Bridge the Gap.

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BMI

In 54 Aussagen genannt, an 7 Ereignissen beteiligt.

Ereignisse

Mai 2021 Berlin und Camp Marmal 25 Stimmen

Vereinfachtes Ortskräfteverfahren tritt in Kraft

Ein vereinfachtes Verfahren für Ortskräfte soll Aufnahmezusagen innerhalb weniger Tage ermöglichen.

Beteiligt: BMVg, BMI, Auswärtiges Amt, Bundeswehr
16. Juni 2021 Berlin 25 Stimmen

Kanzlerin Merkel weitet das Ortskräfteverfahren aus

Merkel hebt für Ortskräfte des BMVg und BMI die Zweijahresfrist bis 2013 auf. BMZ und AA werden nicht einbezogen.

Beteiligt: Angela Merkel, BMVg, BMI, BMZ, Auswärtiges Amt
13. August 2021 Berlin 25 Stimmen

Krisenstab tagt zur Lage in Afghanistan

Der Krisenstab entscheidet sich gegen eine unmittelbare militärische Evakuierung. Der BND hält die Übernahme Kabuls vor dem 11. September für unwahrscheinlich.

Beteiligt: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI, BND, Heiko Maas
1. September 2021 Berlin 25 Stimmen

Ressortübergreifende Grundsätze für die Nachevakuierung

Die Bundesregierung einigt sich auf Grundsätze für die weitere Ausreise. Sie gelten rückwirkend ab 2013 und schließen Kernfamilien ein.

Beteiligt: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMI, BMVg, BMZ

Aussagen

Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.1.2 — AG Ortskräfte S. 262

Gemeinsame Arbeitsgruppe Ortskräfte (AA, BMI, BMVg, BMZ) ab 13. Mai 2020 eingerichtet, auf Initiative des BMVg-Zeugen B.

Originalstelle
„Auf Initiative des Zeugen B., Referent im Referat Militärpolitik und Einsatz Region Asien, Ozeanien und Amerika des Bundesministeriums der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auf Initiative des Zeugen B., Referent im Referat Militärpolitik und Einsatz Region Asien, Ozeanien und Amerika des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), wurde in einer Telefonkonferenz am 13. Mai 2020 eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Auswärtigem Amt (AA), dem BMI, dem BMVg und dem BMZ zum Ortskräfteverfahren eingerichtet. Diese Gruppe sollte das Ortskräfteverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in Afghanistan neu bewerten und Lösungsansätze für den Fall eines Abzuges der Bundeswehr entwickeln.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 262 (Original, neues Fenster)

Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.

Thema: Ortskräfte 2020-05-13 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMI, BMZ… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 3 — Zusammenarbeit im UZ S. 272–273

Trotz „im Großen und Ganzen gelungener” Zusammenarbeit: keine Einigung beim Ortskräfteverfahren über sieben Monate Debatte

Originalstelle
„Gleichzeitig zeigen sowohl Aktenfundstellen als auch Aussagen vor dem Ausschuss, dass die Ressorts trotz der individuell als gut befundenen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Gleichzeitig zeigen sowohl Aktenfundstellen als auch Aussagen vor dem Ausschuss, dass die Ressorts trotz der individuell als gut befundenen Zusammenarbeit bis zum Beginn der Evakuierungsmission gerade hinsichtlich einiger Aspekte des Ortskräfteverfahrens trotz siebenmonatiger Debatte zu keiner Einigung kamen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 272–273 (Original, neues Fenster)

Mehrere Zeugen (Dr. Krebber, Dr. Plate, Fischer) lobten die ressortübergreifende Zusammenarbeit als „im Großen und Ganzen gelungen” bzw. als „Modell”. Der Ausschuss stellt jedoch fest: Bis zum Beginn der Evakuierungsmission konnten die Ressorts zentrale Aspekte des Ortskräfteverfahrens trotz siebenmonatiger Debatte nicht einigen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI, BMZ abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 5.5.6 — Abbruch Flug 03.08.2021 S. 337–339

Abschiebeflug 03.08.2021 wurde wegen Anschlag auf afghanisches Verteidigungsministerium abgebrochen; BMI plante für 30.08.2021 Nachholung

Originalstelle
„Es gab um 19.20 Uhr die Meldung der Explosion in der Stadt Kabul. Dann stand das Ganze auf „hold”, wenn man so will. Um 21 Uhr kam die Meldung, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es gab um 19.20 Uhr die Meldung der Explosion in der Stadt Kabul. Dann stand das Ganze auf „hold”, wenn man so will. Um 21 Uhr kam die Meldung, dass der Luftraum für den zivilen Luftverkehr gesperrt ist. … Aufgrund der Sicherheitslage in Kabul wurden zunächst alle zivilen Flugbewegungen suspendiert. In den Straßen sind bewaffnete Gruppen unterwegs, sodass weder eine geordnete Inempfangnahme noch die Sicherheit der Rückzuführenden garantiert werden kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 337–339 (Original, neues Fenster)

Der für den 03.08.2021 geplante Abschiebeflug (eine „reduzierte Spezialmaßnahme” für maximal 10 schwere Straftäter und dringende Fälle) wurde nach einem Anschlag auf das Haus des damaligen afghanischen Verteidigungsministers abgesagt. Luftraum-Sperrung um 21:00 Uhr; van Thiel konnte die zuständige Botschaftsreferentin nicht an den Flughafen senden. Das BMI plante umgehend eine Nachholung für die zweite Augusthälfte (avisiert sogar Woche vom 16.08.2021); afghanische Seite schlug 30.08.2021 vor. Am 10.08.2021 unterzeichneten alle 8 EU-Botschafter in Kabul einen Bericht mit der Bitte, Rückführungen zu pausieren.

Thema: Humanitäre Lage 3.–10. August 2021 Akteure: BMI, Bundespolizei, Dr. Romann, Dr. Teichmann… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1 — Rechtsgrundlage S. 392–393

Rechtsgrundlage § 22 Satz 2 AufenthG: eine „Besonderheit“ für Einzelfälle, durch das Ortskräfteverfahren „erheblich ausgedehnt“

Originalstelle
„Das normale 22er-Verfahren ist dadurch charakterisiert, dass das AA für jeden Einzelfall ein politisches Votum für eine Aufnahme der Person vorlegt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das normale 22er-Verfahren ist dadurch charakterisiert, dass das AA für jeden Einzelfall ein politisches Votum für eine Aufnahme der Person vorlegt und detailliert begründet. … Das Ortskräfteverfahren sei vor diesem Hintergrund eine „Besonderheit“ im Rahmen des § 22 Satz 2 AufenthG gewesen. … Der Zeuge Weinbrenner, Leiter der Abteilung für Migration, Flüchtlinge und Rückkehrpolitik (Abteilung M) im BMI, hat in seiner Vernehmung erklärt, dass das Verfahren des § 22 Satz 2 AufenthG durch das Ortskräfteverfahren in „erhebliche[m] Umfang […] ausgedehnt“ worden sei.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 392–393 (Original, neues Fenster)

Das Ortskräfteverfahren stützte sich auf § 22 Satz 2 AufenthG, eine humanitäre Aufnahme „zur Wahrung politischer Interessen“. Laut Zeugin Bender (BMI) war dieser Paragraf eigentlich für Einzelfälle gedacht; das Ortskräfteverfahren stellte eine „Besonderheit“ dar. Abteilungsleiter Weinbrenner (BMI) bezeichnete die Anwendung als „erheblich ausgedehnt“.

Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, Bender, Weinbrenner abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 2 — Zuständigkeiten S. 393–394

Federführung BMI (Referat B4); Zuständigkeitsstreit mit M3 als strukturelles Problem

Originalstelle
„[B., BMVg:] dass im Innenministerium der Federführer für das Ortskräfteverfahren das Referat B4 fachlich [zwar] zuständig [aber] die Abteilung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[B., BMVg:] dass im Innenministerium der Federführer für das Ortskräfteverfahren das Referat B4 fachlich [zwar] zuständig [aber] die Abteilung Migration, M3 der „Herrscher des Aufenthaltsrechts“ gewesen sei. … Absprachen, die Sie beispielsweise getroffen haben mit B4, mussten letztendlich immer noch wiedergegengezeichnet, gebilligt oder wie auch immer durch M3 werden. Das war seit jeher ein Problem.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 393–394 (Original, neues Fenster)

Federführend war das BMI (Referat B4, grenzpolizeiliche Angelegenheiten); auch wegen der Zuständigkeit für das deutsche Polizeiprojekt GPPT. Strukturell problematisch: Fachzuständigkeit lag bei B4, aber das Aufenthaltsrecht beim BMI bei der Migrationsabteilung M3. Absprachen mussten doppelt abgestimmt werden. Oberstleutnant B. (BMVg) bezeichnete dies als „seit jeher Problem“.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BMI, BMVg, Oberstleutnant B. abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 4.5 — Dauer S. 402–403

Gesamtdauer mehrere Monate bis Jahre, von Visumerteilung „zweieinhalb bis drei Jahre“ (Oberstleutnant B.)

