Ressortübergreifende Arbeitsgruppe zu Ortskräften eingerichtet
Die vier zuständigen Ressorts setzen eine gemeinsame Arbeitsgruppe ein, um das Ortskräfteverfahren weiterzuentwickeln.
In 67 Aussagen genannt, an 5 Ereignissen beteiligt.
Die vier zuständigen Ressorts setzen eine gemeinsame Arbeitsgruppe ein, um das Ortskräfteverfahren weiterzuentwickeln.
Die Ressorts einigen sich darauf, das Ortskräfteverfahren beizubehalten und IOM-Büros in Afghanistan einzurichten.
Merkel hebt für Ortskräfte des BMVg und BMI die Zweijahresfrist bis 2013 auf. BMZ und AA werden nicht einbezogen.
Erst während der Evakuierungsoperation wird das Ortskräfteverfahren auch auf Helfer von AA und BMZ ausgedehnt.
Die Bundesregierung einigt sich auf Grundsätze für die weitere Ausreise. Sie gelten rückwirkend ab 2013 und schließen Kernfamilien ein.
„Das militärische Engagement endet, die zivile entwicklungspolitische Arbeit in Afghanistan wird fortgesetzt. Wir waren davon überzeugt, dass das möglich ist, und wir sind es auch heute noch. Es ist ja für uns der Regelfall, dass entwicklungspolitische Arbeit in von Fragilität und Konflikten geprägten Kontexten geleistet wird, ohne dass die Bundeswehr ebenfalls präsent wäre.“
Das BMZ plante die Fortsetzung der Entwicklungszusammenarbeit auch ohne militärische Präsenz (Zeuge Fischer). Maßnahmen: Ausdünnung internationaler Fachkräfte, Fernsteuerung der Projekte, nur noch Beauftragungen, die auch nach Regimewechsel funktionieren würden, keine Implementierung in Taliban-Gebieten (Warning). Eine BMZ-Entscheidung setzte die staatliche bilaterale EZ erst am 16.08.2021 aus. GIZ kümmerte sich um Vernichtung von Personalakten und Festplatten, damit Daten nicht in Taliban-Hände gelangten (Plate).
„Auf Initiative des Zeugen B., Referent im Referat Militärpolitik und Einsatz Region Asien, Ozeanien und Amerika des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), wurde in einer Telefonkonferenz am 13. Mai 2020 eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Auswärtigem Amt (AA), dem BMI, dem BMVg und dem BMZ zum Ortskräfteverfahren eingerichtet. Diese Gruppe sollte das Ortskräfteverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in Afghanistan neu bewerten und Lösungsansätze für den Fall eines Abzuges der Bundeswehr entwickeln.“
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
„Nach der endgültigen Abzugsentscheidung der NATO am 14. April 2021 sei, so der damalige Staatssekretär Berger, auf dessen Anraten und unter Billigung des damaligen Außenministers Maas und der damaligen Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer ein außerordentlicher Jour fixe eingerichtet worden, in dem ausschließlich das Thema Afghanistan besprochen werden sollte.“
Auf Anraten des AA-Staatssekretärs Berger wurde nach der NATO-Abzugsentscheidung (14.04.2021) ein außerordentlicher Sicherheitspolitischer Jour fixe als „operatives Steuerungsgremium” für die Abzugsphase eingerichtet. Letzte Sitzung: 06.07.2021. Die Ressorts beschlossen die Rückkehr zur Standard-Staatssekretärsrunde. BMZ-Referat Frieden und Sicherheit kritisierte am 23.07. und 09.08.2021 die Einstellung und forderte einen Krisenstab.
„Gleichzeitig zeigen sowohl Aktenfundstellen als auch Aussagen vor dem Ausschuss, dass die Ressorts trotz der individuell als gut befundenen Zusammenarbeit bis zum Beginn der Evakuierungsmission gerade hinsichtlich einiger Aspekte des Ortskräfteverfahrens trotz siebenmonatiger Debatte zu keiner Einigung kamen.“
Mehrere Zeugen (Dr. Krebber, Dr. Plate, Fischer) lobten die ressortübergreifende Zusammenarbeit als „im Großen und Ganzen gelungen” bzw. als „Modell”. Der Ausschuss stellt jedoch fest: Bis zum Beginn der Evakuierungsmission konnten die Ressorts zentrale Aspekte des Ortskräfteverfahrens trotz siebenmonatiger Debatte nicht einigen.
„In einer vom Zeugen Fischer, Leiter des Länderreferates Afghanistan im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), verfassten Vorlage an den damaligen Staatssekretär Jäger vom 21. Dezember 2020 nahm dieser zu einem Vorschlag des damaligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel Stellung, Gespräche mit den Taliban über die Entwicklungszusammenarbeit in Doha zu führen.“
In einer BMZ-Vorlage vom 21.12.2020 prüfte Referatsleiter Fischer einen Vorschlag des Sonderbeauftragten Potzel, mit den Taliban über Entwicklungszusammenarbeit zu sprechen, um deren „Kompromissbereitschaft in den innerafghanischen Friedensverhandlungen” zu steigern. Fischer warnte vor Reputationsrisiken der Bundesregierung; das Mandat müsse klar definiert sein. Letztlich kamen diese Gespräche nicht zustande.
„Aus seiner entwicklungspolitischen Perspektive habe es Situationen gegeben, „wo der Eindruck entstehen konnte, dass das Auswärtige Amt” den Erfolg des Friedensprozesses „wichtiger als alles andere” angesehen habe. Die Friedensverhandlungen seien wichtig gewesen, aber nicht um jeden Preis. … Und dann - das war meine Sorge; ich glaube nicht, dass es so gekommen ist - macht man eben einen Deal: Ihr Taliban gebt bei den Verhandlungen in Doha an der und der Stelle nach, und im Gegenzug errichten wir dort oder dort, wo auch immer ihr wollt, ein bestimmtes Vorhaben. - Also so ein Quidproquo-Ansatz; das war meine Sorge.“
Aus entwicklungspolitischer Sicht (Fischer, BMZ) habe das AA den Erfolg des Friedensprozesses zeitweise „wichtiger als alles andere” gewertet. Fischer äußerte Sorge vor einem „Quidproquo-Ansatz” (Taliban-Nachgeben in Doha gegen entwicklungspolitische Vorhaben); er sei sich aber unsicher, ob es tatsächlich dazu gekommen sei. Friedensverhandlungen seien „wichtig, aber nicht um jeden Preis” gewesen.
„Option 2 bleibt einzige Lösungsmöglichkeit, um die migrationspolitischen Ziele einerseits sowie die Fürsorgeverantwortung andererseits einhalten zu können. … Option 3 wurde mit Verweis auf die Migrationspolitik ebenfalls vom BMI abgelehnt.“
In Ressortbesprechungen am 16.06. und 27.08.2020 wurden drei Varianten diskutiert: (1) Abschaffung des OKV nach Abzug, (2) Beibehaltung mit individueller Gefährdungsprüfung, (3) „humanitäre Geste“ / Pauschalaufnahme ohne Einzelfallprüfung. Das BMVg sprach sich für Variante 3 aus (523 berechtigte Ortskräfte). Das BMI lehnte Varianten 1 und 3 mit Verweis auf Migrationspolitik und Hausleitung ab; AA und BMZ unterstützten Variante 2.
„Das BMVg hatte ein starkes Interesse, seine Ortskräfte besonders behandeln zu können, weil sie die entsprechenden Sicherheitsgefährdungen sah, was ich vermute. Das Auswärtige Amt und das BMZ hatten nach eigenen Aussagen, die mir erinnerlich sind, das Interesse, so lange wie möglich in Afghanistan zu bleiben, um dort unterstützend tätig sein zu können. Das hat sicherlich die Erörterung von Lösungen, ich will nicht sagen, erschwert; aber diese unterschiedlichen Zielsetzungen waren dann vielleicht nicht einfach unter einen Hut zu bringen.“
Zeuge Jansen (BMI/M2) beschrieb den strukturellen Interessenkonflikt: Das BMVg wollte seinen Ortskräften vor dem militärischen Abzug (geplant 30.04.2021) eine Ausreise ermöglichen; AA und BMZ wollten dagegen so lange wie möglich in Afghanistan bleiben. Die Diskussion stand unter unterschiedlichen Zielsetzungen, die nicht einfach in Übereinstimmung zu bringen waren.
