Bridge the Gap.

← Alle Akteure

BMVg

In 112 Aussagen genannt, an 13 Ereignissen beteiligt.

Ereignisse

2. Juni 2020 Brüssel 25 Stimmen

Deutsches Non-Paper „in together, out together“

Deutschland legt im NATO-Rat ein Papier mit dem Grundsatz vor, dass Bündnispartner gemeinsam hineingegangen sind und gemeinsam herausgehen sollen.

Beteiligt: Auswärtiges Amt, BMVg, NATO
Mai 2021 Berlin und Camp Marmal 25 Stimmen

Vereinfachtes Ortskräfteverfahren tritt in Kraft

Ein vereinfachtes Verfahren für Ortskräfte soll Aufnahmezusagen innerhalb weniger Tage ermöglichen.

Beteiligt: BMVg, BMI, Auswärtiges Amt, Bundeswehr
16. Juni 2021 Berlin 25 Stimmen

Kanzlerin Merkel weitet das Ortskräfteverfahren aus

Merkel hebt für Ortskräfte des BMVg und BMI die Zweijahresfrist bis 2013 auf. BMZ und AA werden nicht einbezogen.

Beteiligt: Angela Merkel, BMVg, BMI, BMZ, Auswärtiges Amt
22. Juni 2021 Berlin 25 Stimmen

Sicherheitspolitischer Jour fixe lehnt Charterflüge ab

Die Ressorts lehnen Charterflüge zur Ausreise von Ortskräften mit Verweis auf einen drohenden „Saigon-Effekt“ ab.

Beteiligt: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, Deutsche Botschaft Kabul
29. Juni 2021 Masar-i-Scharif, Afghanistan 25 Stimmen

Letzter Bundeswehr-Soldat verlässt Afghanistan

Die deutsche Beteiligung an Resolute Support endet. Der Empfang in Wunstorf am Folgetag findet ohne politische Spitze statt.

Beteiligt: Bundeswehr, BMVg
13. August 2021 Berlin 25 Stimmen

Krisenstab tagt zur Lage in Afghanistan

Der Krisenstab entscheidet sich gegen eine unmittelbare militärische Evakuierung. Der BND hält die Übernahme Kabuls vor dem 11. September für unwahrscheinlich.

Beteiligt: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI, BND, Heiko Maas
Nacht zum 16. August 2021 Hamid-Karzai-Flughafen, Kabul 25 Stimmen

Beginn der deutschen Evakuierungsoperation am Flughafen Kabul

Die Bundeswehr beginnt eine militärische Evakuierungsoperation vom Flughafen Kabul. Der Befehl wird „von Cockpit zu Cockpit“ gegeben.

Beteiligt: Bundeswehr, KSK, BMVg, Auswärtiges Amt
1. September 2021 Berlin 25 Stimmen

Ressortübergreifende Grundsätze für die Nachevakuierung

Die Bundesregierung einigt sich auf Grundsätze für die weitere Ausreise. Sie gelten rückwirkend ab 2013 und schließen Kernfamilien ein.

Beteiligt: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMI, BMVg, BMZ

Aussagen

Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.1 — Ausgangslage S. 156

BMVg-Einschätzung Frühjahr 2020: „strategisches Patt”: Taliban ~60.000, ANSF ~300.000, Raumkontrolle Taliban ~40 % (BND)

Originalstelle
„Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens bestand noch immer das sogenannte strategische Patt, das heißt, die Taliban und die afghanischen Sicherheitskräfte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens bestand noch immer das sogenannte strategische Patt, das heißt, die Taliban und die afghanischen Sicherheitskräfte haben sich einigermaßen ausgeglichen. … Die Zahl der Taliban habe man im BMVg im Frühjahr 2020 auf ca. 60 000 Kämpfer geschätzt, wohingegen die afghanischen Sicherheitskräfte aus circa 300 000 Soldatinnen und Soldaten bestanden hätten. Die Raumkontrolle der Taliban habe nach Aussage des Zeugen H. H., Leiter des Referates für Beschaffung in Afghanistan und Pakistan des Bundesnachrichtendienstes (BND), im Februar 2020 bei etwa 40 Prozent der Landesfläche gelegen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 156 (Original, neues Fenster)

Aus BMVg-Sicht (Oberstleutnant i. G. G.) habe zum Zeitpunkt von Doha ein „strategisches Patt” bestanden (Taliban ~60.000 Kämpfer, ANSF ~300.000 Soldat:innen). Die Taliban-Raumkontrolle lag laut BND (H. H.) im Februar 2020 bei etwa 40 % der Landesfläche. Bekannt war, dass die ANSF langfristig auf externe Unterstützung (Ausbildung und Finanzierung) angewiesen sein würden.

Hinweis: BND-Wert ~40 % weicht von Mielkes 60 % und Martys <10-%-vollständige-Kontrolle ab. Dokumentiert sind drei unterschiedliche Lagebilder.
Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Februar 2020 Akteure: BMVg, BND abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.1 — Ausgangslage S. 156–157

Taliban-Taktik „Fight and Talk”: Kampfdruck vor jeder Verhandlungsrunde

Originalstelle
„Sowohl während der Verhandlungen zum Doha-Abkommen im Frühjahr 2020 als auch im Rahmen des innerafghanischen Friedensprozesses zwischen September …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Sowohl während der Verhandlungen zum Doha-Abkommen im Frühjahr 2020 als auch im Rahmen des innerafghanischen Friedensprozesses zwischen September 2020 und August 2021 hätten die Taliban dabei auf die Taktik „Fight and Talk” zurückgegriffen. Die Taktik habe sich dadurch ausgezeichnet, dass vor konkreten Verhandlungsterminen der „Kampfdruck” erhöht worden sei, um den Verhandlungspartnern die eigene Stärke zu demonstrieren. … Sie werden feststellen, dass immer kurz vor einer Gesprächsrunde die Angriffe vehement zugenommen haben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 156–157 (Original, neues Fenster)

Die Taliban hätten konstant auf die Taktik „Fight and Talk” gesetzt: Vor jeder Verhandlungsrunde sei der Kampfdruck erhöht worden, um Stärke zu demonstrieren. Das bestätigten BMVg-Zeugen Oberstleutnant i. G. G. und Generalleutnant Schütt.

Thema: Taliban Akteure: Taliban, BMVg abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 2 — Phase A light S. 211–212

Phase A light: erste Truppenreduzierung innerhalb von 135 Tagen; Speichenmodell blieb erhalten

Originalstelle
„In der Phase A light habe innerhalb von 135 Tagen eine Ausdünnung im Sinne einer „sukzessive[n]“ Reduzierung der NATO-Truppen stattfinden sollen. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der Phase A light habe innerhalb von 135 Tagen eine Ausdünnung im Sinne einer „sukzessive[n]“ Reduzierung der NATO-Truppen stattfinden sollen. Dabei sollte die Struktur des Speichenmodells beibehalten werden. … Wir waren in der Phase A; mit dem Abkommen war klar, bis Juli, Mitte Juli gehen wir in so eine Phase A light. Also das hieß in der Praxis: Das Nabe-Speichen-System bleibt weiter erhalten; die Speichen, also die Außenposten sozusagen, was für uns ja Masar war, werden nicht eingeklappt, aber es wird eben innerhalb dieses Modells reduziert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 211–212 (Original, neues Fenster)

Unmittelbar nach Doha begann als Phase A light die im Abkommen vereinbarte Truppenreduzierung der ersten 135 Tage (bis 31.07.2020). Das Nabe-Speichen-System blieb erhalten; reduziert wurde innerhalb dieses Modells. Im deutschen Kontingent wurden coronabedingt zunächst 80 besonders gefährdete Soldat:innen zurückverlegt, die nicht mehr wiederkamen; weitere Einsparungen erfolgten u. a. im Stab und bei Force Protection (z. B. Reduzierung des Advisings in Maimana und Kunduz).

Thema: Abzug & Rückverlegung März bis Juli 2020 Akteure: NATO, Bundeswehr, BMVg abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 3 — Werben für Conditions-based S. 213

Deutschland innerhalb der NATO „Wortführer“ für Conditions-based, von 7 von 28 Staaten unterstützt

Originalstelle
„Der Zeuge Blaurock hat ausgesagt, Deutschland sei in dieser Hinsicht innerhalb der NATO „Wortführer“ gewesen und auch von anderen NATO-Partnern …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Blaurock hat ausgesagt, Deutschland sei in dieser Hinsicht innerhalb der NATO „Wortführer“ gewesen und auch von anderen NATO-Partnern unterstützt worden. Einem Gedankenpapier von BMVg und AA nach handelte es sich hierbei um sieben von 28 NATO Staaten mit unterschiedlichem Gewicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 213 (Original, neues Fenster)

Nach Doha warb die Bundesregierung in der NATO für eine Rückkehr zum Conditions-based Approach. Laut Zeuge Blaurock (AA, Leiter NATO-Referat) sei Deutschland „Wortführer“ gewesen, unterstützt von 7 von 28 NATO-Staaten mit unterschiedlichem Gewicht (Gedankenpapier von BMVg und AA, 21.04.2020). Laut Zeuge Generalleutnant Schütt (BMVg) habe die Bundesregierung nicht beabsichtigt, den Einsatz schnell zu beenden; dies sei erst durch die mangelnde Verfügbarkeit der US-Enabler notwendig geworden.

Thema: Ressortabstimmung April 2020 Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Bundesregierung abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 3.1.2 — Gedankenpapier AA/BMVg S. 214

Gedankenpapier von AA und BMVg (21.04.2020): Eckpunkte für Voraussetzungen weiterer Truppenreduzierungen. Hinweis: ANDSF von Gewaltverzicht ausgenommen

Originalstelle
„Laut Abkommen sind TLB [Taliban] nur zu Gewaltverzicht ggü. intl. [internationalen] Truppen verpflichtet – ANDSF [Afghan National Defense and …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut Abkommen sind TLB [Taliban] nur zu Gewaltverzicht ggü. intl. [internationalen] Truppen verpflichtet – ANDSF [Afghan National Defense and Security Forces, afghanische Sicherheitskräfte] hiervon weitgehend ausgenommen. … Dass sowohl die USA als auch die Taliban die Auffassung vertraten, dass sich die Taliban an die Auflagen des Doha-Abkommens hielten, fand keinen Eingang in das Gedankenpapier von AA und BMVg.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 214 (Original, neues Fenster)

Ein internes Gedankenpapier von BMVg und AA (21.04.2020) formulierte mögliche Kriterien für weitere Truppenreduzierungen: Gewaltreduzierung, Beginn innerafghanischer Verhandlungen, Fortschritte dort, Anti-Terror-Verpflichtungen. Es hielt fest, dass die Taliban laut Abkommen nur zu Gewaltverzicht gegenüber internationalen Truppen verpflichtet seien; die ANDSF seien davon weitgehend ausgenommen. Die parallele Lesart der USA und der Taliban, dass die Taliban das Abkommen einhielten, fand keinen Eingang.

Thema: Ressortabstimmung 2020-04-21 Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 3.3–3.4 — BMVg-Planungsdilemma S. 217–218

BMVg-AA-Spannung: Militär braucht frühe Entscheidung, Diplomatie braucht Freiheit; Schütt: „Dilemma zwischen ausstehender Entscheidung und drängender Zeit“

Originalstelle
„Angesichts des großen Materialumfangs, der sich über das nahezu 20-jährige Engagement aufgebaut hatte, ergab die logistische Lagebeurteilung, dass in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Angesichts des großen Materialumfangs, der sich über das nahezu 20-jährige Engagement aufgebaut hatte, ergab die logistische Lagebeurteilung, dass in Abhängigkeit des zurückzuverlegenden Materials und der zur Verfügung stehenden Transportmittel ein Zeitrahmen von vier bis sechs Monaten anzusetzen sein würde. Politische Entscheidungen waren damit aus unserer Sicht, also aus Sicht der Abteilung „Strategie und Einsatz“, so früh wie möglich, aber spätestens zum Jahreswechsel 2021 erforderlich, um eine, wie wir es nannten, geordnete Rückverlegung zu ermöglichen. Das Dilemma zwischen ausstehender politischer Entscheidung und drängender Zeit für eine geordnete militärische Rückverlegung blieb.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 217–218 (Original, neues Fenster)

Generalleutnant Schütt (BMVg) beschrieb das Dilemma: Logistische Lagebeurteilung ergab Zeitbedarf von 4–6 Monaten für geordnete Rückverlegung; politische Entscheidungen waren spätestens zum Jahreswechsel 2021 nötig. BMVg traf in Abstimmung mit AA vorbereitende Maßnahmen (Reduzierung der Notice-to-Move-Zeit, Reduzierung nicht zwingend erforderlichen Materials), ohne politischen Entscheidungen vorzugreifen oder „sichtbare Signale des Abzugs“ zu senden, die die Verhandlungsbasis der afghanischen Regierung geschwächt hätten.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, Generalleutnant Schütt abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 4.2.2 — Verzögerungstaktik S. 220

Bundesregierung-Strategie während Trump-Restzeit: „Zeit kaufen, Point of no Return hinter die US-Wahl bekommen“

Originalstelle
„Zeit kaufen für den politischen Prozess, möglichst viel; an den Konditionen anknüpfend irgendwie versuchen, was auf die Schiene zu setzen, was das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zeit kaufen für den politischen Prozess, möglichst viel; an den Konditionen anknüpfend irgendwie versuchen, was auf die Schiene zu setzen, was das Ganze etwas besser macht; keine Automatismen; politische Kontrolle; jeder Schritt mit politischem Beschluss und der Versuch - was das BMVg immer „Point of no Return“ genannt hat -, also die Stellen im Truppenabzug, die man dann auch im Falle eines Regierungswechsels nicht mehr heilen kann, möglichst hinauszuzögern und hinter die amerikanische Wahl zu bekommen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 220 (Original, neues Fenster)

Bis zur US-Wahl am 03.11.2020 versuchte die Bundesregierung laut den Zeug:innen Blaurock, Stemmler und Bellmann, Entscheidungen über das Ende der RSM auf NATO-Ebene zu verzögern, in der Hoffnung, dass eine neue US-Administration das Doha-Abkommen und den Gesamtansatz überprüfen würde. Bellmann fasste die Strategie zusammen: „Zeit kaufen“, keine unwiederbringlichen Entwicklungen zulassen, den „Point of no Return“ hinter die US-Wahl bekommen.

Thema: Ressortabstimmung März bis November 2020 Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 1 — Eventualfallplanung S. 233–234

Ursprünglich NATO-Planung 24 Monate, nationale 16–18 Monate; Doha forderte 14 Monate

Originalstelle
„Vor Abschluss des Doha-Abkommens waren die NATO-Planungen für einen Abzug aus Afghanistan auf 24 und die nationale Rückverlegungsplanung auf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Vor Abschluss des Doha-Abkommens waren die NATO-Planungen für einen Abzug aus Afghanistan auf 24 und die nationale Rückverlegungsplanung auf insgesamt 16 Monate bzw. 18 Monate ausgelegt, während das Doha-Abkommen einen Abzug innerhalb von 14 Monaten bis zum 30. April 2021 vorsah.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 233–234 (Original, neues Fenster)

Vor Doha sahen NATO-Planungen 24 Monate, nationale Rückverlegungsplanungen 16–18 Monate vor. Doha forderte 14 Monate. Das BMVg erstellte Eventualfallplanungen: 6 Monate (geordnet vor 30.04.2021) und 4 Monate (sicherheitshalber verkürzt). Bereits im März 2020 wurde die Notice-to-Move-Zeit der RVO von 10 auf 6 Monate reduziert. Mit jeder Verzögerung verkürzte sich der verfügbare Zeitraum weiter.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: BMVg, Bundeswehr, NATO abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 1.3.3 — Drei Szenarien S. 240–242

Vorlage 29.10.2020 + Schütt-Weisung 18.11.2020: drei Szenarien: Folgemission, 6 oder 4 Monate, < 4 Monate

Originalstelle
„Um für den „worst case“, die Beendigung des Einsatzes DEU [deutsche] Kräfte in AFG [Afghanistan] unter Zeitdruck und erhöhter Gefährdung der Truppe …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Um für den „worst case“, die Beendigung des Einsatzes DEU [deutsche] Kräfte in AFG [Afghanistan] unter Zeitdruck und erhöhter Gefährdung der Truppe bis 30. April 2021, und weiteren realistischen Optionen vorbereitet zu sein, wurden drei Szenare zur weiteren Ausplanung identifiziert: a) Weiterführung eines militärischen Engagements, ggf. auch im Rahmen einer noch zu definierenden und zu entscheidenden Folgemission; b) vollständige Rückverlegung innerhalb von sechs bzw. vier Monaten; c) vollständige Rückverlegung in weniger als vier Monaten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 240–242 (Original, neues Fenster)

Eine Vorlage des Referats Militärpolitik und Einsatz an Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer (29.10.2020) und eine Weisung von Abteilungsleiter Schütt (18.11.2020) legten drei Szenarien fest: (a) Weiterführung als Folgemission; (b) vollständige Rückverlegung in 6 bzw. 4 Monaten; (c) Rückverlegung in unter 4 Monaten. Es wurde gewarnt: „Im Falle deutlich verkürzter Zeitlinien“ müsse das Kontingent auf eilige Rückverlegung einstellen, mit möglichem Vernichten von für die Rückverlegung vorgesehenem Material und Umweltschäden.

Thema: Abzug & Rückverlegung Oktober/November 2020 Akteure: BMVg, Annegret Kramp-Karrenbauer, Generalleutnant Schütt abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 1.5 — Eilige Rückverlegung S. 245–246

Anfang 2021: Vorbereitung „zeit- und materialkritischer“ Rückverlegung; 200 Containeräquivalente zur Vernichtung identifiziert

Originalstelle
„Wir haben, als die Zeitlinien enger wurden und wir nicht absehen konnten, ob es jetzt wirklich Ende April wird mit der Rückverlegung oder ob wir …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir haben, als die Zeitlinien enger wurden und wir nicht absehen konnten, ob es jetzt wirklich Ende April wird mit der Rückverlegung oder ob wir darüber hinauskommen, angewiesen, Material zu identifizieren, was wir gegebenenfalls, wenn es zu einer eiligen oder zeit- und materialkritischen, wie wir es auch nachher genannt haben, Rückverlegung kommen sollte, dort vor Ort lassen würden und vernichten würden, obwohl wir es sowohl von dem Bedarf der Truppe als auch von der Bundeshaushaltsordnung als auch was immer zurückfliegen müssten, aber es zeitlich einfach nicht mehr geht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 245–246 (Original, neues Fenster)

Anfang 2021 wurden Vorbereitungen für eine „zeit- und materialkritische“ (eilige) Rückverlegung intensiviert. Das Einsatzführungskommando wurde angewiesen, ca. 200 Containeräquivalente Material der Kategorie 3 zu identifizieren, das bei einer eiligen Rückverlegung vor Ort gelassen oder vernichtet werden müsste. Ab Februar 2021 erfolgten laut Generalleutnant Pfeffer Ausplanungen für eine Rückverlegung innerhalb von 6–8 Wochen. Auch der BND musste eine Eventualfallplanung durchführen.

Thema: Abzug & Rückverlegung Anfang 2021 Akteure: BMVg, Bundeswehr, BND abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.1.2 — AG Ortskräfte S. 262

Gemeinsame Arbeitsgruppe Ortskräfte (AA, BMI, BMVg, BMZ) ab 13. Mai 2020 eingerichtet, auf Initiative des BMVg-Zeugen B.

Originalstelle
„Auf Initiative des Zeugen B., Referent im Referat Militärpolitik und Einsatz Region Asien, Ozeanien und Amerika des Bundesministeriums der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auf Initiative des Zeugen B., Referent im Referat Militärpolitik und Einsatz Region Asien, Ozeanien und Amerika des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), wurde in einer Telefonkonferenz am 13. Mai 2020 eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Auswärtigem Amt (AA), dem BMI, dem BMVg und dem BMZ zum Ortskräfteverfahren eingerichtet. Diese Gruppe sollte das Ortskräfteverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in Afghanistan neu bewerten und Lösungsansätze für den Fall eines Abzuges der Bundeswehr entwickeln.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 262 (Original, neues Fenster)

Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.

