Bridge the Gap.

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Bayan-e-Shamal-Mediencenter

In 2 Aussagen genannt.

Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.1 — Bundeswehr S. 371–372

Ortskraft der Bundeswehr: TV-Journalist im Bundeswehr-Medienzentrum Nordafghanistan 2015–2021, durch Arbeitgeberwechsel 2016 vom Ortskräfteverfahren ausgeschlossen

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„Der Zeuge [Name] arbeitete von Januar 2015 bis Mai 2021 als Fernsehjournalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. … Die Ablehnung sei mit einem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge [Name] arbeitete von Januar 2015 bis Mai 2021 als Fernsehjournalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. … Die Ablehnung sei mit einem Arbeitgeberwechsel im Jahr 2016 begründet worden. Im Jahr 2016 sei der Arbeitsvertrag mit der Bundeswehr beendet und durch einen Arbeitsvertrag mit dem Medienzentrum ersetzt worden. Infolgedessen sei der Zeuge nicht mehr vom Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens umfasst gewesen, obwohl sich an seinen Aufgaben und seinem Arbeitsalltag nichts geändert habe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 371–372 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.

Thema: Ortskräfte 2015–2021 Akteure: Ortskraft der Bundeswehr, Bundeswehr, Bayan-e-Shamal-Mediencenter abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.3 — Ortskraft der Bundeswehr: Ablehnungen S. 373–374

Ortskraft der Bundeswehr: Wiederholte Ablehnungen durch Bundeswehr, Konsulat, FODA, Generalinspekteur Zorn, BAMF; Kündigung als Reaktion auf „Flüchtlingsantrag“

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„Unsere Verbindungen zu den Mitarbeitern wurden unterbrochen. Auch E-Mail-mäßig, überall, wohin wir uns gewandt haben, haben wir Ablehnungsbescheide …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Unsere Verbindungen zu den Mitarbeitern wurden unterbrochen. Auch E-Mail-mäßig, überall, wohin wir uns gewandt haben, haben wir Ablehnungsbescheide bekommen; zum Beispiel an das deutsche Konsulat, an FODA [Verwaltung des Camp Marmal] und an die Botschaft. … Aus dem Entlassungsschreiben, das dem Ausschuss vorliegt, geht hervor, dass das Medienzentrum die Kündigung mit der Stellung von „Asylanträgen“ unter „falschen Angaben“ und dem daraus resultierenden Reputationsverlust des Medienzentrums begründet hatte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 373–374 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.

Thema: Ortskräfte April–August 2021 Akteure: Ortskraft der Bundeswehr, Eberhard Zorn (Generalinspekteur), BAMF, Deutsche Botschaft… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json