„[Jäger:] Das ist genau der Grund, weshalb wir auch nicht von einem Beschluss reden sollen. Es gab ein Verständnis. Es gab ein gemeinsames Verständnis: Wann kommt der Zeitpunkt, was muss geschehen, wenn wir von der einen Phase in die andere übergehen? - Das ist danach, von wem auch immer, Triggerbeschluss genannt worden. Ich mache mir das Wort „Beschluss“ ausdrücklich nicht zu eigen.“
Ab Frühjahr 2021 arbeiteten die Ressorts an einem „Alternativszenario“ für eine drastische Lageverschlechterung (intern auch „Saigon-Szenario“). Erst bei einem „Triggerbeschluss“ auf politischer Ebene sollten Visa on Arrival und Charterflüge ausgelöst werden. Wer den Trigger auslösen sollte, blieb ungeklärt; Staatssekretär Jäger (BMZ) erklärte, einen formalen Beschluss habe es „nie gegeben“, nur ein „gemeinsames Verständnis“.
„BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und AA-OK; für BMVg- und BMI-OK soll daher die Zweijahresfrist nicht mehr gelten. … Auch solle das BMZ das Verfahren „nicht mit großen Zahlen verunmöglichen.“
Am Rande des Kabinetts entschied Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 nach Vorstoß von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer: Die Zweijahresfrist für die Antragsberechtigung wird für Ortskräfte des BMVg und BMI bis ins Jahr 2013 zurückgenommen; für BMZ und AA bleibt sie bestehen. Auf Initiative von StS Hoofe (BMVg) galt die Erweiterung nur für ehemalige Ortskräfte mit früher abgelehntem Antrag, was Grohmann scharf kritisierte; das BMI hob diese Einschränkung intern wieder auf.
„Eine rechtssicher umzusetzende Möglichkeit, eine Inanspruchnahme geplanter Sonderzahlungen bei Verbleib im Land von einem dauerhaften und unwiderruflichen Verzicht auf Teilnahme am Ortskräfteverfahren abhängig zu machen, besteht nicht. Eine der gerichtlichen Überprüfung sicher standhaltende Möglichkeit und Freiwilligkeit des Verzichts ist insbesondere angesichts der Koppelung von Verzicht und Zahlung nicht zu gewährleisten.“
Am 13.08.2021 vereinbarten BMZ (StS Jäger) und GIZ (Vorstand Schäfer-Gümbel) telefonisch die Option einer „Sonderprämie/Bleibeprämie“ von bis zu einem Jahresgehalt (durchschnittlich ~7.200 €) für Ortskräfte, die auf das OKV verzichten. Ein GIZ-Rechtsgutachten vom 14.09.2021 erklärte die Koppelung von Verzicht und Zahlung für nicht rechtssicher; laut Spatz (GIZ) wurde keine einzige Prämie ausgezahlt.
„[Graf, AA:] Endgültig schwierig wurde es dann, als sich herausstellte, dass es auch viele Helfer gibt, die eigentlich von unserem Ortskräftebegriff relativ-weit weg waren, und wir dann zu Zahlen kamen, die weit in den vierstelligen Bereich hineingingen, bis am Schluss - wenn man dann die Familienangehörigen dazurechnet, und da haben wir für unsere eigenen Berechnungszwecke in der Regel immer den Faktor fünf angesetzt: ein Ehepaar und drei Kinder - wir dann zu gewaltigen, hohen Zahlen kamen, die sich schon irgendwo im Bereich von 20 000 abspielten.“
Die Ortskräftezahlen waren ressortübergreifend unklar: BMI ~7 Ortskräfte (März 2021); BMVg ~520 (Ende 2020), nach Erweiterung +~350; AA „mittelstark zweistellig“; BMZ-Bereich „viele Tausende“; Müller warnte vor bis zu 50.000 inkl. Familien (Faktor 5). Erst im Juli und August 2021 lieferte die GIZ erste konkrete Listen (~800 Ortskräfte in 24 Stunden, sukzessive bis Ende September).
„AA, BMI und BMZ einvernehmlich: Festhalten an der auf Ministerebene vereinbarten Linie; Charterflüge werden äußerst kritisch gesehen, da sie ungewollte Bilder erzeugen können („Saigon Effekt“). Auch wird keine Notwendigkeit für Charterflüge gesehen, solange kommerzielle Flugmöglichkeiten bestehen. BMZ äußerte Sorge, dass eine mgl. Sogwirkung die geplante Fortsetzung der EZ gefährden würde.“
Im SiPolJF vom 22.06.2021 hielten AA, BMI und BMZ gemeinsam an der Ablehnung von Charterflügen fest: Sie würden „ungewollte Bilder“ erzeugen („Saigon Effekt“) und seien wegen kommerzieller Linienflüge nicht notwendig. Das BMVg bot stattdessen Kostenübernahme kommerzieller Linienflüge an.
„Vor diesem Hintergrund möchten wir anregen, noch im August eine Krisenstabssitzung durchzuführen, um v. a. mit Input der Botschaft Kabul zu einer aktuellen Lagefeststellung sowie möglichen Vereinbarungen zum weiteren Vorgehen zu kommen.“
Bereits am 23.07.2021 hatte das BMZ über das Krisenreaktionszentrum eine Krisenstabssitzung angeregt. Eine zweite Mahnung des BMZ-Krisenbeauftragten folgte am 09.08.2021. AA-Krisenreaktionszentrumsleiter Dr. Jokisch antwortete erst am 11.08.2021; er war zwischenzeitlich im Urlaub.
„Wir haben doch an diesem 09.08. intern beschlossen, eine Taskforce aufzustellen. … Am 12. August war die Stellenausschreibung bei uns im Intranet veröffentlicht. … Am 15. August war das BMZ in dieser Hinsicht handlungsfähig.“
AA-Referent Graf hatte das BMZ „Ende 2020 oder Anfang 2021“ um eine Übersicht der Ortskräfte gebeten, ohne Antwort. Erst am 09.08.2021 beschloss das BMZ intern eine Taskforce, die ab 15.08. arbeitsfähig war. Staatssekretär Jäger: GIZ sei im Frühjahr 2021 „vertraulich und informell“ beauftragt worden, Gefährdete zu identifizieren.
„Nach dem Ende der militärischen Evakuierung am 26. August 21 haben die Afghanistan-Ressorts sich darauf verständigt, von diesem vereinfachten und beschleunigten Listenverfahren zurückzukehren zu einem Ortskräfteverfahren mit individueller Gefährdungsprüfung, so wie es auch zuvor in der Zeit zwischen 2013 bis etwa Mitte 2021 gegolten hat. Grundlage hierfür, für diese Rückkehr zur individuellen Gefährdungsprüfung, ist das im Ressortkreis auf Leitungsebene abgestimmte Thesenpapier vom 9. September 2021.“
Nach Ende der militärischen Evakuierung verständigten sich die Afghanistan-Ressorts auf eine Rückkehr zum Ortskräfteverfahren mit individueller Gefährdungsprüfung. Grundlage: Thesenpapier vom 09.09.2021 (rechtlich vollständig ab 05.10.2021). Das BMZ schuf neue Verfahren in einer „Ortskräfteverfahren-Taskforce“; Dr. Spatz (GIZ) sprach von mehreren Zehntausend Zuschriften: „Ich habe bei 40 000 aufgehört, zu zählen.“
„Die Vorbereitung komplexer vernetzter Einsätze und deutschen Engagements verlangt strategische Vorausschau mit Hilfe kontinuierlicher Beobachtung und Bewertung der weltweiten sicherheitspolitischen Lage. Sie sollte konfliktsensibel gemäß den lokalen Gegebenheiten erfolgen.“
Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.