Originalstelle
„Laut Aussage des Zeugen Oberstleutnant B. habe es allein von der Erstattung der Gefährdungsanzeige bis zur Erteilung einer Aufnahmezusage „Wochen“ …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut Aussage des Zeugen Oberstleutnant B. habe es allein von der Erstattung der Gefährdungsanzeige bis zur Erteilung einer Aufnahmezusage „Wochen“ gedauert. Die Visumerteilung habe teilweise „zweieinhalb bis drei Jahre in Anspruch“ genommen. … [Bender, BMI:] Zwischen der Erteilung der Aufnahmezusage und der Durchführung des Visumverfahrens hätten wegen Terminknappheit bei den Visastellen in Islamabad und Neu-Delhi regelmäßig bis zu ein oder anderthalb Jahre gelegen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 402–403 (Original, neues Fenster)

Zur Verfahrensdauer schilderten Zeug:innen sehr unterschiedliche Werte: Referentin J. (BMZ): „im Durchschnitt mehrere Monate“, bis Ausreise „über ein Jahr“; Oberstleutnant B. (BMVg): Aufnahmezusage „Wochen“, Visumerteilung „zweieinhalb bis drei Jahre“; Bender (BMI): zwischen Aufnahmezusage und Visumverfahren regelmäßig „bis zu ein oder anderthalb Jahre“ wegen Terminknappheit in Islamabad (Pakistan) und Neu-Delhi (Indien).

Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, BMVg, Auswärtiges Amt abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.2.1 — Drei Varianten S. 406–408

Drei diskutierte Varianten (Juni und August 2020): (1) Abschaffung, (2) Beibehaltung mit Einzelfallprüfung, (3) „humanitäre Geste“; BMI lehnte (1) und (3) ab

Originalstelle
„Option 2 bleibt einzige Lösungsmöglichkeit, um die migrationspolitischen Ziele einerseits sowie die Fürsorgeverantwortung andererseits einhalten zu können. … Option 3 wurde mit Verweis auf die Migrationspolitik ebenfalls vom BMI abgelehnt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 406–408 (Original, neues Fenster)

In Ressortbesprechungen am 16.06. und 27.08.2020 wurden drei Varianten diskutiert: (1) Abschaffung des OKV nach Abzug, (2) Beibehaltung mit individueller Gefährdungsprüfung, (3) „humanitäre Geste“ / Pauschalaufnahme ohne Einzelfallprüfung. Das BMVg sprach sich für Variante 3 aus (523 berechtigte Ortskräfte). Das BMI lehnte Varianten 1 und 3 mit Verweis auf Migrationspolitik und Hausleitung ab; AA und BMZ unterstützten Variante 2.

Thema: Ortskräfte Juni–August 2020 Akteure: BMVg, BMI, Auswärtiges Amt, BMZ abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.3 — IOM S. 411–412

Kompromiss August 2020: OKV bleibt, IOM richtet Büros in Kabul und Masar-i-Scharif zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ein

Originalstelle
„Im Ergebnis hätten sich die Ressorts im August 2020 laut Aussage des Zeugen Dr. Ehrentraut darauf geeinigt, „mit dem Ortskräfteverfahren wie es …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Ergebnis hätten sich die Ressorts im August 2020 laut Aussage des Zeugen Dr. Ehrentraut darauf geeinigt, „mit dem Ortskräfteverfahren wie es vorher bestanden hat, grundsätzlich fortzufahren“. Für die Entgegennahme von Gefährdungsanzeigen sollten laut Aussage des Zeugen Oberst i. G. Grohmann durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) betriebene und durch das AA finanzierte Büros in Masar-i-Scharif und Kabul eingerichtet werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 411–412 (Original, neues Fenster)

Erste ressortübergreifende Einigung im August 2020: Das Ortskräfteverfahren bleibt grundsätzlich bestehen; nach dem militärischen Abzug soll die IOM zwei AA-finanzierte Büros in Kabul und Masar-i-Scharif zur Annahme von Gefährdungsanzeigen einrichten. Am 20.01.2021 wurde ein drittes Büro in Kabul für die Visumannahme vereinbart.

Thema: Ortskräfte August 2020 – Januar 2021 Akteure: IOM, Auswärtiges Amt, BMI, BMVg abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.4.1 — Verzicht Urkundenüberprüfung S. 414–415

Verzicht auf Urkundenüberprüfung im Visumverfahren (Vorschlag Soos Oktober 2020) hätte das Visumverfahren um ≥6 Monate verkürzt

Originalstelle
„Durch den Verzicht auf die Durchführung des Urkundenüberprüfungsverfahrens hätte das Visumverfahren nach Ansicht des Zeugen Soos um mindestens sechs Monate verkürzt werden können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 414–415 (Original, neues Fenster)

Soos (AA, Referat Visumoptimierung) schlug im Oktober 2020 vor, im Visumverfahren auf die Urkundenüberprüfung (Heirats-, Geburtsurkunden) durch Vertrauensanwälte zu verzichten, da Ortskräfte ihrem Arbeitgeber bereits bekannt waren. Dies hätte das Visumverfahren um mindestens sechs Monate verkürzt; das BMI stimmte zu.

Thema: Ortskräfte Oktober 2020 Akteure: Soos (AA), Neumann (AA), BMI abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.4.3.b — Visa on Arrival S. 421–425

Visa on Arrival (§ 14 Abs. 2 AufenthG): BMI lehnte bis 15.08.2021 ab; Soos: BMI-Argumentation „ein ziemliches Totschlagargument“

Originalstelle
„[Soos:] Das waren eben keine konkreten Sicherheitsbedenken. … Wenn man nicht weiß, was diese Bedenken sind, dann kann man auch nicht daran arbeiten. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Soos:] Das waren eben keine konkreten Sicherheitsbedenken. … Wenn man nicht weiß, was diese Bedenken sind, dann kann man auch nicht daran arbeiten. Es ist ein ziemliches Totschlagargument, würde ich sagen: Wir haben Sicherheitsbedenken. Das können wir nicht machen. - Damit ist Ende der Verhandlung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 421–425 (Original, neues Fenster)

Ab Dezember 2020 schlug das AA Visa on Arrival nach § 14 Abs. 2 AufenthG vor. Das BMI lehnte ab: Ohne KZB-Sicherheitsabfrage könnten ungeprüfte Personen einreisen; Innenminister Seehofer betonte das Prinzip von „Humanität und Ordnung“; auch ein „Braindrain“ wurde befürchtet. Soos (AA) kritisierte: Es seien „keine konkreten Sicherheitsbedenken“ gewesen, sondern ein „ziemliches Totschlagargument“. Erst am 15.08.2021 gab das BMI auf Ministerebene seine Position auf.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BMI, Seehofer, Bender, AA (Neumann, Soos) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.4.3.c — IOM-Verzögerung S. 427–432

IOM-Büro Masar-i-Scharif nie eröffnet, IOM-Büro Kabul für Visa erst Anfang August 2021 nur „wenige Tage“ tätig

Originalstelle
„[Grohmann:] am Ende hat aber diese Idee - IOM nimmt die Gefährdungsanzeigen an, macht eine Art Vorprüfung und sendet uns alles, was nur annähernd …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Grohmann:] am Ende hat aber diese Idee - IOM nimmt die Gefährdungsanzeigen an, macht eine Art Vorprüfung und sendet uns alles, was nur annähernd, was nur eine winzige Chance hat, sodass wir es bewerten können - nicht funktioniert, nicht in Masar-i-Scharif. … [B.:] zu keinem Zeitpunkt hat IOM die Funktion übernommen, wie sie ihr ursprünglich angedacht war, zu keinem Zeitpunkt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 427–432 (Original, neues Fenster)

Der Aufbau der drei IOM-Büros (zwei für Gefährdungsanzeigen, eins für Visa) verzögerte sich bis Sommer 2021: Das Büro Masar-i-Scharif wurde wegen Sicherheitslage nie eröffnet; das Visumbüro Kabul war Anfang August 2021 nur „für wenige Tage“ tätig, auch wegen vertauschter Biometriegeräte. Oberstleutnant B. fasste zusammen: IOM habe „zu keinem Zeitpunkt“ ihre vorgesehene Funktion erfüllt.

