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BKA

In 1 Aussagen genannt.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 7.2 — Gefangenenfreilassung S. 1026

Bundesregierung legte kein Veto gegen Freilassung der für Anschläge auf Bundeswehr verantwortlichen Taliban-Kämpfer ein

Originalstelle
„„Die Personen auf den Listen sind alle inzwischen frei, daher kaum auffindbar. Deutschland hat seinerzeit - anders als andere - keine Einsprüche gegen Freilassungen eingelegt. Es bestünde die Gefahr zum Verhandlungs-Behinderer zu werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1026 (Original, neues Fenster)

Im BND-Vermerk (Januar 2021) ist festgehalten: Die deutsche Bundesregierung hatte, anders als andere, kein Veto gegen die Freilassung jener Taliban-Kämpfer eingelegt, die am Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat Masar-i-Sharif (2016) und am für die Bundeswehr tödlichen Karfreitags-Gefecht 2010 beteiligt waren. Außenminister Maas hatte zuvor seinen französischen Amtskollegen versucht, von einer Zustimmung zur Freilassung zu überzeugen. Die deutsche Begründung: Man wollte nicht zum „Verhandlungs-Behinderer” werden.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Heiko Maas, BND, BKA sondervoten\afd.json