Thema: Ortskräfte 2020-05-13 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMI, BMZ… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 3 — Zusammenarbeit im UZ S. 272–273

Trotz „im Großen und Ganzen gelungener” Zusammenarbeit: keine Einigung beim Ortskräfteverfahren über sieben Monate Debatte

Originalstelle
„Gleichzeitig zeigen sowohl Aktenfundstellen als auch Aussagen vor dem Ausschuss, dass die Ressorts trotz der individuell als gut befundenen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Gleichzeitig zeigen sowohl Aktenfundstellen als auch Aussagen vor dem Ausschuss, dass die Ressorts trotz der individuell als gut befundenen Zusammenarbeit bis zum Beginn der Evakuierungsmission gerade hinsichtlich einiger Aspekte des Ortskräfteverfahrens trotz siebenmonatiger Debatte zu keiner Einigung kamen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 272–273 (Original, neues Fenster)

Mehrere Zeugen (Dr. Krebber, Dr. Plate, Fischer) lobten die ressortübergreifende Zusammenarbeit als „im Großen und Ganzen gelungen” bzw. als „Modell”. Der Ausschuss stellt jedoch fest: Bis zum Beginn der Evakuierungsmission konnten die Ressorts zentrale Aspekte des Ortskräfteverfahrens trotz siebenmonatiger Debatte nicht einigen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI, BMZ abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 4.2 — Ausübung Richtlinienkompetenz S. 276–277

Fischer (BMZ) wünschte ausdrücklich eine klare Entscheidung: „die Frage ‚Wer entscheidet denn zum Schluss?' wurde häufig ausgeklammert”

Originalstelle
„Und in meiner Erinnerung war es so, dass diese Frage „Wer entscheidet denn zum Schluss?” häufig ausgeklammert wurde. Und damit war ich persönlich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Und in meiner Erinnerung war es so, dass diese Frage „Wer entscheidet denn zum Schluss?” häufig ausgeklammert wurde. Und damit war ich persönlich sehr unzufrieden, weil ich mir wirklich gewünscht hätte, dass klargezogen wird: Wenn denn diese und jene Bedingung eintritt, wenn dieses und jenes Kriterium erfüllt wird, dann ist es … an den Staatssekretären der Afghanistan-Ressorts oder an den Ministern oder an der Kanzlerin, an wem auch immer, zu sagen: So jetzt wird der Hebel umgelegt, jetzt gilt dieses vereinfachte und beschleunigte Verfahren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 276–277 (Original, neues Fenster)

Der BMZ-Referatsleiter Fischer äußerte sich „sehr unzufrieden”, dass in den Ressortbesprechungen zur Worst-Case-Vorbereitung die zentrale Frage „Wer entscheidet zum Schluss?” wiederholt ausgeklammert worden sei. Er habe sich eine klare Entscheidungs-Kaskade gewünscht. Auch im BMVg habe es solche Stimmen gegeben.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Fischer (BMZ), BMVg abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 3.1.1 — BMVg-Sensorik S. 303–304

BMVg Juni 2021: „Sehr, sehr, sehr, sehr dünne” Informationslage am Ende des Einsatzes; luftgestützte Sensorik früh abgezogen, Verifizierung über ANSF schwierig

Originalstelle
„Über Quantität und Qualität der Informationen beim voranschreitenden Abzug der Bundeswehrkräfte hat der Zeuge berichtet, dass die „luftgestützte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Über Quantität und Qualität der Informationen beim voranschreitenden Abzug der Bundeswehrkräfte hat der Zeuge berichtet, dass die „luftgestützte Sensorik […] relativ früh” im Rahmen des Abzuges „rausgegangen” sei. Gegen Ende des Einsatzes hätten daher nur noch Informationen durch „Befragung” und „eigene Patrouillen” der Bundeswehr sowie die Berichterstattung der afghanischen Sicherheitskräfte zur Verfügung gestanden. … Die Informationslage sei am Ende des Einsatzes, also im Juni 2021, „sehr, sehr, sehr, sehr dünn” gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 303–304 (Original, neues Fenster)

Oberstleutnant i. G. G. (BMVg) berichtete: Die luftgestützte Sensorik der Bundeswehr wurde im Rahmen des Abzugs relativ früh rausgenommen; gegen Ende des Einsatzes standen nur noch Patrouillen, Befragungen und die schwierig zu verifizierende Berichterstattung der afghanischen Sicherheitskräfte zur Verfügung. Im Juni 2021 sei die Informationslage „sehr, sehr, sehr, sehr dünn” gewesen: für das große Gesamt-Lagebild ausreichend, für die Schutz- und Warnfunktion eigener Kräfte „immens” wichtig.

Thema: Lageeinschätzung Juni 2021 Akteure: BMVg, Oberstleutnant i. G. G. abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 3.2.2 — Szenarien BMVg Ende 2020 S. 309–310

BMVg-Referat SE I 3 (30.11.2020): „Emirat 2.0” wahrscheinlichstes Langfristszenario; Durchhaltefähigkeit ANSF „doch noch ein wenig höher” eingeschätzt als tatsächlich

Originalstelle
„Szenario 1 - Emirat 2.0: Dieses Szenario 1 wird durch den BND als eher wahrscheinlich und durch SE I 3 am wahrscheinlichsten bewertet. … Zu dem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Szenario 1 - Emirat 2.0: Dieses Szenario 1 wird durch den BND als eher wahrscheinlich und durch SE I 3 am wahrscheinlichsten bewertet. … Zu dem Zeitpunkt war das das wahrscheinlichste Langfristszenario. Also, wir haben das ja … als Szenario für plus zwei Jahre nach Abzug zu diesem Zeitpunkt gesehen, weil wir die … Fähigkeiten und Durchhaltefähigkeit der Sicherheitskräfte doch noch ein wenig höher eingeschätzt haben, als sie tatsächlich dann nachher waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 309–310 (Original, neues Fenster)

Das BMVg-Referat SE I 3 stufte in einer Bewertung vom 30.11.2020 das Szenario „Emirat 2.0” als „am wahrscheinlichsten” ein, etwas pessimistischer als der BND („eher wahrscheinlich”). Inklusive Republik: „abwegig”; Bürgerkrieg: Teil aller anderen Szenarien. Im Rückblick gab der Zeuge G. zu, die Durchhaltefähigkeit der Sicherheitskräfte „doch noch ein wenig höher” eingeschätzt zu haben als tatsächlich.

Thema: Lageeinschätzung 2020-11-30 Akteure: BMVg, Referat SE I 3 abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 3.2.4 — Kampfkraft ANDSF S. 291

BMVg-Faktoren für ANDSF-Schwächung: Motivation, Ghani-Abdullah-Streit, Korruption, Bezahlung, Versorgungsengpässe, Dürre, Abhängigkeit USA

Originalstelle
„Die afghanischen Sicherheitskräfte hätten bereits mit dem Doha-Abkommen eine „sehr herausfordernde Phase” erlebt. … Aufseiten der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die afghanischen Sicherheitskräfte hätten bereits mit dem Doha-Abkommen eine „sehr herausfordernde Phase” erlebt. … Aufseiten der afghanischen Sicherheitskräfte habe eine „völlige Unsicherheit” hinsichtlich der weiteren Unterstützung nach Abzug der internationalen Streitkräfte bestanden, und das „mitten in einem Umstrukturierungsprozess”. Hinzugekommen seien Faktoren wie eine „hohe Abnutzung, geringe Rekrutierungszahlen, ausbleibende Gehaltszahlungen, Umstrukturierung und Fluktuation auf Führungsebene” sowie Streit in der afghanischen Regierung zwischen Ghani und Abdullah.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 291 (Original, neues Fenster)

Das BMVg dokumentierte multiple Faktoren für die Schwächung der ANDSF: Motivationsverlust nach Doha; innenpolitische Zerrissenheit (Ghani vs. Abdullah, beide ernannten sich nach Doha unabhängig zum Präsidenten); Corona-bedingte Einschränkungen der Ausbildung („Geisterzusammenarbeit” per VTC); Korruption („Geistersoldaten”, durch elektronisches Zahlungssystem teils eingedämmt); ausbleibende Gehälter bei Personalwechsel; Versorgungsengpässe (Taliban besetzten Verkehrsknoten, kein Munitionsnachschub auf Landweg); Dürre 2021 (2/3 der Bevölkerung unter Armutsgrenze); und vor allem Abhängigkeit von US-Unterstützung: Bis Juni 2021 hätten ANSF auf US-Bleiben gehofft.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: BMVg, Oberstleutnant i. G. G., Oberstleutnant i. G. A., Oberst i. G. P.… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.1 — Verzögerung Verhandlungsbeginn S. 350

Gefangenenaustausch verzögerte Beginn um sechs Monate; BMVg: Taliban wollten Verhandlungen bis zum Truppenabzug ziehen

Originalstelle
„Absicht der TALIBAN ist es hier, den Beginn und noch vielmehr den Abschluss von innerafghanischen Verhandlungen - mit dem Ziel eines …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Absicht der TALIBAN ist es hier, den Beginn und noch vielmehr den Abschluss von innerafghanischen Verhandlungen - mit dem Ziel eines Friedensabkommens und eines „postsettlement Governments” - so weit zu verzögern, dass der internationale Truppenabzug bereits beendet ist. So wollen sie den Einfluss der USA/internationalen Gemeinschaft auf das Ergebnis der Verhandlungen minimieren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 350 (Original, neues Fenster)

Der Beginn der Verhandlungen war im Doha-Abkommen an einen Gefangenenaustausch (bis zu 5.000 Talibankämpfer und bis zu 1.000 Regierungsangehörige) gekoppelt. Über die Freilassung wurde mehrere Monate „gefeilscht”; Ghani musste am 09.08.2020 eine Loja Jirga einberufen, um sie zu legitimieren. Eine BMVg-Kurzanalyse vom 30.04.2020 (Oberstleutnant i. G. G.) hielt fest: Die Taliban wollten Beginn und Abschluss der Verhandlungen so verzögern, dass der internationale Truppenabzug schon beendet sei, um den Einfluss der USA und der internationalen Gemeinschaft auf das Ergebnis zu minimieren.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen März–September 2020 Akteure: Taliban, Aschraf Ghani, BMVg abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.8 — Mandatsverlängerung RSM S. 357–358

Mandatsverlängerung RSM 25.03.2021: Taliban erklärten Nicht-Angriffsgarantie gegenüber deutschen Soldaten für aufgehoben

Originalstelle
„Die TLB haben im Gegenzug in einem vorbereiteten (und somit mit der TLB-Führung abgestimmten) Statement erläutert, dass sie die DEU Entscheidung als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die TLB haben im Gegenzug in einem vorbereiteten (und somit mit der TLB-Führung abgestimmten) Statement erläutert, dass sie die DEU Entscheidung als grundsätzlich falsch verurteilen, in der Mandatsverlängerung eine Ankündigung für einen Verbleib DEU und damit als Verstoß gegen das USA-TLB-Abkommen sehen. Dies hebe somit die Nicht-Angriffsgarantie gegenüber DEU Soldaten explizit auf; die Verantwortung dafür liege allein bei DEU.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 357–358 (Original, neues Fenster)

Der Bundestag verlängerte am 25.03.2021 das RSM-Mandat bis 31.01.2022. Gießmann und Krüger trafen Taliban-Vertreter, um Hintergründe zu erläutern; laut Gießmann konnte die Befürchtung einer längeren deutschen Anwesenheit ausgeräumt werden. Eine BMVg-Vorlage vom 21.04.2021 stellte demgegenüber dar: Die Taliban hätten in einem abgestimmten Statement die Verlängerung verurteilt, als Verstoß gegen das US-Taliban-Abkommen gewertet und die Nicht-Angriffsgarantie gegenüber deutschen Soldaten ausdrücklich aufgehoben.

Hinweis: Gießmann (Berghof) sah die Befürchtung ausgeräumt; das BMVg dokumentierte ein gegensätzliches, abgestimmtes Taliban-Statement. Der Bericht stellt beide Darstellungen nebeneinander.
Thema: NATO & Bündnis 2021-03-25 Akteure: Taliban, Bundeswehr, BMVg, Hans-Joachim Gießmann abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 2 — Zuständigkeiten S. 393–394

Federführung BMI (Referat B4); Zuständigkeitsstreit mit M3 als strukturelles Problem

Originalstelle
„[B., BMVg:] dass im Innenministerium der Federführer für das Ortskräfteverfahren das Referat B4 fachlich [zwar] zuständig [aber] die Abteilung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[B., BMVg:] dass im Innenministerium der Federführer für das Ortskräfteverfahren das Referat B4 fachlich [zwar] zuständig [aber] die Abteilung Migration, M3 der „Herrscher des Aufenthaltsrechts“ gewesen sei. … Absprachen, die Sie beispielsweise getroffen haben mit B4, mussten letztendlich immer noch wiedergegengezeichnet, gebilligt oder wie auch immer durch M3 werden. Das war seit jeher ein Problem.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 393–394 (Original, neues Fenster)

Federführend war das BMI (Referat B4, grenzpolizeiliche Angelegenheiten); auch wegen der Zuständigkeit für das deutsche Polizeiprojekt GPPT. Strukturell problematisch: Fachzuständigkeit lag bei B4, aber das Aufenthaltsrecht beim BMI bei der Migrationsabteilung M3. Absprachen mussten doppelt abgestimmt werden. Oberstleutnant B. (BMVg) bezeichnete dies als „seit jeher Problem“.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BMI, BMVg, Oberstleutnant B. abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 3.3 — Werkvertragsnehmer S. 396

Uneinheitliches Vorgehen bei Werkvertragsnehmern, Subunternehmern, Contractoren; BMI/M3: „nie ein einheitliches Vorgehen“

Originalstelle
„BMVg weist darauf hin, dass das AA die Berücksichtigung dieser Gruppen offensichtlich großzügiger ausgelegt habe und mahnt in diesem Zusammenhang …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„BMVg weist darauf hin, dass das AA die Berücksichtigung dieser Gruppen offensichtlich großzügiger ausgelegt habe und mahnt in diesem Zusammenhang eine einheitliche Vorgehensweise an. BKAmt verweist auf ein Gespräch der Bundeskanzlerin mit den zuständigen Ministern in dem festgestellt worden sei, dass die Aufnahme und Berücksichtigung dieser Gruppen durchaus großzügiger gehandhabt werden sollte, auch Subunternehmer sollen dabei Berücksichtigung finden. BMI/M3 hebt hervor, dass es dazu nie ein einheitliches Vorgehen gegeben habe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 396 (Original, neues Fenster)

In einer Ressortbesprechung am 27.08.2021 wurde dokumentiert: Beim Umgang mit Werkvertragsnehmern, Subunternehmern, Contractoren und sonstigen Gruppen habe es laut BMI/M3 „nie ein einheitliches Vorgehen“ gegeben. Das BMVg habe restriktiv, das AA großzügiger entschieden. Das BKAmt verwies auf eine Aussage der Bundeskanzlerin, dass auch Subunternehmer großzügiger berücksichtigt werden sollten.

Thema: Ressortabstimmung 2021-08-27 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMI/M3, BKAmt… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 4.5 — Dauer S. 402–403

Gesamtdauer mehrere Monate bis Jahre, von Visumerteilung „zweieinhalb bis drei Jahre“ (Oberstleutnant B.)

Originalstelle
„Laut Aussage des Zeugen Oberstleutnant B. habe es allein von der Erstattung der Gefährdungsanzeige bis zur Erteilung einer Aufnahmezusage „Wochen“ …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut Aussage des Zeugen Oberstleutnant B. habe es allein von der Erstattung der Gefährdungsanzeige bis zur Erteilung einer Aufnahmezusage „Wochen“ gedauert. Die Visumerteilung habe teilweise „zweieinhalb bis drei Jahre in Anspruch“ genommen. … [Bender, BMI:] Zwischen der Erteilung der Aufnahmezusage und der Durchführung des Visumverfahrens hätten wegen Terminknappheit bei den Visastellen in Islamabad und Neu-Delhi regelmäßig bis zu ein oder anderthalb Jahre gelegen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 402–403 (Original, neues Fenster)

Zur Verfahrensdauer schilderten Zeug:innen sehr unterschiedliche Werte: Referentin J. (BMZ): „im Durchschnitt mehrere Monate“, bis Ausreise „über ein Jahr“; Oberstleutnant B. (BMVg): Aufnahmezusage „Wochen“, Visumerteilung „zweieinhalb bis drei Jahre“; Bender (BMI): zwischen Aufnahmezusage und Visumverfahren regelmäßig „bis zu ein oder anderthalb Jahre“ wegen Terminknappheit in Islamabad (Pakistan) und Neu-Delhi (Indien).

Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, BMVg, Auswärtiges Amt abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.1 — Frühwarnung BMVg S. 403–404

Frühwarnung BMVg (Oberstleutnant B.) am 26.03.2020: „Welle“ an Gefährdungsanzeigen sei zu erwarten; „Darüber sollten wir reden, bevor die Welle uns trifft!“

Originalstelle
„Meine Einschätzung ist, dass es völlig unklar ist, in welchem Zustand wir AFG „zurücklassen“ werden. Von Frieden bis Bürgerkrieg sehe ich alle …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Meine Einschätzung ist, dass es völlig unklar ist, in welchem Zustand wir AFG „zurücklassen“ werden. Von Frieden bis Bürgerkrieg sehe ich alle Optionen als gegeben an! … Darüber sollten wir reden, bevor die Welle uns trifft! Dass sie früh oder später kommt, falls wir gehen, ist wohl kaum zu bezweifeln.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 403–404 (Original, neues Fenster)

Mit einer Rundmail am 26.03.2020 alarmierte Oberstleutnant B. (BMVg), nur knapp einen Monat nach dem Doha-Abkommen, alle am Ortskräfteverfahren beteiligten Ressorts: Eine „Welle“ an Gefährdungsanzeigen sei zu erwarten, das Verfahren von 2013 könne sie nicht bewältigen. Er rief zu einer ressortübergreifenden Neukonzeption auf.

Thema: Ortskräfte 2020-03-26 Akteure: Oberstleutnant B., BMVg abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.2.1 — Drei Varianten S. 406–408

Drei diskutierte Varianten (Juni und August 2020): (1) Abschaffung, (2) Beibehaltung mit Einzelfallprüfung, (3) „humanitäre Geste“; BMI lehnte (1) und (3) ab

Originalstelle
„Option 2 bleibt einzige Lösungsmöglichkeit, um die migrationspolitischen Ziele einerseits sowie die Fürsorgeverantwortung andererseits einhalten zu können. … Option 3 wurde mit Verweis auf die Migrationspolitik ebenfalls vom BMI abgelehnt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 406–408 (Original, neues Fenster)

In Ressortbesprechungen am 16.06. und 27.08.2020 wurden drei Varianten diskutiert: (1) Abschaffung des OKV nach Abzug, (2) Beibehaltung mit individueller Gefährdungsprüfung, (3) „humanitäre Geste“ / Pauschalaufnahme ohne Einzelfallprüfung. Das BMVg sprach sich für Variante 3 aus (523 berechtigte Ortskräfte). Das BMI lehnte Varianten 1 und 3 mit Verweis auf Migrationspolitik und Hausleitung ab; AA und BMZ unterstützten Variante 2.

