Originalstelle„[Grohmann:] Vielleicht noch zu den Härtefällen „volljährige Töchter“. Eine junge Frau, die 19 oder 20 ist in Afghanistan, die da zurückbleibt ohne …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Grohmann:] Vielleicht noch zu den Härtefällen „volljährige Töchter“. Eine junge Frau, die 19 oder 20 ist in Afghanistan, die da zurückbleibt ohne Vater, ohne männlichen Verwandten, ist doch dort nicht überlebensfähig. … Die einzelne Frau dort hat doch keine Chance, wenn sie nicht in einem Familienverband ist. Und wir haben gesagt, diese wenigen volljährigen Töchter, die noch jung sind, nicht verheiratet sind, die können wir doch mitnehmen.“
Über § 36 Abs. 2 AufenthG (außergewöhnliche Härte) wurden in Einzelfällen Zweitfrauen und volljährige unverheiratete Töchter aufgenommen. Oberst i. G. Grohmann (BMVg) argumentierte mit der fehlenden Überlebensfähigkeit unverheirateter Frauen ohne männlichen Familienverband; die Härtefallregelung wurde laut BMVg „in wirklich guter Abstimmung mit den anderen Ressorts“ praktiziert.
Originalstelle„[Grohmann:] Intern hatte ich im Frühjahr 2021 Maßnahmen zur Beschleunigung eingeführt. … Dabei haben wir uns aber vom Grundsatz „in dubio pro …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Grohmann:] Intern hatte ich im Frühjahr 2021 Maßnahmen zur Beschleunigung eingeführt. … Dabei haben wir uns aber vom Grundsatz „in dubio pro Ortskraft“ leiten lassen. Dabei wurden bereits im Januar 2021 rund die Hälfte aller Fälle und im Februar, März und April alle Gefährdungsanzeigen positiv beschieden und die Antragsteller alle in Kategorie 2 eingestuft. … Nach meiner Erinnerung waren wir im Juni 2021 so weit, dass Aufnahmezusagen schon innerhalb von ein oder zwei Tagen erwirkt werden konnten.“
Beim vereinfachten Verfahren wurden Ortskräfte des BMVg und BMI per Excel-Liste an die BMI-AG M3 übermittelt; die Aufnahmeerklärung galt mit Listenaufnahme als erteilt. Auch die manuelle Sicherheitsabfrage vor der Aufnahmeerklärung entfiel; sie wurde im KZB-Verfahren des Visumverfahrens nachgeholt. Grohmann (BMVg) führte intern den Grundsatz „in dubio pro Ortskraft“ ein; ab Juni 2021 dauerten Aufnahmezusagen nur noch 1–2 Tage.
Originalstelle„„Ich habe diesen Artikel in n-tv morgens um Viertel vor neun am Samstagmorgen mit einer Tasse Kaffee in der Hand, also wie in einem Film—Ich hatte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Ich habe diesen Artikel in n-tv morgens um Viertel vor neun am Samstagmorgen mit einer Tasse Kaffee in der Hand, also wie in einem Film—Ich hatte keine Ahnung. Keiner hatte von uns [Arbeitsebene BMVg] eine Ahnung, dass Frau Kramp-Karrenbauer dieses Statement kundtut.“
Am 17.04.2021 verkündete Ministerin Kramp-Karrenbauer öffentlich (Statement an n-tv) ein vereinfachtes Ortskräfteverfahren für BMVg-OK, ohne vorherige Absprache mit Hausarbeitsebene, AA, BMI, BMZ. BMI-Referatsleiterin Bender stellte fest: § 22 Satz 2 AufenthG sehe Einzelfallprüfung vor, keine „latente Bedrohung aller Ortskräfte pauschal”. Krüger (AA): „Ich kann vor einer Aufweichung unserer Kriterien im OKV nur warnen.” Der zuständige BMI-Kollege wusste laut Bender, dass AKK „durchaus alle Fakten und unsere Sachargumente kennt, aber immer wieder auf den politischen Druck verweist”.