung nicht einordnen können.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Nachrichtendienste 2021-08-13 Akteure: Heiko Maas, BND, Staatssekretärsrunde sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.1.2 — Emirat 2.0 S. 938–940

FDP: BND-Prognose „Emirat 2.0” am 05.11.2020 mit 50–80%, Zeitlinie um mindestens ein Jahr zu lang

Originalstelle
„In der im November 2020 vorgestellten Analyse prognostizierte der BND also korrekt, die am Ende tatsächlich eingetretene Machtübernahme durch die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der im November 2020 vorgestellten Analyse prognostizierte der BND also korrekt, die am Ende tatsächlich eingetretene Machtübernahme durch die Taliban, verschätzte sich jedoch, gemessen an den tatsächlichen Ereignissen, bei den Zeitlinien um mindestens ein Jahr. […] „Emirat 2.0” Eintrittswahrscheinlichkeit „eher wahrscheinlich” (50-80%); Bürgerkrieg „langfristig (> 24 Mon.) eher unwahrscheinlich” (20-50%); Inklusive Republik „langfristig (> 24 Mon.) unwahrscheinlich” (5-20%)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 938–940 (Original, neues Fenster)

Die FDP würdigt: Der BND habe in der „Emirat 2.0”-Analyse vom 05.11.2020 die spätere Machtübernahme der Taliban korrekt vorhergesagt, und zwar als „eher wahrscheinlich” (50–80%). Bei den Zeitlinien habe er sich jedoch um mindestens ein Jahr verschätzt. Drei Szenarien: Emirat 2.0; Bürgerkrieg (20-50%); Inklusive Republik (5-20%).

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Nachrichtendienste 2020-11-05 Akteure: BND sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.2.1 — Lageeinschätzung BND S. 941–942

FDP: BND-Berichterstattung wirkte bis Anfang August „eher linear”, Wendepunkt 10.08.2021

Originalstelle
„Einen Wendepunkt kann man für die BND-Berichterstattung in der Woche vor dem Fall Kabuls identifizieren. Noch am Montag, dem 9. August 2021 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Einen Wendepunkt kann man für die BND-Berichterstattung in der Woche vor dem Fall Kabuls identifizieren. Noch am Montag, dem 9. August 2021, bewertete der Zeuge M. S. Teile der in der Haber DKOR vom 6. August 2021 wiedergegebenen Gesprächs-inhalte als „alarmistisch” und teilte die so bezeichneten Lageeinschätzungen ausdrücklich nicht. Ab dem 10. August 2021 begann die Fachabteilung jedoch unter Hochdruck an der Entwicklung von Kipppunkten“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 941–942 (Original, neues Fenster)

Die FDP identifiziert einen Wendepunkt der BND-Berichterstattung am 10.08.2021: Noch am 09.08. seien Teile der Haber-DKOR als „alarmistisch” bewertet worden; ab 10.08. begann die Fachabteilung unter Hochdruck mit der Entwicklung von Kipppunkten.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Lageeinschätzung August 2021 Akteure: BND sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.4.6 — Krisenstabssitzung 13.08. S. 958–959

FDP: BND-Vortrag in Krisenstabsitzung 13.08. „kippte” die Evakuierungs-Entscheidung

Originalstelle
„Innerhalb des neuen Basisszenarios prognostizierte der BND eine Einnahme von Kabul vor dem 11. September 2021 mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Innerhalb des neuen Basisszenarios prognostizierte der BND eine Einnahme von Kabul vor dem 11. September 2021 mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 20-50 %. […] Es liegt nahe, dass dieser Umstand dazu geführt hat, dass der Vortrag des BND eher als Gegenpol zur dramatischeren Lageschilderung des Geschäftsträgers wahrgenommen wurde und somit nicht als Bestätigung der Einschätzung, dass ein Ende der Republik Afghanistan unmittelbar bevorstehen könnte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 958–959 (Original, neues Fenster)

Die FDP: In der Krisenstabsitzung am 13.08.2021 prognostizierte der BND die Einnahme Kabuls vor dem 11.09.2021 mit 20–50% („eher unwahrscheinlich”); die Konkretisierung der Arbeitsebene zu Kipppunkten sei niedriger gewichtet worden als das oberflächlichere BND-Präsidiumsvotum. Der BND-Vortrag sei als Gegenpol zur dramatischen van-Thiel-Schilderung wahrgenommen worden; die Botschaft wurde nicht sofort evakuiert.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.5.2 — Eindrücke Evakuierung S. 962–968