Thema: Ortskräfte Frühjahr–August 2021 Akteure: IOM, Auswärtiges Amt, BMVg (B., Grohmann), BMI abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.4.3.c.bb — Alternativszenario S. 432–434

„Alternativszenario“ mit „Triggerbeschluss“ für Charterflüge und Visa on Arrival; Jäger: „den Triggerbeschluss habe es nie gegeben“, nur „gemeinsames Verständnis“

Originalstelle
„[Jäger:] Das ist genau der Grund, weshalb wir auch nicht von einem Beschluss reden sollen. Es gab ein Verständnis. Es gab ein gemeinsames …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Jäger:] Das ist genau der Grund, weshalb wir auch nicht von einem Beschluss reden sollen. Es gab ein Verständnis. Es gab ein gemeinsames Verständnis: Wann kommt der Zeitpunkt, was muss geschehen, wenn wir von der einen Phase in die andere übergehen? - Das ist danach, von wem auch immer, Triggerbeschluss genannt worden. Ich mache mir das Wort „Beschluss“ ausdrücklich nicht zu eigen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 432–434 (Original, neues Fenster)

Ab Frühjahr 2021 arbeiteten die Ressorts an einem „Alternativszenario“ für eine drastische Lageverschlechterung (intern auch „Saigon-Szenario“). Erst bei einem „Triggerbeschluss“ auf politischer Ebene sollten Visa on Arrival und Charterflüge ausgelöst werden. Wer den Trigger auslösen sollte, blieb ungeklärt; Staatssekretär Jäger (BMZ) erklärte, einen formalen Beschluss habe es „nie gegeben“, nur ein „gemeinsames Verständnis“.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: BMI, Auswärtiges Amt, BMVg, BMZ… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.5 — Vereinfachtes Verfahren S. 408

Vereinfachtes Ortskräfteverfahren ab Mai 2021; BND-Bericht 30./31.03.2021 stuft alle Ortskräfte als „latent bedroht“ ein

Originalstelle
„[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan alle Ortskräfte als latent bedroht eingestuft hat, sowie mit dem Pressestatement der damaligen Bundesministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vom 17. April 2021 wurden innerhalb der Bundesregierung aktive Prozesse zur Anpassung des OKV [Ortskräfteverfahrens] eingeleitet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 408 (Original, neues Fenster)

Zwei Auslöser führten zum vereinfachten Verfahren ab Mai 2021: (1) ein BND-Bericht vom 30./31.03.2021, der alle Ortskräfte als „latent bedroht“ einstufte; (2) das Pressestatement von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer am 17.04.2021. Das vereinfachte Verfahren galt zunächst nur für Ortskräfte von BMVg und BMI.

Thema: Ortskräfte März–Mai 2021 Akteure: BND, Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg, BMI abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.8 — Visa on Arrival ab 15.08.2021 S. 426

Visa on Arrival erst nach 15.08.2021 erteilt; Neumann: „BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der faktischen Lage aufgegeben“

Originalstelle
„[Neumann:] Als ich am Montagmorgen nach dem 15.08. ins Auswärtige Amt kam, hieß es, das BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Neumann:] Als ich am Montagmorgen nach dem 15.08. ins Auswärtige Amt kam, hieß es, das BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der faktischen Lage aufgegeben; es wird jetzt Visa on arrival stattfinden. - Aber das war uns auf Arbeitsebene bis unmittelbar vor dem 15.08. nicht gelungen, dazu ein Einverständnis zu erzielen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 426 (Original, neues Fenster)

Visa on Arrival wurden erst nach der Machtübernahme der Taliban am 15.08.2021 in großem Umfang erteilt. Das BMI gab seine Bedenken laut Neumann (AA) „auf Ministerebene“ wegen der „faktischen Lage“ auf. Innenminister Seehofer betonte: „Wir haben da keine Fehler gemacht“. Die Entscheidung sei eine Abwägung von „Humanität und Ordnung“ gewesen.

Thema: Ortskräfte 2021-08-15 Akteure: BMI, AA (Neumann), Seehofer, Plank abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 8 — Ortskräftezahlen S. 456–457

Anzahl der Ortskräfte: BMI ~7, BMVg ~520, AA mittelgroße dreistellige Zahl, BMZ bis ~50.000 (mit Faktor 5 Familie)

Originalstelle
„[Graf, AA:] Endgültig schwierig wurde es dann, als sich herausstellte, dass es auch viele Helfer gibt, die eigentlich von unserem Ortskräftebegriff …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Graf, AA:] Endgültig schwierig wurde es dann, als sich herausstellte, dass es auch viele Helfer gibt, die eigentlich von unserem Ortskräftebegriff relativ-weit weg waren, und wir dann zu Zahlen kamen, die weit in den vierstelligen Bereich hineingingen, bis am Schluss - wenn man dann die Familienangehörigen dazurechnet, und da haben wir für unsere eigenen Berechnungszwecke in der Regel immer den Faktor fünf angesetzt: ein Ehepaar und drei Kinder - wir dann zu gewaltigen, hohen Zahlen kamen, die sich schon irgendwo im Bereich von 20 000 abspielten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 456–457 (Original, neues Fenster)

Die Ortskräftezahlen waren ressortübergreifend unklar: BMI ~7 Ortskräfte (März 2021); BMVg ~520 (Ende 2020), nach Erweiterung +~350; AA „mittelstark zweistellig“; BMZ-Bereich „viele Tausende“; Müller warnte vor bis zu 50.000 inkl. Familien (Faktor 5). Erst im Juli und August 2021 lieferte die GIZ erste konkrete Listen (~800 Ortskräfte in 24 Stunden, sukzessive bis Ende September).

Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, BMVg, Auswärtiges Amt, BMZ… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 3.2.5 — Zivile Ausreise S. 463

Gemeinsamer Beschluss SiPolJF 22.06.2021: „Saigon-Effekt“ als zentrales Argument gegen Charterflüge

Originalstelle
„AA, BMI und BMZ einvernehmlich: Festhalten an der auf Ministerebene vereinbarten Linie; Charterflüge werden äußerst kritisch gesehen, da sie …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„AA, BMI und BMZ einvernehmlich: Festhalten an der auf Ministerebene vereinbarten Linie; Charterflüge werden äußerst kritisch gesehen, da sie ungewollte Bilder erzeugen können („Saigon Effekt“). Auch wird keine Notwendigkeit für Charterflüge gesehen, solange kommerzielle Flugmöglichkeiten bestehen. BMZ äußerte Sorge, dass eine mgl. Sogwirkung die geplante Fortsetzung der EZ gefährden würde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 463 (Original, neues Fenster)

Im SiPolJF vom 22.06.2021 hielten AA, BMI und BMZ gemeinsam an der Ablehnung von Charterflügen fest: Sie würden „ungewollte Bilder“ erzeugen („Saigon Effekt“) und seien wegen kommerzieller Linienflüge nicht notwendig. Das BMVg bot stattdessen Kostenübernahme kommerzieller Linienflüge an.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-06-22 Akteure: Auswärtiges Amt, BMI, BMZ, BMVg abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.1 — Grundlagen konsularischer Schutz S. 468

Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI unter Federführung des AA

Originalstelle
„Bei der Nationalen Krisen- und Risikovorsorge handelt es sich um eine ressortgemeinsame Aufgabe von Auswärtigem Amt (AA), Bundesministerium der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei der Nationalen Krisen- und Risikovorsorge handelt es sich um eine ressortgemeinsame Aufgabe von Auswärtigem Amt (AA), Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter Federführung des AA. Sie dient dem Zweck, den Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland zu gewährleisten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 468 (Original, neues Fenster)

Die Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist eine ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI; das AA führt federführend. Ziel ist der Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Rechtsgrundlage ist u.a. § 6 Absatz 1 Konsulargesetz, der die staatliche Schutzpflicht in Krisen (inklusive Evakuierung) konkretisiert.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.1.1 — Anschlag auf Verteidigungsminister S. 509–510

Anschlag auf Haus des afghanischen Verteidigungsministers (03.08.2021); van Thiel über Telefonat mit Staatssekretärin „tief überrascht“

Originalstelle
„Und dann habe ich eine Staatssekretärin, die sagt: Na ja, ist denn da überhaupt irgendwas? - Und draußen höre ich das Maschinengewehr rattern, hatte gerade noch die Einschläge. Das hat mich schon ein bisschen geschockt in dem Moment.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 509–510 (Original, neues Fenster)

Am Abend des 03.08.2021 zündete ein Selbstmordattentäter vor dem Haus des afghanischen Verteidigungsministers in unmittelbarer Nähe der Green Zone in Kabul; mindestens acht weitere Menschen wurden getötet. Geschäftsträger van Thiel war über die Reaktion der Staatssekretärin Leendertse, die seinen Bericht zunächst angezweifelt habe, „tief überrascht“; sie habe „unter wahnsinnigem Druck aus dem BMI“ gestanden, einen geplanten Abschiebeflug durchzuführen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-03 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Leendertse (AA-Staatssekretärin), BMI abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.4 — BMI S. 637

BMI-Staatssekretär Engelke: „Abarbeitungsmodus“; vielleicht „hättest du da doch mal besser nachgefragt“

Originalstelle
„Wir sind im Alltag zu sehr Getriebene von anderen Ereignissen und haben selten Gelegenheit, einen Schritt zurückzutreten und zu sagen: Ist es …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir sind im Alltag zu sehr Getriebene von anderen Ereignissen und haben selten Gelegenheit, einen Schritt zurückzutreten und zu sagen: Ist es eigentlich noch richtig, was wir machen? Wie ist eigentlich die Strategie? Was wollen wir eigentlich als Ziel erreichen, und mit welchen Mitteln machen wir das, und sind wir da noch auf dem richtigen Weg?“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 637 (Original, neues Fenster)