„Für ein besseres integriertes Engagement und mehr Kohärenz im internationalen Handeln der Bundesregierung sollte die nationale Entscheidungsebene enger kooperieren.“
In Afghanistan gab es Lernprozesse, etwa die Staatssekretärsrunde, gemeinsame Ertüchtigungsinitiative von AA und BMVg, der Nexus-Chapeau-Ansatz von AA und BMZ. Trotzdem beschränkten sich Treffen oft auf gegenseitige Unterrichtung. Künftig sollen Ressorts (BKAmt, AA, BMVg, BMZ, BMI, BMF, BMWK, BMUV, BMJ) enger koordinieren. Zusammenlegung von Projektfinanzierungen aus den Bereichen Frieden, Sicherheit, Entwicklung und Stabilisierung zu einem ressortgemeinsamen Haushaltstitel ist zu prüfen.
„Es sollte ein vernetztes Lagezentrum zur Erstellung ressortübergreifender strategischer Lagebilder, Analysen und Vorausschau eingerichtet werden.“
Aus Afghanistan-Erfahrung: Lagebilder wurden nicht ausreichend zusammengeführt. Ein Lagezentrum am BKAmt soll Informationen aus AA, BMVg, BMI, BMZ, BND, BfV und BSI bündeln (tagesaktuell). Ergänzend wird die AG Krisenfrüherkennung (AG KFE) für strategische Vorausschau (18–36 Monate) gestärkt. Beide Einheiten beraten den Sicherheitspolitischen Jour Fixe bzw. den Kabinettsausschuss.
„Während eines Einsatzes bzw. eines Engagements sollte für alle deutschen Akteure im Bereich des integrierten Ansatzes fortlaufend „lokales Wissen” aus dem Zielland aufbereitet werden.“
Systematische Auswertung lokaler Medien und lokalen Wissens: fremdsprachliche Medien (inkl. Social Media), Stiftungsbüros, NGOs, lokale Resource Persons und Wissenschaft. KI-Tools können unterstützen, ersetzen aber nicht die sachkundige Interpretation. Zentral koordiniert und mit allen Akteuren geteilt.
„Das vorhandene Wissen über die Wirkungen des deutschen Engagements sollte besser genutzt werden, um Fehler zu vermeiden und strategische Ziele und operative Planungen anzupassen. Zu diesem Zweck sollte ein strukturiertes Wissensmanagement etabliert werden.“
Erkennbare Ansätze: PREVIEW-Portal, Stabilisierungs-Risiko-Analyse, „portfolio.atlas” (AA), Wissensportal „GovLabDe” (BMI). Technische Wissensmanagementsysteme müssen mit Personalentwicklung und Anreizsystemen kombiniert werden. Communities of Practice etablieren. Research Officers in AA, BMVg, BMI, BMZ ausbauen.
„Der Wiederaufbau und die Wirtschaftsförderung in Konflikt- und Postkonfliktkontexten sollten bei Abwesenheit von Infrastruktur, systematischer Landwirtschaft und Gewerbe zunächst die Erfüllung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung und die Entwicklung attraktiver wirtschaftlicher Rahmenbedingungen adressieren.“
Staatliche EZ-Mittel sollen zu Beginn auf breitenwirksame subsistenzwirtschaftliche Maßnahmen fokussieren. Beschäftigungsmöglichkeiten für breite Bevölkerung. Lokale Strukturen aufbauen. Public-Private-Partnerships passend einsetzen. Wettbewerbsorientierte Wirtschaftsförderung erst, wenn Grundbedürfnisse erfüllt und Rahmenbedingungen attraktiv sind.
„Die Wiederaufbaustrategie sollte neben der staatlichen Grundversorgung (Gesundheit, staatliche Verwaltung, Bildung) auch das zukünftige Wirtschaftsmodell berücksichtigen. Die Wirtschaftsförderung sollte die Verbesserung von Rahmenbedingungen für private Investitionen anstreben sowie den lokalen und regionalen Privatsektor und Handel stärken.“
Wirtschaftlicher Wiederaufbau soll von Beginn an Teil der Gesamtstrategie sein. Nach erfüllten Grundbedürfnissen Wettbewerb fördern, lokale, nationale und internationale Privatinvestitionen anziehen, unter Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsminimierung. Wirtschaftssektoren identifizieren, die mittel- und langfristig zu nachhaltigem Wachstum beitragen. Indikator: Würden lokale Akteure selbst investieren?
„Für die ressorteigenen Instrumente des IKM sollten die Ministerien einsatzspezifische Minimalanforderungen formulieren.“
Ressortspezifische Instrumente: BMZ (strukturbildende Instrumente), AA (Stabilisierungsmaßnahmen), AA und BMI gemeinsam (Polizeimissionen, Sicherheitssektor, Ausstattungs- und Ausbildungshilfe, Zivil- und Katastrophenschutz). Bei nicht ausreichender Wirksamkeit anpassen oder Einsatz beenden. PREVIEW-Portal und Politökonomische Kurzanalysen (PÖK) weiterentwickeln.
„Jede Partnerauswahl sollte die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen und auf Grundlage eines umfassenden und regelmäßig zu überprüfenden Kontextverständnisses getroffen werden.“
Leicht erreichbare Akteure (Sprachkenntnisse, soziale Kompetenz) sind oft nicht am besten geeignet oder haben unzureichenden lokalen Rückhalt. Institutionelles Kontext- und Partnermonitoring vor Ort. Verhältnis off-budget- und on-budget-support regelmäßig prüfen; Verhältnis multilateraler Trust Funds zu humanitären NGOs prüfen. NGO-Beteiligung durch Entbürokratisierung (z. B. BMZ-Titel „Private Träger”) erleichtern.
„Der sogenannte Sicherheitspolitische Jour Fixe auf Staatssekretärsebene sei ausgebaut und verstetigt worden. Man tage nun „regelmäßig, deutlich häufiger und in einem erweiterten Kreis“. So sei das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jour Fixe nun ständig vertreten. Auf der strategischen Ebene der Staatssekretäre finde auch eine zivil-militärische Koordinierung statt.“
Mutter erklärte, die Koordinierung der Einsätze innerhalb der Bundesregierung sei seit dem Afghanistan-Einsatz weiterentwickelt worden: Der sogenannte Sicherheitspolitische Jour Fixe auf Staatssekretärsebene sei ausgebaut und verstetigt; man tage „regelmäßig, deutlich häufiger und in einem erweiterten Kreis”. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sei nun ständig vertreten; auf strategischer Staatssekretärsebene finde auch zivil-militärische Koordinierung statt. Mutter empfahl, „bestehende Koordinierungsformate intensiver [zu] nutzen, anstatt über neue Formate nachzudenken”. Auch der Parlamentsvorbehalt schränke die Bündnisfähigkeit nicht ein.
„Jedoch konnten diese Fortschritte, die in den 20 Jahren Afghanistanengagement erreicht wurden, nicht wettmachen, was militärisch und politisch nicht möglich war und auch nicht erreichen, wofür Entwicklungspolitik keine Zuständigkeit hatte. Nämlich Staatlichkeit und das Gewaltmonopol durchsetzen und eine politische Einigung auf Machtteilung im Rahmen eines Friedensprozesses sowie einen inklusiven und gerechten Gesellschaftsvertrag herbeiführen.“
Dr. Ulrike Hopp-Nishanka, ehemalige stellv. Leiterin des Referats Afghanistan und Pakistan im BMZ, berichtete: Das entwicklungspolitische Engagement sei nachhaltig und wirksam gewesen (BMZ-Verbesserungen bei Lebenserwartung, Schulbesuch, Kindersterblichkeit, Impfraten, Wasserversorgung). EZ könne aber nicht das ersetzen, was militärisch und politisch nicht erreicht wurde. Afghanistan sei ein Generationenprojekt, das strategische Geduld erfordere. Ressortgemeinsames Arbeiten der Bundesregierung sei bis heute von Afghanistan-Erfahrungen geprägt.