FDP: Würdigung der außergewöhnlichen Leistung von van Thiel, „Fisch”, T. G. und General Arlt

Originalstelle
„Jan Hendrik van Thiel und sein Sicherheitsberater „Fisch” trugen maßgeblich zur Evakuierungsmission bei. Bereits vor dem 15. August 2021, als die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Jan Hendrik van Thiel und sein Sicherheitsberater „Fisch” trugen maßgeblich zur Evakuierungsmission bei. Bereits vor dem 15. August 2021, als die Machtübernahme der Taliban absehbar wurde, handelte die Deutsche Botschaft in Kabul unter der Leitung von Jan Hendrik van Thiel mit bemerkenswerter Weitsicht. Es wurden unverzüglich Maßnahmen ergriffen, um sensible Akten, Hardware und personenbezogene Informationen zu vernichten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 962–968 (Original, neues Fenster)

Die FDP würdigt ausdrücklich die außergewöhnliche Leistung der vor Ort Tätigen: van Thiel (Geschäftsträger), „Fisch” (BPOL-Sicherheitsberater), General Arlt, T. G. (BND), J. W., G. M. und der Zivilist C. K., die unter extremen Bedingungen, teils unter Beschuss, deutsche Staatsangehörige, Ortskräfte und Schutzbedürftige evakuierten.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP (Würdigung).
Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Fisch, Jens Arlt, T. G.… sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.6 — Staatssekretärsrunden S. 972

FDP: Staatssekretärsrunden waren rein informativ, keine wesentlichen Entscheidungen, keine Koordination

Originalstelle
„Damit lässt sich in Bezug auf die Staatssekretärsrunden zusammenfassend festhalten, dass sie einen rein informativen Charakter hatten in denen die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Damit lässt sich in Bezug auf die Staatssekretärsrunden zusammenfassend festhalten, dass sie einen rein informativen Charakter hatten in denen die eigenen Sichtweisen und Schlussfolgerunen der Ressorts und des BND zu Afghanistan vorgetragen wurden. Dieses Gremium hat jedoch keine (wesentlichen) Entscheidungen getroffen und unterschiedliche Sichtweisen und Schlussfolgerungen wurden an dieser Stelle nicht aufgelöst. Die Staatssekretärsrunde war daher kein koordinierendes- bzw. steuerndes Gremium.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 972 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion: Die Staatssekretärsrunden hatten rein informativen Charakter: keine wesentlichen Entscheidungen, keine Auflösung unterschiedlicher Sichtweisen, keine Koordinierung. Das BKAmt nahm unterhalb der StS-Ebene teil und beobachtete lediglich, ohne koordinierende Rolle.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: Staatssekretärsrunden, BKAmt, BND, Bundesregierung sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3.1 — Aktenvorlage S. 860–861

BND-Aktenvorlage besonders spät; Beweisbeschluss BND-3 führte zu Sondervorlageverfahren und Zitierung des BND-Präsidenten

Originalstelle
„„Die langwierige Vorlage ließe Zweifel an der Dokumentation und Archivierung im BND aufkommen. Andere Ressorts hätten in deutlich kürzerer Zeit ebenfalls sehr umfangreiche Beweismaterialien bereitgestellt.”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 860–861 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert, dass die Aktenvorlage durch den BND (Beweisbeschluss BND-3) besonders schleppend verlief: Der BND-Präsident wurde in die Obleuterunde zitiert; man einigte sich auf ein Sondervorlageverfahren. Material wurde teils auch nach Zeug:innenvernehmungen geliefert. Abg. Sara Nanni äußerte am 25.05.2023, dass Zweifel an Dokumentation und Archivierung im BND aufkämen.