BMI-Staatssekretär Engelke zog als Lessons learned, man komme im Alltag zu schnell in einen „Abarbeitungsmodus“ und sollte einen „Schritt zurücktreten“ und Strategie, Ziele und Mittel hinterfragen. Während der Corona-Pandemie seien einige „echt alleine mit den Entscheidungen“ gewesen. Danach habe man über Afghanistan reden müssen und sich „zu schnell zufrieden“ mit guten und nachvollziehbaren Antworten gegeben; rückblickend „hättest du da doch mal besser nachgefragt“.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: BMI, Staatssekretär Engelke abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 2.1 — Unterrichtung des Parlaments (UdP) S. 642–643

UdP: wöchentlicher Lagebericht des BMVg, VS-NfD eingestuft, für alle Abgeordneten; BKAmt und BND nicht eingebunden

Originalstelle
„Bei der Unterrichtung des Parlaments (UdP) handelt es sich um einen wöchentlichen schriftlichen Lagebericht. Darin berichtet das BMVg über …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei der Unterrichtung des Parlaments (UdP) handelt es sich um einen wöchentlichen schriftlichen Lagebericht. Darin berichtet das BMVg über Auslandseinsätze der Bundeswehr und aktuelle Entwicklungen im jeweiligen Einsatzgebiet. Die Berichte sind als Verschlusssache „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und zur Information aller Abgeordneten über die Lage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr bestimmt. … Bundeskanzleramt (BKAmt) und Bundesnachrichtendienst (BND) seien dagegen nicht eingebunden gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 642–643 (Original, neues Fenster)

Die UdP ist ein wöchentlicher schriftlicher Lagebericht des BMVg über Bundeswehr-Auslandseinsätze, VS-NfD eingestuft, an alle Abgeordneten gerichtet. Erstellt vom Referat SE III 1 des BMVg (koordinierende Rolle) mit Zulieferungen aus BMVg-Abteilungen Strategie und Einsatz sowie Politik, Einsatzführungskommando und teils AA. Der politische AA-Beitrag wurde „eins zu eins“ übernommen. BMI hatte eigene Kommunikation. BKAmt und BND waren laut Zeuge Kapitän z. S. B. nicht eingebunden.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMI abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Empfehlung Kap. 3.1.1 — Strategie und Auftragsbildung S. 15

Empfehlung 2: Strategische Vorausschau mit kontinuierlicher Beobachtung und Bewertung der sicherheitspolitischen Lage

Originalstelle
„Die Vorbereitung komplexer vernetzter Einsätze und deutschen Engagements verlangt strategische Vorausschau mit Hilfe kontinuierlicher Beobachtung und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Vorbereitung komplexer vernetzter Einsätze und deutschen Engagements verlangt strategische Vorausschau mit Hilfe kontinuierlicher Beobachtung und Bewertung der weltweiten sicherheitspolitischen Lage. Sie sollte konfliktsensibel gemäß den lokalen Gegebenheiten erfolgen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 15 (Original, neues Fenster)

Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BND, BMZ… enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.1 — Nationale strategische Kooperation und Steuerung S. 25

Empfehlung 20: Engere Kooperation der nationalen Entscheidungsebene für integriertes Engagement

Originalstelle
„Für ein besseres integriertes Engagement und mehr Kohärenz im internationalen Handeln der Bundesregierung sollte die nationale Entscheidungsebene enger kooperieren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 25 (Original, neues Fenster)

In Afghanistan gab es Lernprozesse, etwa die Staatssekretärsrunde, gemeinsame Ertüchtigungsinitiative von AA und BMVg, der Nexus-Chapeau-Ansatz von AA und BMZ. Trotzdem beschränkten sich Treffen oft auf gegenseitige Unterrichtung. Künftig sollen Ressorts (BKAmt, AA, BMVg, BMZ, BMI, BMF, BMWK, BMUV, BMJ) enger koordinieren. Zusammenlegung von Projektfinanzierungen aus den Bereichen Frieden, Sicherheit, Entwicklung und Stabilisierung zu einem ressortgemeinsamen Haushaltstitel ist zu prüfen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundesregierung, BKAmt, Auswärtiges Amt, BMVg… enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.1 — Nationale strategische Kooperation und Steuerung S. 28

Empfehlung 22: Vernetztes Lagezentrum für ressortübergreifende strategische Lagebilder und Vorausschau

Originalstelle
„Es sollte ein vernetztes Lagezentrum zur Erstellung ressortübergreifender strategischer Lagebilder, Analysen und Vorausschau eingerichtet werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 28 (Original, neues Fenster)

Aus Afghanistan-Erfahrung: Lagebilder wurden nicht ausreichend zusammengeführt. Ein Lagezentrum am BKAmt soll Informationen aus AA, BMVg, BMI, BMZ, BND, BfV und BSI bündeln (tagesaktuell). Ergänzend wird die AG Krisenfrüherkennung (AG KFE) für strategische Vorausschau (18–36 Monate) gestärkt. Beide Einheiten beraten den Sicherheitspolitischen Jour Fixe bzw. den Kabinettsausschuss.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BKAmt, Auswärtiges Amt, BMVg, BMI… enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.4.1 — Wissensbasis und Krisenfrüherkennung S. 35

Empfehlung 35: Fortlaufend „lokales Wissen” aus dem Zielland aufbereiten

Originalstelle
„Während eines Einsatzes bzw. eines Engagements sollte für alle deutschen Akteure im Bereich des integrierten Ansatzes fortlaufend „lokales Wissen” aus dem Zielland aufbereitet werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 35 (Original, neues Fenster)

Systematische Auswertung lokaler Medien und lokalen Wissens: fremdsprachliche Medien (inkl. Social Media), Stiftungsbüros, NGOs, lokale Resource Persons und Wissenschaft. KI-Tools können unterstützen, ersetzen aber nicht die sachkundige Interpretation. Zentral koordiniert und mit allen Akteuren geteilt.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI, BMZ enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.4.2 — Strategische Kommunikation S. 37

Empfehlung 40: Fähigkeiten der Desinformationsanalyse stärken

Originalstelle
„Für den Erhalt bzw. die Erlangung der eigenen Informationsüberlegenheit sollten die Fähigkeiten im Bereich der Desinformationsanalyse gestärkt werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 37 (Original, neues Fenster)

Staatliche und private Akteure (China, Russland) nutzen den digitalen Raum für Desinformation. Auch Taliban und Al-Qaida nutzten in Afghanistan Desinformation. Vernetzung mit EU (Rapid Alert System), G7 (Rapid Response Mechanism), NATO intensivieren. Digital Services Act konsequent umsetzen. Die 2024 gestartete ressortübergreifende Arbeitseinheit zur Früherkennung unter BMI-Federführung wird begrüßt. Medienkompetenz der Bevölkerung stärken.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: BMI, EU, G7, NATO enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.5.2 — Fehlerkultur und institutionelles Lernen S. 41

Empfehlung 47: Strukturiertes Wissensmanagement zur Wirkungsanalyse etablieren

Originalstelle
„Das vorhandene Wissen über die Wirkungen des deutschen Engagements sollte besser genutzt werden, um Fehler zu vermeiden und strategische Ziele und operative Planungen anzupassen. Zu diesem Zweck sollte ein strukturiertes Wissensmanagement etabliert werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 41 (Original, neues Fenster)

Erkennbare Ansätze: PREVIEW-Portal, Stabilisierungs-Risiko-Analyse, „portfolio.atlas” (AA), Wissensportal „GovLabDe” (BMI). Technische Wissensmanagementsysteme müssen mit Personalentwicklung und Anreizsystemen kombiniert werden. Communities of Practice etablieren. Research Officers in AA, BMVg, BMI, BMZ ausbauen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI, BMZ enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.1 — Fähigkeiten der Bundesregierung S. 48

Empfehlung 59: Ministerien formulieren einsatzspezifische Minimalanforderungen für IKM-Instrumente

Originalstelle
„Für die ressorteigenen Instrumente des IKM sollten die Ministerien einsatzspezifische Minimalanforderungen formulieren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 48 (Original, neues Fenster)

Ressortspezifische Instrumente: BMZ (strukturbildende Instrumente), AA (Stabilisierungsmaßnahmen), AA und BMI gemeinsam (Polizeimissionen, Sicherheitssektor, Ausstattungs- und Ausbildungshilfe, Zivil- und Katastrophenschutz). Bei nicht ausreichender Wirksamkeit anpassen oder Einsatz beenden. PREVIEW-Portal und Politökonomische Kurzanalysen (PÖK) weiterentwickeln.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BMZ, Auswärtiges Amt, BMI enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.4 — Kooperation mit örtlichen Akteuren S. 54

Empfehlung 71: Umgang mit Ortskräften ressortübergreifend regeln und Verantwortungsmaß transparent machen

Originalstelle
„Der Umgang mit lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem Ortskräften, sollte ressortübergreifend geregelt und das Maß der Verantwortung Deutschlands den Betreffenden transparent zur Kenntnis gegeben werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 54 (Original, neues Fenster)

Deutschland erwies sich beim Abzug aus Afghanistan als nicht ausreichend vorbereitet auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen Ortskräfte und ihrer Angehörigen. Klare frühzeitige Festlegung von Anspruchsberechtigung, Rechtsgrundlagen und Nachweisen wäre entscheidend gewesen. Verantwortung erstreckt sich über Abzug hinaus auf bedrohte Ortskräfte einschließlich Kernfamilie; vereinfachte Visaverfahren prüfen. Erfahrungen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan (seit 2021) aufarbeiten.