Thema: Ortskräfte Juni–August 2020 Akteure: BMVg, BMI, Auswärtiges Amt, BMZ abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.2.1 — Interessenkonflikt S. 405–406

Strukturelle Interessenkollision: BMVg wollte vor Abzug rausholen, AA und BMZ wollten möglichst lange im Land bleiben

Originalstelle
„Das BMVg hatte ein starkes Interesse, seine Ortskräfte besonders behandeln zu können, weil sie die entsprechenden Sicherheitsgefährdungen sah, was …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das BMVg hatte ein starkes Interesse, seine Ortskräfte besonders behandeln zu können, weil sie die entsprechenden Sicherheitsgefährdungen sah, was ich vermute. Das Auswärtige Amt und das BMZ hatten nach eigenen Aussagen, die mir erinnerlich sind, das Interesse, so lange wie möglich in Afghanistan zu bleiben, um dort unterstützend tätig sein zu können. Das hat sicherlich die Erörterung von Lösungen, ich will nicht sagen, erschwert; aber diese unterschiedlichen Zielsetzungen waren dann vielleicht nicht einfach unter einen Hut zu bringen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 405–406 (Original, neues Fenster)

Zeuge Jansen (BMI/M2) beschrieb den strukturellen Interessenkonflikt: Das BMVg wollte seinen Ortskräften vor dem militärischen Abzug (geplant 30.04.2021) eine Ausreise ermöglichen; AA und BMZ wollten dagegen so lange wie möglich in Afghanistan bleiben. Die Diskussion stand unter unterschiedlichen Zielsetzungen, die nicht einfach in Übereinstimmung zu bringen waren.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMZ, Jansen (BMI) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.3 — IOM S. 411–412

Kompromiss August 2020: OKV bleibt, IOM richtet Büros in Kabul und Masar-i-Scharif zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ein

Originalstelle
„Im Ergebnis hätten sich die Ressorts im August 2020 laut Aussage des Zeugen Dr. Ehrentraut darauf geeinigt, „mit dem Ortskräfteverfahren wie es …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Ergebnis hätten sich die Ressorts im August 2020 laut Aussage des Zeugen Dr. Ehrentraut darauf geeinigt, „mit dem Ortskräfteverfahren wie es vorher bestanden hat, grundsätzlich fortzufahren“. Für die Entgegennahme von Gefährdungsanzeigen sollten laut Aussage des Zeugen Oberst i. G. Grohmann durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) betriebene und durch das AA finanzierte Büros in Masar-i-Scharif und Kabul eingerichtet werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 411–412 (Original, neues Fenster)

Erste ressortübergreifende Einigung im August 2020: Das Ortskräfteverfahren bleibt grundsätzlich bestehen; nach dem militärischen Abzug soll die IOM zwei AA-finanzierte Büros in Kabul und Masar-i-Scharif zur Annahme von Gefährdungsanzeigen einrichten. Am 20.01.2021 wurde ein drittes Büro in Kabul für die Visumannahme vereinbart.

Thema: Ortskräfte August 2020 – Januar 2021 Akteure: IOM, Auswärtiges Amt, BMI, BMVg abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.4.3.c.bb — Alternativszenario S. 432–434

„Alternativszenario“ mit „Triggerbeschluss“ für Charterflüge und Visa on Arrival; Jäger: „den Triggerbeschluss habe es nie gegeben“, nur „gemeinsames Verständnis“

Originalstelle
„[Jäger:] Das ist genau der Grund, weshalb wir auch nicht von einem Beschluss reden sollen. Es gab ein Verständnis. Es gab ein gemeinsames …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Jäger:] Das ist genau der Grund, weshalb wir auch nicht von einem Beschluss reden sollen. Es gab ein Verständnis. Es gab ein gemeinsames Verständnis: Wann kommt der Zeitpunkt, was muss geschehen, wenn wir von der einen Phase in die andere übergehen? - Das ist danach, von wem auch immer, Triggerbeschluss genannt worden. Ich mache mir das Wort „Beschluss“ ausdrücklich nicht zu eigen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 432–434 (Original, neues Fenster)

Ab Frühjahr 2021 arbeiteten die Ressorts an einem „Alternativszenario“ für eine drastische Lageverschlechterung (intern auch „Saigon-Szenario“). Erst bei einem „Triggerbeschluss“ auf politischer Ebene sollten Visa on Arrival und Charterflüge ausgelöst werden. Wer den Trigger auslösen sollte, blieb ungeklärt; Staatssekretär Jäger (BMZ) erklärte, einen formalen Beschluss habe es „nie gegeben“, nur ein „gemeinsames Verständnis“.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: BMI, Auswärtiges Amt, BMVg, BMZ… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.5 — Vereinfachtes Verfahren S. 408

Vereinfachtes Ortskräfteverfahren ab Mai 2021; BND-Bericht 30./31.03.2021 stuft alle Ortskräfte als „latent bedroht“ ein

Originalstelle
„[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan alle Ortskräfte als latent bedroht eingestuft hat, sowie mit dem Pressestatement der damaligen Bundesministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vom 17. April 2021 wurden innerhalb der Bundesregierung aktive Prozesse zur Anpassung des OKV [Ortskräfteverfahrens] eingeleitet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 408 (Original, neues Fenster)

Zwei Auslöser führten zum vereinfachten Verfahren ab Mai 2021: (1) ein BND-Bericht vom 30./31.03.2021, der alle Ortskräfte als „latent bedroht“ einstufte; (2) das Pressestatement von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer am 17.04.2021. Das vereinfachte Verfahren galt zunächst nur für Ortskräfte von BMVg und BMI.

Thema: Ortskräfte März–Mai 2021 Akteure: BND, Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg, BMI abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.5.2 — Visumerteilung Mai/Juni 2021 S. 441–443

Camp Marmal Mai–Juni 2021: Bundeswehr nahm im Wege der Amtshilfe Visumanträge auf (2.413 Personen aus 471 Ortskräfte-Familien)

Originalstelle
„Diese digitalen Anträge, gespeichert auf USB-Sticks, wurden anschließend mit der Luftwaffe im Rahmen der Materialrückführung nach Deutschland …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese digitalen Anträge, gespeichert auf USB-Sticks, wurden anschließend mit der Luftwaffe im Rahmen der Materialrückführung nach Deutschland transportiert und dem Auswärtigen Amt in Berlin zur Bearbeitung übergeben. Nach Fertigstellung der Visa wurden die Reisedokumente der Bundeswehr übergeben, mit dem nächsten Flug nach Masar-i-Scharif transportiert und an die Ortskräfte ausgegeben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 441–443 (Original, neues Fenster)

Auf Initiative des BMVg nahmen Bundeswehrsoldat:innen im Camp Marmal (Masar-i-Scharif) zwischen 25.05. und 15.06.2021 mit „Mobile Workplaces“ Visumanträge inkl. Biometrie auf, im Wege der Amtshilfe für das AA. Insgesamt wurden Anträge von 471 Ortskräften (2.413 Personen) per USB-Stick und Luftwaffenflug nach Berlin transportiert, dort bearbeitet und zurückgeflogen.

Thema: Ortskräfte 25.05.–15.06.2021 Akteure: BMVg, Bundeswehr, Auswärtiges Amt abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 8 — Ortskräftezahlen S. 456–457

Anzahl der Ortskräfte: BMI ~7, BMVg ~520, AA mittelgroße dreistellige Zahl, BMZ bis ~50.000 (mit Faktor 5 Familie)

Originalstelle
„[Graf, AA:] Endgültig schwierig wurde es dann, als sich herausstellte, dass es auch viele Helfer gibt, die eigentlich von unserem Ortskräftebegriff …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Graf, AA:] Endgültig schwierig wurde es dann, als sich herausstellte, dass es auch viele Helfer gibt, die eigentlich von unserem Ortskräftebegriff relativ-weit weg waren, und wir dann zu Zahlen kamen, die weit in den vierstelligen Bereich hineingingen, bis am Schluss - wenn man dann die Familienangehörigen dazurechnet, und da haben wir für unsere eigenen Berechnungszwecke in der Regel immer den Faktor fünf angesetzt: ein Ehepaar und drei Kinder - wir dann zu gewaltigen, hohen Zahlen kamen, die sich schon irgendwo im Bereich von 20 000 abspielten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 456–457 (Original, neues Fenster)

Die Ortskräftezahlen waren ressortübergreifend unklar: BMI ~7 Ortskräfte (März 2021); BMVg ~520 (Ende 2020), nach Erweiterung +~350; AA „mittelstark zweistellig“; BMZ-Bereich „viele Tausende“; Müller warnte vor bis zu 50.000 inkl. Familien (Faktor 5). Erst im Juli und August 2021 lieferte die GIZ erste konkrete Listen (~800 Ortskräfte in 24 Stunden, sukzessive bis Ende September).

Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, BMVg, Auswärtiges Amt, BMZ… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 3.2.5 — Zivile Ausreise S. 463

Gemeinsamer Beschluss SiPolJF 22.06.2021: „Saigon-Effekt“ als zentrales Argument gegen Charterflüge

Originalstelle
„AA, BMI und BMZ einvernehmlich: Festhalten an der auf Ministerebene vereinbarten Linie; Charterflüge werden äußerst kritisch gesehen, da sie …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„AA, BMI und BMZ einvernehmlich: Festhalten an der auf Ministerebene vereinbarten Linie; Charterflüge werden äußerst kritisch gesehen, da sie ungewollte Bilder erzeugen können („Saigon Effekt“). Auch wird keine Notwendigkeit für Charterflüge gesehen, solange kommerzielle Flugmöglichkeiten bestehen. BMZ äußerte Sorge, dass eine mgl. Sogwirkung die geplante Fortsetzung der EZ gefährden würde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 463 (Original, neues Fenster)

Im SiPolJF vom 22.06.2021 hielten AA, BMI und BMZ gemeinsam an der Ablehnung von Charterflügen fest: Sie würden „ungewollte Bilder“ erzeugen („Saigon Effekt“) und seien wegen kommerzieller Linienflüge nicht notwendig. Das BMVg bot stattdessen Kostenübernahme kommerzieller Linienflüge an.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-06-22 Akteure: Auswärtiges Amt, BMI, BMZ, BMVg abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.1 — Grundlagen konsularischer Schutz S. 468

Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI unter Federführung des AA

Originalstelle
„Bei der Nationalen Krisen- und Risikovorsorge handelt es sich um eine ressortgemeinsame Aufgabe von Auswärtigem Amt (AA), Bundesministerium der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei der Nationalen Krisen- und Risikovorsorge handelt es sich um eine ressortgemeinsame Aufgabe von Auswärtigem Amt (AA), Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter Federführung des AA. Sie dient dem Zweck, den Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland zu gewährleisten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 468 (Original, neues Fenster)

Die Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist eine ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI; das AA führt federführend. Ziel ist der Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Rechtsgrundlage ist u.a. § 6 Absatz 1 Konsulargesetz, der die staatliche Schutzpflicht in Krisen (inklusive Evakuierung) konkretisiert.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.3.3 — BMVg/Bundeswehr S. 473–474

Division Schnelle Kräfte ist „Hauptkräftesteller” für Evakuierungsoperationen (mit KSK und Luftlandebrigade 1)

Originalstelle
„Der Zeuge Oberstleutnant i. G. Gonter, damaliger stellvertretender Abteilungsleiter für Planung bei der Division Schnelle Kräfte der Bundeswehr, hat …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Oberstleutnant i. G. Gonter, damaliger stellvertretender Abteilungsleiter für Planung bei der Division Schnelle Kräfte der Bundeswehr, hat die Division Schnelle Kräfte als „Hauptkräftesteller” für Evakuierungsoperationen bezeichnet. Auf Evakuierungsoperationen sei die Luftlandebrigade 1 spezialisiert, während das KSK vorrangig bei Geiselbefreiungen zum Einsatz komme.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 473–474 (Original, neues Fenster)

Für das Nationale Risiko- und Krisenmanagement hält die Bundeswehr ständig ein Kräftedispositiv bereit. Hauptkräftesteller ist die Division Schnelle Kräfte mit Luftlandebrigade 1 (Evakuierungen) und Kommando Spezialkräfte (KSK) (vorrangig Geiselbefreiungen). Auf BMVg-Ebene koordiniert das Referat SE I 5 (Leiter: Oberst i. G. Rapp).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Bundeswehr, Division Schnelle Kräfte, KSK, Luftlandebrigade 1… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.2.1 — Kabul Security Programme S. 479

Kabul Security Programme: Überführung in zivile Struktur, Finanzierungsbedarf ca. 45 Mio. USD (Ende April–Ende 2021)

Originalstelle
„Erfolgreiche Transition des KSP [Kabul Security Program] ist von grundsätzlicher Bedeutung für den Fortbestand der deutschen diplomatischen Präsenz …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Erfolgreiche Transition des KSP [Kabul Security Program] ist von grundsätzlicher Bedeutung für den Fortbestand der deutschen diplomatischen Präsenz in AFG [Afghanistan]. Wichtiger erster Schritt war deshalb die durch Abstimmung Botschaft, Zentrale und BMVg gelungene umfangreiche Finanzierung zweier ANA [Afghan National Army] Trust Fund Projekte, die einen Großteil der 2021 anfallenden KSP Transitionskosten abdecken.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 479 (Original, neues Fenster)

Die Deutsche Botschaft Kabul bemühte sich seit Ende 2020 oder Anfang 2021, gemeinsam mit Kanada und UNAMA, um Institutionalisierung der Kabul Security Working Group und Überführung des Kabul Security Programme (KSP) in eine zivil geführte Struktur. Der Finanzierungsbedarf von Ende April bis Ende 2021 wurde laut Vorlage an die Staatssekretäre Leendertse und Berger (14.12.2020) auf ca. 45 Mio. US-Dollar beziffert. Das BMVg stellte bereits eingezahlte ANA-Trust-Fund-Mittel für zwei Green-Zone-Sicherheitsprojekte um.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Ende 2020 – 2021 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, BMVg, Auswärtiges Amt, Leendertse… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.2.2 — Sicherung HKIA S. 480–481

Sicherung des HKIA bis zur Evakuierung ungeklärt; TUR-Übernahme intransparent, US-CHOD Milley lehnt US-Absicherung ab

Originalstelle
„Frage mil. Flughafensicherheit Kabul und Betrieb des mil. [militärischen] Teils des Kabuler Flughafens (HKIA) noch nicht geklärt. TUR [Türkei] und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Frage mil. Flughafensicherheit Kabul und Betrieb des mil. [militärischen] Teils des Kabuler Flughafens (HKIA) noch nicht geklärt. TUR [Türkei] und USA hierzu in (intransparenten) bil. [bilateralen] Gesprächen mit Ziel einer Weiterführung unter TUR-Lead mit US-Anteil und Lastenteilungs-Erwartung ggü. anderen Nationen. TUR [türkisches] Commitment wohl noch nicht abschließend gesichert. […] TUR ursprünglicher Wunsch nach Weiterbetrieb unter NATO Flagge nicht realisierbar. US Chod [Chief of Defense] Milley hat Übernahme der Absicherung Flughafensicherheit durch USA abgelehnt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 480–481 (Original, neues Fenster)

Laut Sachstand vom 25.05.2021 war die militärische Flughafensicherheit und der Betrieb des militärischen HKIA-Teils zwischen Türkei und USA in intransparenten bilateralen Gesprächen (Ziel: TUR-Lead mit US-Anteil und Lastenteilung). Der türkische Wunsch nach NATO-Flagge war nicht realisierbar; US-CHOD Milley lehnte eine US-Übernahme der Flughafensicherheit ab. BMVg schloss DEU-Soldaten aus, prüfte aber finanzielle Beteiligung. Bei Ausreise des Botschafts-Referenten R. am 09.08.2021 war die Frage ungeklärt; die Botschaft hatte „allergrößte Sorgen”.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Mai–August 2021 Akteure: Türkei, USA, NATO, BMVg… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.2 — Kurzberatung statt vollem KVT S. 483

Herabstufung von vollem KVT auf „kurz-KVT”; Botschafter Zeidler kritisierte, BMVg-Vertreter bewertete die Planung „sehr kritisch”

Originalstelle
„Die während der KB [Kurzberatung] AFG/PAK bei den Teilnehmern offenkundig gewordenen Ablagen beim ressortgemeinsamen Verständnis über Inhalte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die während der KB [Kurzberatung] AFG/PAK bei den Teilnehmern offenkundig gewordenen Ablagen beim ressortgemeinsamen Verständnis über Inhalte, Aufgabenwahrnehmung und Zeitbedarf bei KVT-/KB-Entsendungen haben grundsätzlich das Potential, die gemeinsame Auftragserfüllung bei zukünftigen Entsendungen in den Empfangsstaaten zu erschweren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 483 (Original, neues Fenster)

Das ursprünglich von der Botschaft geforderte volle KVT wurde auf eine Kurzberatung (05.–08.03.2021) mit nur drei Personen herabgestuft. Botschafter Zeidler kritisierte dies deutlich; auch der mitgereiste BMVg-Vertreter bewertete die Planung im Nachgang „sehr kritisch” wegen offenkundiger Ablagen im ressortgemeinsamen Verständnis. Vertreter des Länderreferats für AFG und PAK nahmen trotz Angebot nicht teil.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März 2021 Akteure: Zeidler, Dr. Jokisch, BMVg, Länderreferat AP05 abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.3 — Fragestellung Kurzberatung S. 483–484

Zentrale Fragestellung der Kurzberatung März 2021: Botschaftsbetrieb über das Ende der RSM hinaus aufrechterhalten

Originalstelle
„Die ressortgemeinsame Krisen-Kurzberatung AA/BMVg hatte die zentrale Fragestellung, die Auswirkungen eines RSM-Abzugs im Vorfeld, währenddessen und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die ressortgemeinsame Krisen-Kurzberatung AA/BMVg hatte die zentrale Fragestellung, die Auswirkungen eines RSM-Abzugs im Vorfeld, währenddessen und danach, auf das Risikomanagement der Botschaft zu evaluieren sowie die Krisenvorsorge und das Evakuierungskonzept der Botschaft anzupassen. Ziel der Beratung waren Empfehlungen, um die Arbeitsfähigkeit der DEU AV [Deutsche Auslandsvertretung] KABUL, auch bei einer möglicherweise erheblichen Verschlechterung der Sicherheitslage, weiter zu gewährleisten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 483–484 (Original, neues Fenster)

Die Kurzberatung sollte die Auswirkungen eines RSM-Abzugs auf das Risikomanagement der Botschaft evaluieren und Krisenvorsorge sowie Evakuierungskonzept anpassen. Als zentrale Eckpunkte für den Botschaftsbetrieb wurden identifiziert: Sicherung der Green Zone, gesicherter Zugang zum HKIA als „zentralem Versorgungshub und absehbar einzigem Evakuierungspunkt” sowie gesicherte medizinische (Erst-)Versorgung.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.5.1 — Problemfelder S. 485–487

Vermerk Kurzberatung März 2021 listet konkrete Problemfelder, u.a. Wegfall Lufttransport, Landmarsch „abwegig”, Bagram nicht verfügbar

Originalstelle
„• Starke Limitierung bis hin zum Wegfall von militärischen Lufttransportkapazitäten als sicherstes Transportmittel, insbesondere im Evakuierungsfall …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„• Starke Limitierung bis hin zum Wegfall von militärischen Lufttransportkapazitäten als sicherstes Transportmittel, insbesondere im Evakuierungsfall • Aufgrund der schlechten Sicherheitslage ist ein Landmarsch in ein Drittland im Evakuierungsfall eine abwegige Handlungsmöglichkeit; selbst der Straßenmarsch zu (Luft-)EvakPkt [Evakuierungspunkt] könnte nur eingeschränkt möglich sein • Stark eingeschränkter Zugang zum Flugplatz (FlPl) HKIA; als zentraler Hub im Krisenfall vermutlich überlastet • Zugriff auf EvakPkt [Evakuierungspunkt] FlPl [Flugplatz] BAGRAM AIRFIELD (BAF) wird in Post-RSM-Szenario wahrscheinlich nicht verfügbar sein • Fehlende medizinische Notfallversorgung bei Wegfall der medizinischen Einrichtungen „Role 3” (BAF) [Bagram Airfield] und „RS [Resolute Support] Role 2” (HKIA)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 485–487 (Original, neues Fenster)

Der Vermerk zur Kurzberatung listet konkret die Problemfelder für die Handlungsfähigkeit der Botschaft bei Wegfall der RSM-Fähigkeiten: Sicherheitskonzept der Green Zone basiere entscheidend auf RSM; geringes Engagement der afghanischen Regierung und ungenügende Fähigkeiten der afghanischen Sicherheitskräfte; Wegfall militärischer Lufttransportkapazitäten; Landmarsch in ein Drittland „abwegig”; eingeschränkter HKIA-Zugang; kein Zugriff auf Bagram im Post-RSM-Szenario; fehlende medizinische Notfallversorgung (Role 3 und Role 2). Krisenverschärfend wirkten zusätzlich u.a. die hohe Dunkelziffer deutscher Staatsangehöriger und Doppelstaatler sowie Loyalitätskonflikte der ANSF.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Deutsche Botschaft Kabul, RSM abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.5.2 — Empfehlungen Kurzberatung S. 487–488