Hinweis: Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Geheimschutz Akteure: BND, Sara Nanni sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4.1.1 — Uneindeutige Bewertung S. 865–866

Ressorts bewerteten Doha unterschiedlich: AA uneindeutig, BMVg kritisch, BMI sah Chancen, BMZ wollte fortsetzen, BND früh kritisch

Originalstelle
„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass die negativen Einschätzungen am Ende überwogen. Was seine eigene Einschätzung war und mit welcher Haltung er das Amt hinsichtlich Afghanistans leitete, blieb in der Befragung allerdings offen. Im Bundesministerium der Verteidigung wurde der Abschluss des Abkommens überwiegend kritisch gesehen. Entsprechend begann das BMVg zu planen, wie ein Abzug der Bundeswehr in verschiedenen Szenarien realisiert werden könnte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 865–866 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt die Ressort-Bewertungen gegenüber: Das AA bewertete Doha uneindeutig (Maas: negative Einschätzungen überwogen am Ende); das BMVg sah den Abschluss überwiegend kritisch und begann Abzugsplanungen; das BMI (Seehofer) sah Chancen, behielt aber die Einzelfallprüfung im OKV bei; das BMZ wollte am Verbleib festhalten (Müller war vom Abschluss überrascht); der BND erkannte das Ungleichgewicht rasch und legte die Szenarioanalyse „Emirat 2.0” vor; das BKAmt erkannte die Verschlechterung, wurde aber nicht ressortkoordinierend aktiv.

Hinweis: Zusammenfassende Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI, BMZ… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7.1.2 — Sicherheitslage S. 876–877

Ende 2020: Taliban kontrollierten ~60 % der Fläche, BND prognostizierte „Emirat 2.0” als wahrscheinlichstes Szenario

Originalstelle
„Ende 2020 waren sowohl der BND als auch das Referat für Krisenfrüherkennung des BMVg zu dem Schluss gekommen, dass sich die afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ende 2020 waren sowohl der BND als auch das Referat für Krisenfrüherkennung des BMVg zu dem Schluss gekommen, dass sich die afghanischen Sicherheitskräfte bereits im größten Teil des Landes nicht mehr durchsetzen konnten und absehbar gegen die Taliban unterliegen würden. Das von den Taliban kontrollierte bzw. überwiegend kontrollierte Gebiet umfasste zu diesem Zeitpunkt etwa 60 % der Fläche Afghanistans. Dementsprechend prognostizierte der BND im November 2020 eine sukzessive Machtübernahme der Taliban im Szenario eines Emirats 2.0 innerhalb von zwei Jahren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 876–877 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Ende 2020 kamen BND und BMVg-Krisenfrüherkennung zu dem Schluss, dass die ANDSF im Großteil des Landes nicht mehr bestehen könnten; ca. 60 % der Fläche waren Taliban-kontrolliert oder überwiegend Taliban-kontrolliert. Der BND legte im November 2020 das Szenario „Emirat 2.0” (sukzessive Taliban-Machtübernahme innerhalb von zwei Jahren) als wahrscheinlichstes vor. Dies habe sich aber nicht im Handeln der Bundesregierung niedergeschlagen.

Hinweis: Politische Wertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Nachrichtendienste November/Dezember 2020 Akteure: BND, BMVg sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7.2 — Emirat 2.0 S. 877–878

Merkel erfuhr von „Emirat 2.0” erst bei ihrer Befragung am 05.12.2024

Originalstelle
„„Zeugin Dr. Angela Merkel: Also, ich habe keine Erinnerung daran, dass mir, bevor dann nachher am 13. die Sicherheitslage als dramatisch beschrieben wurde, jemand etwas von einem Emirat 2.0 berichtet hat.”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 877–878 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion macht den schweren Vorwurf, dass die BND-Szenarioanalyse „Emirat 2.0”, am 01.12.2020 im BKAmt vorgestellt, die Bundeskanzlerin nicht erreicht habe. Ein für den 23.11.2020 geplanter Vortrag bei der Kanzlerin sei ausgefallen; Merkel habe nach eigener Aussage erst am 05.12.2024 bei ihrer Ausschussbefragung von dem Szenario erfahren. Das werfe „die Frage auf, wozu es Nachrichtendienste gibt, wenn sie von den Auftraggeber:innen nur unzureichend genutzt werden”.