Hinweis: Zu Empfehlung 71 liegen zwei Sondervoten vor: (1) CDU/CSU-Fraktion sowie Sachverständige Zeino und Vollmer; (2) Abgeordnete Gambir, Düring und Spellerberg (Grüne) sowie Sachverständige Mielke. Zu beiden Sondervoten liegt jeweils eine Replik der AfD (Nolte und Wundrak) und Sachverständigen Haunreiter vor.
Thema: Ortskräfte Akteure: Bundesregierung, BMI, Auswärtiges Amt enquete\kap3-empfehlungen.json
Bewertung Kap. 4.1.2.5 — Lehren S. 53

Fehlende Landeskenntnis und fehlende ressortgemeinsame Linie über gesamten Zeitraum

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„Damit war über den gesamten Zeitraum des Engagements keine einheitliche ressortgemeinsame Linie zu erkennen, was zwangsläufig auch zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Damit war über den gesamten Zeitraum des Engagements keine einheitliche ressortgemeinsame Linie zu erkennen, was zwangsläufig auch zu Abstimmungsproblemen auf allen Ebenen führen musste. • Auf der politisch -strategischen Ebene war eine einheitlich interne und externe Kommunikation nicht erkennbar, sodass eine Vermischung von Peacemaking, Peace enforcement und Peacekeeping auf der Umsetzungsebene deutlich wurde und die übergreifende politische Zielsetzung von „ nation building“ oder „state building“ nicht erkennbar war. • Entgegen den taktischen und operativen Wirkungsanalysen und lessons learned wurde die ressortübergreifende und systematische Evaluierung vernachlässigt.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 53 (Original, neues Fenster)

Landeskenntnis, historisch-kulturelles Konfliktverständnis oder vertiefte Wahrnehmung des Gastlandes war nicht vorhanden, wissenschaftliche Beratung wurde nicht ausreichend hinzugezogen. Der Begriff „Stabilisierung“ wurde durch die beteiligten Ressorts unterschiedlich ausgelegt. Damit war über den gesamten Zeitraum keine einheitliche ressortgemeinsame Linie zu erkennen. Eine Vermischung von Peacemaking, Peace enforcement und Peacekeeping wurde auf der Umsetzungsebene deutlich.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, BMZ… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.3.2.1 — Zwischenbilanz Polizei S. 58

Kein Gesamtkonzept zum Aufbau der afghanischen Polizei; Deutschland überforderte die Aufgabe

Originalstelle
„Diese Aufgabe wurde von Deutschland bei der Übernahme der Verantwortung bei der Petersberger Konferenz unterschätzt. Die vereinbarte Arbeitsteilung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese Aufgabe wurde von Deutschland bei der Übernahme der Verantwortung bei der Petersberger Konferenz unterschätzt. Die vereinbarte Arbeitsteilung wurde durch unterschiedliche nationale Interessen und Polizeikulturen, unterschiedliche Wahrnehmungen der Bedrohungslage und fehlende strategische Geduld relativ rasch ausgehebelt. Eine internationale Koordination fand in Ansätzen statt, wirkte sich aber aufgrund fehlender Verbindlichkeit nicht aus. Der Polizeiaufbau beruhte nicht auf den Gegebenheiten vor Ort und war nicht darauf ausgelegt, afghanische Eigenverantwortung zu stärken.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 179 (Original, neues Fenster)

Es fehlte ein Gesamtkonzept zum Aufbau der afghanischen Polizei. Die Aufgabe wurde von Deutschland bei Übernahme der Verantwortung in Petersberg unterschätzt. Die vereinbarte Arbeitsteilung wurde durch unterschiedliche nationale Interessen und fehlende strategische Geduld relativ rasch ausgehebelt. Der Polizeiaufbau beruhte nicht auf den Gegebenheiten vor Ort und war nicht darauf ausgelegt, afghanische Eigenverantwortung zu stärken.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Deutschland, GPPO, BMI enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.2.1.5 — Nationale Strukturen Diplomatie S. 92–93

Erst 2006/2009: Afghanistan-Staatssekretärsrunde und Sonderbeauftragte als „zögerlicher Lernprozess“

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„Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die auf Initiative des BMVg geschaffene …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die auf Initiative des BMVg geschaffene sogenannte Afghanistan-Staatssekretärsrunde sowie die ab 2009 erfolgte Ernennung von Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach dem Beginn des Afghanistaneinsatzes geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess in der Bundesregierung zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 92–93 (Original, neues Fenster)

Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die Afghanistan-Staatssekretärsrunde, ab 2009 Sonderbeauftragte. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach Einsatzbeginn geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung. Die monatliche Staatssekretärsrunde erwies sich als ungeeignet für die Entwicklung ressortübergreifender Strategien.

Thema: Ressortabstimmung 2006/2009 Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, BMI… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Zentrale Ergebnisse — deutsche Organisationen S. 1

Alle deutschen Organisationen einschließlich der Bundeswehr förderten bestimmte Patronagesysteme

Originalstelle
„Alle deutschen Organisationen (inkl. Bundeswehr) förderten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan. Dies verstärkte die soziökonomische Ungleichheit zwischen den Profiteuren der Intervention und der restlichen Gesellschaft.“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 1 (Original, neues Fenster)

Alle deutschen Organisationen einschließlich der Bundeswehr hätten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan gefördert; dies habe die sozioökonomische Ungleichheit zwischen Interventionsprofiteuren und der restlichen Gesellschaft verstärkt. Innerhalb der Bundesregierung verfolgten die vier Ressorts unterschiedliche Politiken, die von Ausblendung bis Ambivalenz reichten.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMZ, BMI… enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Sachverständige:r Kap. 5.1.3 — Polizeiaufbau Deutschland S. 38

Deutschland als Lead Nation Polizeiaufbau: bis 2007 nur ~12 Mio. Euro pro Jahr, als vollkommen unzureichend bewertet

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„Im Februar 2002 richtete Deutschland das deutsche Polizeiprojektbüro in Kabul ein und begann mit dem Aufbau einer Polizeiakademie (SIGAR 22-23-LLP …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Februar 2002 richtete Deutschland das deutsche Polizeiprojektbüro in Kabul ein und begann mit dem Aufbau einer Polizeiakademie (SIGAR 22-23-LLP, 2022, S. 44). Dies wurde 2007 in das German Police Project Team (GPPT) umbenannt. Das von Deutschland vorgeschlagene Budget für den Polizeiaufbau belief sich bis 2007 jährlich im Schnitt auf 12 Millionen Euro, was aufgrund eines Missverständnisses über das Mandat der Lead Nation für den Polizeiaufbau vollkommen unzureichend für diese Aufgabe war.“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 38 (Original, neues Fenster)

Als Lead Nation für den Polizeiaufbau (ab 2002, ab 2007 GPPT) stellte Deutschland bis 2007 jährlich im Schnitt nur ca. 12 Mio. Euro bereit, aufgrund eines Missverständnisses über das Mandat. Dies wird als „vollkommen unzureichend” bewertet. Das BMI verausgabte 2013–2021 rund 61 Mio. Euro plus 36 Mio. Euro für auslandsbedingte Mehrkosten der entsandten Polizeikräfte. Der deutsche Ansatz (zivile Polizei, rechtsstaatlich) galt im Vergleich zum US-Modell (schnelle Terrorismusbekämpfung-Ausbildung) als „zu langsam und zu schwerfällig”.