Kurzberatung empfahl MoU USA, Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten und Eventualfallplanung der Bundeswehr

Originalstelle
„Wo immer möglich, sollten Absprachen mit internationalen Partnern zur Unterstützung für den Fall einer Evakuierung getroffen werden. Insbesondere …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wo immer möglich, sollten Absprachen mit internationalen Partnern zur Unterstützung für den Fall einer Evakuierung getroffen werden. Insbesondere sollte für die Übergangsphase und den Post-RSM-Zeitraum [...] zuverlässiger Zugriff auf Lufttransportkapazitäten sichergestellt werden. Neben dem Unterstützungsangebot [...], die dort vorhandenen Kapazitäten mitzunutzen, sollten daher für den Post-RS-Zeitraum zusätzlich Verträge zur Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten abgeschlossen werden. Ausgehend von einer sich zukünftig wieder verschlechternden Sicherheitslage […] ist eine Eventualfallplanung zur Durchführung von Evakuierungsoperation zu betrachten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 487–488 (Original, neues Fenster)

Die Kurzberatung empfahl konkret: Abschluss eines MoU mit der US-Botschaft zur Nutzung von US-Lufttransportkapazitäten, zusätzlich Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten („Weiße Flotte”), Aufbau eines Heli-Pads, Vorbereitung der Botschaft als Sammelpunkt, Aufbau einer erweiterten medizinischen Role-2-Einrichtung in der Green Zone, sowie eine Eventualfallplanung der Bundeswehr für eine Evakuierungsoperation.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Deutsche Botschaft Kabul, USA abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2 (Zweiter Abschnitt) — Grundlagen Evakuierung S. 491–492

Drei Evakuierungsformen: diplomatisch (AA), schnelle Luftevakuierung und robuste Evakuierung (BMVg)

Originalstelle
„Bei einer sog. schnellen Luftevakuierung wird ein sehr kleiner, schnell verfügbarer Truppenkörper eingesetzt, welcher zum Schutz beim Besteigen der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei einer sog. schnellen Luftevakuierung wird ein sehr kleiner, schnell verfügbarer Truppenkörper eingesetzt, welcher zum Schutz beim Besteigen der Transportmittel sowie dem Schutz der Plattformen selbst dient. Es findet nur ein gesicherter Transport zwischen einem Evakuierungspunkt und einem sicheren Gast-/Drittland statt. Die zu Evakuierenden müssen den Evakuierungspunkt, zum Beispiel den Flughafen, aus eigener Kraft erreichen oder werden durch die deutsche Auslandsvertretung dorthin verbracht. 1.2.2 Robuste Evakuierung“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 491–492 (Original, neues Fenster)

Bei Evakuierungen aus Krisen wird unterschieden: (1) Diplomatische Evakuierung mit zivilen Mitteln (Linien- und Charterflüge) unter AA-Verantwortung; (2) Schnelle Luftevakuierung mit kleinem, schnell verfügbarem Truppenkörper zum Schutz der Plattformen; die zu Evakuierenden erreichen den Evakuierungspunkt aus eigener Kraft; (3) Robuste Evakuierung mit zusätzlichen Kräften, wenn die Auslandsvertretung den Sammelpunkt nicht mehr verlassen kann. Bei militärischer Notwendigkeit geht die Federführung auf das BMVg über. Zeuge Gonter ordnete die Evakuierung aus Kabul als robuste Operation ein.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.2.1 — Anlass Eventualfallplanung S. 501–502

BMVg-Weisung zur Eventualfallplanung am 22.04.2021; Anlass: Abzugsentscheidung vom 14.04.2021

Originalstelle
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat in seiner Vernehmung erläutert, dass der „Anlass“ für die Erstellung einer Eventualfallplanung die Abzugsentscheidung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat in seiner Vernehmung erläutert, dass der „Anlass“ für die Erstellung einer Eventualfallplanung die Abzugsentscheidung vom 14. April 2021 gewesen sei. Zuvor habe die NATO „eine zentrale Rolle […] bei Evakuierungsüberlegungen“ gespielt. Nach der Abzugsentscheidung am 14. April 2021 sei „absehbar“ gewesen, dass diese Rolle wegfallen werde und entschieden worden, sich für die „Phase nach dem Abzug“ aufzustellen. Aufgrund der Beurteilung der Sicherheitslage sei davon ausgegangen worden, dass „Afghanistan auch nach einem Abzug ein hohes Potenzial […] für eine eventuelle Evakuierungslage“ haben werde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 501–502 (Original, neues Fenster)

Oberst i. G. Rapp (Leiter Referat SE I 5 im BMVg) erteilte am 22.04.2021 die Weisung zur Erstellung einer Eventualfallplanung für eine Evakuierungsoperation in Afghanistan. Anlass war die NATO-Abzugsentscheidung vom 14.04.2021, mit der die NATO-Rolle bei Evakuierungsüberlegungen entfiel. Die Bundeswehr ging davon aus, dass Afghanistan nach dem Abzug ein „hohes Potenzial […] für eine eventuelle Evakuierungslage” haben werde.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-04-22 Akteure: Oberst i. G. Rapp, BMVg, NATO abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.2.3 — Gastland S. 503–504

Gastlandwahl: ursprünglich Pakistan vorgesehen, BMVg erweiterte auf Usbekistan; keine formalen Absprachen vor 13.08.2021

Originalstelle
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat erläutert, die Bewertung des AA sei gewesen, „dass es […] leichter [fallen würde], dort die notwendige Unterstützung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat erläutert, die Bewertung des AA sei gewesen, „dass es […] leichter [fallen würde], dort die notwendige Unterstützung zu [erhalten]“, die man für die Durchführung einer Evakuierungsoperation benötige. Die Wahl Pakistans hätte demgegenüber auch „keinen Vorteil“ gehabt: Und es war dann so, dass andere Länder - das haben wir im Laufe der Evakuierung festgestellt - massive Probleme auch hatten mit dem Land, das alternativ möglich gewesen wäre. Also, es wäre nicht besser gewesen. Eine üblicherweise im Prozess einer Eventualfallplanung vorgesehene Gastlanderkundung und formale Absprachen mit Usbekistan fanden bis zur Krisenstabsitzung am 13. August 2021 nicht statt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 503–504 (Original, neues Fenster)

Das Einsatzführungskommando berücksichtigte ursprünglich Pakistan als mögliches Gastland (wegen Reichweite NH90 Islamabad–Kabul). Das BMVg ordnete eine „offenere” Planung an und ließ Usbekistan hinzunehmen. Im August 2021 schlug die Bundeswehr zwei Gastländer vor; das AA empfahl nach Rücksprache mit den Länderreferaten Usbekistan, weil dort die Unterstützung „leichter” zu erhalten gewesen sei. Eine üblicherweise vorgesehene Gastlanderkundung und formale Absprachen mit Usbekistan fanden bis zur Krisenstabssitzung am 13.08.2021 nicht statt.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Mai – August 2021 Akteure: BMVg, Einsatzführungskommando, Auswärtiges Amt, Oberst i. G. Rapp… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.5.5 — BMVg-Bewertung DKOR S. 521–522

Generalinspekteur Zorn: DKOR Haber war „ein Bericht unter vielen“, keine „Brisanz“; er beschäftigte sich erst am 17.08. damit

Originalstelle
„Also, bei aller Wertschätzung von Frau Haber, die ich persönlich kenne und wirklich schätze: Das war ein Bericht unter vielen. […] Da ist nichts …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Also, bei aller Wertschätzung von Frau Haber, die ich persönlich kenne und wirklich schätze: Das war ein Bericht unter vielen. […] Da ist nichts drin, wo Sie sagen: Jetzt müssen Sie sofort militärisch „Hacken zusammen, links um!“ machen und sofort losrennen definitiv nicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 521–522 (Original, neues Fenster)

Generalinspekteur Zorn war zur Zeit des DKOR-Eingangs (06.08.) im Urlaub. Er beschäftigte sich erst am 17.08.2021 persönlich mit dem Inhalt. Für ihn habe sich keine „Brisanz“ abgeleitet, weil die Evakuierungsplanung „schon auf dem Gleis“ gewesen sei. Im BMVg ergab die DKOR-Auswertung „keinen zusätzlichen Handlungsbedarf“, da die Eventualfallplanungen seit 22.04.2021 vorlagen.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: General Zorn, BMVg abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.6 — US-Truppenverlegung 12.08. S. 522–523

USA kündigen 12.08.2021 Verlegung von 3.000 zusätzlichen Truppen an den Flughafen Kabul an

Originalstelle
„Am 12. August 2021 kündigte der Sprecher des US-Verteidigungsministeriums die Verlegung von 3 000 zusätzlichen Truppen an den Flughafen Kabul an. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 12. August 2021 kündigte der Sprecher des US-Verteidigungsministeriums die Verlegung von 3 000 zusätzlichen Truppen an den Flughafen Kabul an. Aufgabe der zusätzlichen 3 000 Truppen war die Unterstützung der Verlegung der US-Botschaft an den Flughafen Kabul, die Reduzierung des zivilen Personals und die Beschleunigung der Evakuierung der Berechtigten des Special Visa Programmes.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 522–523 (Original, neues Fenster)

Am 12.08.2021 kündigten die USA die Verlegung von 3.000 zusätzlichen Soldat:innen sowie Enablern an den Flughafen Kabul an. Dies löste im BMVg auf Leitungsebene eine Neubewertung der Lage aus und war Anlass für Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer, auf eine Vorverlegung der Krisenstabssitzung auf den 13.08.2021 zu drängen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-12 Akteure: USA, Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 3.7 — Gespräch Kramp-Karrenbauer 12.08. S. 523

BMVg drängt auf Vorverlegung der Krisenstabssitzung auf 13.08.; Vorschlag „robuste militärische Evakuierungsmission“

Originalstelle
„Ich habe daraufhin über die Arbeitsebene veranlasst, dass das BMVg die sowieso geplante Krisensitzung … darauf drängt, dass diese Sitzung vorverlegt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ich habe daraufhin über die Arbeitsebene veranlasst, dass das BMVg die sowieso geplante Krisensitzung … darauf drängt, dass diese Sitzung vorverlegt wird auf den Freitag, den 13., und dass wir dort auch mit dem Vorschlag hineingehen, nicht nur ein Vorerkundungsteam nach Afghanistan zu schicken, wie es geplant war, sondern eine robuste militärische Evakuierungsmission zu planen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 523 (Original, neues Fenster)

Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer war am 12.08.2021 durch die US-Truppenverlegung an den Flughafen Kabul „alarmiert und hellhörig“ geworden. Sie veranlasste die Vorverlegung der Krisenstabssitzung auf Freitag, 13.08., und setzte sich mit dem Vorschlag durch, statt eines Vorerkundungsteams eine „robuste militärische Evakuierungsmission“ zu planen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-12 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 4.2.4.f — Ergebnisse Krisenstab 13.08. S. 551

Krisenstab 13.08.2021: keine Evakuierung, aber „konkreter Einstieg in die Vorbereitung“ + Entsendung KUT

Originalstelle
„1. Anhebung der Krisenstufe auf 3b 2. Ausdünnung auf Grundlage Vorschlag der Botschaft durch Abt. 1 3. Konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„1. Anhebung der Krisenstufe auf 3b 2. Ausdünnung auf Grundlage Vorschlag der Botschaft durch Abt. 1 3. Konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer möglichen Evakuierung 4. Entsendung eines KUT [Krisenunterstützungsteam] (AA/BMVg) … 5. Planung und Vorbereitung (im Inland) zur möglichen Entsendung weiterer militärischer Kräfte“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 551 (Original, neues Fenster)

Die Krisenstabssitzung am 13.08.2021 beschloss u. a.: Anhebung der Krisenstufe auf 3b; konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer möglichen Evakuierung; Entsendung eines Krisenunterstützungsteams (KUT); Planung weiterer militärischer Kräfte; Charterflüge für Ortskräfte. Eine sofortige Evakuierung wurde nicht beschlossen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-13 Akteure: Krisenstab, Auswärtiges Amt, BMVg abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 3 — BMVg Sachstand 07.09.2021 S. 623

BMVg-Sachstand 07.09.2021: knapp 1.900 Ortskräfte zwischen 15.05. und 15.08.2021 ausgereist, wenige während Evakuierung

Originalstelle
„In diesem Sachstandsbericht wurde mitgeteilt, dass allen Ortskräften des BMVg und deren Familien bereits vor der militärischen Evakuierungsoperation …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In diesem Sachstandsbericht wurde mitgeteilt, dass allen Ortskräften des BMVg und deren Familien bereits vor der militärischen Evakuierungsoperation die Möglichkeit gegeben worden sei, nach Deutschland auszureisen. Zwischen dem 15. Mai und dem 15. August 2021 hätten fast 1 900 Personen diese Möglichkeit genutzt. Während der militärischen Evakuierungsoperation hätten jedoch nur wenige Ortskräfte ausgeflogen werden können. Grund sei die schwierige Situation um den Flughafen in Kabul gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 623 (Original, neues Fenster)

Im Sachstandsbericht des BMVg an den Verteidigungsausschuss vom 07.09.2021 (MAT A-BMVg 4.20) wurde mitgeteilt, dass allen BMVg-Ortskräften und Familien bereits vor der militärischen Evakuierung die Möglichkeit zur Ausreise nach Deutschland gegeben worden war; zwischen dem 15.05. und 15.08.2021 hätten fast 1.900 Personen diese Möglichkeit genutzt. Während der militärischen Evakuierungsoperation selbst hätten wegen der schwierigen Lage am Flughafen Kabul nur wenige Ortskräfte ausgeflogen werden können.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-09-07 Akteure: BMVg, Verteidigungsausschuss abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 3 — BMVg Sachstand 07.09.2021 S. 624

Ressortübergreifende Grundsätze ab 01.09.2021: rückwirkend bis 2013, „Ortskraft plus Kernfamilie“, individuelle Gefährdungsprüfung

Originalstelle
„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen Ressortbeauftragten gestellt. Es folgt eine Prüfung der individuellen Gefährdung durch die Tätigkeit für Deutschland (selbsterklärend z.B. bei Tätigkeit für Bw/BPol) und Bestätigung des Ortskräfte-Verhältnisses durch Ressort/Arbeitgeber. Dies gilt rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt sich auf OrtsKr [Ortskräfte] und ihre Kernfamilie.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 624 (Original, neues Fenster)

Im BMVg-Sachstand vom 07.09.2021 wurden ressortübergreifende Grundsätze festgehalten: Gefährdungsanzeigen ab 01.09.2021 an Ressortbeauftragte, individuelle Gefährdungsprüfung durch Tätigkeit für Deutschland, rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt auf „Ortskraft plus Kernfamilie“. Werkvertragnehmer konnten bei tätigkeitsbedingter Gefährdung aufgenommen werden. Die abschließende Zusammenstellung der weiteren schutzbedürftigen Personen (Stichtag 31.08.2021) erfolgte durch das AA, insbesondere Wissenschaft, Politik, NGOs, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten.

Thema: Ortskräfte ab 2021-09-01 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, Bundespolizei abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2 (Zweiter Abschnitt) — Vorbemerkung S. 624

Lessons-learned-Prozesse v.a. in BMVg und BND; AA fehlte laut Maas „schlicht die Zeit“

Originalstelle
„Im Nachgang zur Machtübergabe in Kabul gab es innerhalb einiger Ressorts und Behörden einen strukturierten Lessons-learned-Prozess. Insbesondere BMVg …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Nachgang zur Machtübergabe in Kabul gab es innerhalb einiger Ressorts und Behörden einen strukturierten Lessons-learned-Prozess. Insbesondere BMVg und BND betrieben dies gezielt und mit großem Aufwand. Dem AA fehlte jedoch laut dem damaligen Außenminister Maas während seiner Amtszeit „schlicht die Zeit“ für einen solchen Prozess der Aufarbeitung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 624 (Original, neues Fenster)

Im Nachgang zur Machtübergabe gab es in einigen Ressorts strukturierte Lessons-learned-Prozesse, gezielt und mit großem Aufwand v.a. bei BMVg und BND. Im AA fehlte laut Maas während seiner Amtszeit „schlicht die Zeit“ für eine solche Aufarbeitung.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: BMVg, BND, Auswärtiges Amt, Heiko Maas abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.3.1 — BMVg Nachbetreuung S. 635–636

BMVg: verpflichtende Einsatznachbereitungsseminare und psychologische Gespräche; PTBS bei Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten

Originalstelle
„Das zeigt einfach, dass das alles andere als ein normaler Einsatz war und dass er tiefe Spuren und Narben bei den Soldatinnen und Soldaten hinterlassen hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 635–636 (Original, neues Fenster)

Im selben Jahr wurden „Einsatznachbereitungsseminare“ durchgeführt; erste Gespräche mit Arzt und Truppenpsychologen bereits „nach der Landung“. Teilnahme war verpflichtend (Oberstleutnant „Tobias“, Hauptmann H.). Bei Ankunft seien praktisch „alle“ krank gewesen (aggressive Darmparasiten, schwere Bronchitis). Die psychologische Betreuung habe wegen „sehr schlimme[r] Bilder“ bei einigen zu Therapien geführt; manche seien „auch heute noch“ in Behandlung. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer berichtete von posttraumatischen Belastungsstörungen; der Einsatz habe „tiefe Spuren und Narben“ hinterlassen. General Arlt: „mit einem Einsatznachbereitungsseminar [...] nicht getan“.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: BMVg, Bundeswehr, Oberstleutnant i. G. Gonter, Oberstleutnant „Tobias“… abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.3.2 — BMVg taktische Evaluierung S. 636–637

Taktische Evaluierung BMVg: Planungen hätten „zum größten Teil gegriffen“; zentrale Schwäche „Mangel an Führungsmitteln“

Originalstelle
„Für mich die zentrale Schwäche bei dieser Evakuierung war der Mangel, das Defizit an Führungsmitteln, an Führungsmitteln vor Ort und an …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Für mich die zentrale Schwäche bei dieser Evakuierung war der Mangel, das Defizit an Führungsmitteln, an Führungsmitteln vor Ort und an Führungsmitteln vom Einsatzverband ins Einsatzführungskommando, weil die Führungsmittel, die Sie dafür brauchen, waren im Grunde nur rudimentär vorhanden, also Datenkommunikation war nur rudimentär möglich, gesicherte Kommunikation war nur sehr begrenzt möglich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 636–637 (Original, neues Fenster)

Im BMVg gab es eine taktische Evaluierung. Oberstleutnant i. G. Gonter bewertete die Planungen zur ersten robusten Operation als „zum größten Teil“ tragfähig; nur „Kleinigkeiten“ hätten Anpassungsbedarf. Generalleutnant Pfeffer sah die „zentrale Schwäche“ im Mangel an Führungsmitteln vor Ort und ins Einsatzführungskommando; Datenkommunikation und gesicherte Kommunikation seien nur rudimentär möglich gewesen. General a. D. Zorn ergänzte: Kommunikationsmodule der Division Schnelle Kräfte seien zur Schonung der Logistik nicht mitgenommen worden (stattdessen Satellitentelefone); als notwendig identifiziert wurden Kleindrohnen-Aufklärung und „oversized-Cargo“-Lufttransport-Kapazitäten.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: BMVg, Oberstleutnant i. G. Gonter, Generalleutnant Pfeffer, General a. D. Zorn abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 2.1 — Unterrichtung des Parlaments (UdP) S. 642–643

UdP: wöchentlicher Lagebericht des BMVg, VS-NfD eingestuft, für alle Abgeordneten; BKAmt und BND nicht eingebunden

Originalstelle
„Bei der Unterrichtung des Parlaments (UdP) handelt es sich um einen wöchentlichen schriftlichen Lagebericht. Darin berichtet das BMVg über …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei der Unterrichtung des Parlaments (UdP) handelt es sich um einen wöchentlichen schriftlichen Lagebericht. Darin berichtet das BMVg über Auslandseinsätze der Bundeswehr und aktuelle Entwicklungen im jeweiligen Einsatzgebiet. Die Berichte sind als Verschlusssache „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und zur Information aller Abgeordneten über die Lage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr bestimmt. … Bundeskanzleramt (BKAmt) und Bundesnachrichtendienst (BND) seien dagegen nicht eingebunden gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 642–643 (Original, neues Fenster)