„Damit war über den gesamten Zeitraum des Engagements keine einheitliche ressortgemeinsame Linie zu erkennen, was zwangsläufig auch zu Abstimmungsproblemen auf allen Ebenen führen musste. • Auf der politisch -strategischen Ebene war eine einheitlich interne und externe Kommunikation nicht erkennbar, sodass eine Vermischung von Peacemaking, Peace enforcement und Peacekeeping auf der Umsetzungsebene deutlich wurde und die übergreifende politische Zielsetzung von „ nation building“ oder „state building“ nicht erkennbar war. • Entgegen den taktischen und operativen Wirkungsanalysen und lessons learned wurde die ressortübergreifende und systematische Evaluierung vernachlässigt.“
Landeskenntnis, historisch-kulturelles Konfliktverständnis oder vertiefte Wahrnehmung des Gastlandes war nicht vorhanden, wissenschaftliche Beratung wurde nicht ausreichend hinzugezogen. Der Begriff „Stabilisierung“ wurde durch die beteiligten Ressorts unterschiedlich ausgelegt. Damit war über den gesamten Zeitraum keine einheitliche ressortgemeinsame Linie zu erkennen. Eine Vermischung von Peacemaking, Peace enforcement und Peacekeeping wurde auf der Umsetzungsebene deutlich.
„Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die auf Initiative des BMVg geschaffene sogenannte Afghanistan-Staatssekretärsrunde sowie die ab 2009 erfolgte Ernennung von Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach dem Beginn des Afghanistaneinsatzes geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess in der Bundesregierung zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung.“
Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die Afghanistan-Staatssekretärsrunde, ab 2009 Sonderbeauftragte. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach Einsatzbeginn geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung. Die monatliche Staatssekretärsrunde erwies sich als ungeeignet für die Entwicklung ressortübergreifender Strategien.
„Kernbereiche umfassten Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Ausbau des Radio- und Kommunikationsnetzes und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu den deutschen Zielsetzungen in den beschriebenen Bereichen blieben in der Regel vage. Häufig wurde auf die Verankerung der Menschenrechte oder der Geschlechtergleichstellung in der afghanischen Verfassung aus dem Jahr 2004 verwiesen 596, die es nun umzusetzen gelte. Inder afghanischen Verfassung war jedoch ebenfalls verankert, dass kein Gesetz im Widerspruch zu den Grundsätzen und Bestimmungen des Islam stehen dürfe.“
Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.
„Das Gender-Mainstreaming ist ein Beispiel für die Einbettung frauenrechtlicher Ziele in Projekte und Vorhaben aller Art. Hierbei wurden die Interessen und Lebenssituationen von Frauen in anderen Bereichen, beispielsweise der Bildung, dem Polizeiaufbau oder der Vermittlung von Fertigkeiten für eine wirtschaftliche Teilhabe berücksichtigt, die nah an ihrer Lebensrealität ansetzten. Es erwies sich gegenüber „reinen“ Frauenrechtsprojekten, wie Frauenrechts-Workshops, als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade die Projekte mit moderater Zielsetzung eine vergleichsweise nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der Frauen erzielen.“
Die Einbettung frauenrechtlicher Ziele als Querschnittsthema in Projekten anderer Bereiche (Bildung, Polizeiaufbau, wirtschaftliche Teilhabe) erwies sich gegenüber „reinen” Frauenrechtsprojekten wie Workshops als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade Projekte mit moderater Zielsetzung (Alphabetisierung, Gesundheitsversorgung, frauenspezifische Landwirtschaft) vergleichsweise nachhaltige Verbesserungen erzielen.
„Im Folgenden wird zuerst eine Bilanzierung des deutschen Engagements im Bereich Wirtschaftsaufbau, Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe versucht und ein Überblick über den Mitteleinsatz gegeben (siehe auch Abschnitt 4.2.5.2). Die Bewertung fällt dabei gemischt aus: Während punktuelle Effekte erzielt wurden, ist die systemische Wirkung und damit eine umfassende Verbesserung der Lebensbedingungen in den 20 Jahren des Einsatzes ausgeblieben.“
Beim deutschen Engagement zur Verbesserung der Lebensbedingungen fällt die Bewertung gemischt aus: Während punktuelle Effekte erzielt wurden, ist die systemische Wirkung und damit eine umfassende Verbesserung der Lebensbedingungen in den 20 Jahren des Einsatzes ausgeblieben. Deutschland engagierte sich als zweitgrößter bilateraler Geber in Afghanistan.
„Das BMVg, das eine autarke Infrastruktur und schweres Gerät zu finanzieren hat, gab 12,3 Milliarden Euro aus, das AA 2,48 Milliarden Euro, das BMZ 2,46 Milliarden Euro. Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung war über den gesamten Zeitraum 2002-2021 ein Schwerpunktsektor des BMZ-Engagements im Bereich Entwicklungszusammenarbeit. Die Ausgaben für humanitäre Hilfe betrugen lediglich 425 Millionen Euro. Das große Ungleichgewicht zwischen militärischem und zivilem Engagement stand bis 2014 im Verhältnis 2,5 zu 1 und veränderte sich erst nach dem Ende von ISAF.“
Der Einsatz deutscher Soldaten und ziviler Kräfte kostete laut Bundesregierung mehr als 17,3 Milliarden Euro: BMVg 12,3 Mrd. €, AA 2,48 Mrd. €, BMZ 2,46 Mrd. €. Humanitäre Hilfe machte lediglich 425 Mio. € aus. Das Verhältnis von militärischem zu zivilem Engagement stand bis 2014 bei etwa 2,5 zu 1 und veränderte sich erst nach Ende der ISAF-Mission.
„Zwischen 2002 und 2009 hat die internationale Gemeinschaft 82 Prozent (2015: 60 Prozent, 2016: 41 Prozent) ihrer in das Afghanistanengagement investierten Gelder außerhalb der afghanischen Etats abgewickelt, nur 18 Prozent (2015: 40 Prozent, 2016: 59 Prozent) über die afghanische Regierung (Kernbudget, on-budget aid). Das BMZ zahlte in den von der Weltbankgruppe verwalteten Fonds für Wiederaufbau ARTF ( Afghanistan Reconstruction Trust Fund) allein zwischen 2012 und 2021 618 Millionen Euro ein.“
Zwischen 2002 und 2009 wickelte die internationale Gemeinschaft 82 Prozent ihrer Gelder außerhalb des afghanischen Staatshaushalts ab (off-budget); nur 18 Prozent flossen über die afghanische Regierung. Erst die BMZ-Strategie 2014–2017 enthielt das Ziel, mindestens 50 % der Gebermittel enger an den afghanischen Haushalt zu binden. Das BMZ zahlte allein 2012–2021 618 Mio. € in den ARTF ein.
„Wegen Nichterfüllung von Konditionen wurden 2016 beispielsweise 31 Millionen Euro einbehalten. 2017 wurden die Bedingungen erfüllt, so dass erst dann neue Zusagen für Wasser- und Energievorhaben getätigt wurden.“
Ab 2010 versuchte die Bundesregierung, ihre Unterstützung an Reformen zu binden. Wegen Nichterfüllung von Konditionen wurden 2016 beispielsweise 31 Millionen Euro einbehalten. 2017 wurden die Bedingungen erfüllt; erst dann erfolgten neue Zusagen für Wasser- und Energievorhaben. Insgesamt brachten die Konditionalisierungsbemühungen jedoch keine Wirkungen hervor.
„Inder Entwicklungszusammenarbeit erwiesen sich kleine, lokal eingebettete Projekte zur Basisversorgung der Bevölkerung als effektiver, resistenter und nachhaltiger als Projekte, die umfangreiche Investitionen beinhalteten oder auf strukturellen Wandel und Verhaltensänderungen abzielten.“
In der Entwicklungszusammenarbeit erwiesen sich kleine, lokal eingebettete Projekte zur Basisversorgung als effektiver, resistenter und nachhaltiger als Projekte mit umfangreichen Investitionen oder strukturellem Wandel als Ziel. Großflächige Programme wie das National Solidarity Programme (NSP) konnten zwar Infrastruktur ausweiten, schufen aber keine Beschäftigungsstrukturen oder förderten die Privatwirtschaft. Ehrgeizigere Ziele wurden meist verfehlt.
