Bridge the Gap.

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BMI/M3

In 1 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 3.3 — Werkvertragsnehmer S. 396

Uneinheitliches Vorgehen bei Werkvertragsnehmern, Subunternehmern, Contractoren; BMI/M3: „nie ein einheitliches Vorgehen“

Originalstelle
„BMVg weist darauf hin, dass das AA die Berücksichtigung dieser Gruppen offensichtlich großzügiger ausgelegt habe und mahnt in diesem Zusammenhang …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„BMVg weist darauf hin, dass das AA die Berücksichtigung dieser Gruppen offensichtlich großzügiger ausgelegt habe und mahnt in diesem Zusammenhang eine einheitliche Vorgehensweise an. BKAmt verweist auf ein Gespräch der Bundeskanzlerin mit den zuständigen Ministern in dem festgestellt worden sei, dass die Aufnahme und Berücksichtigung dieser Gruppen durchaus großzügiger gehandhabt werden sollte, auch Subunternehmer sollen dabei Berücksichtigung finden. BMI/M3 hebt hervor, dass es dazu nie ein einheitliches Vorgehen gegeben habe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 396 (Original, neues Fenster)

In einer Ressortbesprechung am 27.08.2021 wurde dokumentiert: Beim Umgang mit Werkvertragsnehmern, Subunternehmern, Contractoren und sonstigen Gruppen habe es laut BMI/M3 „nie ein einheitliches Vorgehen“ gegeben. Das BMVg habe restriktiv, das AA großzügiger entschieden. Das BKAmt verwies auf eine Aussage der Bundeskanzlerin, dass auch Subunternehmer großzügiger berücksichtigt werden sollten.

Thema: Ressortabstimmung 2021-08-27 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMI/M3, BKAmt… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json