Die UdP ist ein wöchentlicher schriftlicher Lagebericht des BMVg über Bundeswehr-Auslandseinsätze, VS-NfD eingestuft, an alle Abgeordneten gerichtet. Erstellt vom Referat SE III 1 des BMVg (koordinierende Rolle) mit Zulieferungen aus BMVg-Abteilungen Strategie und Einsatz sowie Politik, Einsatzführungskommando und teils AA. Der politische AA-Beitrag wurde „eins zu eins“ übernommen. BMI hatte eigene Kommunikation. BKAmt und BND waren laut Zeuge Kapitän z. S. B. nicht eingebunden.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMI abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 2.1.3 — Inhaltlicher Zuschnitt UdP S. 643

UdP retrospektiv und VS-NfD; höher eingestufte Details nur in eingestuften Sitzungen kommunizierbar

Originalstelle
„Im Gegensatz zu anderen Formaten habe die UdP dabei einen „retrospektiv[en]“ Blickwinkel verfolgt. Der „Blick in die Zukunft“ … sei dagegen durch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Gegensatz zu anderen Formaten habe die UdP dabei einen „retrospektiv[en]“ Blickwinkel verfolgt. Der „Blick in die Zukunft“ … sei dagegen durch andere Formate – etwa die Sitzungen im Verteidigungsausschuss und Auswärtigen Ausschuss – abgedeckt gewesen. Die UdP sei überdies VS-NfD eingestuft gewesen, sodass „eine detaillierte Berichterstattung zu Ereignissen, Entwicklungen und Vorkommnissen, die einer höheren Einstufung“ unterfielen, nicht erfasst gewesen sei und lediglich im Rahmen von eingestuften Sitzungen des Verteidigungsausschusses hätten kommuniziert werden können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 643 (Original, neues Fenster)

Laut Zeuge Kapitän z. S. B. (BMVg) hatte die UdP einen rein retrospektiven Blickwinkel auf die letzten sieben Tage; Zukunftsszenarien waren anderen Formaten vorbehalten. Wegen der VS-NfD-Einstufung konnten höher eingestufte Details nicht in der UdP erfasst werden; sie waren nur in eingestuften Verteidigungsausschuss-Sitzungen kommunizierbar. Wehrbeauftragte Dr. Högl bezeichnete die UdP als „eher allgemein gehalten“.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: BMVg, Dr. Eva Högl (Wehrbeauftragte) abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Empfehlung Kap. 3.3.1 — Nationale strategische Kooperation und Steuerung S. 25

Empfehlung 20: Engere Kooperation der nationalen Entscheidungsebene für integriertes Engagement

Originalstelle
„Für ein besseres integriertes Engagement und mehr Kohärenz im internationalen Handeln der Bundesregierung sollte die nationale Entscheidungsebene enger kooperieren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 25 (Original, neues Fenster)

In Afghanistan gab es Lernprozesse, etwa die Staatssekretärsrunde, gemeinsame Ertüchtigungsinitiative von AA und BMVg, der Nexus-Chapeau-Ansatz von AA und BMZ. Trotzdem beschränkten sich Treffen oft auf gegenseitige Unterrichtung. Künftig sollen Ressorts (BKAmt, AA, BMVg, BMZ, BMI, BMF, BMWK, BMUV, BMJ) enger koordinieren. Zusammenlegung von Projektfinanzierungen aus den Bereichen Frieden, Sicherheit, Entwicklung und Stabilisierung zu einem ressortgemeinsamen Haushaltstitel ist zu prüfen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundesregierung, BKAmt, Auswärtiges Amt, BMVg… enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.1 — Nationale strategische Kooperation und Steuerung S. 28

Empfehlung 22: Vernetztes Lagezentrum für ressortübergreifende strategische Lagebilder und Vorausschau

Originalstelle
„Es sollte ein vernetztes Lagezentrum zur Erstellung ressortübergreifender strategischer Lagebilder, Analysen und Vorausschau eingerichtet werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 28 (Original, neues Fenster)

Aus Afghanistan-Erfahrung: Lagebilder wurden nicht ausreichend zusammengeführt. Ein Lagezentrum am BKAmt soll Informationen aus AA, BMVg, BMI, BMZ, BND, BfV und BSI bündeln (tagesaktuell). Ergänzend wird die AG Krisenfrüherkennung (AG KFE) für strategische Vorausschau (18–36 Monate) gestärkt. Beide Einheiten beraten den Sicherheitspolitischen Jour Fixe bzw. den Kabinettsausschuss.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BKAmt, Auswärtiges Amt, BMVg, BMI… enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.4.1 — Wissensbasis und Krisenfrüherkennung S. 35

Empfehlung 35: Fortlaufend „lokales Wissen” aus dem Zielland aufbereiten

Originalstelle
„Während eines Einsatzes bzw. eines Engagements sollte für alle deutschen Akteure im Bereich des integrierten Ansatzes fortlaufend „lokales Wissen” aus dem Zielland aufbereitet werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 35 (Original, neues Fenster)

Systematische Auswertung lokaler Medien und lokalen Wissens: fremdsprachliche Medien (inkl. Social Media), Stiftungsbüros, NGOs, lokale Resource Persons und Wissenschaft. KI-Tools können unterstützen, ersetzen aber nicht die sachkundige Interpretation. Zentral koordiniert und mit allen Akteuren geteilt.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI, BMZ enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.5.2 — Fehlerkultur und institutionelles Lernen S. 41

Empfehlung 47: Strukturiertes Wissensmanagement zur Wirkungsanalyse etablieren

Originalstelle
„Das vorhandene Wissen über die Wirkungen des deutschen Engagements sollte besser genutzt werden, um Fehler zu vermeiden und strategische Ziele und operative Planungen anzupassen. Zu diesem Zweck sollte ein strukturiertes Wissensmanagement etabliert werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 41 (Original, neues Fenster)

Erkennbare Ansätze: PREVIEW-Portal, Stabilisierungs-Risiko-Analyse, „portfolio.atlas” (AA), Wissensportal „GovLabDe” (BMI). Technische Wissensmanagementsysteme müssen mit Personalentwicklung und Anreizsystemen kombiniert werden. Communities of Practice etablieren. Research Officers in AA, BMVg, BMI, BMZ ausbauen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI, BMZ enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.1 — Fähigkeiten der Bundesregierung S. 47

Empfehlung 58: Standardisierter ressortgemeinsamer Arbeitsmodus für IKM

Originalstelle
„Die effektive Beteiligung am Internationalen Krisenmanagement (IKM) bedarf eines standardisierten ressortgemeinsamen Arbeitsmodus der gesamten Bundesregierung.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 47 (Original, neues Fenster)

Standardisierte Verfahrensprinzipien (Standard Operating Procedures, SOPs) zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung entwickeln. Common Effort Community (seit 2016, mit Niederlanden) als Vorbild. Gemeinsame Beschlüsse von AA und BMVg zur Sicherheitssektorentwicklung auf weitere Arbeitsfelder ausdehnen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, Niederlande enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.2 — Recht im Einsatz, Personal vor Ort S. 49

Empfehlung 62: Einsatzrelevante Bundeswehr-Fähigkeiten lageangemessen und auftragsgerecht vorhalten

Originalstelle
„Einsatzrelevante Fähigkeiten der Bundeswehr sollten lageangemessen identifiziert und auftragsgerecht vorgehalten werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 49 (Original, neues Fenster)

In Afghanistan war die Bundeswehr zu Beginn unzureichend ausgestattet (keine oder wenige bewaffnete Drohnen, Luftfahrzeuge, Abwehrfähigkeiten gegen Granat- und Raketenbeschuss, anfangs keine Artillerie zum Lagerschutz). Asymmetrische Einsatzszenarien brauchen Aufstandsbekämpfungs- und Distanzbekämpfungs-Fähigkeiten. § 31 Soldatengesetz (Fürsorgepflicht). Der Schutz der eigenen Kräfte hat höchste Priorität. Das schließt ausdrücklich weitreichende letale Waffensysteme mit ein.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, BMVg, Generalinspekteur enquete\kap3-empfehlungen.json
Bewertung Kap. 4.1.1.6 — Kill or Capture S. 33

US-Befehlssprache „kill or capture“ entsprach nicht den Vorstellungen der deutschen politischen Leitung

Originalstelle
„Die Präzisierung von ‚Bekämpfung‘ durch die Formulierung ‚kill or capture‘ in der US-Befehlssprache entsprach schon zum damaligen Zeitpunkt nicht den Vorstellungen der deutschen politischen Leitung und militärischen Führung.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 33 (Original, neues Fenster)

Der „Kampf“ wurde im Wesentlichen auf die Ausschaltung von Terroristen reduziert. Die unterschiedlichen Orientierungen von Taliban (lokal, religiös-politisch) und Al-Qaida (transnational) wurden zunächst nicht wahrgenommen. Die militärische Konfliktbeschreibung beschränkte sich auf Symptome und ignorierte die zugrundeliegende Konfliktdynamik.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: USA, BMVg, KSK enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.1.6 — Kontrolle des OEF-Einsatzes S. 34

Parlamentskontrolle beim OEF-Einsatz erreichte „selbst verschuldeten Tiefpunkt“

Originalstelle
„Jahrelang wurde verdrängt, dass die Realität von OEF als Teil des War on Terror dem Ansatz der International Security Assistance Force (ISAF) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Jahrelang wurde verdrängt, dass die Realität von OEF als Teil des War on Terror dem Ansatz der International Security Assistance Force (ISAF) zuwiderlief und teilweise Hass und Gewalt mehr schürte als eindämmte. Dieser strategische Dissens wurde im Bündnis politisch nicht ausgetragen, geschweige denn geklärt. Erst die parlamentarischen Ermittlungen des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss im Jahr 2008 ergaben, dass die Realität des KSK-Einsatzes weit hinter seinem Antiterror-Auftrag, aber auch hinter vielen Befürchtungen in der deutschen Öffentlichkeit zurückblieb: Bei ihren Einsätzen verhafteten, töteten und verletzten KSK-Soldaten demnach keinen Menschen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 34 (Original, neues Fenster)

Der „Bericht zur Evaluation des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der OEF“ 2007 konstatierte nur politisch, der deutsche KSK-Einsatz habe einen „deutlich sichtbaren und eigenständigen Beitrag“ geleistet. Die deutsche Parlamentsbeteiligung erlebte im Fall OEF ihren selbst verschuldeten Tiefpunkt. Die Realität von OEF als Teil des War on Terror lief dem ISAF-Ansatz zuwider und schürte teilweise Hass und Gewalt mehr als sie eindämmte. Erst 2008 ergaben parlamentarische Ermittlungen, dass KSK-Soldaten keinen Menschen verhafteten, töteten oder verletzten.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2002–2008 Akteure: Bundestag, KSK, BMVg, Auswärtiges Amt enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.2.5 — Lehren S. 53

Fehlende Landeskenntnis und fehlende ressortgemeinsame Linie über gesamten Zeitraum

Originalstelle
„Damit war über den gesamten Zeitraum des Engagements keine einheitliche ressortgemeinsame Linie zu erkennen, was zwangsläufig auch zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Damit war über den gesamten Zeitraum des Engagements keine einheitliche ressortgemeinsame Linie zu erkennen, was zwangsläufig auch zu Abstimmungsproblemen auf allen Ebenen führen musste. • Auf der politisch -strategischen Ebene war eine einheitlich interne und externe Kommunikation nicht erkennbar, sodass eine Vermischung von Peacemaking, Peace enforcement und Peacekeeping auf der Umsetzungsebene deutlich wurde und die übergreifende politische Zielsetzung von „ nation building“ oder „state building“ nicht erkennbar war. • Entgegen den taktischen und operativen Wirkungsanalysen und lessons learned wurde die ressortübergreifende und systematische Evaluierung vernachlässigt.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 53 (Original, neues Fenster)

Landeskenntnis, historisch-kulturelles Konfliktverständnis oder vertiefte Wahrnehmung des Gastlandes war nicht vorhanden, wissenschaftliche Beratung wurde nicht ausreichend hinzugezogen. Der Begriff „Stabilisierung“ wurde durch die beteiligten Ressorts unterschiedlich ausgelegt. Damit war über den gesamten Zeitraum keine einheitliche ressortgemeinsame Linie zu erkennen. Eine Vermischung von Peacemaking, Peace enforcement und Peacekeeping wurde auf der Umsetzungsebene deutlich.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, BMZ… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.2.1.5 — Nationale Strukturen Diplomatie S. 92–93

Erst 2006/2009: Afghanistan-Staatssekretärsrunde und Sonderbeauftragte als „zögerlicher Lernprozess“

Originalstelle
„Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die auf Initiative des BMVg geschaffene …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die auf Initiative des BMVg geschaffene sogenannte Afghanistan-Staatssekretärsrunde sowie die ab 2009 erfolgte Ernennung von Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach dem Beginn des Afghanistaneinsatzes geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess in der Bundesregierung zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 92–93 (Original, neues Fenster)

Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die Afghanistan-Staatssekretärsrunde, ab 2009 Sonderbeauftragte. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach Einsatzbeginn geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung. Die monatliche Staatssekretärsrunde erwies sich als ungeeignet für die Entwicklung ressortübergreifender Strategien.

Thema: Ressortabstimmung 2006/2009 Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, BMI… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung 4.2.5.2.2 — Mitteleinsatz S. 128–129

Gesamtkosten 17,3 Mrd. Euro; Verhältnis Militär zu Zivil bis 2014 ca. 2,5:1

Originalstelle
„Das BMVg, das eine autarke Infrastruktur und schweres Gerät zu finanzieren hat, gab 12,3 Milliarden Euro aus, das AA 2,48 Milliarden Euro, das BMZ …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das BMVg, das eine autarke Infrastruktur und schweres Gerät zu finanzieren hat, gab 12,3 Milliarden Euro aus, das AA 2,48 Milliarden Euro, das BMZ 2,46 Milliarden Euro. Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung war über den gesamten Zeitraum 2002-2021 ein Schwerpunktsektor des BMZ-Engagements im Bereich Entwicklungszusammenarbeit. Die Ausgaben für humanitäre Hilfe betrugen lediglich 425 Millionen Euro. Das große Ungleichgewicht zwischen militärischem und zivilem Engagement stand bis 2014 im Verhältnis 2,5 zu 1 und veränderte sich erst nach dem Ende von ISAF.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 128–129 (Original, neues Fenster)

Der Einsatz deutscher Soldaten und ziviler Kräfte kostete laut Bundesregierung mehr als 17,3 Milliarden Euro: BMVg 12,3 Mrd. €, AA 2,48 Mrd. €, BMZ 2,46 Mrd. €. Humanitäre Hilfe machte lediglich 425 Mio. € aus. Das Verhältnis von militärischem zu zivilem Engagement stand bis 2014 bei etwa 2,5 zu 1 und veränderte sich erst nach Ende der ISAF-Mission.

Thema: Ressortabstimmung 2001–2020 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMZ enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.3.4 — Strategielücke S. 145–146

Bis 2017 keine gemeinsame Definition von „Stabilisierung” zwischen BMZ, AA und BMVg

Originalstelle
„Während aus den Wirkungsevaluierungen des BMZ ableitbar ist, dass entwicklungspolitische Stabilisierung als ein Endziel seiner strukturbildenden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Während aus den Wirkungsevaluierungen des BMZ ableitbar ist, dass entwicklungspolitische Stabilisierung als ein Endziel seiner strukturbildenden Bemühungen verstanden wurde – unterlegt durch die Indikatoren Gewaltreduktion, verbesserte Regierungsführung und erhöhte Kapazitäten der Regierung 826 – waren die Maßnahmen des AA-Stabilitätspakts politischer Natur, um kurzfristig Situationen zu stabilisieren. Das BMVg verfolgte Stabilisierung über COIN und das PRT-Konzept im Sinne eines engen Sicherheitsbegriffs. Erst in den Leitlinien 2017 wurde Stabilisierung erstmals als ressortübergreifendes Konzept dokumentiert und definiert.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 145–146 (Original, neues Fenster)

Die deutschen Ressorts hatten bis 2017 keine gemeinsame Definition von Stabilisierung. Das BMZ verstand sie als strukturbildendes Endziel (Gewaltreduktion, Regierungsführung); das AA verfolgte mit dem Stabilitätspakt politisch kurzfristige Maßnahmen; das BMVg verfolgte Stabilisierung über COIN und das PRT-Konzept im engen Sicherheitsbegriff. Erst in den Leitlinien 2017 wurde Stabilisierung als ressortübergreifendes Konzept dokumentiert.

Thema: Ressortabstimmung bis 2017 Akteure: BMZ, Auswärtiges Amt, BMVg enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung 4.2.5.4 — Bewertung S. 150

Motive und Ziele des Einsatzes wurden nie klar und eindeutig kommuniziert

Originalstelle
„Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar und eindeutig kommuniziert. Es gab von Anfang an unterschiedliche Mandate (ISAF …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar und eindeutig kommuniziert. Es gab von Anfang an unterschiedliche Mandate (ISAF, OEF) und Ansprüche: die USA priorisierten die Terrorismusbekämpfung, während die deutsche Herangehensweise war, über die Verbesserung der Lebensbedingungen der afghanischen Bevölkerung Unsicherheit und Terrorismus den Nährboden zu entziehen. Zudem war keine internationale Kohärenz auf Strategie- und Umsetzungsebene gegeben. Auf nationaler Ebene fehlte ressortübergreifend eine gemeinsame Strategieentwicklung und -anpassung im zivilen Bereich.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 149 (Original, neues Fenster)

Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar kommuniziert. Es gab unterschiedliche Mandate (ISAF, OEF) und Ansprüche: Die USA priorisierten die Terrorismusbekämpfung, während die deutsche Herangehensweise war, über die Verbesserung der Lebensbedingungen Terrorismus den Nährboden zu entziehen. Auf nationaler Ebene fehlte ressortübergreifend eine gemeinsame Strategieentwicklung.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Bundesregierung, USA, Auswärtiges Amt, BMZ… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung Zentrale Ergebnisse — deutsche Organisationen S. 1

Alle deutschen Organisationen einschließlich der Bundeswehr förderten bestimmte Patronagesysteme

Originalstelle
„Alle deutschen Organisationen (inkl. Bundeswehr) förderten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan. Dies verstärkte die soziökonomische Ungleichheit zwischen den Profiteuren der Intervention und der restlichen Gesellschaft.“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 1 (Original, neues Fenster)

Alle deutschen Organisationen einschließlich der Bundeswehr hätten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan gefördert; dies habe die sozioökonomische Ungleichheit zwischen Interventionsprofiteuren und der restlichen Gesellschaft verstärkt. Innerhalb der Bundesregierung verfolgten die vier Ressorts unterschiedliche Politiken, die von Ausblendung bis Ambivalenz reichten.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMZ, BMI… enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Bewertung Kap. 5.2.2 — NATO ANA Trust Fund S. 46

BMVg-NATF: Bundesregierung zahlte 810 Mio. US-Dollar, stellte kaum Nachfragen zu KKP und gewichtete Bündnistreue höher als ordnungsgemäße Verwendung

Originalstelle
„Deutschland war mit Australien und Italien einer der größten Beitragszahler und zahlte bis zum 31. Mai 2021 810 Millionen US-Dollar an den NATF …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Deutschland war mit Australien und Italien einer der größten Beitragszahler und zahlte bis zum 31. Mai 2021 810 Millionen US-Dollar an den NATF (NATO, 2021). … Dagegen gab es von Seiten der Bundesregierung, respektive dem BMVg, gegenüber den USA keine nennenswerten Nachfragen, inwiefern KKP die Ausgabe der eingezahlten Gelder beeinträchtigte (deutsche:r Praktiker:in 13, 21.05.2024). An dieser Stelle wurde die Bündnistreue höher eingestuft als die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder. Dies setzte in der Außenwahrnehmung ein falsches Signal hinsichtlich der Toleranz der Geber gegenüber Korruption.“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 46 (Original, neues Fenster)

