Bundesregierung legte kein Veto gegen Freilassung der für Anschläge auf Bundeswehr verantwortlichen Taliban-Kämpfer ein
„„Die Personen auf den Listen sind alle inzwischen frei, daher kaum auffindbar. Deutschland hat seinerzeit - anders als andere - keine Einsprüche gegen Freilassungen eingelegt. Es bestünde die Gefahr zum Verhandlungs-Behinderer zu werden.“
Im BND-Vermerk (Januar 2021) ist festgehalten: Die deutsche Bundesregierung hatte, anders als andere, kein Veto gegen die Freilassung jener Taliban-Kämpfer eingelegt, die am Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat Masar-i-Sharif (2016) und am für die Bundeswehr tödlichen Karfreitags-Gefecht 2010 beteiligt waren. Außenminister Maas hatte zuvor seinen französischen Amtskollegen versucht, von einer Zustimmung zur Freilassung zu überzeugen. Die deutsche Begründung: Man wollte nicht zum „Verhandlungs-Behinderer” werden.