„Ein Konflikt bestand deshalb vor allem auf der Umsetzungsebene, wo beispielsweise die Bundeswehr anfangs als Implementierer von Humanitärer Hilfe und Entwicklungsmaßnahmen wahrgenommen wurde, weil sie Hilfsgütertransporte organisierte, Brunnen bohrte, Schulen baute und öffentliche Infrastruktur reparierte. Diese Maßnahmen gingen auf die zivil-militärischen (CIMIC-)Teams eines jeden PRT zurück und dienten auch dazu, die militärische Präsenz vor Ort zu legitimieren, Informationen zu gewinnen und sich Zugänge zur lokalen Bevölkerung zu schaffen bzw. offen zu halten.“
Die Bundeswehr wurde anfangs als Implementierer Humanitärer Hilfe und Entwicklungsmaßnahmen wahrgenommen, weil sie Hilfsgütertransporte organisierte, Brunnen bohrte, Schulen baute und öffentliche Infrastruktur reparierte. Diese CIMIC-Maßnahmen jedes PRT dienten auch zur Legitimierung der militärischen Präsenz und zur Informationsgewinnung. Viele NGOs und das BMZ wehrten sich gegen die Unterordnung unter die Sicherheitslogik.
„Während aus den Wirkungsevaluierungen des BMZ ableitbar ist, dass entwicklungspolitische Stabilisierung als ein Endziel seiner strukturbildenden Bemühungen verstanden wurde – unterlegt durch die Indikatoren Gewaltreduktion, verbesserte Regierungsführung und erhöhte Kapazitäten der Regierung 826 – waren die Maßnahmen des AA-Stabilitätspakts politischer Natur, um kurzfristig Situationen zu stabilisieren. Das BMVg verfolgte Stabilisierung über COIN und das PRT-Konzept im Sinne eines engen Sicherheitsbegriffs. Erst in den Leitlinien 2017 wurde Stabilisierung erstmals als ressortübergreifendes Konzept dokumentiert und definiert.“
Die deutschen Ressorts hatten bis 2017 keine gemeinsame Definition von Stabilisierung. Das BMZ verstand sie als strukturbildendes Endziel (Gewaltreduktion, Regierungsführung); das AA verfolgte mit dem Stabilitätspakt politisch kurzfristige Maßnahmen; das BMVg verfolgte Stabilisierung über COIN und das PRT-Konzept im engen Sicherheitsbegriff. Erst in den Leitlinien 2017 wurde Stabilisierung als ressortübergreifendes Konzept dokumentiert.
„Bürokratische Logiken der Mittelvergabe und Projektförderung deutscher Ministerien stellten nicht unwesentliche Hürden für eine effektive Wirkung des zivilen Engagements dar. Das Prinzip kurzer Förderzeiträume (Jährlichkeit bis zweijährige und in Ausnahmefällen auch dreijährige Projektlaufzeiten für AA-Förderungen) erschwerten Prozessförderung. Diese oft kritisch „Projektitis“ genannte haushälterische Projektsteuerung über kurze Zeiträume erwies sich im Nachhinein als hinderlich im Hinblick auf Afghanistan, weil langfristige Unterstützungsbedarfe bekannt waren („Generationenaufgabe“) und zudem eine Herausforderung darin bestand, nichtlineare Entwicklungen unterstützend zu begleiten.“
Bürokratische Logiken der Mittelvergabe wurden zur Hürde: Kurze Förderzeiträume (ein- bis zweijährige, in Ausnahmen dreijährige Projektlaufzeiten beim AA), die als „Projektitis” kritisierte Projektsteuerung und die Verausgabungspflicht erschwerten Prozessförderung. NGOs befanden sich in dauernder Ungewissheit über Anschlussfinanzierungen und mussten für jede neue Förderung Innovationscharakter nachweisen.
„Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar und eindeutig kommuniziert. Es gab von Anfang an unterschiedliche Mandate (ISAF, OEF) und Ansprüche: die USA priorisierten die Terrorismusbekämpfung, während die deutsche Herangehensweise war, über die Verbesserung der Lebensbedingungen der afghanischen Bevölkerung Unsicherheit und Terrorismus den Nährboden zu entziehen. Zudem war keine internationale Kohärenz auf Strategie- und Umsetzungsebene gegeben. Auf nationaler Ebene fehlte ressortübergreifend eine gemeinsame Strategieentwicklung und -anpassung im zivilen Bereich.“
Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar kommuniziert. Es gab unterschiedliche Mandate (ISAF, OEF) und Ansprüche: Die USA priorisierten die Terrorismusbekämpfung, während die deutsche Herangehensweise war, über die Verbesserung der Lebensbedingungen Terrorismus den Nährboden zu entziehen. Auf nationaler Ebene fehlte ressortübergreifend eine gemeinsame Strategieentwicklung.
„Alle deutschen Organisationen (inkl. Bundeswehr) förderten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan. Dies verstärkte die soziökonomische Ungleichheit zwischen den Profiteuren der Intervention und der restlichen Gesellschaft.“
Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 1 (Original, neues Fenster)
Alle deutschen Organisationen einschließlich der Bundeswehr hätten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan gefördert; dies habe die sozioökonomische Ungleichheit zwischen Interventionsprofiteuren und der restlichen Gesellschaft verstärkt. Innerhalb der Bundesregierung verfolgten die vier Ressorts unterschiedliche Politiken, die von Ausblendung bis Ambivalenz reichten.
„Ein nachweislich von Korruption betroffener Fonds im Bildungssektor war EQUIP, der unter anderem aus dem von der Weltbank verwalteten ARTF finanziert wurde. in das auch das BMZ einzahlte (Hartmann et al., 2023, S. 81). Die Bundesregierung zahlte hier zwischen 2008 und 2015 jährlich zwischen zehn und 20 Millionen Euro ein. 2015 wurde in einem Bericht des MEC auf die Folgen von Korruption auf die Zielerreichung des Vorhabens hingewiesen … Im Bericht wurde außerdem auf sogenannte „ghost community councils“ und „ghost trainees“ hingewiesen (MEC, 2015, S. 6). Auch andere Geber waren vom Skandal um Korruption im Bildungssektor betroffen – 2016 deckte SIGAR „ghost schools“ und „ghost pupils“ auf (SIGAR-17-12-SP, S. 4).“
Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 47 (Original, neues Fenster)
Das BMZ zahlte 2008–2015 jährlich 10–20 Mio. Euro in den EQUIP-Bildungsfonds (über ARTF). 2015 deckte MEC „ghost community councils” und „ghost trainees” auf; 2016 fand SIGAR „ghost schools” und „ghost pupils”. Auf den Hinweis einer Evaluatorin zog das BMZ die Reißleine: Die Tranchen wurden eingestellt und konditionalisiert (das Weltbank-Gutachten sei bis heute nicht veröffentlicht). Die Weltbank hatte sogar versucht, in die Evaluierung einzugreifen.