Deutschland zahlte bis Mai 2021 ca. 810 Mio. US-Dollar in den NATO ANA Trust Fund (NATF). Die Bundesregierung (BMVg) stellte gegenüber den USA keine nennenswerten Nachfragen zur KKP-Beeinträchtigung der Mittel. Bündnistreue wurde höher gewichtet als ordnungsgemäße Verwendung. Dies setzte in der Außenwahrnehmung ein falsches Signal zur Toleranz der Geber gegenüber Korruption.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen bis 2021 Akteure: BMVg, NATO ANA Trust Fund enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Bewertung Kap. 7.3 — vier Ressorts S. 65–66

Vier deutsche Ressorts ohne gemeinsame Linie bei KKP: Ausblendung (BMI und BMVg) gegenüber Widersprüchlichkeit (AA und BMZ)

Originalstelle
„Wie dieser Umgang mit KKP in Afghanistan in den einzelnen Ressorts verdeutlicht, verfügten diese über keine gemeinsame Linie, sondern variierten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wie dieser Umgang mit KKP in Afghanistan in den einzelnen Ressorts verdeutlicht, verfügten diese über keine gemeinsame Linie, sondern variierten zwischen Ausblendung (BMI; BMVg) und Widersprüchlichkeit (AA; BMZ). Wir schließen uns dem Urteil der ressortgemeinsamen Evaluation an, die zum Schluss kommt, dass „…auf strategischer Ebene keine Hinweise vor[liegen], dass sich die Bundesressorts – wie auch die internationalen Akteure – hinreichend mit der Herausforderung [von KKP] auseinandergesetzt hätten“ (DEval, DHPol & GFA, 2023b, S. 7).“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 65–66 (Original, neues Fenster)

Die vier beteiligten deutschen Ressorts hätten keine gemeinsame Linie zu KKP gehabt: BMI und BMVg blendeten KKP aus; AA verfolgte eine Stabilisierungspolitik, die Aufrechterhaltung von KKP legitimieren konnte; BMZ adressierte KKP in „Guter Regierungsführung”, war aber in Nordafghanistan stark mit Patronage konfrontiert. Beim BMVg wurde KKP-Kontrolle für NATF an die USA ausgelagert. Klare ressortübergreifende Direktiven oder Kontrollmechanismen gab es nicht.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BMI, BMVg, Auswärtiges Amt, BMZ enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.1.3 — Annexe und Standortweitergabe S. 1001

Standortweitergabe an Taliban: USA gaben Standorte deutscher Einrichtungen weiter (BND-Erkenntnis)

Originalstelle
„„Ein Sachgebietsleiter des BND-Referats „Auswertung Afghanistan” legte in seiner Befragung vor dem Ausschuss offen, dass die USA diese …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Ein Sachgebietsleiter des BND-Referats „Auswertung Afghanistan” legte in seiner Befragung vor dem Ausschuss offen, dass die USA diese Standortweitergabe tatsächlich auch durchgeführt hatten, die Taliban somit also über alles im Bilde waren. Die Auslieferung dieser sensiblen Informationen an die Taliban ließ beim BND zunächst die Alarmglocken schrillen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1001 (Original, neues Fenster)

Die AfD arbeitete heraus, dass die USA laut Aussage eines BND-Sachgebietsleiters vor dem Ausschuss Standorte und Bewegungen deutscher Einrichtungen an die Taliban weitergegeben hatten, was beim BND zunächst Alarm auslöste. Hintergrund: Die Taliban hatten den USA in den Doha-Verhandlungen angeboten, NATO-Basen vor IS-Angriffen zu schützen, was sie laut Reuters-Meldung vom 30.04.2021 erfolgreich taten.

Thema: Geheimschutz Akteure: USA, Taliban, BND, BMVg… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 5.1 — RS-Konzeption S. 1013–1014

Resolute Support: Laut Domröse war Ausbildung nur in Kasernen „militärischer Nonsens”

Originalstelle
„„In einem sehr wichtigen Punkt hatten wir Bedenken und zwar gegen den Ansatz, Ausbildung ausschließlich auf Kasernen und Übungsplätzen zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„In einem sehr wichtigen Punkt hatten wir Bedenken und zwar gegen den Ansatz, Ausbildung ausschließlich auf Kasernen und Übungsplätzen zu beschränken. […] Das ist militärischer Nonsens. In der Kaserne können Sie nicht üben […] Also der Auftrag war schon von Vornherein nicht erfüllbar […] Der Verzicht auf Anleitung, Begleitung und Kontrolle der ANSF, der Sicherheitskräfte, der Militärs und der Polizei […]: Wir konnten es nicht sehen […] Wir wussten gar nichts.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1013–1014 (Original, neues Fenster)

Sachverständiger General a.D. Hans-Lothar Domröse kritisierte vor dem Ausschuss die Resolute-Support-Konzeption als „militärisch Nonsens”: Ausbildung ausschließlich in Kasernen ohne Anleitung im Feld habe den Auftrag „von Vornherein nicht erfüllbar” gemacht. Ein BKAmt-Papier vom März 2020 zitierte einen BND-Vortrag mit der Bewertung: RSM-Mission „ohne große Auswirkungen auf Durchhalte- und Leistungsfähigkeit der ANDSF”.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Hans-Lothar Domröse, BMVg, BND sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 5.1 — Narrativ militärisches Patt S. 1014

BMVg-Mandats-„Narrativ” 01/2021: Militärpräsenz halte „militärisches Patt”; van Thiel widerspricht: „losgelöst von tatsächlicher Wirksamkeit”

Originalstelle
„„Das militärische Engagement scheint mir rein instrumentell in Unterstützung des Verhandlungsansatzes gedacht zu werden […] und dabei völlig …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Das militärische Engagement scheint mir rein instrumentell in Unterstützung des Verhandlungsansatzes gedacht zu werden […] und dabei völlig losgelöst von der tatsächlichen Wirksamkeit im Feld […] betrachtet und entsprechend gnadenlos überschätzt zu werden. Wir wirken doch direkt und indirekt kaum mehr und gegenwärtig immer weniger.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1014 (Original, neues Fenster)

Das BMVg-Referat Politik II 4 erstellte im Januar 2021 eine Mandats-Entscheidungsvorlage mit dem „Narrativ”, die deutsche Militärpräsenz halte ein militärisches Patt aufrecht und ermögliche so eine politische Lösung. Bereits im September 2020 hatte Jan van Thiel (damals Politischer Berater EinsFüKdoBw) genau dieses Narrativ intern als unzutreffend bezeichnet: Die Wirksamkeit der Bundeswehr im Feld sei „gnadenlos überschätzt”, direkt wie indirekt wirke man „kaum mehr”.

Thema: Lageeinschätzung Akteure: BMVg, Jan van Thiel sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 5.3 — Kampflose Aufgabe S. 1015–1016

August 2021: Die von der Bundeswehr ausgebildeten Armeekorps lösten sich auf. Zorn: „Das frustriert”

Originalstelle
„„Also, die Auflösung der Korps, das kann ich so bestätigen; das ist mir so gemeldet worden. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das frustriert. Also, alleine der Invest, den wir getätigt haben […] dann ist man am Ende schon enttäuscht, wenn es dann so ausgeht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1015–1016 (Original, neues Fenster)

Am 17.08.2021 hielt das BMVg-Referat SE I 3 fest, dass sich die beiden von der Bundeswehr ausgebildeten afghanischen Armeekorps (209 und 217) aufgelöst und unter Zurücklassung ihres Materials zum Teil nach Usbekistan und in den Iran abgesetzt hatten. Generalinspekteur a.D. Zorn bestätigte vor dem Ausschuss: „Das frustriert.”

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 6.1 — Eskalation 01/2020 S. 1017–1018

Januar 2020: BND-Bewertung „südliche Korps zerschlagen” wurde von BMVg SE II 1 zurückgewiesen, Eskalation auf Sts-Ebene unter BKAmt-Leitung „behoben”

Originalstelle
„„Wir haben bereits Mitte Oktober 2019 eine BND-Analyse zur Abnutzung und Durchhaltefähigkeit der ANDSF aufgearbeitet und im Rahmen einer MoLa am …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Wir haben bereits Mitte Oktober 2019 eine BND-Analyse zur Abnutzung und Durchhaltefähigkeit der ANDSF aufgearbeitet und im Rahmen einer MoLa am 14.10.2019 vorgestellt. Die Bewertung des BND zum Zustand der ANDSF war sehr deutlich. Ein Jahr später bewertete er die beiden südlichen Korps aufgrund ihrer Isolation und Personalausstattung (ca. 60-65%) als zerschlagen. Der Bericht und unsere Bewertung (VzI AL SE) wurden von SE II 1 zurückgewiesen und führten zu einer Eskalation, die im Januar 2020 auf Sts-Ebene unter Leitung BKAmt behoben werden musste.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1017–1018 (Original, neues Fenster)

Aus E-Mail eines BMVg-Referenten (20.08.2021) geht hervor: Bereits am 14.10.2019 hatte das BMVg-Feindaufklärungsreferat SE I 3 eine BND-Analyse zur Erosion der ANDSF aufgearbeitet und vorgestellt. Die Bewertung („ANDSF mittel- bis langfristig nicht durchhaltefähig”, südliche Korps „zerschlagen”) wurde vom Steuerungsreferat SE II 1 zurückgewiesen. Die Eskalation wurde im Januar 2020 auf Staatssekretärsebene unter Leitung des BKAmt „behoben”. Aus AfD-Sicht ein zentraler Vorgang, der den Druck zur Schönfärbung belegt.

Thema: Ressortabstimmung Oktober 2019 – Januar 2020 Akteure: BMVg, BND, Bundeskanzleramt sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 6.2 — Nachtkampffähigkeit S. 1018

Taliban besser ausgerüstet: Nachtkampffähigkeit verschaffte Taliban deutlichen Vorteil

Originalstelle
„„Militärisch haben die Taliban […] aufgrund einer verbreitet vorhandenen, handelsüblichen Nachtkampffähigkeit einen deutlichen Vorteil gegenüber den ANDSF.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1018 (Original, neues Fenster)

Laut „Kurzanalyse Afghanistan” des BMVg-Referats SE I 3 (Februar 2021) hatten die Taliban aufgrund handelsüblicher Nachtkampffähigkeit einen militärisch deutlichen Vorteil gegenüber den ANDSF. Spezialkräfte der Taliban („Red Units”) schossen mit Nachtsichtgeräten ausgerüstete ANDSF-Soldaten an Checkpoints reihenweise nieder. Staatssekretär Zimmer (BMVg) nannte die Waffenungleichheit „dramatisch”. Sie sei in der BMVg-Leitungsebene nicht thematisiert worden.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 8.2 — bilaterale Verhandlungen S. 1035

Kramp-Karrenbauer lehnt bilaterale Verhandlungen mit Taliban zum Schutz deutscher Soldaten ab: „Verluste könne man ohnehin nie ausschließen”

Originalstelle
„„Frau AKK bedankte sich später […] persönlich […] sie wolle BND künftig häufiger nutzen. Dennoch Tenor BMVg: Es sei politisch nicht vertretbar, mit Taliban zu verhandeln […] Es werde schon nichts passieren, Verluste könne man ohnehin nie ausschließen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1035 (Original, neues Fenster)

Mitte Januar 2021 hatten sowohl BMVg-Referat SE I 3 als auch SE II 1 sowie der BND bilaterale Verhandlungen mit den Taliban zum Schutz deutscher Soldaten nach Bruch des 30.04.2021-Abzugsdatums empfohlen. Ministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) lehnte dies in einem Briefing am 03.03.2021 ab: „politisch nicht vertretbar […] Verluste könne man ohnehin nie ausschließen”. General Schütt äußerte sich „zunehmend laut in Richtung abweichender Positionen”. Aus AfD-Sicht eine grobe Vernachlässigung der Fürsorgepflicht.

Hinweis: Bewertung („zynisch”, „grobe Vernachlässigung”) ist AfD-Position.
Thema: Abzug & Rückverlegung Januar–März 2021 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, BND, BMVg, General Schütt sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.1 — Mandat ohne Ortskräfte S. 1088–1089

MilEvOP-Mandatsantrag erwähnte Ortskräfte nicht; Rechtsgrundlage „nicht Teil des Verfassungsauftrags der Bundeswehr”

Originalstelle
„„Die Abholung der Ortskräfte aus Afghanistan mit militärischen Mitteln ist nicht Teil des Verfassungsauftrages der Bundeswehr […]. Die Abholung der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Die Abholung der Ortskräfte aus Afghanistan mit militärischen Mitteln ist nicht Teil des Verfassungsauftrages der Bundeswehr […]. Die Abholung der Ortskräfte aus Afghanistan wäre ein erneuter Einsatz der Bundeswehr, für den […] eine verfassungsrechtliche Grundlage fehlt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1088–1089 (Original, neues Fenster)

Aus BMVg-Arbeitspapier (11.08.2021): Die Abholung von Ortskräften durch die Bundeswehr sei nicht Teil ihres Verfassungsauftrags. Im Mandatsantrag (Drs. 19/32022) tauchte das Wort „Ortskräfte” nicht ein einziges Mal auf, stattdessen „besonders schutzbedürftige Repräsentantinnen und Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft”. Lehrstuhlinhaber für Völkerrecht (Marxsen, HU Berlin) sowie Aust und Kreß (FAZ-Gastbeitrag) hielten die Rechtsgrundlage für problematisch bzw. mit „erheblichen Zweifeln”. Eine Grundgesetzänderung zur Reparatur unterblieb in der 20. WP.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.3 — Evakuierungszahlen S. 1091–1093

MilEvOP: nur 231 Ortskräfte + 46 „besonders Schutzbedürftige”; 3.093 weitere Afghanen ohne Mandatszuordnung evakuiert

Originalstelle
„11.3 Die große Mehrzahl der von der Bundeswehr evakuierten Afghanen gehört nicht zum von Bundeskanzlerin Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„11.3 Die große Mehrzahl der von der Bundeswehr evakuierten Afghanen gehört nicht zum von Bundeskanzlerin Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Berechtigtenkreis Im Ergebnis wurden dann allerdings nur erstaunlich wenige Ortskräfte und „besonders schutzbedürftige Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft“ von der Bundeswehr ausgeflogen. Unter den 4296 evakuierten afghanischen Staatsangehörigen sind nur 231 Ortskräfte und 848 Familienangehörige dieser Ortskräfte gewesen. Lediglich 46 der sogenannten „besonders Schutzbedürftigen“ und 78 ihrer Familienangehörigen wurden evakuiert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1091–1093 (Original, neues Fenster)

Laut Bundestagsdrucksachen 19/32490 und 20/3430 evakuierte die Bundeswehr 4.296 afghanische Staatsangehörige; davon nur 231 Ortskräfte + 848 Familienangehörige; 46 „besonders Schutzbedürftige” + 78 Familienangehörige. 3.093 Afghanen standen nicht auf den Berechtigtenlisten und gehörten nicht zum von Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Personenkreis. 17 zuvor in Deutschland Strafverfolgte, darunter zwei Vergewaltiger, kamen mit. Auch eine Ortskraft, die mutmaßlich am Sprengstoffanschlag 2015 auf die Botschaft beteiligt war, gelangte zurück nach Deutschland.

Thema: Evakuierungsoperation 16.–26.08.2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg, Auswärtiges Amt, Angela Merkel sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.5 — Bilder volle Flieger S. 1094–1095

General Arlt kommt mit Kamerateam, BMVg-Auftrag: „Bilder von vollen Fliegern produzieren”

Originalstelle
„„Also, ich kann […] bestätigen, dass der Herr General Arlt mit einem Kamerateam vor Ort eingetroffen ist und ich ihn darauf angesprochen habe und er …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Also, ich kann […] bestätigen, dass der Herr General Arlt mit einem Kamerateam vor Ort eingetroffen ist und ich ihn darauf angesprochen habe und er mir dann auch gesagt hat, dass es darum geht, Bilder von vollen Maschinen natürlich zu erzeugen. Das hat er so zu mir gesagt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1094–1095 (Original, neues Fenster)

Der Sicherheitsberater der Botschaft („Fisch”) bestätigte vor dem Ausschuss: Der Befehlshaber der MilEvOP, General Arlt, erschien mit Kamerateam und teilte mit, das BMVg habe ihm den Auftrag erteilt, „Bilder von vollen Fliegern zu produzieren” und „auf keinen Fall wieder Maschinen leer zurückfliegen lassen”. Hintergrund: Die erste Bundeswehrmaschine hatte nur 7 Menschen ausgeflogen, während ein US-Foto einer überfüllten C-17 mit 640 Afghanen viral ging.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: General Jens Arlt, BMVg sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.5 — AKK Anweisung S. 1095

Kramp-Karrenbauer 18.08.2021: „Es werde kein Dienst nach Vorschrift durchgeführt, sondern es komme alles rein, was irgendwie gehe”

Originalstelle
„„Es gebe eine klare Rücksprache und Weisung an die Verantwortlichen vor Ort [General Arlt] […], dass der A400M mit allem beladen werde, was …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Es gebe eine klare Rücksprache und Weisung an die Verantwortlichen vor Ort [General Arlt] […], dass der A400M mit allem beladen werde, was hineinpasse. Gerade eben seien es 180 Personen gewesen. Es werde kein Dienst nach Vorschrift durchgeführt, sondern es komme alles rein, was irgendwie gehe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1095 (Original, neues Fenster)

Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer äußerte am 18.08.2021 gegenüber Abgeordneten, sie habe General Arlt angewiesen, die A400M „mit allem zu beladen, was hineinpasse — kein Dienst nach Vorschrift”. Auch im Einsatzstab-Tagebuch wurde am 23.08.2021 ein „Politikum” festgehalten: „Minister unter Druck (politisches Überleben.)”; Auftrag, „bevorzugt eigene Ortskräfte herauszubringen”. Hauptmann H. berichtete vor dem Ausschuss: Listen mit 200 unsortierten Namen waren „so nicht durchführbar”; Devise: „lieber einen mehr mitnehmen als zu wenig”.

Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, General Arlt, BMVg sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 15.1 — Normativer Politikansatz S. 1110–1112

BND-Szenarienanalyse Herbst 2020: „Emirat 2.0” wahrscheinlichstes Zukunftsszenario, Bundesregierung verschwieg dies dem Bundestag

Originalstelle
„„Was der BND da präsentiert hat – war sehr realitätsnah, kam mir sehr plausibel vor. […] Ich hatte den Eindruck, dass der BND sich, also dass die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Was der BND da präsentiert hat – war sehr realitätsnah, kam mir sehr plausibel vor. […] Ich hatte den Eindruck, dass der BND sich, also dass die Experten sich da auch nicht wirklich frei gefühlt haben in dieser Frage. […] Zwischen den Zeilen hatte ich den Eindruck, dass sie selber mit diesem Taliban 2.0 es nicht ganz so einfach hatten im Berliner Betrieb.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1110–1112 (Original, neues Fenster)

Im November 2020 stellte der BND einer Staatssekretärsrunde eine Szenarienanalyse vor, nach der die totale Taliban-Machtübernahme („Emirat 2.0”) bis 2022 das wahrscheinlichste Zukunftsszenario sei. Feindaufklärer im BMVg hielten den Eintritt für sogar noch wahrscheinlicher. Die Bundesregierung informierte den Bundestag im Mandatsverlängerungsantrag Frühjahr 2021 darüber nicht. Van Thiel sagte vor dem Ausschuss: Der BND habe sich in Berlin unter Druck gesehen.

Thema: Lehren für die Zukunft November 2020 – Frühjahr 2021 Akteure: BND, BMVg, Bundesregierung, Jan van Thiel sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 4.3 — Bundeswehr-Rückverlegung S. 763–764

CDU/CSU lobt: Bundeswehr-Rückverlegung „flexibel und lageangepasst” umgesetzt und auftragsgerecht

Originalstelle
„Insgesamt kommt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu der Bewertung, dass die Rückverlegung der knapp 1.100 Soldaten und des sehr umfangreichen Materials …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insgesamt kommt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu der Bewertung, dass die Rückverlegung der knapp 1.100 Soldaten und des sehr umfangreichen Materials unter Bedingungen sich immer wieder verändernden Planungsannahmen und einer lange offenen außenpolitischen Entscheidungsperspektive der NATO flexibel und lageangepasst umgesetzt wurde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 763–764 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet die Rückverlegung der Bundeswehr (Abschluss 30.06.2021) als auftragsgerecht: knapp 1.100 Soldaten, ~750 Containeräquivalente Material, ~120 Fahrzeuge, 6 Hubschrauber. Brigadegeneral Meyer: „auftragsgerecht umgesetzt”, keine eigenen Verluste.