Hinweis: Wertender Befund der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Nachrichtendienste November/Dezember 2020 Akteure: Angela Merkel, BND, BKAmt, Helge Braun sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7.3.1 — Dynamik unterschätzt S. 878–879

BND unterschätzte Dynamik im Sommer 2021, OSINT und DKOR der Botschaft nicht ausreichend berücksichtigt

Originalstelle
„Die rasche Dynamik, die schließlich am 15. August 2021 zur Machtübernahme der Taliban führte, wurde sowohl vom BND als auch vom MilNW unterschätzt. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die rasche Dynamik, die schließlich am 15. August 2021 zur Machtübernahme der Taliban führte, wurde sowohl vom BND als auch vom MilNW unterschätzt. Dennoch hätte dies antizipiert werden können und müssen. OSINT- Quellen (Open Source Intelligence), Diplomatische Korrespondenz (DKOR) und auch die Informationen des Sicherheitsberaters der deutschen Botschaft gaben deutliche Hinweise im Vorfeld. Solche Quellen müssen künftig bei der Erstellung von ND-Lagen adäquat berücksichtigt werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 878–879 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert: Die rasante Dynamik der Taliban-Machtübernahme am 15.08.2021 wurde sowohl vom BND als auch vom MilNW unterschätzt. BMVg SE I 3 kam am 10.08.2021 noch vor dem BND zur Bewertung, ein Kipppunkt sei erreicht. Hinweise aus OSINT, DKOR der Botschaft Kabul (ab Ende Juli 2021) und vom Sicherheitsberater „Fisch” seien nicht hinreichend in die ND-Lagen eingeflossen. Beim BND habe die Linie gegolten, eigene Quellen seien stets besser, ein „gefährliches Vorurteil”.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Nachrichtendienste Juli/August 2021 Akteure: BND, MilNW, BMVg SE I 3, „Fisch” sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7.3.2 — Spontane Evakuierung S. 879–881

Evakuierungsentscheidung Botschaft Kabul „zu spät”, Warnungen van Thiels seit 22.07.2021 ignoriert

Originalstelle
„„… wenn wir evakuieren wollen, müssen wir anfangen.” (Geschäftsträger van Thiel, 23.07.2021)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 879–881 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert, dass die Evakuierungsentscheidung für die Botschaft Kabul „zu spät” erfolgte. Geschäftsträger van Thiel habe seit dem 22./23.07.2021 in DKOR und E-Mails eindringlich gewarnt; ein DKOR von Botschafterin Haber (06.08.2021) sei wegen Wochenende erst am 09.08.2021 bearbeitet worden. Trotz BND-Prognose vom 13.08.2021 (Fall Kabuls in 30–90 Tagen) sei am 14./15.08.2021 die Botschaft nur durch US-Hubschrauber „in letzter Minute” evakuiert worden. Maas habe in dieser Krise keine steuernde Rolle gespielt.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation Juli/August 2021 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Emily Haber, Heiko Maas, BND… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.1.1 — Gefährdungsanzeigen S. 890–892

BND-Feststellung 26.03.2021: latente Gefährdung aller Ortskräfte, BMI änderte Verfahren dennoch nicht

Originalstelle
„Es lag auf der Hand, dass eine große Gruppe an Ortskräften berechtigt war, eine Gefährdungsanzeige zu stellen und individuelle Überprüfungen unnötig …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es lag auf der Hand, dass eine große Gruppe an Ortskräften berechtigt war, eine Gefährdungsanzeige zu stellen und individuelle Überprüfungen unnötig geworden waren, die darüber hinaus einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet hätten. Handlungsleitend für das BMI waren hierbei nicht rechtliche Fragen, sondern der Wunsch, Migration abzuwehren. Die Untersuchung hat ergeben, dass zudem sachfremde Erwägungen in die Bewertung der Gefährdungslage mit eingeflossen sind.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 890–892 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert: Bereits am 26.03.2021 stellte der BND eine grundsätzliche latente Bedrohung aller Ortskräfte der beteiligten Ressorts fest. Obwohl nach dem OKV eine latente Gefährdung für eine Aufnahmezusage genügte, habe das BMI weiter auf detaillierte individuelle Nachweise bestanden. Handlungsleitend sei nicht das Recht gewesen, sondern der „Wunsch, Migration abzuwehren”. Sachfremde Erwägungen seien in die Gefährdungsbewertung eingeflossen.