Thema: Ressortabstimmung 2002–2021 Akteure: GPPT, BMI enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Bewertung Kap. 7.3 — vier Ressorts S. 65–66

Vier deutsche Ressorts ohne gemeinsame Linie bei KKP: Ausblendung (BMI und BMVg) gegenüber Widersprüchlichkeit (AA und BMZ)

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„Wie dieser Umgang mit KKP in Afghanistan in den einzelnen Ressorts verdeutlicht, verfügten diese über keine gemeinsame Linie, sondern variierten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wie dieser Umgang mit KKP in Afghanistan in den einzelnen Ressorts verdeutlicht, verfügten diese über keine gemeinsame Linie, sondern variierten zwischen Ausblendung (BMI; BMVg) und Widersprüchlichkeit (AA; BMZ). Wir schließen uns dem Urteil der ressortgemeinsamen Evaluation an, die zum Schluss kommt, dass „…auf strategischer Ebene keine Hinweise vor[liegen], dass sich die Bundesressorts – wie auch die internationalen Akteure – hinreichend mit der Herausforderung [von KKP] auseinandergesetzt hätten“ (DEval, DHPol & GFA, 2023b, S. 7).“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 65–66 (Original, neues Fenster)

Die vier beteiligten deutschen Ressorts hätten keine gemeinsame Linie zu KKP gehabt: BMI und BMVg blendeten KKP aus; AA verfolgte eine Stabilisierungspolitik, die Aufrechterhaltung von KKP legitimieren konnte; BMZ adressierte KKP in „Guter Regierungsführung”, war aber in Nordafghanistan stark mit Patronage konfrontiert. Beim BMVg wurde KKP-Kontrolle für NATF an die USA ausgelagert. Klare ressortübergreifende Direktiven oder Kontrollmechanismen gab es nicht.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BMI, BMVg, Auswärtiges Amt, BMZ enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 5.3 — Listenverfahren S. 773

CDU/CSU: BMVg und Kramp-Karrenbauer als einzige mit frühzeitiger Vorstellung der hohen Gefährdung; Entscheidungsprozesse durch inkompatible Ressortinteressen blockiert

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„Letztlich bleibt nach Bewertung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Erkenntnis: Das BMVg und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer hatten als einzige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Letztlich bleibt nach Bewertung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Erkenntnis: Das BMVg und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer hatten als einzige Akteure frühzeitig eine Vorstellung davon, dass die Ortkräfte in ihrem Verantwortungsbereich nach dem Abzug der internationalen Truppen wahrscheinlich einer hohen Gefährdung ausgesetzt sind und wie die Unterstützung und Ausreise von Ortskräften frühzeitig organisiert werden soll. Die Entscheidungsprozesse zwischen den Afghanistan-Ressorts […] waren indes blockiert, weil die Grundinteressen von AA, BMVg, BMI und BMZ inkompatibel waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 773 (Original, neues Fenster)

Zentrale Bewertung der CDU/CSU: Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) und das BMVg seien die einzigen gewesen, die frühzeitig die Gefährdungslage erkannten. AA und BMZ wollten Ortskräfte vor Ort halten; BMI hielt am bewährten Verfahren fest. Große Veränderungen kamen nur durch Eskalation der Ministerin auf BKin-Ebene zustande (Listenverfahren, Ausweitung Zweijahresfrist).

Hinweis: Parteipolitisch eingefärbte Bewertung: lobt die CDU-Verteidigungsministerin, kritisiert SPD-geführte Ressorts (AA).
Thema: Ortskräfte Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg, Auswärtiges Amt, BMZ… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 6.3 — Visa upon Arrival S. 777–778

CDU/CSU: „Visa upon Arrival”-Strategie des AA hatte „fatalen Nebeneffekt”

Originalstelle
„Diese Strategie, auf „Visa upon Arrival” zu drängen, hatte im Nachhinein betrachtet einen fatalen Nebeneffekt: Das AA und das BMZ unterließen es …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese Strategie, auf „Visa upon Arrival” zu drängen, hatte im Nachhinein betrachtet einen fatalen Nebeneffekt: Das AA und das BMZ unterließen es, sich frühzeitig und konkret mit der Frage zu beschäftigen, wie sie mit ihren Ortskräften aus dem zivilen Bereich im Krisenfall umgehen sollten und wie Ausreisemöglichkeiten aussehen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 777–778 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet die Strategie des AA, ab Ende 2020 auf „Visa-upon-Arrival” zu setzen, als problematisch: Das AA habe damit die Verantwortung an die BPol abgeben können und ungewollte politische Signale vermieden. Folge sei, dass AA und BMZ konkrete Ausreiseplanungen für ihre Ortskräfte verschoben hätten.

Thema: Ortskräfte Akteure: Auswärtiges Amt, BMZ, BMI, BPol sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 8.3 — Notfallszenario S. 787–788

CDU/CSU: Notfallszenario war bis August 2021 nicht finalisiert, Trigger-Beschluss verpasst

Originalstelle
„Insofern stand das Notfallszenario unter den gleichen Vorzeichen wie die Diskussionen zum Ortskräfteverfahren seit dem Bundeswehrabzug Ende Juni …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insofern stand das Notfallszenario unter den gleichen Vorzeichen wie die Diskussionen zum Ortskräfteverfahren seit dem Bundeswehrabzug Ende Juni 2021: Es ging darum, in einer krisenhaften Entwicklung den richtigen Zeitpunkt zu finden, zu dem die Bundesregierung das zivile Engagement und die Hilfsmaßnahmen in Afghanistan weitestgehend aufgibt und die Ortskräfte aus dem Land holt. […] war es dem Notfallszenario fast schon inhärent, dass der richtige Zeitpunkt für den Triggerbeschluss zum Start der Notfallmaßnahmen verpasst wird.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 787–788 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet: Das ressortgemeinsame Notfallszenario (1.500 Gefährdungsanzeigen, 6.000 Visaanträge in einem halben Jahr) wurde monatelang diskutiert, war im August 2021 nicht finalisiert. Ein plötzlicher Staatskollaps wurde nicht unterstellt; der Trigger-Beschluss wurde verpasst (geplant 16.08.2021).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Auswärtiges Amt, BMI, BMVg, BMZ… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.4 — Phase 2 S. 849–852

CDU/CSU: GIZ koordinierte ab September 2021 Evakuierung von über 33.000 afghanischen Schutzbedürftigen

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„Wenn die Ortskräfte aller Ressorts, die Menschenrechtsliste des Auswärtigen Amtes, das Überbrückungsprogramm des Auswärtigen Amtes und das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wenn die Ortskräfte aller Ressorts, die Menschenrechtsliste des Auswärtigen Amtes, das Überbrückungsprogramm des Auswärtigen Amtes und das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan von BMI und BAMF zusammengezählt werden, wurden über die GIZ bis heute insgesamt über 33 000 afghanische Schutzbedürftige inklusive Familienangehörigen bei der Evakuierung unterstützt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 849–852 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert die Phase 2 ab 01.09.2021: Die GIZ wurde mit der Organisation von Landtransporten, Charterflügen und Versorgung beauftragt. 1.286 GIZ-Ortskräfte + 7.775 Familienangehörige sowie 22.566 Ortskräfte anderer Ressorts und sonstige Schutzbedürftige wurden evakuiert. Insgesamt über 33.000 Personen.

Thema: Nach der Evakuierung September 2021 ff. Akteure: GIZ, Auswärtiges Amt, BMZ, BMI… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.5 — Ziviles Engagement S. 853

CDU/CSU-Kernerkenntnis 5: Verbleib des zivilen Engagements hatte „Kehrseite”: AA und BMZ planten Ausreise nicht aktiv

Originalstelle
„Demgegenüber hatten AA und BMZ über lange Zeit kein Interesse daran, Ausreisemöglichkeiten für Ortskräfte aus den humanitären Hilfsprojekten und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Demgegenüber hatten AA und BMZ über lange Zeit kein Interesse daran, Ausreisemöglichkeiten für Ortskräfte aus den humanitären Hilfsprojekten und Projekten der Entwicklungszusammenarbeit zu forcieren, weil sie früh die Grundsatzentscheidung getroffen hatten, das zivile Engagement im Sinne der Menschen vor Ort fortzusetzen. Dieses hehre Ziel hatte allerdings die Kehrseite, dass das AA und das BMZ bis Sommer 2021 nicht gezwungen waren, aktiv und konkret zu planen, wie und wann ihren gefährdeten Ortskräften eine Ausreise ermöglicht werden kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 853 (Original, neues Fenster)

Fünfte CDU/CSU-Kernerkenntnis: AA und BMZ hatten lange kein Interesse an Ausreisemöglichkeiten für Ortskräfte ihres Bereiches, weil sie das zivile Engagement fortsetzen wollten. Folge: Bis Sommer 2021 keine aktive Planung; Pull-Effekt befürchtet; entsprechende Planungen erst angesichts der Lageverschlechterung im August 2021, also „deutlich zu spät”.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Auswärtiges Amt, BMZ, BMVg, BMI sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.4 — Ortskräfteverfahren S. 853

CDU/CSU-Kernerkenntnis 4: Anpassungen am Ortskräfteverfahren erfolgten erst auf Druck des BMVg

Originalstelle
„Die Anpassungen im Ortskräfteverfahren ab Frühjahr 2021, die vor allem auf die Initiative des BMVg und den von der Verteidigungsministerin erzeugten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Anpassungen im Ortskräfteverfahren ab Frühjahr 2021, die vor allem auf die Initiative des BMVg und den von der Verteidigungsministerin erzeugten politischen Druck zurückgingen, waren dazu geeignet, einen Großteil der damals bei der Bundeswehr beschäftigten Ortskräfte mit einer Aufnahmezusage und einem Visum für Deutschland auszustatten und Ausreisen zu ermöglichen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 853 (Original, neues Fenster)

Vierte CDU/CSU-Kernerkenntnis: Die wesentlichen Anpassungen am Ortskräfteverfahren (Listenverfahren, Ausweitung der Zweijahresfrist) kamen erst durch das BMVg und den politischen Druck der CDU-Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer zustande. Flaschenhals blieb lange die AA-Visavergabe.