Thema: Abzug & Rückverlegung Mai–Juni 2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg, Brigadegeneral Ansgar Meyer sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 5.3 — Listenverfahren S. 773

CDU/CSU: BMVg und Kramp-Karrenbauer als einzige mit frühzeitiger Vorstellung der hohen Gefährdung; Entscheidungsprozesse durch inkompatible Ressortinteressen blockiert

Originalstelle
„Letztlich bleibt nach Bewertung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Erkenntnis: Das BMVg und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer hatten als einzige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Letztlich bleibt nach Bewertung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Erkenntnis: Das BMVg und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer hatten als einzige Akteure frühzeitig eine Vorstellung davon, dass die Ortkräfte in ihrem Verantwortungsbereich nach dem Abzug der internationalen Truppen wahrscheinlich einer hohen Gefährdung ausgesetzt sind und wie die Unterstützung und Ausreise von Ortskräften frühzeitig organisiert werden soll. Die Entscheidungsprozesse zwischen den Afghanistan-Ressorts […] waren indes blockiert, weil die Grundinteressen von AA, BMVg, BMI und BMZ inkompatibel waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 773 (Original, neues Fenster)

Zentrale Bewertung der CDU/CSU: Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) und das BMVg seien die einzigen gewesen, die frühzeitig die Gefährdungslage erkannten. AA und BMZ wollten Ortskräfte vor Ort halten; BMI hielt am bewährten Verfahren fest. Große Veränderungen kamen nur durch Eskalation der Ministerin auf BKin-Ebene zustande (Listenverfahren, Ausweitung Zweijahresfrist).

Hinweis: Parteipolitisch eingefärbte Bewertung: lobt die CDU-Verteidigungsministerin, kritisiert SPD-geführte Ressorts (AA).
Thema: Ortskräfte Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg, Auswärtiges Amt, BMZ… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 6.2 — Visastelle S. 776

CDU/CSU-Vorwurf: AA verschleppte Lösung für Visastelle, „nhB an einer ‚Lösung' aus Kapazitätsgründen kein Interesse”

Originalstelle
„AA (Referat 509) verschleppt das Thema bereits seit dem letzten Jahr. […] AA hat nhB an einer ‚Lösung' aus Kapazitätsgründen kein Interesse. Man befürchtet, Präzedenzfall zu schaffen, der quasi zur Wiederaufnahme des Visaverfahrens in AFG führt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 776 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert anhand eines BMVg-Vermerks (Oktober 2020): Das AA habe das Thema Visastelle (im Camp Marmal) seit 2019 verschleppt (aus Kapazitätsgründen kein Interesse, Sorge vor Präzedenzfall). Trotz Angebot des BMVg, Infrastruktur bereitzustellen, blieb das AA an Bearbeitung in Islamabad (Pakistan) und Neu-Delhi (Indien) festhalten.

Thema: Ortskräfte 2020-10 Akteure: AA Referat 509, BMVg, Auswärtiges Amt sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 6.6 — Bundeswehr-Visaverfahren S. 782

CDU/CSU: Bundeswehr-Lösung bewies, dass schnelles Visa-Verfahren möglich war; Frage, warum AA dies nicht früher umsetzte

Originalstelle
„Mit dieser Zusammenarbeit der Ressorts – insbesondere des AA und des BMVg – bei der Erteilung von Visa für Ortskräfte der Bundeswehr, konnte in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit dieser Zusammenarbeit der Ressorts – insbesondere des AA und des BMVg – bei der Erteilung von Visa für Ortskräfte der Bundeswehr, konnte in gerade einmal zwei Monaten ein Problem gelöst werden, über das zuvor lange diskutiert wurden war, ohne zu greifbaren Ergebnissen zu kommen. […] Allerdings bleibt im Nachhinein die Frage, warum das AA nicht bereits im Jahr 2020 genau diese Konstruktion zur Erteilung von Visa mit eigenem Personal oder mit der Bundeswehr umsetzte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 782 (Original, neues Fenster)

Im Mai und Juni 2021 nahmen Bundeswehrangehörige in Camp Marmal Visa-Anträge und biometrische Daten gefährdeter Ortskräfte auf, das AA bearbeitete die Visa in Tagen. Fast 1.900 Personen konnten so vor dem 14.08.2021 ausreisen. Die CDU/CSU fragt, warum dies nicht bereits 2020 umgesetzt wurde. Der Vorschlag des BMVg habe mehrfach vorgelegen.

Thema: Ortskräfte Mai–Juni 2021 Akteure: Bundeswehr, Auswärtiges Amt, BMVg sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 8.3 — Notfallszenario S. 787–788

CDU/CSU: Notfallszenario war bis August 2021 nicht finalisiert, Trigger-Beschluss verpasst

Originalstelle
„Insofern stand das Notfallszenario unter den gleichen Vorzeichen wie die Diskussionen zum Ortskräfteverfahren seit dem Bundeswehrabzug Ende Juni …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insofern stand das Notfallszenario unter den gleichen Vorzeichen wie die Diskussionen zum Ortskräfteverfahren seit dem Bundeswehrabzug Ende Juni 2021: Es ging darum, in einer krisenhaften Entwicklung den richtigen Zeitpunkt zu finden, zu dem die Bundesregierung das zivile Engagement und die Hilfsmaßnahmen in Afghanistan weitestgehend aufgibt und die Ortskräfte aus dem Land holt. […] war es dem Notfallszenario fast schon inhärent, dass der richtige Zeitpunkt für den Triggerbeschluss zum Start der Notfallmaßnahmen verpasst wird.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 787–788 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet: Das ressortgemeinsame Notfallszenario (1.500 Gefährdungsanzeigen, 6.000 Visaanträge in einem halben Jahr) wurde monatelang diskutiert, war im August 2021 nicht finalisiert. Ein plötzlicher Staatskollaps wurde nicht unterstellt; der Trigger-Beschluss wurde verpasst (geplant 16.08.2021).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Auswärtiges Amt, BMI, BMVg, BMZ… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 10.2 — Krisenstab 13.08 S. 830–831

CDU/CSU: BMVg-Empfehlung 13.08. zu robustem Einsatz wurde in AA-Protokoll abgeschwächt

Originalstelle
„Im AA wurde dann diese erste Fassung der Niederschrift aus der Krisenstabssitzung in einer Weise überarbeitet, dass die ursprüngliche Dringlichkeit, mit der das BMVg im Krisenstab auf den Entscheidungsbedarf hinwies, immer weniger erkennbar war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 830–831 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: Im Krisenstab am 13.08.2021 forderte das BMVg ein „window of opportunity zu nutzen”, möglichst noch am gleichen Tag Militär nach Kabul zu verlegen. Das AA habe im offiziellen Protokoll diese Dringlichkeit Stück für Stück abgeschwächt (von „heute” zu „zeitnah”, von „Vorbereitung der Evakuierung” zu „möglicher Evakuierung”). Kramp-Karrenbauer kontaktierte daraufhin direkt Merkel.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-13 Akteure: BMVg, Annegret Kramp-Karrenbauer, Auswärtiges Amt, Angela Merkel sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.5 — Ziviles Engagement S. 853

CDU/CSU-Kernerkenntnis 5: Verbleib des zivilen Engagements hatte „Kehrseite”: AA und BMZ planten Ausreise nicht aktiv

Originalstelle
„Demgegenüber hatten AA und BMZ über lange Zeit kein Interesse daran, Ausreisemöglichkeiten für Ortskräfte aus den humanitären Hilfsprojekten und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Demgegenüber hatten AA und BMZ über lange Zeit kein Interesse daran, Ausreisemöglichkeiten für Ortskräfte aus den humanitären Hilfsprojekten und Projekten der Entwicklungszusammenarbeit zu forcieren, weil sie früh die Grundsatzentscheidung getroffen hatten, das zivile Engagement im Sinne der Menschen vor Ort fortzusetzen. Dieses hehre Ziel hatte allerdings die Kehrseite, dass das AA und das BMZ bis Sommer 2021 nicht gezwungen waren, aktiv und konkret zu planen, wie und wann ihren gefährdeten Ortskräften eine Ausreise ermöglicht werden kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 853 (Original, neues Fenster)

Fünfte CDU/CSU-Kernerkenntnis: AA und BMZ hatten lange kein Interesse an Ausreisemöglichkeiten für Ortskräfte ihres Bereiches, weil sie das zivile Engagement fortsetzen wollten. Folge: Bis Sommer 2021 keine aktive Planung; Pull-Effekt befürchtet; entsprechende Planungen erst angesichts der Lageverschlechterung im August 2021, also „deutlich zu spät”.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Auswärtiges Amt, BMZ, BMVg, BMI sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.4 — Ortskräfteverfahren S. 853

CDU/CSU-Kernerkenntnis 4: Anpassungen am Ortskräfteverfahren erfolgten erst auf Druck des BMVg

Originalstelle
„Die Anpassungen im Ortskräfteverfahren ab Frühjahr 2021, die vor allem auf die Initiative des BMVg und den von der Verteidigungsministerin erzeugten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Anpassungen im Ortskräfteverfahren ab Frühjahr 2021, die vor allem auf die Initiative des BMVg und den von der Verteidigungsministerin erzeugten politischen Druck zurückgingen, waren dazu geeignet, einen Großteil der damals bei der Bundeswehr beschäftigten Ortskräfte mit einer Aufnahmezusage und einem Visum für Deutschland auszustatten und Ausreisen zu ermöglichen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 853 (Original, neues Fenster)

Vierte CDU/CSU-Kernerkenntnis: Die wesentlichen Anpassungen am Ortskräfteverfahren (Listenverfahren, Ausweitung der Zweijahresfrist) kamen erst durch das BMVg und den politischen Druck der CDU-Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer zustande. Flaschenhals blieb lange die AA-Visavergabe.

Hinweis: Stellt die CDU-Verteidigungsministerin als Treiberin gegenüber SPD-geführten Ressorts dar.
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg, Auswärtiges Amt, BMI… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 920

FDP: Eventualfallplanung der Bundeswehr für Evakuierung erst im April 2021 begonnen

Originalstelle
„Eine Eventualfallplanung der Bundeswehr für eine mögliche Evakuierung der deutschen Botschaft aufgrund der neuen Gegebenheiten seit dem Doha-Abkommen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine Eventualfallplanung der Bundeswehr für eine mögliche Evakuierung der deutschen Botschaft aufgrund der neuen Gegebenheiten seit dem Doha-Abkommen am 29. Februar 2020 wurde - erst viel zu spät - im April 2021 begonnen. Die Fertigstellung der Eventualfallplanung war für 2022 geplant. Am 15. August 2021 wurde der bis dahin vorhandene Planungsstand genutzt, um die Evakuierung durchzuführen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 920 (Original, neues Fenster)

Die FDP stellt fest: Die Bundeswehr begann mit der Eventualfallplanung für eine Botschaftsevakuierung „viel zu spät” erst im April 2021; die Fertigstellung war für 2022 geplant. Am 15.08.2021 wurde der unvollständige Planungsstand genutzt.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung April 2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 920–921

FDP: „Wochenendblindheit” der Behörden in den zwei Wochen vor dem 15.08.; Haber-DKOR verlor Freitag bis Montag

Originalstelle
„Einen wesentlichen Faktor stellte insbesondere in den zwei Wochen vor dem 15. August eine „Wochenendblindheit” der Behörden dar. Wesentliche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Einen wesentlichen Faktor stellte insbesondere in den zwei Wochen vor dem 15. August eine „Wochenendblindheit” der Behörden dar. Wesentliche Informationen, die an einem Freitag eingingen, wie beispielsweise die Diplomatische Korrespondenz (DKOR) der deutschen Botschafterin in den USA, Emily Haber, am Freitag, den 6. August 2021 wurden erst am darauffolgenden Montag verteilt und in der Folge bearbeitet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 920–921 (Original, neues Fenster)

Die FDP identifiziert eine „Wochenendblindheit” als wesentlichen Faktor in den zwei Wochen vor dem 15.08.2021: Wichtige Informationen wie die Haber-DKOR vom Freitag, 06.08.2021, wurden erst am darauffolgenden Montag verteilt und bearbeitet.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ressortabstimmung August 2021 Akteure: Emily Haber, Auswärtiges Amt, BMVg, BND sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 921

FDP: Entscheidung zur Ausweitung des Ortskräfteverfahrens erst 22.08.2021, „Viel zu spät”

Originalstelle
„Im November 2020 regte die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an, das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im November 2020 regte die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an, das Ortskräfteverfahren angesichts der sich verschärfenden Lage in Afghanistan zu überprüfen und auszuweiten. […] Eine abschließende Entscheidung zu diesem kritischen Thema erfolgte erst am 22. August 2021 – während der bereits laufenden Evakuierungsmission – durch die damalige Bundeskanzlerin. Viel zu spät.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 921 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion kritisiert, dass die abschließende Entscheidung zur Ausweitung des Ortskräfteverfahrens erst am 22.08.2021, während der laufenden Evakuierungsmission, durch die Bundeskanzlerin getroffen wurde. Das sei „viel zu spät” gewesen, obwohl Kramp-Karrenbauer das Thema bereits im November 2020 angeregt hatte.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ortskräfte 2021-08-22 Akteure: Angela Merkel, Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 3.2.3 — Abzug Bundeswehr S. 928–930

FDP: „Aggressive Housekeeping” und unauffällige Abzugsvorbereitung; Abzug aus Masar-i Sharif eine militärische Leistung

Originalstelle
„Um die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr in Afghanistan möglichst lange aufrechterhalten zu können, hatte man schon seit 2020 damit begonnen, alles …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Um die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr in Afghanistan möglichst lange aufrechterhalten zu können, hatte man schon seit 2020 damit begonnen, alles nicht essenzielle Material zurückzuführen und so die logistischen Möglichkeiten möglichst effizient zu nutzen. Dieses, auch als „Aggressive Housekeeping” bezeichnete Vorgehen, hatte den Vorteil, dass militärische Fähigkeiten möglichst lange erhalten blieben. […] Der Abzug aus Masar-i Scharif ist […] eine militärische Leistung, auf die die beteiligten Soldatinnen und Soldaten stolz sein können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 928–930 (Original, neues Fenster)

Die FDP würdigt: Die Bundeswehr nutzte ab 2020 „Aggressive Housekeeping” (schrittweise Rückführung nicht-essentiellen Materials), um die Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Der Abzug aus Masar-i Sharif sei eine militärische Leistung gewesen; durch Eigeninitiative des BMVg gelang noch die biometrische Erfassung Hunderter Ortskräfte vor der Schließung.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr, BMVg sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.2.2 — Wochenendblindheit S. 945–946

FDP: Haber-DKOR vom Fr 06.08. erst Mo 09.08. weiterverteilt, Vorlage erst 12.08.

Originalstelle
„Danach sei diese DKOR vom Freitag, 6. August 2021, am Samstag, 7. August 2021 in den verschiedensten Ressorts eingegangen. Am Montag, dem 9. August …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Danach sei diese DKOR vom Freitag, 6. August 2021, am Samstag, 7. August 2021 in den verschiedensten Ressorts eingegangen. Am Montag, dem 9. August 2021 sei das Ganze bewertet und an die zuständigen Fachreferate in den unterschiedlichen Häusern weitergeleitet worden. Am Dienstag, 10. August 2021, habe es dazu eine Besprechung durch seinen Stellvertreter gegeben, da er selbst im Urlaub gewesen sei. Am Mittwoch, 11. August 2021, sei das Ganze in einen Vermerk zusammengeführt worden, der am 12. August 2021 (einen Tag vor der ersten Krisenstabsitzung) dann vorgelegt worden sei.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 945–946 (Original, neues Fenster)

Die FDP dokumentiert: Die zentrale Haber-DKOR vom Freitag, 06.08.2021, ging bei den Ressorts am Samstag ein, wurde erst am Montag bewertet und weitergeleitet, am Dienstag besprochen, am Mittwoch in einen Vermerk zusammengeführt und am 12.08. (einen Tag vor der ersten Krisenstabsitzung) vorgelegt. Das bedeutete sechs Tage Bearbeitungszeit für eine alarmierende Lagemeldung.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ressortabstimmung August 2021 Akteure: BMVg, Generalinspekteur Zorn, Auswärtiges Amt sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.3.1 — Eventualfallplanung Bundeswehr S. 947–948

FDP: Ortskräfte erst Ende Juli 2021 in Bundeswehr-Evakuierungsplanung, Gastlanderkundung für 4. Quartal 2021 geplant

Originalstelle
„Zum Zeitpunkt der Planungswoche im Mai 2021 waren Ortskräfte deutscher Ressorts noch nicht Teil der Evakuierungsplanungen. […] Das BMVg hatte noch am …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zum Zeitpunkt der Planungswoche im Mai 2021 waren Ortskräfte deutscher Ressorts noch nicht Teil der Evakuierungsplanungen. […] Das BMVg hatte noch am 29. Juli 2021 die Gastlanderkundung für 4. Quartal 2021, gemeinsam mit dem AA, vorgesehen, was als ein Indiz für das damals in der Planungsgruppe vorherrschende mäßige Dringlichkeitsgefühl gesehen werden kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 947–948 (Original, neues Fenster)

Die FDP stellt fest: Bei der Planungswoche der Bundeswehr im Mai 2021 waren Ortskräfte noch nicht Teil der Evakuierungsplanungen. Eine Gastlanderkundung war noch am 29.07.2021 für das 4. Quartal 2021 vorgesehen, ein Indiz für ein „mäßiges Dringlichkeitsgefühl”.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Mai–Juli 2021 Akteure: BMVg, Bundeswehr, Auswärtiges Amt sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.3.2 — Ortskräfteverfahren S. 949–950

FDP: 15 Monate Verhandlungen über Ortskräfteverfahren; Merkel lehnte BMZ-Einbeziehung am 16.06.2021 ab

Originalstelle
„Der Wunsch des BMZ, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit auch in diese Regelung aufzunehmen, wurde letztlich von der damaligen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Wunsch des BMZ, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit auch in diese Regelung aufzunehmen, wurde letztlich von der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Merkel am 16. Juni 2021 unter Verweis auf eine unterschiedliche Gefährdungslage und mit dem Hinweis, das BMZ solle das Ortskräfteverfahren nicht durch hohe Zahlen verunmöglichen, abgelehnt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 949–950 (Original, neues Fenster)

Die FDP dokumentiert: Trotz klaren Doha-Horizonts brauchten die Ressorts von März 2020 bis Juni 2021 für die Anpassung des Ortskräfteverfahrens. Den BMZ-Wunsch, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen, lehnte Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 unter Verweis auf unterschiedliche Gefährdungslage und „hohe Zahlen” ab.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ortskräfte März 2020–Juni 2021 Akteure: Angela Merkel, BMZ, BMVg, BMI sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 5.3 — Nichtvorlage Messenger S. 977

FDP: Bundesregierung legte Messenger-Kommunikation trotz Beweisbeschlüssen nicht vor

Originalstelle
„Der Ausschuss hat festgestellt, dass in dem vorgelegten Beweismaterial bis auf in sehr wenigen Einzelfällen keine Kommunikation per Messengerdiensten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Ausschuss hat festgestellt, dass in dem vorgelegten Beweismaterial bis auf in sehr wenigen Einzelfällen keine Kommunikation per Messengerdiensten (SMS, WhatsApp, Telegramm, etc.) vorhanden ist, obwohl die Kommunikation auf dienstlichen Kommunikationsmitteln von den Beweisbeschlüssen umfasst ist und sowohl von Zeugen als auch in den zur Verfügung gestellten Unterlagen selbst Bezug auf diese Art der Kommunikation genommen wurde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 977 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion: Die Bundesregierung legte trotz eindeutiger Beweisbeschlüsse keine Messenger-Kommunikation (SMS, WhatsApp, Telegram) vor, obwohl Zeugen und Akten darauf Bezug nahmen. Dies sei eine unrechtmäßige Beschränkung; AA und BMVg-Lieferungen seien bis heute unvollständig.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3.1.4 — BMVg-Löschmoratorium S. 861–862

BMVg-Löschmoratorium vom 01.09.2021, proaktiv fast ein Jahr vor Ausschusseinsetzung

Originalstelle
„„Und zu dem Zweck müssen die entsprechenden Dokumente jedweder Art - auch elektronische Kommunikation gehört dazu -, was auch immer, gesichert …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Und zu dem Zweck müssen die entsprechenden Dokumente jedweder Art - auch elektronische Kommunikation gehört dazu -, was auch immer, gesichert werden, und zwar jenseits der gesetzlichen Vorschriften zur Sicherung von Dokumenten, weil die gesetzlichen Vorschriften erfassen nicht alles. … Und deswegen habe ich es getan.” (Zeuge Hoofe)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 861–862 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion würdigt, dass das BMVg am 01.09.2021, also vor der Bundestagswahl und fast ein Jahr vor Antragstellung, ein Löschmoratorium für Afghanistan-Unterlagen erließ. Staatssekretär Hoofe begründete dies mit der Notwendigkeit, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die anderen Ministerien erließen formale Löschmoratorien erst bei Antragstellung zum Untersuchungsausschuss.