„Laut der ZEIT (Bauer, 2018) sicherte sich in Kundus ein afghanischer Bauunternehmer durch ein Netz aus Scheinfirmen 90 Prozent der GIZ-Bauaufträge in der Provinz … Noch deutlicher trat die Bedienung von Patronageinteressen hervor, als die Bundeswehr 2006 das RC Nord bei Masar-i Scharif übernahm … Beispiele sind etwa, dass die Firmen Khalid Noor Company und Umm-al Bilad viele bundesdeutsch geförderten Bauprojekte umsetzten, und dass Balkh Air Service den Flughafen von Masar-i Scharif baute, den die Bundesrepublik finanzierte. Alle drei waren Unternehmen von Atta Noor (Hartmann et al., 2023).“
Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 50–51 (Original, neues Fenster)
In Kundus sicherte sich laut ZEIT (2018) ein afghanischer Bauunternehmer per Scheinfirmen-Netz 90 % der GIZ-Bauaufträge. In Masar-i Sharif (RC Nord ab 2006 unter Bundeswehr) kontrollierte Atta Mohammed Noor als Gouverneur „im Stile eines Mafia-Bosses” Sicherheitsapparat, Verwaltung und Handel. Drei seiner Firmen (Khalid Noor Company, Umm-al Bilad, Balkh Air Service, die den BRD-finanzierten Flughafen Masar-i Sharif baute) setzten viele bundesdeutsche Vorhaben um. Atta erhielt von westlichen Diplomaten Verständnis: „Klar ist Atta korrupt, doch er ist ein Macher und Modernisierer.”
„Wie dieser Umgang mit KKP in Afghanistan in den einzelnen Ressorts verdeutlicht, verfügten diese über keine gemeinsame Linie, sondern variierten zwischen Ausblendung (BMI; BMVg) und Widersprüchlichkeit (AA; BMZ). Wir schließen uns dem Urteil der ressortgemeinsamen Evaluation an, die zum Schluss kommt, dass „…auf strategischer Ebene keine Hinweise vor[liegen], dass sich die Bundesressorts – wie auch die internationalen Akteure – hinreichend mit der Herausforderung [von KKP] auseinandergesetzt hätten“ (DEval, DHPol & GFA, 2023b, S. 7).“
Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 65–66 (Original, neues Fenster)
Die vier beteiligten deutschen Ressorts hätten keine gemeinsame Linie zu KKP gehabt: BMI und BMVg blendeten KKP aus; AA verfolgte eine Stabilisierungspolitik, die Aufrechterhaltung von KKP legitimieren konnte; BMZ adressierte KKP in „Guter Regierungsführung”, war aber in Nordafghanistan stark mit Patronage konfrontiert. Beim BMVg wurde KKP-Kontrolle für NATF an die USA ausgelagert. Klare ressortübergreifende Direktiven oder Kontrollmechanismen gab es nicht.
„„Ein Sachgebietsleiter des BND-Referats „Auswertung Afghanistan” legte in seiner Befragung vor dem Ausschuss offen, dass die USA diese Standortweitergabe tatsächlich auch durchgeführt hatten, die Taliban somit also über alles im Bilde waren. Die Auslieferung dieser sensiblen Informationen an die Taliban ließ beim BND zunächst die Alarmglocken schrillen.“
Die AfD arbeitete heraus, dass die USA laut Aussage eines BND-Sachgebietsleiters vor dem Ausschuss Standorte und Bewegungen deutscher Einrichtungen an die Taliban weitergegeben hatten, was beim BND zunächst Alarm auslöste. Hintergrund: Die Taliban hatten den USA in den Doha-Verhandlungen angeboten, NATO-Basen vor IS-Angriffen zu schützen, was sie laut Reuters-Meldung vom 30.04.2021 erfolgreich taten.
„„Es häufen sich Meldungen und konkrete Hinweise, […] dass die Taleban in von ihnen dominierten Gebieten […] konsequent Schutzgelder erpressen, i.d.R. 10% ,Besteuerung‘. So nutzen sie die internationalen Hilfsprojekte doppelt: Zum einen als Geldquelle für ihren bewaffneten Kampf, zum anderen profitieren sie von dem Eindruck, dass in den von den ihnen beherrschten Gebieten Projekte vorangehen.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1105–1107 (Original, neues Fenster)
Ab Herbst 2020 meldete das Generalkonsulat Masar-i-Sharif, dass die Taliban in von ihnen kontrollierten Gebieten westliche EZ-Projekte mit „i.d.R. 10 % Besteuerung” indirekt besteuerten. Deutsches Steuergeld floss damit in die Taliban-Kriegskasse. Im gemeinsamen Arbeitspapier von BMZ und AA (23.07.2021) heißt es ausdrücklich: „Bereits jetzt findet ein signifikanter Teil […] in Gebieten unter effektiver Kontrolle der Taliban statt und unterliegt zum Teil der indirekten Besteuerung durch die Taliban.” Minister Müller (CSU) gab ein: „Diese Besteuerungsthematik wurde diskutiert; die ist mir bekannt.”
„„Mit dem 15.08. wurde sie nicht eingestellt, sondern sie wurde vorübergehend ausgesetzt.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1109–1110 (Original, neues Fenster)
Trotz Maas' öffentlicher Ansage am 11.08.2021 („keinen Cent mehr nach Afghanistan, wenn die Taliban übernommen haben”) wurde die EZ laut BMZ-Referentin nicht eingestellt: Risk Management Office, Gehälter an Ortskräfte u.a. liefen weiter. Anfang September 2021 entschied das AA laut Abteilungsleiterin Warning ohne Absprache mit BMZ: „Wir machen weiter.” Spätere Hawala-Geldtransfers wurden trotz BaFin-Beurteilung („eklatanter Verstoß gegen Geldwäscherichtlinien”) durch eine Staatssekretärsrunde freigegeben. Wolfgang Schmidt (SPD, damals Finanzstaatssekretär) konnte sich auf AfD-Befragung „nicht erinnern”, dabei gewesen zu sein.
„Die grundsätzlich positiv zu bewertende Entscheidung, im Sinne der Menschen mit dem zivilen Engagement vor Ort zu bleiben, hatte nach Einschätzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen im Nachhinein klar erkennbaren nicht-intendierten Effekt, der sich als problematisch erwies. […] Durch seine Entscheidung hatte sich Deutschland hier einer Pfadabhängigkeit unterworfen, die bis in den Sommer 2021 Bestand hatte.“
Die CDU/CSU sieht in der Entscheidung zur Fortsetzung des zivilen Engagements eine grundsätzlich positive, aber pfadabhängige Festlegung: Von der Einstellung ziviler Projekte oder frühen Ausreiseplänen für Ortskräfte habe „zwingend das Signal ausgehen müssen, dass Deutschland Afghanistan aufgegeben hat”. Das AA habe bis Mitte August 2021 an der Fortführung festgehalten. Das sei der Hauptgrund dafür, dass für tausende Ortskräfte kaum Ausreise-Vorbereitungen getroffen wurden.
„Letztlich bleibt nach Bewertung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Erkenntnis: Das BMVg und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer hatten als einzige Akteure frühzeitig eine Vorstellung davon, dass die Ortkräfte in ihrem Verantwortungsbereich nach dem Abzug der internationalen Truppen wahrscheinlich einer hohen Gefährdung ausgesetzt sind und wie die Unterstützung und Ausreise von Ortskräften frühzeitig organisiert werden soll. Die Entscheidungsprozesse zwischen den Afghanistan-Ressorts […] waren indes blockiert, weil die Grundinteressen von AA, BMVg, BMI und BMZ inkompatibel waren.“
Zentrale Bewertung der CDU/CSU: Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) und das BMVg seien die einzigen gewesen, die frühzeitig die Gefährdungslage erkannten. AA und BMZ wollten Ortskräfte vor Ort halten; BMI hielt am bewährten Verfahren fest. Große Veränderungen kamen nur durch Eskalation der Ministerin auf BKin-Ebene zustande (Listenverfahren, Ausweitung Zweijahresfrist).
„Diese Strategie, auf „Visa upon Arrival” zu drängen, hatte im Nachhinein betrachtet einen fatalen Nebeneffekt: Das AA und das BMZ unterließen es, sich frühzeitig und konkret mit der Frage zu beschäftigen, wie sie mit ihren Ortskräften aus dem zivilen Bereich im Krisenfall umgehen sollten und wie Ausreisemöglichkeiten aussehen.“
Die CDU/CSU bewertet die Strategie des AA, ab Ende 2020 auf „Visa-upon-Arrival” zu setzen, als problematisch: Das AA habe damit die Verantwortung an die BPol abgeben können und ungewollte politische Signale vermieden. Folge sei, dass AA und BMZ konkrete Ausreiseplanungen für ihre Ortskräfte verschoben hätten.