Hinweis: Scharfe Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am BMI.
Thema: Ortskräfte März 2021 Akteure: BND, BMI, Ulrike Bender sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.2 — Evakuierung Botschaft S. 913

Botschaftsevakuierung 15.08.2021: ohne deutsche Lokalbeschäftigte, MoA mit USA umfasste nur Diplomat:innen

Originalstelle
„„Also, die [Lokalbeschäftigen] konnten wir nicht mitnehmen. Das MoU [Memorandum of Understanding] deckte die Lokalbeschäftigten nicht ab, bezog sich ausschließlich auf Diplomaten oder zumindest Diplomatenpassinhaber.” (Zeuge „Fisch”)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 913 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Die Botschaftsevakuierung am 15.08.2021 erfolgte unter enormem Zeitdruck mit US-Hubschraubern. Die Lokalbeschäftigten konnten nicht mitgenommen werden; das deutsch-amerikanische Memorandum of Agreement bezog sich nur auf Diplomat:innen. Sie waren am 15.08.2021 nicht in der Botschaft (Entscheidung von „Fisch” und Kanzler wegen Wochenende) und mussten sich auf dem Landweg zum Flughafen durchschlagen. BND-Material musste teils auf dem NATO-Gelände zurückgelassen werden; ob es von der Partnernation zerstört wurde, blieb ungeklärt.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Auswärtiges Amt, USA, „Fisch”, BND sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: BND unterschätzte Geschwindigkeit der Machtübernahme, Fehleinschätzung mit „maßgeblichem Einfluss“ auf verzögerte Krisenreaktion

Originalstelle
„Die Geschwindigkeit dieser Entwicklung wurde insbesondere durch den BND unterschätzt. Noch zwei Tage vor der Einnahme Kabuls durch die Taliban hielt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Geschwindigkeit dieser Entwicklung wurde insbesondere durch den BND unterschätzt. Noch zwei Tage vor der Einnahme Kabuls durch die Taliban hielt der BND den Eintritt dieses Szenario vor dem 11. September 2021 für eher unwahrscheinlich. Diese Fehleinschätzung hatte maßgeblichen Einfluss auf die verzögerte Krisenreaktion der Bundesregierung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet kritisch: Der BND habe die Geschwindigkeit der Taliban-Machtübernahme unterschätzt. Noch zwei Tage vor dem Fall Kabuls habe er das Szenario vor dem 11.09.2021 für „eher unwahrscheinlich“ gehalten. Diese Fehleinschätzung habe maßgeblich zur verzögerten Krisenreaktion der Bundesregierung beigetragen.

Thema: Nachrichtendienste 13.08.2021 Akteure: BND, Bundesregierung, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 7.3 — Emirat 2.0 S. 675

SPD: BND-Szenario „Emirat 2.0“ als wahrscheinlichstes, Merkel hatte keine Erinnerung daran

Originalstelle
„Im BND-Beitrag in der Staatssekretärsrunde AFG/MALI vom 5. November 2020 wurde in Afghanistan nach dem Jahr 2020 eine Machtübernahme der Taliban und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im BND-Beitrag in der Staatssekretärsrunde AFG/MALI vom 5. November 2020 wurde in Afghanistan nach dem Jahr 2020 eine Machtübernahme der Taliban und die Errichtung eines „Emirat 2.0“ als „langfristig eher wahrscheinlich“ befunden. … Erstaunlicherweise erreichte das Szenario des „Emirat 2.0“ die damalige Bundeskanzlerin Dr. Merkel anscheinend nicht, so führte diese in ihrer Anhörung aus: „Also, ich habe keine Erinnerung daran, dass mir, bevor dann nachher am 13. [August 2021] die Sicherheitslage als dramatisch beschrieben wurde, jemand etwas von einem Emirat 2.0 berichtet hat.“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 675 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt fest: Der BND habe bereits am 05.11.2020 das Szenario „Emirat 2.0“ (Taliban-Machtübernahme) als wahrscheinlichstes bewertet. Bundeskanzlerin Merkel habe in ihrer Anhörung jedoch keine Erinnerung daran gehabt, dass ihr dies vor dem 13.08.2021 berichtet worden sei.

Thema: Nachrichtendienste 05.11.2020 Akteure: BND, BMVg, Angela Merkel, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 7.4 — Dynamik 2021 S. 676

SPD: BND blieb optimistisch trotz Widerspruchs aus Botschaft Kabul; Geschäftsträger van Thiel bat um verschärfte Lageeinschätzung, die ausblieb