Hinweis: Stellt die CDU-Verteidigungsministerin als Treiberin gegenüber SPD-geführten Ressorts dar.
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg, Auswärtiges Amt, BMI… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Verfahrensfragen S. 922–923

FDP: Verspätete Löschmoratorien führten zu unwiederbringlichem Verlust von Beweismitteln

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„Trotz der politischen Brisanz der Evakuierungsmission in Afghanistan und der Ankündigung eines Untersuchungsausschusses im am 24. November 2021 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Trotz der politischen Brisanz der Evakuierungsmission in Afghanistan und der Ankündigung eines Untersuchungsausschusses im am 24. November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag der sogenannten Ampelkoalition, wurde in den betroffenen Ministerien – mit Ausnahme des BMVg – erst mit erheblicher Verzögerung ein Löschmoratorium erlassen. Wichtige Dokumente und Kommunikationsdaten von zentralen Zeugen, darunter Kalendereinträge und interne E-Mails, gingen dadurch unwiederbringlich verloren oder konnten nicht mehr vollständig rekonstruiert werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 922–923 (Original, neues Fenster)

Die FDP kritisiert, dass die Ministerien mit Ausnahme des BMVg erst verspätet ein Löschmoratorium erlassen haben. Dadurch seien Dokumente, Kalendereinträge und E-Mails zentraler Zeugen unwiederbringlich verloren gegangen.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesregierung, BKAmt, Auswärtiges Amt, BMI… sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.3.2 — Ortskräfteverfahren S. 949–950

FDP: 15 Monate Verhandlungen über Ortskräfteverfahren; Merkel lehnte BMZ-Einbeziehung am 16.06.2021 ab

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„Der Wunsch des BMZ, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit auch in diese Regelung aufzunehmen, wurde letztlich von der damaligen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Wunsch des BMZ, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit auch in diese Regelung aufzunehmen, wurde letztlich von der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Merkel am 16. Juni 2021 unter Verweis auf eine unterschiedliche Gefährdungslage und mit dem Hinweis, das BMZ solle das Ortskräfteverfahren nicht durch hohe Zahlen verunmöglichen, abgelehnt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 949–950 (Original, neues Fenster)

Die FDP dokumentiert: Trotz klaren Doha-Horizonts brauchten die Ressorts von März 2020 bis Juni 2021 für die Anpassung des Ortskräfteverfahrens. Den BMZ-Wunsch, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen, lehnte Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 unter Verweis auf unterschiedliche Gefährdungslage und „hohe Zahlen” ab.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ortskräfte März 2020–Juni 2021 Akteure: Angela Merkel, BMZ, BMVg, BMI sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4.1.1 — Uneindeutige Bewertung S. 865–866

Ressorts bewerteten Doha unterschiedlich: AA uneindeutig, BMVg kritisch, BMI sah Chancen, BMZ wollte fortsetzen, BND früh kritisch

Originalstelle
„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass die negativen Einschätzungen am Ende überwogen. Was seine eigene Einschätzung war und mit welcher Haltung er das Amt hinsichtlich Afghanistans leitete, blieb in der Befragung allerdings offen. Im Bundesministerium der Verteidigung wurde der Abschluss des Abkommens überwiegend kritisch gesehen. Entsprechend begann das BMVg zu planen, wie ein Abzug der Bundeswehr in verschiedenen Szenarien realisiert werden könnte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 865–866 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt die Ressort-Bewertungen gegenüber: Das AA bewertete Doha uneindeutig (Maas: negative Einschätzungen überwogen am Ende); das BMVg sah den Abschluss überwiegend kritisch und begann Abzugsplanungen; das BMI (Seehofer) sah Chancen, behielt aber die Einzelfallprüfung im OKV bei; das BMZ wollte am Verbleib festhalten (Müller war vom Abschluss überrascht); der BND erkannte das Ungleichgewicht rasch und legte die Szenarioanalyse „Emirat 2.0” vor; das BKAmt erkannte die Verschlechterung, wurde aber nicht ressortkoordinierend aktiv.

Hinweis: Zusammenfassende Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI, BMZ… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7.4 — Asyllageberichte S. 882–884

Asyllageberichte stellten Lage geschönt dar, Abschiebeflüge bis 10.08.2021 trotz Warnungen

Die Fraktion stellt fest: Asyllageberichte des AA wurden zu langsam angepasst. Der Bericht vom 02.09.2019 blieb bis 16.07.2020 gültig; der Folgebericht (15.07.2021) war bei Veröffentlichung bereits veraltet (Stand Mai 2021) und ermöglichte weiterhin Abschiebungen. Das BMI trieb Abschiebeflüge bis 10.08.2021 gegen den Wunsch der afghanischen Regierung voran. Der geplante Flug vom 04.08.2021 (11 Tage vor Fall Kabuls) wurde nur wegen eines Anschlags aus Sicherheitsgründen für deutsches Begleitpersonal abgesagt. Migrationspolitische Interessen hätten Grundrechte überlagert.

Hinweis: Scharfe Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Humanitäre Lage 2019–August 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, BMI, Jasper Wieck sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7.5 — Ressortprinzip S. 884–886

Ressortprinzip als Kooperationshindernis, Patt-Situationen wurden nicht aufgelöst

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„Dadurch wurde das im Doha-Abkommen festgelegte Abzugsdatum nicht mehr eingehalten. Weil aber der Interessenkonflikt zwischen dem BMVg und dem AA de …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dadurch wurde das im Doha-Abkommen festgelegte Abzugsdatum nicht mehr eingehalten. Weil aber der Interessenkonflikt zwischen dem BMVg und dem AA de facto zugunsten des AA entschieden wurde, kam es zu einer erheblichen Gefahr für die deutschen Soldat:innen. Denn der BND prognostizierte für die Zeit ab dem 1. Mai 2021 eine deutlich erhöhte Gefahr von Angriffen auf deutsche Soldat:innen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 884–886 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest, dass das Ressortprinzip beim Abzugsdatum und beim Ortskräfteverfahren zu unaufgelösten Patt-Situationen führte. Beim Abzugsdatum sei der Konflikt zwischen AA und BMVg de facto zugunsten des AA entschieden worden, mit erhöhter Gefahr für die Soldat:innen ab 01.05.2021. Beim OKV habe das BMI bis zuletzt „Visa Upon Arrival” verweigert. Die Staatssekretärsrunden hätten reinen Abgleichscharakter gehabt; Bundeskanzlerin und Minister:innen hätten ihre politische Verantwortung nicht wahrgenommen.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMI, BKAmt… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.1.1 — Gefährdungsanzeigen S. 890–892

BND-Feststellung 26.03.2021: latente Gefährdung aller Ortskräfte, BMI änderte Verfahren dennoch nicht

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„Es lag auf der Hand, dass eine große Gruppe an Ortskräften berechtigt war, eine Gefährdungsanzeige zu stellen und individuelle Überprüfungen unnötig …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es lag auf der Hand, dass eine große Gruppe an Ortskräften berechtigt war, eine Gefährdungsanzeige zu stellen und individuelle Überprüfungen unnötig geworden waren, die darüber hinaus einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet hätten. Handlungsleitend für das BMI waren hierbei nicht rechtliche Fragen, sondern der Wunsch, Migration abzuwehren. Die Untersuchung hat ergeben, dass zudem sachfremde Erwägungen in die Bewertung der Gefährdungslage mit eingeflossen sind.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 890–892 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert: Bereits am 26.03.2021 stellte der BND eine grundsätzliche latente Bedrohung aller Ortskräfte der beteiligten Ressorts fest. Obwohl nach dem OKV eine latente Gefährdung für eine Aufnahmezusage genügte, habe das BMI weiter auf detaillierte individuelle Nachweise bestanden. Handlungsleitend sei nicht das Recht gewesen, sondern der „Wunsch, Migration abzuwehren”. Sachfremde Erwägungen seien in die Gefährdungsbewertung eingeflossen.