„Insofern stand das Notfallszenario unter den gleichen Vorzeichen wie die Diskussionen zum Ortskräfteverfahren seit dem Bundeswehrabzug Ende Juni 2021: Es ging darum, in einer krisenhaften Entwicklung den richtigen Zeitpunkt zu finden, zu dem die Bundesregierung das zivile Engagement und die Hilfsmaßnahmen in Afghanistan weitestgehend aufgibt und die Ortskräfte aus dem Land holt. […] war es dem Notfallszenario fast schon inhärent, dass der richtige Zeitpunkt für den Triggerbeschluss zum Start der Notfallmaßnahmen verpasst wird.“
Die CDU/CSU bewertet: Das ressortgemeinsame Notfallszenario (1.500 Gefährdungsanzeigen, 6.000 Visaanträge in einem halben Jahr) wurde monatelang diskutiert, war im August 2021 nicht finalisiert. Ein plötzlicher Staatskollaps wurde nicht unterstellt; der Trigger-Beschluss wurde verpasst (geplant 16.08.2021).
„Wenn die Ortskräfte aller Ressorts, die Menschenrechtsliste des Auswärtigen Amtes, das Überbrückungsprogramm des Auswärtigen Amtes und das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan von BMI und BAMF zusammengezählt werden, wurden über die GIZ bis heute insgesamt über 33 000 afghanische Schutzbedürftige inklusive Familienangehörigen bei der Evakuierung unterstützt.“
Die CDU/CSU dokumentiert die Phase 2 ab 01.09.2021: Die GIZ wurde mit der Organisation von Landtransporten, Charterflügen und Versorgung beauftragt. 1.286 GIZ-Ortskräfte + 7.775 Familienangehörige sowie 22.566 Ortskräfte anderer Ressorts und sonstige Schutzbedürftige wurden evakuiert. Insgesamt über 33.000 Personen.
„Demgegenüber hatten AA und BMZ über lange Zeit kein Interesse daran, Ausreisemöglichkeiten für Ortskräfte aus den humanitären Hilfsprojekten und Projekten der Entwicklungszusammenarbeit zu forcieren, weil sie früh die Grundsatzentscheidung getroffen hatten, das zivile Engagement im Sinne der Menschen vor Ort fortzusetzen. Dieses hehre Ziel hatte allerdings die Kehrseite, dass das AA und das BMZ bis Sommer 2021 nicht gezwungen waren, aktiv und konkret zu planen, wie und wann ihren gefährdeten Ortskräften eine Ausreise ermöglicht werden kann.“
Fünfte CDU/CSU-Kernerkenntnis: AA und BMZ hatten lange kein Interesse an Ausreisemöglichkeiten für Ortskräfte ihres Bereiches, weil sie das zivile Engagement fortsetzen wollten. Folge: Bis Sommer 2021 keine aktive Planung; Pull-Effekt befürchtet; entsprechende Planungen erst angesichts der Lageverschlechterung im August 2021, also „deutlich zu spät”.
„Die Anpassungen im Ortskräfteverfahren ab Frühjahr 2021, die vor allem auf die Initiative des BMVg und den von der Verteidigungsministerin erzeugten politischen Druck zurückgingen, waren dazu geeignet, einen Großteil der damals bei der Bundeswehr beschäftigten Ortskräfte mit einer Aufnahmezusage und einem Visum für Deutschland auszustatten und Ausreisen zu ermöglichen.“
Vierte CDU/CSU-Kernerkenntnis: Die wesentlichen Anpassungen am Ortskräfteverfahren (Listenverfahren, Ausweitung der Zweijahresfrist) kamen erst durch das BMVg und den politischen Druck der CDU-Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer zustande. Flaschenhals blieb lange die AA-Visavergabe.
„Dennoch hielten das AA und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bis zum Fall Kabuls an der Hoffnung auf einen erfolgreichen Verlauf der Gespräche fest. Dies geschah trotz zahlreicher warnender Stimmen, die ein Emirat 2.0 als wahrscheinlichstes Szenario ansahen. Durch das Festhalten an dieser optimistischen Einschätzung wurden notwendige Planungen für das Worst-Case-Szenario […] verzögert und wertvolle Zeit blieb ungenutzt.“
Aus Sicht der FDP hielten AA und BMZ trotz zahlreicher warnender Stimmen bis zum Fall Kabuls an der Hoffnung auf einen erfolgreichen Verlauf der innerafghanischen Verhandlungen fest. Dadurch seien Worst-Case-Planungen verzögert und wertvolle Zeit ungenutzt geblieben.
„Trotz der politischen Brisanz der Evakuierungsmission in Afghanistan und der Ankündigung eines Untersuchungsausschusses im am 24. November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag der sogenannten Ampelkoalition, wurde in den betroffenen Ministerien – mit Ausnahme des BMVg – erst mit erheblicher Verzögerung ein Löschmoratorium erlassen. Wichtige Dokumente und Kommunikationsdaten von zentralen Zeugen, darunter Kalendereinträge und interne E-Mails, gingen dadurch unwiederbringlich verloren oder konnten nicht mehr vollständig rekonstruiert werden.“
Die FDP kritisiert, dass die Ministerien mit Ausnahme des BMVg erst verspätet ein Löschmoratorium erlassen haben. Dadurch seien Dokumente, Kalendereinträge und E-Mails zentraler Zeugen unwiederbringlich verloren gegangen.
„So ging die Hausspitze des BMZ bis zuletzt davon aus, dass die Friedensverhandlungen zwischen Taliban und Afghanischer Republik mit einer Einigung der Konfliktparteien und einer gemeinsamen Regierung enden würden und Bundeskanzlerin Dr. Merkel sagte aus, bis zum 13. August 2021 nicht einmal Kenntnis von der Existenz der Prognose einer erneuten Talibanherrschaft gehabt zu haben. Ihr selbst sei es aber offenkundig gewesen, dass dieses Szenario das wahrscheinlichste gewesen sei.“
Die FDP stellt fest: Die BMZ-Hausspitze ging bis zuletzt von einer Einigung der Konfliktparteien aus; Kanzlerin Merkel sagte aus, bis zum 13.08.2021 von der „Emirat 2.0”-Prognose keine Kenntnis gehabt zu haben, wobei ihr persönlich dieses Szenario offenkundig als das wahrscheinlichste erschienen sei.
„Der Wunsch des BMZ, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit auch in diese Regelung aufzunehmen, wurde letztlich von der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Merkel am 16. Juni 2021 unter Verweis auf eine unterschiedliche Gefährdungslage und mit dem Hinweis, das BMZ solle das Ortskräfteverfahren nicht durch hohe Zahlen verunmöglichen, abgelehnt.“
Die FDP dokumentiert: Trotz klaren Doha-Horizonts brauchten die Ressorts von März 2020 bis Juni 2021 für die Anpassung des Ortskräfteverfahrens. Den BMZ-Wunsch, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen, lehnte Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 unter Verweis auf unterschiedliche Gefährdungslage und „hohe Zahlen” ab.
„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass die negativen Einschätzungen am Ende überwogen. Was seine eigene Einschätzung war und mit welcher Haltung er das Amt hinsichtlich Afghanistans leitete, blieb in der Befragung allerdings offen. Im Bundesministerium der Verteidigung wurde der Abschluss des Abkommens überwiegend kritisch gesehen. Entsprechend begann das BMVg zu planen, wie ein Abzug der Bundeswehr in verschiedenen Szenarien realisiert werden könnte.“
Die Fraktion stellt die Ressort-Bewertungen gegenüber: Das AA bewertete Doha uneindeutig (Maas: negative Einschätzungen überwogen am Ende); das BMVg sah den Abschluss überwiegend kritisch und begann Abzugsplanungen; das BMI (Seehofer) sah Chancen, behielt aber die Einzelfallprüfung im OKV bei; das BMZ wollte am Verbleib festhalten (Müller war vom Abschluss überrascht); der BND erkannte das Ungleichgewicht rasch und legte die Szenarioanalyse „Emirat 2.0” vor; das BKAmt erkannte die Verschlechterung, wurde aber nicht ressortkoordinierend aktiv.