Originalstelle
„Um die Dringlichkeit der Situation gegenüber dem AA zu vermitteln, erbat van Thiel Ende Juli beim BND eine verschärfte Lageeinschätzung, welche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Um die Dringlichkeit der Situation gegenüber dem AA zu vermitteln, erbat van Thiel Ende Juli beim BND eine verschärfte Lageeinschätzung, welche jedoch ausblieb. Stattdessen schätzte der BND in einem aktualisierten Lagebild im Juli eine Machtübernahme der Taliban als „kurzfristig […] unwahrscheinlich“ ein, und relativierte so die Darstellung der Deutschen Botschaft Kabul, dass die „sog. ‚Republik'“ sich militärisch „im Endspiel“ befinde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 676 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion dokumentiert: Geschäftsträger van Thiel bat Ende Juli 2021 um eine verschärfte BND-Lageeinschätzung. Diese blieb aus. Stattdessen hielt der BND eine kurzfristige Machtübernahme weiterhin für unwahrscheinlich und relativierte damit van Thiels Darstellung eines „militärischen Endspiels“.

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 7.4.4 — Bewertung Dynamik S. 679

SPD: BND-Fehleinschätzung vermeidbar, kein Informations-, sondern Analyseproblem

Originalstelle
„Die Fehleinschätzung des BND ist vermeidbar gewesen. … Es ist anzumerken, dass es dem BND nicht an Informationen mangelte, sondern vielmehr die Analyse dieser Informationen fehlerhaft war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 679 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet die BND-Fehleinschätzung als vermeidbar. Es habe nicht an Informationen gefehlt, sondern die Analyse sei fehlerhaft gewesen. Statt Verantwortung zu übernehmen, habe sich der BND auf das Ressortprinzip zurückgezogen, was „äußerst fragwürdig“ erscheine.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: BND, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.2 — Evakuierungsentscheidung S. 715–719

SPD: Frühere Evakuierungsentscheidung wäre angebracht gewesen, widersprüchliches Lagebild durch BND verzögerte Krisenreaktion

Originalstelle
„Rückblickend betrachtet, wäre eine frühzeitigere Entscheidung des AA zur Einleitung der Evakuierung der Botschaft angebracht gewesen. Ausschlaggebend …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Rückblickend betrachtet, wäre eine frühzeitigere Entscheidung des AA zur Einleitung der Evakuierung der Botschaft angebracht gewesen. Ausschlaggebend für die im Vergleich zu anderen Nationen späte Entscheidung zur Einleitung der Evakuierung am 14. August war ein widersprüchliches Lagebild in den ersten beiden Augustwochen 2021. … Die Berichterstattung des BND in der ersten Augusthälfte 2021 war damit einer der ausschlaggebenden Gründe, dass die Evakuierungsentscheidung nicht zu einem früheren Zeitpunkt getroffen worden ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 715–719 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt fest: Eine frühere Evakuierungsentscheidung wäre angebracht gewesen. Ausschlaggebend für die im Vergleich zu anderen Nationen späte Entscheidung sei ein widersprüchliches Lagebild gewesen: Der BND habe die dynamische Lageentwicklung (9.–15.08.) verkannt; dies sei einer der ausschlaggebenden Gründe für die Verzögerung.

Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, BND, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.3.1 — BND in Krisenstabssitzung S. 718–719

SPD: BND-Lagevortrag am 13.08.2021 („Übernahme Kabuls vor 11.9. eher unwahrscheinlich“) mit entscheidungserheblichem Einfluss

Originalstelle
„Es ist daher davon auszugehen, dass die Berichterstattung des BND in dieser Sitzung und auch in den Tagen zuvor Einfluss auf die Entscheidungen in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es ist daher davon auszugehen, dass die Berichterstattung des BND in dieser Sitzung und auch in den Tagen zuvor Einfluss auf die Entscheidungen in der Krisenstabssitzung am 13. August gehabt hat. Darüber hinaus ist auch davon auszugehen, dass weitere Vorbereitungsmaßnahmen für ein mögliches Evakuierungsszenario bereits vorher ergriffen worden wären, wenn der BND früher, entsprechend der Lageeinschätzungen der Botschaft Kabul, über die Sicherheitslage berichtet hätte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 718–719 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet den BND-Lagevortrag am 13.08.2021 (Übernahme Kabuls vor 11.09. „eher unwahrscheinlich“) als entscheidungserheblich für die Krisenstabsentscheidung, an diesem Tag noch keine Evakuierung zu beschließen. Bei früherer realistischer BND-Berichterstattung hätten Vorbereitungsmaßnahmen früher ergriffen werden können.

Thema: Nachrichtendienste 13.08.2021 Akteure: BND, Krisenstab der Bundesregierung, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json