Bridge the Gap.

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Biden-Administration

In 4 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 4.3.2 — Review-Prozess S. 222

Biden-Review-Prozess ab 20.01.2021; Bundesregierung trug erneut Conditions-based-Ansatz vor

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„Der Review-Prozess war für uns natürlich aus politischer Perspektive eine ganz entscheidende Phase, die […] uns […] noch mal […] ein erneutes Zeitfenster geboten hat, für unseren Ansatz zu werben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 222 (Original, neues Fenster)

Mit Amtseinführung Bidens (20.01.2021) startete der Review-Prozess, in dem die NATO-Partner konsultiert wurden. Die Bundesregierung sah darin laut Zeuge S. ein „neues Zeitfenster“, den konditionierten Ansatz erneut einzubringen. Bellmann argumentierte gegenüber den USA: gemeinsame Verantwortung, terroristische Bedrohung verhindern, Glaubwürdigkeit gegenüber anderen Akteuren. Beim NAC am 05.02.2021 brachte der deutsche Botschafter die Sichtweise auf prominenter Ebene erneut ein.

Thema: Ressortabstimmung Januar bis April 2021 Akteure: Biden-Administration, Auswärtiges Amt, Bundesregierung abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 4.3.2 cc — widersprüchliche Signale S. 224–225

Dr. Haber: Review-Prozess wirkte „ergebnisoffener als er war“; Sigmund (AA): „I'm not fully convinced — aber einverstanden“

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„Wir wussten, dass die internen amerikanischen Erörterungen sehr intensiv waren über Afghanistan in den Review-Prozessen, sehr kontrovers auch waren. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir wussten, dass die internen amerikanischen Erörterungen sehr intensiv waren über Afghanistan in den Review-Prozessen, sehr kontrovers auch waren. Und im Rückblick betrachtet denke ich, dass eine Kombination von immer wieder wiederholten Versicherungen, dass die Entscheidung noch nicht getroffen sei, wie wichtig die Konditionalitäten seien, unterschiedliche Akzente, die gesetzt worden sind, die sehr lautstarken Stimmen, die für eine Fortsetzung eines Condition-based Approaches öffentlich warben, dass all diese Kombinationen bei uns im Rückblick betrachtet vielleicht den Eindruck einer größeren Entscheidungsoffenheit produziert haben, als er gerechtfertigt war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 224–225 (Original, neues Fenster)

Im Rückblick beschrieb Dr. Haber (Botschafterin Washington) den Review-Prozess als „kontrafaktisch“ wahrgenommen: Die Kombination aus US-Versicherungen, lautstarken Stimmen für Conditions-based und Hinweisen auf Bidens politische Vorgeschichte habe in Deutschland den Eindruck einer größeren Entscheidungsoffenheit produziert, als gerechtfertigt war. AA-Abteilungsleiterin Sigmund gab Anfang 2021 eine Ministervorlage zur weiteren Überzeugungsinitiative frei, kommentierte aber: „I'm not fully convinced - aber einverstanden mit der Vorlage :-)“.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Emily Haber, Petra Sigmund, Biden-Administration abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 8.3 — Mandatsverlängerung S. 1036–1037

April 2021: Taliban genehmigten Angriffsplanung auf Camp Marmal nach deutscher Mandatsverlängerung

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„„Aufbau von Vertrauen ist ein schwieriges & langwieriges Unterfangen; das verspielen von Vertrauen kann schnell geschehen. […] Unglücklicherweise hat …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Aufbau von Vertrauen ist ein schwieriges & langwieriges Unterfangen; das verspielen von Vertrauen kann schnell geschehen. […] Unglücklicherweise hat DEU mit der Entscheidung, das Mandat der Truppen zu verlängern, eine unerwartete Entscheidung getroffen, anders als jeder andere NATO-MS. […] sollte – gott verhüte – ,etwas geschehen‘, dann sei dies allein die Verantwortung der deutschen Regierung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1036–1037 (Original, neues Fenster)

Nach Verlängerung des Bundeswehrmandats am 25.03.2021 reagierten die Taliban verärgert: Sie sahen darin einen deutschen Alleingang und vermuteten einen längerfristigen militärischen Verbleib. Bereits am 01.04.2021 meldete der BND, dass die Taliban-Führung Planungen für einen militärischen Angriff auf das deutsche Feldlager in Masar-i-Sharif genehmigt hatte. Auch die Biden-Administration kritisierte die deutsche öffentliche Mandatskommunikation als „schädlich”. Warum die befürchteten Angriffe ausblieben, konnte vom Ausschuss nicht erhellt werden.

Thema: Abzug & Rückverlegung März–April 2021 Akteure: Taliban, Andreas Krüger (AA), Biden-Administration, BND sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 6.2 — NATO-Abstimmung S. 871

NATO-Abzugsentscheidung erst 14.04.2021, späte Entscheidung gefährdete Soldat:innen

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„Somit wurde im Rahmen der NATO die endgültige Entscheidung über den Abzug erst am 14. April 2021 getroffen. Das mit der Taliban im Doha-Abkommen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Somit wurde im Rahmen der NATO die endgültige Entscheidung über den Abzug erst am 14. April 2021 getroffen. Das mit der Taliban im Doha-Abkommen vereinbarte Datum für den abgeschlossenen Abzug war jedoch der 30. April 2021. Es bestand also die ernst zu neh mende Gefahr, dass sich die Taliban nicht mehr an den im Abkommen vereinbarten Angriffsverzicht auf alliierte Truppen gebunden fühlte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 871 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert, dass die Bundesregierung an „in together, out together” festhielt und damit die NATO-Abzugsentscheidung erst am 14.04.2021 fiel, nach dem im Doha-Abkommen vorgesehenen Datum 30.04.2021. Dadurch habe die ernsthafte Gefahr bestanden, dass die Taliban den Angriffsverzicht aufkündigen würden; das Leben der Soldat:innen sei „vermeidbar gefährdet” worden.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: NATO & Bündnis April 2021 Akteure: NATO, Bundesregierung, Biden-Administration sondervoten\gruene.json