„Zwar wurde darin über die sukzessiven Gebietsgewinne der Taliban berichtet, allerdings waren die farbigen Karten, die das illustrieren sollten, klein und veränderten sich augenscheinlich kaum. Das Gleiche galt für die Gesamtbewertung in den UdP. Der hohe Formalisierungsgrad dieses Formats machte es daher schwierig, Veränderungen zu erkennen. Tatsächlich kontrollierten die Taliban Ende 2020 bereits etwa 60 Prozent des Landes weitgehend, während lediglich gut 40 Prozent überwiegend unter Regierungskontrolle standen.“
Die Fraktion kritisiert: Die Unterrichtungen des Parlaments (UdP) zeigten Taliban-Gebietsgewinne in kleinen Karten, die sich „augenscheinlich kaum veränderten”, obwohl die Taliban Ende 2020 ca. 60 % des Landes weitgehend kontrollierten. Ein BMZ-Referatsleiter (Plate) habe eingeräumt, in Mandatsdiskussionen ginge es darum, „politische Unterstützung zu mobilisieren”. Der Mandatsantrag 02/2021 sei dem Anliegen der Mandatswahrheit nicht ausreichend nachgekommen.
„Diese Argumentation lässt jedoch wesentliche Faktoren außer Acht: So wurden Ortskräfte der GIZ explizit angewiesen, keine Gefährdungsanzeigen zu stellen (s.u.). Des Weiteren wurde den Beschäftigten eine sog. „Bleibeprämie“ angeboten, deren Annahme sie aber dazu verpflichten sollte, auf ihr Recht zur Stellung einer Gefährdungsanzeige zu verzichten (s.u.). Darüber hinaus kam es vor, dass Ortskräften „im Sinne der Fürsorgepflicht“ gekündigt wurde, um die Gefährdung formell zu beenden.“
Die Fraktion erläutert: GIZ-Ortskräfte wurden ausdrücklich angewiesen, keine Gefährdungsanzeigen zu stellen; eine „Bleibeprämie” wurde gegen Verzicht auf Gefährdungsanzeige angeboten; teils sei Ortskräften „im Sinne der Fürsorgepflicht” gekündigt worden, um die Gefährdung formell zu beenden. Die Dienstherren hätten so selbst die Zahl der Anzeigen niedrig gehalten. Beispielhaft: Der Zeuge wurde im September 2021 von Taliban angeschossen, GIZ leitete daraus kein „neues Level an Gefährdungsgrad” ab; ein NGO-Mitarbeiter wurde gefoltert, ermordet und zerstückelt.
„„… you can trust on our best efforts to provide you with a safe working environment and with job security. We will be there when you need us. Therefore, please stay with us.” (Jäger/Schäfer-Gümbel, Mai 2021)“
Die Fraktion kritisiert das BMZ-Verhalten: Ein Brief von StS Jäger (BMZ) und GIZ-Vorstand Schäfer-Gümbel (Anfang Mai 2021) bat die Ortskräfte ausdrücklich, im Land zu bleiben, verbunden mit vagen Versprechen. Eine „Bleibeprämie” wurde gegen Verzicht auf das Ortskräfteverfahren angeboten, verfassungsrechtlich nicht haltbar laut interner GIZ-Prüfung, dennoch noch am 13.08.2021 weiterverfolgt. BMZ erstellte trotz Zusage vom 25.05.2021 keine Ortskräfte-Listen; die Task Force startete erst am 15.08.2021. Merkel reagierte auf die Konfrontation mit Jägers E-Mail vom 23.08.2021: „mir lag auf der Zunge, zu sagen: Donnerwetter!”
„Das Doha-Abkommen unter Trump vermittelte die klare Botschaft: „Wir gehen, das steht fest.“ Diese Entscheidung setzte für die Taliban die Weichen auf Sieg. Ab diesem Moment spielte es keine wesentliche Rolle mehr, wann die Bundeswehr Masar-i-Scharif oder die Amerikaner Kandahar verließen.“
Die SPD-Fraktion zitiert den damaligen Leiter des Afghanistan-Referats im BMZ: Doha unter Trump habe die Botschaft „Wir gehen, das steht fest.“ gesendet. Danach sei der genaue Zeitpunkt einzelner Abzüge zweitrangig gewesen, die Weichen für den Taliban-Sieg seien gestellt gewesen.
„Besonders hervorzuheben ist der Fortschritt im Bildungswesen, wo die Zahl der Grundschülerinnen und -schüler von 750 000 im Jahr 2001 auf rund 6,75 Millionen im Jahr 2019 stieg. Der Anteil der Mädchen unter den Schülern wuchs von nahezu null auf 40 Prozent.“
Die SPD-Fraktion hebt entwicklungspolitische Erfolge des BMZ und deutscher Mittlerorganisationen (GIZ, KfW) hervor: Grundschüler:innenzahl stieg von 750.000 (2001) auf 6,75 Mio. (2019); Mädchenanteil wuchs von nahezu null auf 40 %. Über 200.000 GIZ-Fortbildungsmaßnahmen, etwa die Hälfte für Frauen.
„Dieser Charterflug war organisatorisch durch das Einsatzkontingent vor Ort nicht mehr durchführbar und hätte die eigenen Kräfte in der verwundbarsten Phase der Rückverlegung gefährdet. Überbewertet erscheint hingegen die Sorge vor einer Massenflucht, die von AA und BMZ vorgebracht wurde. Der Flug wurde am 22. Juni 2021 abgesagt.“
Die SPD-Fraktion bewertet den von Bundesministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) für 25.06.2021 geplanten Charterflug aus Masar-i-Scharif: Er sei organisatorisch nicht durchführbar gewesen und hätte eigene Kräfte in der verwundbarsten Rückverlegungsphase gefährdet. Die Sicherheitsbedenken des Einsatzführungskommandos hätten am Ende überwogen. Die Sorge von AA und BMZ vor Massenflucht sei dagegen „überbewertet“ gewesen.
„Am folgenden Tag schrieb der damalige Staatssekretär Jäger dann an die zuständige damalige Abteilungsleiterin im BMZ, dass ihm die Dinge im Ressortkreis aus dem Ruder zu laufen schienen: „Wir laufen Gefahr, dass am Ende zu viele und die falschen nach Deutschland kommen.“. Die Härtefälle würde deswegen weiterhin eng ausgelegt werden. Die Bundeskanzlerin erklärte dazu in ihrer Befragung vor dem Ausschuss, dass ihr dies nicht bekannt gewesen sei und von Staatssekretär Jäger auch nicht erwartet habe: „Also mir lag auf der Zunge, zu sagen: Donnerwetter!“.“
Die SPD-Fraktion dokumentiert: Trotz Kanzlerin-Entscheidung (22.08.2021) zur OKV-Erweiterung auf BMZ-Ortskräfte habe Staatssekretär Jäger (BMZ) am 23.08.2021 angewiesen, die Härtefälle „eng auszulegen“; „zu viele und die falschen“ könnten kommen. Bundeskanzlerin Merkel: „Donnerwetter!“ Sie habe davon nichts gewusst.
„Die beiden Fragen 11 und 12 können von der Gutachterin zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Sie sind Gegenstand der ressortübergreifenden Evaluierung des zivilen Engagements der Bundesrepublik in Afghanistan von 2013-21, konkret der Untersuchung des DEval, das mit der Evaluierung des BMZ-Engagements betraut ist.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)105, S. 13 (Original, neues Fenster)
Mielke beantwortet die Fragen 11 (deutsche EZ) und 12 (langfristige Wirkung) nicht, da diese Gegenstand der ressortübergreifenden DEval-Evaluierung des zivilen Engagements der Bundesrepublik 2013–21 (BMZ-Engagement) seien.