Hinweis: Scharfe Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am BMI.
Thema: Ortskräfte März 2021 Akteure: BND, BMI, Ulrike Bender sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.3 — Gruppenverfahren S. 895–896

Gruppenverfahren nach § 23 AufenthG juristisch möglich, politisch nicht gewollt, von Seehofer bestätigt

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„„Und meine Überlegung war: Solange das Regelverfahren galt - weniger: ist es rechtlich möglich oder nicht, sondern ist es politisch opportun …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Und meine Überlegung war: Solange das Regelverfahren galt - weniger: ist es rechtlich möglich oder nicht, sondern ist es politisch opportun, jemanden einreisen zu lassen und dann bei der Sicherheitsüberprüfung festzustellen, das ist ein Sicherheitsrisiko, wissend, dass die Zurückführung kaum mehr möglich ist - - Das war mein Beweggrund.” (Horst Seehofer)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 895–896 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest, dass eine Umstellung auf das Gruppenverfahren nach § 23 AufenthG „juristisch möglich, aber politisch nicht gewollt” gewesen sei. Seehofer habe in seiner Befragung eingeräumt, dass es sich um eine politische Entscheidung gehandelt habe. Dänemark und Großbritannien hätten Gruppenverfahren erfolgreich genutzt, ohne sichtbare negative Konsequenzen vor Ort.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, Horst Seehofer sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.5 — Visa-on-Arrival S. 896–897

Visa-on-Arrival vom BMI verweigert, bei Evakuierung dann „problemlos möglich”

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„Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei nicht rechtlich zulässig. Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei praktisch nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei nicht rechtlich zulässig. Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei praktisch nicht umsetzbar. Diese Begründungen können jedoch nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht überzeugen. Zumal der Umstieg auf Visa-on-Arrival während der Evakuierungsmission sehr wohl problemlos möglich war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 896–897 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Das AA schlug bereits im Dezember 2020 „Visa on Arrival” vor. Das BMI lehnte mit drei Begründungen ab (Sicherheit, rechtlich nicht zulässig, praktisch nicht umsetzbar). Während der Evakuierungsmission sei der Umstieg jedoch „problemlos möglich” gewesen. Die Beweisaufnahme habe gezeigt: Die Entscheidung gegen Visa-on-Arrival sei „ausschließlich politisch” gewesen. Eine doppelte Sicherheitsüberprüfung sei nicht erforderlich.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Dezember 2020 – August 2021 Akteure: BMI, Auswärtiges Amt, Bundespolizei sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.8 — Kernfamilie S. 898–899

Kernfamilien-Definition ignorierte afghanische Lebensrealität: volljährige Kinder, Eltern, Mehrehe ausgeschlossen

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„Statt die realen Familienstrukturen vor Ort zu berücksichtigen, orientierte sich die Definition strikt an einem am deutschen Recht ausgerichteten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Statt die realen Familienstrukturen vor Ort zu berücksichtigen, orientierte sich die Definition strikt an einem am deutschen Recht ausgerichteten Verständnis von Familie. Dies führte dazu, dass zahlreiche gefährdete Angehörige afghanischer Ortskräfte von der Evakuierung ausgeschlossen blieben, obwohl sie tatsächlich in die familiäre Verantwortung der Ortskräfte fielen. Besonders problematisch war dies in drei Fällen: 1. Volljährige ledige Kinder: Im afghanischen Familienverständnis unterscheiden sich volljährige ledige Kinder nicht von minderjährigen Kindern.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 898–899 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert, dass die strikt am deutschen Recht orientierte Kernfamilien-Definition zahlreiche gefährdete Angehörige ausschloss: volljährige ledige Kinder (besonders Töchter unter Taliban-Regime), pflegebedürftige Eltern in Mehrgenerationenhaushalten, Zweitfrauen aus Mehrehen. Eine Ressortbesprechung von AA und BMI vom 20.05.2021 instruierte Vertreter:innen, „pro OK jeweils nur eine Ehefrau” aufzunehmen, was dem von Seehofer öffentlich genannten „pragmatischen Ansatz” widerspreche.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, Auswärtiges Amt, Horst Seehofer sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.3.1 — Ziel BMI S. 900–902

BMI-Ziel: Migration begrenzen, Gefährdungslage Ortskräfte „relativiert”

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„„Seitens BMI kann eine Aufhebung der zeitlichen Begrenzung des OK Verfahrens aus migrationspolitischen Gründen nicht mitgetragen werden. Dies hätte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Seitens BMI kann eine Aufhebung der zeitlichen Begrenzung des OK Verfahrens aus migrationspolitischen Gründen nicht mitgetragen werden. Dies hätte nicht absehbare, indirekte Auswirkungen auf die Migration und Rückführungslage insgesamt …” (BMI-Sachstand, 28.05.2021)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 900–902 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion zeigt die migrationsabwehrpolitische Ausrichtung des federführenden BMI auf: Eine Anerkennung der prekären Ortskräftelage hätte das Eingeständnis bedeutet, dass Rückführungen grundrechtskonform nicht mehr möglich seien. Abteilung M war für beide Bereiche zuständig: Aufnahmezusagen und Rückführungen. Die „Obergrenze” aus dem Seehofer'schen „Masterplan Migration” sei handlungsleitend bis in die Fachreferate gewesen. Zeitweise wurde sogar eine Verkürzung der Anspruchsfrist von zwei auf ein Jahr vorgeschlagen.

Hinweis: Schwere Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am BMI.
Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, Ulrich Weinbrenner, Helmut Teichmann, Michael Jansen… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.2 — OKV-Anpassungen S. 685–687

SPD: BMI nahm „blockierende Haltung“ bei OKV-Vereinfachungen ein, bis April 2021 keine substanziellen Veränderungen

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„Wenige Tage später attestierte der damalige Leiter der Unterabteilung Militärpolitik und Einsatz im BMVg dem BMI in einer Vorlage an den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wenige Tage später attestierte der damalige Leiter der Unterabteilung Militärpolitik und Einsatz im BMVg dem BMI in einer Vorlage an den Generalinspekteur eine „blockierende Haltung“: „BMI muss dazu seine bisherige, eher blockierende Haltung, aufgeben, da BMI bisher „die Bremse“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 685–687 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion attestiert dem BMI eine „blockierende Haltung“ bei OKV-Vereinfachungen: Schritte zur Beschleunigung seien insbesondere durch die BMI-Leitungsebene blockiert oder verzögert worden. Die Migrationsabteilung habe bis 15.08.2021 weitgehend an den formalen Anforderungen festgehalten.

Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, BMVg, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.2.1.3 — Kontingentaufnahme S. 686–687

SPD: BMI-Linie gegen Pauschalaufnahme war migrationspolitisch motiviert (Bundestagswahl & 2015-Erfahrungen)

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„Im Kern ging es der Hausleitung des BMI darum, eine Migration aus Afghanistan zu begrenzen. … „Es war ein Wahljahr, und es war ein Jahr, in dem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Kern ging es der Hausleitung des BMI darum, eine Migration aus Afghanistan zu begrenzen. … „Es war ein Wahljahr, und es war ein Jahr, in dem infolge auch der Flüchtlingskrise der Jahre vorher die Frage um Migration, um Aufnahme und Aufenthalt natürlich auch sehr zugespitzt diskutiert worden ist. Und insofern waren das natürlich auch die Diskussionen, die wir geführt haben.““

Quelle: Drs. 20/14700, S. 686–687 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt fest: Im Kern sei es der BMI-Hausleitung darum gegangen, Migration aus Afghanistan zu begrenzen. Dies stand erkennbar in Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl 2021 und den Erfahrungen von 2015. Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer (CDU) habe dies eingeräumt.

Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, Horst Seehofer, Annegret Kramp-Karrenbauer, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.3.5 — Visa on Arrival S. 698–700

SPD: BMI verweigerte Visa on Arrival zu lange, eindeutige Zusage erst am 15.08.2021 um 20.45 Uhr

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„Die Entscheidung der Bundesregierung, den unzureichenden Visakapazitäten durch eine Zusage zur Erteilung von Visa on Arrival abzuhelfen, fiel …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Entscheidung der Bundesregierung, den unzureichenden Visakapazitäten durch eine Zusage zur Erteilung von Visa on Arrival abzuhelfen, fiel deutlich zu spät. … Aus den Beweismaterialien ergibt sich, dass erst im Nachgang zur Krisenstabsitzung am 15. August 2021 um 20.45 Uhr eine Weisung von Referat B 2 im BMI an die Bundespolizei erging, Ausnahmevisa bei Einreise zunächst mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Tagen zu erteilen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 698–700 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt scharf fest: Die Zusage zu Visa on Arrival sei deutlich zu spät erfolgt. Erst am 15.08.2021 um 20.45 Uhr habe das BMI per Weisung an die Bundespolizei Ausnahmevisa (zunächst 15 Tage gültig) ermöglicht. Staatssekretär Engelke: „Es hat viel zu lange gedauert mit den Visa. Im Ergebnis … keine Leistung, auf die man besonders stolz sein kann.“

Thema: Ortskräfte 15.08.2021 Akteure: BMI, Hans-Georg Engelke, Bundespolizei, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.4 — Alternativszenario S. 700–702

SPD: BMI bremste Alternativszenario aus, BKAmt blieb passiv

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„Erforderliche Planungen für ein Alternativszenario mit sehr hohen Personenzahlen wurden im Ressortkreis auf Initiative des AA begonnen, jedoch vor …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Erforderliche Planungen für ein Alternativszenario mit sehr hohen Personenzahlen wurden im Ressortkreis auf Initiative des AA begonnen, jedoch vor dem 15. August 2021 nicht mehr abgeschlossen. Das BMI hat praktikable Lösungen und Vereinfachungen über einen längeren Zeitraum ausgebremst oder vollständig blockiert. Das BKAmt blieb bei diesem Thema weitestgehend passiv.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 700–702 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet: Das BMI habe praktikable Lösungen und Vereinfachungen über längere Zeit ausgebremst oder blockiert; das BKAmt sei weitgehend passiv geblieben. Das vom AA initiierte Alternativszenario wurde vor dem 15.08.2021 nicht abgeschlossen. Auch ein Triggerbeschluss kam nicht zustande.