Hinweis: Positive Bewertung des BMVg-Handelns durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Geheimschutz 2021-09-01 Akteure: BMVg, Staatssekretär Hoofe sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4.1.1 — Uneindeutige Bewertung S. 865–866

Ressorts bewerteten Doha unterschiedlich: AA uneindeutig, BMVg kritisch, BMI sah Chancen, BMZ wollte fortsetzen, BND früh kritisch

Originalstelle
„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass die negativen Einschätzungen am Ende überwogen. Was seine eigene Einschätzung war und mit welcher Haltung er das Amt hinsichtlich Afghanistans leitete, blieb in der Befragung allerdings offen. Im Bundesministerium der Verteidigung wurde der Abschluss des Abkommens überwiegend kritisch gesehen. Entsprechend begann das BMVg zu planen, wie ein Abzug der Bundeswehr in verschiedenen Szenarien realisiert werden könnte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 865–866 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt die Ressort-Bewertungen gegenüber: Das AA bewertete Doha uneindeutig (Maas: negative Einschätzungen überwogen am Ende); das BMVg sah den Abschluss überwiegend kritisch und begann Abzugsplanungen; das BMI (Seehofer) sah Chancen, behielt aber die Einzelfallprüfung im OKV bei; das BMZ wollte am Verbleib festhalten (Müller war vom Abschluss überrascht); der BND erkannte das Ungleichgewicht rasch und legte die Szenarioanalyse „Emirat 2.0” vor; das BKAmt erkannte die Verschlechterung, wurde aber nicht ressortkoordinierend aktiv.

Hinweis: Zusammenfassende Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI, BMZ… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 6 — Rückverlegung der Bundeswehr S. 870

Rückverlegung der Bundeswehr (30.06.2021) reibungslos, aber an Katastrophe knapp vorbeigeschlittert

Originalstelle
„Es ist vor allem der guten Planung, teilweise aber auch glücklichen Umständen zu verdanken, dass der rasche Abzug im Juni 2021 nicht in einer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es ist vor allem der guten Planung, teilweise aber auch glücklichen Umständen zu verdanken, dass der rasche Abzug im Juni 2021 nicht in einer Katastrophe endete. Während die Bundeswehr unter Führung des Verteidigungsministeriums unmittelbar nach Abschluss des Doha- Abkommens im Februar 2020 mit Planungen für die Rückverlegung begonnen hatte, erfolgte der Beschluss der NATO, die Mission zu beenden, erst über ein Jahr später im April 2021. Die Bundesregierung hat zu lange darauf gesetzt, im Rahmen der NATO doch noch ein wünschenswertes Ergebnis in Afghanistan erzielen zu können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 870 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet die Rückverlegung der Bundeswehr aus RSM am 30.06.2021 als reibungslos und würdigt das BMVg, das unmittelbar nach Doha mit Planungen begann. Es sei jedoch der guten Planung und „glücklichen Umständen” zu verdanken, dass der rasche Abzug im Juni 2021 nicht in einer Katastrophe endete. Die Taliban hätten sich auf den von Biden verkündeten Termin eingelassen.

Hinweis: Würdigende Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Abzug & Rückverlegung Juni 2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg, Taliban sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7.1.2 — Sicherheitslage S. 875–876

TAA-Ansatz ab Herbst 2020 nicht mehr wirksam, Mandatstext 2021 spiegelte das nicht wider

Originalstelle
„„Durch den deutschen militärischen Beitrag im Rahmen der NATO-Mission Resolute Support konnte die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Durch den deutschen militärischen Beitrag im Rahmen der NATO-Mission Resolute Support konnte die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte … zur selbstständigen Wahrnehmung von Sicherheitsverantwortung weiter gesteigert werden.” (Mandatstext 02/2021)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 875–876 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert: Trotz Generalleutnant Schütts Vorlage vom 29.10.2020 (TAA-Ansatz sei unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich) und faktischer Einstellung der Ausbildungsunterstützung mit Schließung Kunduz (11/2020) habe der Mandatstext von Februar 2021 noch von einer „weiteren Steigerung” der ANDSF-Leistungsfähigkeit gesprochen. Dies sei nicht nachvollziehbar.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Oktober 2020 – Februar 2021 Akteure: BMVg, Bundesregierung, Generalleutnant Schütt sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7.1.2 — Sicherheitslage S. 876–877

Ende 2020: Taliban kontrollierten ~60 % der Fläche, BND prognostizierte „Emirat 2.0” als wahrscheinlichstes Szenario

Originalstelle
„Ende 2020 waren sowohl der BND als auch das Referat für Krisenfrüherkennung des BMVg zu dem Schluss gekommen, dass sich die afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ende 2020 waren sowohl der BND als auch das Referat für Krisenfrüherkennung des BMVg zu dem Schluss gekommen, dass sich die afghanischen Sicherheitskräfte bereits im größten Teil des Landes nicht mehr durchsetzen konnten und absehbar gegen die Taliban unterliegen würden. Das von den Taliban kontrollierte bzw. überwiegend kontrollierte Gebiet umfasste zu diesem Zeitpunkt etwa 60 % der Fläche Afghanistans. Dementsprechend prognostizierte der BND im November 2020 eine sukzessive Machtübernahme der Taliban im Szenario eines Emirats 2.0 innerhalb von zwei Jahren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 876–877 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Ende 2020 kamen BND und BMVg-Krisenfrüherkennung zu dem Schluss, dass die ANDSF im Großteil des Landes nicht mehr bestehen könnten; ca. 60 % der Fläche waren Taliban-kontrolliert oder überwiegend Taliban-kontrolliert. Der BND legte im November 2020 das Szenario „Emirat 2.0” (sukzessive Taliban-Machtübernahme innerhalb von zwei Jahren) als wahrscheinlichstes vor. Dies habe sich aber nicht im Handeln der Bundesregierung niedergeschlagen.

Hinweis: Politische Wertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Nachrichtendienste November/Dezember 2020 Akteure: BND, BMVg sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7.5 — Ressortprinzip S. 884–886

Ressortprinzip als Kooperationshindernis, Patt-Situationen wurden nicht aufgelöst

Originalstelle
„Dadurch wurde das im Doha-Abkommen festgelegte Abzugsdatum nicht mehr eingehalten. Weil aber der Interessenkonflikt zwischen dem BMVg und dem AA de …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dadurch wurde das im Doha-Abkommen festgelegte Abzugsdatum nicht mehr eingehalten. Weil aber der Interessenkonflikt zwischen dem BMVg und dem AA de facto zugunsten des AA entschieden wurde, kam es zu einer erheblichen Gefahr für die deutschen Soldat:innen. Denn der BND prognostizierte für die Zeit ab dem 1. Mai 2021 eine deutlich erhöhte Gefahr von Angriffen auf deutsche Soldat:innen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 884–886 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest, dass das Ressortprinzip beim Abzugsdatum und beim Ortskräfteverfahren zu unaufgelösten Patt-Situationen führte. Beim Abzugsdatum sei der Konflikt zwischen AA und BMVg de facto zugunsten des AA entschieden worden, mit erhöhter Gefahr für die Soldat:innen ab 01.05.2021. Beim OKV habe das BMI bis zuletzt „Visa Upon Arrival” verweigert. Die Staatssekretärsrunden hätten reinen Abgleichscharakter gehabt; Bundeskanzlerin und Minister:innen hätten ihre politische Verantwortung nicht wahrgenommen.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMI, BKAmt… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7.6 — Information Parlament S. 886–887

Beschönigte Informationen an das Parlament, Unterrichtungen verschleierten Taliban-Vormarsch

Originalstelle
„Zwar wurde darin über die sukzessiven Gebietsgewinne der Taliban berichtet, allerdings waren die farbigen Karten, die das illustrieren sollten, klein …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zwar wurde darin über die sukzessiven Gebietsgewinne der Taliban berichtet, allerdings waren die farbigen Karten, die das illustrieren sollten, klein und veränderten sich augenscheinlich kaum. Das Gleiche galt für die Gesamtbewertung in den UdP. Der hohe Formalisierungsgrad dieses Formats machte es daher schwierig, Veränderungen zu erkennen. Tatsächlich kontrollierten die Taliban Ende 2020 bereits etwa 60 Prozent des Landes weitgehend, während lediglich gut 40 Prozent überwiegend unter Regierungskontrolle standen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 886–887 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert: Die Unterrichtungen des Parlaments (UdP) zeigten Taliban-Gebietsgewinne in kleinen Karten, die sich „augenscheinlich kaum veränderten”, obwohl die Taliban Ende 2020 ca. 60 % des Landes weitgehend kontrollierten. Ein BMZ-Referatsleiter (Plate) habe eingeräumt, in Mandatsdiskussionen ginge es darum, „politische Unterstützung zu mobilisieren”. Der Mandatsantrag 02/2021 sei dem Anliegen der Mandatswahrheit nicht ausreichend nachgekommen.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: BMVg, BMZ, Auswärtiges Amt, Henning Plate sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.3.4 — Ziel BMVg S. 906–907

BMVg-Ziel: Fürsorgepflicht; Kramp-Karrenbauer ging an die Öffentlichkeit, dann zur Kanzlerin

Originalstelle
„Das BMVg fand schließlich für die eigenen Ortskräfte pragmatische Lösungen, erfasste in Eigenregie biometrische Daten und schickte die visierten Pässe nach Afghanistan.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 906–907 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion würdigt das BMVg-Handeln: Es habe „mit großer Ernsthaftigkeit” an der Ausreise gearbeitet, getragen vom Soldatengrundsatz „Kein Kamerad wird zurückgelassen”. Kramp-Karrenbauer ging im Januar 2021 vergeblich auf Seehofer zu, dann im April an die Öffentlichkeit, schließlich an die Kanzlerin. Das BMVg fand schließlich pragmatische Lösungen (biometrische Erfassung in Eigenregie) und praktizierte intern „in dubio pro Ortskraft”, trotz BMI-Kritik.

Hinweis: Würdigende Bewertung des BMVg durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: BMVg, Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundeswehr sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.1 — Evakuierungspläne S. 910–911

Krisenpläne griffen nicht ineinander, kein gemeinsamer Evakuierungsplan von AA und BMVg

Originalstelle
„„In Ermangelung gangbarer Alternativen … fällt Compound 1 der Botschaft bis auf weiteres die Rolle als möglicher Sammelpunkt im Evakuierungsfall zu.” (Krisenplan Botschaft, 09.08.2021)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 910–911 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Die Krisenplanung der Botschaft Kabul und die Eventualfallplanung der Bundeswehr griffen nicht ineinander. Es habe keinen gemeinsamen Evakuierungsplan gegeben. Die Botschaft war als einziger Sammelpunkt vorgesehen, der bei der Evakuierung am 15.08.2021 nicht nutzbar war. Niemand habe eine Antwort auf die Frage gehabt, wie der Transport vom Sammelpunkt zum Flughafen ablaufen sollte. Das AA-Krisenreaktionszentrum hatte die BMVg-Eventualfallplanung nicht vorliegen. Die Stelle des Militärattachés in Kabul war 2021 vakant.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.1 — Eventualfallplanung S. 911–912

Eventualfallplanung Bundeswehr (Mai 2021) erfasste afghanische Ortskräfte nicht

Originalstelle
„„Deshalb war das auch nie Teil der Eventualfallplanung, weil es bis dato auch nicht praktiziert wurde, dass wir Inländer aus einem Land heraus evakuieren, siehe Saigon. Das war nie im Auftrag.” (Zeuge Rapp)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 911–912 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert, dass die Bundeswehr-Eventualfallplanung vom Mai 2021 auf deutsche Staatsangehörige und „berechtigte Personen” beschränkt war; afghanische Ortskräfte waren bis Mitte August nicht Teil der Planung. Erst mit „Weisung Nr. 3” vom Abend des 15.08.2021 wurden Ortskräfte in den Kreis aufgenommen. KSK-Soldat:innen waren standardmäßig nicht vorgesehen. Entschieden wurde dies durch Kramp-Karrenbauer auf militärischen Rat am 15.08.2021.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.2 — Bewertung und Reaktion S. 661–662

SPD: Bewertungen der Bundesregierung zu Doha einheitlich kritisch (keine verbindliche Gewaltreduzierung, kein Friedensprozess-Junktim)

Originalstelle
„Die Bewertungen der Bundesregierung zum Abkommen waren einheitlich kritisch. … In den Bewertungen der Bundesregierung wurde insbesondere …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bewertungen der Bundesregierung zum Abkommen waren einheitlich kritisch. … In den Bewertungen der Bundesregierung wurde insbesondere problematisiert, dass es keine verbindliche Reduzierung des Gewaltniveaus der Taliban gegenüber der afghanischen Regierung gebe und der Truppenabzug nicht mit Fortschritten im afghanischen Friedensprozess verknüpft worden ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 661–662 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion betont, dass die Bewertungen der Bundesregierung zum Doha-Abkommen einheitlich kritisch waren, sowohl in Vorlagen als auch in Zeugenaussagen. Hauptkritikpunkte: keine verbindliche Gewaltreduzierung gegenüber der afghanischen Regierung; keine Verknüpfung des Truppenabzugs mit Fortschritten im Friedensprozess.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 6 — Rückverlegung S. 672

SPD: Bundeswehr-Abzug nicht selbstbestimmt, Souveränitätsverzicht als Kehrseite der Bündnissolidarität

Originalstelle
„Schließlich ist festzuhalten, dass der Abzug der Bundeswehr nicht selbstbestimmt war, sondern auf Basis einer Entscheidung der USA getroffen wurde … …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Schließlich ist festzuhalten, dass der Abzug der Bundeswehr nicht selbstbestimmt war, sondern auf Basis einer Entscheidung der USA getroffen wurde … „Eine nationale, aber auch NATO-Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung der USA war nach meiner Bewertung zu dieser Zeit maximal begrenzt gegeben.“ … bedeutet andererseits zu einem gewissen Grade die Aufgabe von Souveränität, die Akzeptanz von Abhängigkeiten und die Notwendigkeit zu Kompromissen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 672 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt klar: Der Bundeswehr-Abzug sei nicht selbstbestimmt gewesen, sondern auf Basis einer US-Entscheidung getroffen. Der damalige Abteilungsleiter Strategie und Einsatz im BMVg habe die nationale und NATO-Einflussnahme als „maximal begrenzt“ beschrieben. Internationale Einsätze als Bündnissolidarität bedeuten auch Souveränitätsverzicht und Abhängigkeiten.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr, USA, NATO, BMVg… sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 7.3 — Emirat 2.0 S. 675

SPD: BND-Szenario „Emirat 2.0“ als wahrscheinlichstes, Merkel hatte keine Erinnerung daran

Originalstelle
„Im BND-Beitrag in der Staatssekretärsrunde AFG/MALI vom 5. November 2020 wurde in Afghanistan nach dem Jahr 2020 eine Machtübernahme der Taliban und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im BND-Beitrag in der Staatssekretärsrunde AFG/MALI vom 5. November 2020 wurde in Afghanistan nach dem Jahr 2020 eine Machtübernahme der Taliban und die Errichtung eines „Emirat 2.0“ als „langfristig eher wahrscheinlich“ befunden. … Erstaunlicherweise erreichte das Szenario des „Emirat 2.0“ die damalige Bundeskanzlerin Dr. Merkel anscheinend nicht, so führte diese in ihrer Anhörung aus: „Also, ich habe keine Erinnerung daran, dass mir, bevor dann nachher am 13. [August 2021] die Sicherheitslage als dramatisch beschrieben wurde, jemand etwas von einem Emirat 2.0 berichtet hat.“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 675 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt fest: Der BND habe bereits am 05.11.2020 das Szenario „Emirat 2.0“ (Taliban-Machtübernahme) als wahrscheinlichstes bewertet. Bundeskanzlerin Merkel habe in ihrer Anhörung jedoch keine Erinnerung daran gehabt, dass ihr dies vor dem 13.08.2021 berichtet worden sei.

Thema: Nachrichtendienste 05.11.2020 Akteure: BND, BMVg, Angela Merkel, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 7.7 — Parlamentsinformation S. 681

SPD: Parlament wurde in „homöopathischen Dosen“ über Doha-Folgen informiert, qualitative Bewertung wäre wünschenswert gewesen

Originalstelle
„Ein damaliger Referent des Referats SE II 1 des BMVg hielt in einem Vermerk in Bezug zu einer Empfehlung des damaligen stellvertretenden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein damaliger Referent des Referats SE II 1 des BMVg hielt in einem Vermerk in Bezug zu einer Empfehlung des damaligen stellvertretenden Unterabteilungsleiters SE III fest, dass dem Parlament Informationen hinsichtlich der Folgen des Doha-Abkommens auf die Stabilität der afghanischen Republik in „homöopathischen Dosen“ zu vermitteln seien.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 681 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion kritisiert: Die Parlamentsunterrichtung sei systematisch reduziert worden. BMVg-intern war vermerkt, Informationen zu Doha-Folgen seien dem Parlament in „homöopathischen Dosen“ zu vermitteln. Eine qualitative Bewertung der Sicherheitslage und der ANDSF-Abhängigkeiten habe gefehlt. Keine systematische Vorenthaltung, aber unzureichende Information.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: BMVg, Bundestag, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.2 — OKV-Anpassungen S. 685–687

SPD: BMI nahm „blockierende Haltung“ bei OKV-Vereinfachungen ein, bis April 2021 keine substanziellen Veränderungen

Originalstelle
„Wenige Tage später attestierte der damalige Leiter der Unterabteilung Militärpolitik und Einsatz im BMVg dem BMI in einer Vorlage an den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wenige Tage später attestierte der damalige Leiter der Unterabteilung Militärpolitik und Einsatz im BMVg dem BMI in einer Vorlage an den Generalinspekteur eine „blockierende Haltung“: „BMI muss dazu seine bisherige, eher blockierende Haltung, aufgeben, da BMI bisher „die Bremse“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 685–687 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion attestiert dem BMI eine „blockierende Haltung“ bei OKV-Vereinfachungen: Schritte zur Beschleunigung seien insbesondere durch die BMI-Leitungsebene blockiert oder verzögert worden. Die Migrationsabteilung habe bis 15.08.2021 weitgehend an den formalen Anforderungen festgehalten.

Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, BMVg, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.2.2 — Vereinfachtes OKV S. 689–690

SPD: Vereinfachtes OKV (Mai 2021) ein Erfolg, primär Verdienst Kramp-Karrenbauers und der BMVg-AA-Kooperation

Originalstelle
„Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einführung des vereinfachten Ortskräfteverfahrens ein Erfolg war, der in erster Linie dem Engagement von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einführung des vereinfachten Ortskräfteverfahrens ein Erfolg war, der in erster Linie dem Engagement von Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer und der erfolgreichen Kooperation von BMVg und AA bei der Erteilung von Visa zuzurechnen ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 689–690 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion würdigt: Das vereinfachte Ortskräfteverfahren ab Mai 2021 sei ein Erfolg, primär zurückzuführen auf das Engagement von Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer (CDU) und die Kooperation BMVg–AA bei der Visumerteilung in Masar-i-Scharif. Mit „Managed Workplaces“ und Wochenendschichten in Berlin habe das Verfahren für 1.856 Personen bis Mitte August funktioniert.

Thema: Ortskräfte Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg, Auswärtiges Amt, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json