USA übergeben dem Auswärtigen Amt eine Vorversion des Taliban-Abkommens
Der US-Sonderbeauftragte Khalilzad gibt dem Auswärtigen Amt erstmals eine schriftliche Vorfassung des geplanten US-Taliban-Abkommens.
In 165 Aussagen genannt, an 22 Ereignissen beteiligt.
Der US-Sonderbeauftragte Khalilzad gibt dem Auswärtigen Amt erstmals eine schriftliche Vorfassung des geplanten US-Taliban-Abkommens.
Erst nach Unterzeichnung wird die Bundesregierung detailliert über das Doha-Abkommen informiert.
Der deutsche Außenminister fordert, dass jeder weitere Schritt des Truppenabzugs an Bedingungen geknüpft wird.
Die vier zuständigen Ressorts setzen eine gemeinsame Arbeitsgruppe ein, um das Ortskräfteverfahren weiterzuentwickeln.
Deutschland legt im NATO-Rat ein Papier mit dem Grundsatz vor, dass Bündnispartner gemeinsam hineingegangen sind und gemeinsam herausgehen sollen.
Die Ressorts einigen sich darauf, das Ortskräfteverfahren beizubehalten und IOM-Büros in Afghanistan einzurichten.
Ein vereinfachtes Verfahren für Ortskräfte soll Aufnahmezusagen innerhalb weniger Tage ermöglichen.
Merkel hebt für Ortskräfte des BMVg und BMI die Zweijahresfrist bis 2013 auf. BMZ und AA werden nicht einbezogen.
Die Ressorts lehnen Charterflüge zur Ausreise von Ortskräften mit Verweis auf einen drohenden „Saigon-Effekt“ ab.
Der Bericht zur asylrelevanten Lage in Afghanistan wertet die Situation als nicht grundlegend verändert.
Ein geplanter Abschiebeflug nach Kabul wird nach einem schweren Anschlag abgebrochen. Abschiebungen waren bis dahin noch geplant gewesen.
Die deutsche Botschafterin in Washington berichtet nach Gesprächen mit US-Stellen, ein Sieg der Taliban sei nicht unausweichlich, aber denkbar.
Eine Vorlage an den Außenminister beschreibt drei Szenarien, darunter eine militärische Übernahme durch die Taliban als „sehr reale Möglichkeit“.
Die deutsche Botschaft schickt erst am 12. August den dringenden Aufruf an deutsche Staatsangehörige, Afghanistan zu verlassen.
Der Krisenstab entscheidet sich gegen eine unmittelbare militärische Evakuierung. Der BND hält die Übernahme Kabuls vor dem 11. September für unwahrscheinlich.
Das Auswärtige Amt ordnet an, die Botschaft zum Flughafen Kabul zu verlegen. Sie soll aber „voll arbeitsfähig“ bleiben.
Das deutsche Botschaftspersonal wird mit US-Helikoptern vom Hauptquartier Resolute Support an den Flughafen Kabul gebracht.
Die Bundeswehr beginnt eine militärische Evakuierungsoperation vom Flughafen Kabul. Der Befehl wird „von Cockpit zu Cockpit“ gegeben.
Erst während der Evakuierungsoperation wird das Ortskräfteverfahren auch auf Helfer von AA und BMZ ausgedehnt.
Das AA legt einen Fünfpunkteplan für die Nachevakuierung über die Nachbarstaaten vor.
Die Bundesregierung einigt sich auf Grundsätze für die weitere Ausreise. Sie gelten rückwirkend ab 2013 und schließen Kernfamilien ein.
Die deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) bittet Pakistan in Verbalnoten um visumsfreie Einreise afghanischer Ortskräfte.
„Neben den vier Teilen und den Konkretisierungen der jeweiligen Pflichten existieren noch Annex-Vereinbarungen zu dem Doha-Abkommen, die durch die US-Administration als vertraulich klassifiziert wurden und nur von einem kleinen Personenkreis eingesehen werden durften. … das war ein spezifisches Verfahren, eher ungewöhnlich, wo man einen Vertreter vor Ort hatte, der dann kurz die Dokumente anschauen und sich dazu Notizen machen durfte; aber die wurden nicht eingestuft verteilt. … [E-Mail Botschaft Kabul, 08.03.2020:] im Anschluss an heutiges Briefing zu laufenden US-Aktivitäten in Bezug auf Wahlen und Frieden gewährten USA Einblick in die beiden Annexe (kurze Möglichkeit zur Lektüre, keine Notizen, Bitte um close-hold und Vertraulichkeit).“
Die Annex-Vereinbarungen des Doha-Abkommens wurden von der US-Administration als Verschlusssache klassifiziert; eine Einsichtnahme der Alliierten erfolgte erst auf NATO-Bitten in einem ungewöhnlichen Verfahren (kurze Lektüre vor Ort, keine Notizen, keine Verteilung). Die Botschaft Kabul bestätigte diesen Modus in einer E-Mail vom 08.03.2020. Inhaltlich hätten die Annexe laut Zeugen S. und Krüger keine entscheidenden neuen Erkenntnisse gebracht.
„[Bledjian:] Also, es war erstens ein Vertrag zulasten Dritter. Wenn ein Frieden mit der afghanischen Regierung, mit der afghanischen Republik abgeschlossen werden sollte, sollte sie auch am Verhandlungstisch sitzen. Die Verbündeten, einschließlich der Bundesregierung, waren nicht beteiligt an diesem Doha-Abkommen. Wir wurden also sozusagen vor vollendete Tatsachen gestellt. Es wurden Verpflichtungen der afghanischen Regierung … sind in dieser Vereinbarung enthalten, bei der die afghanische Regierung nicht beteiligt war. Ich will da beispielhaft die Entlassung von 5 000 Talibangefangenen nennen, von denen einige gar nicht Taliban waren, sondern Schwerstkriminelle.“
Im AA überwog anfangs vorsichtige Hoffnung (St., T., Oberstleutnant T.), bald aber dominierte Kritik: Bledjian (Botschaft Kabul) bezeichnete das Abkommen als „Vertrag zulasten Dritter” mit Verpflichtungen der afghanischen Regierung ohne deren Beteiligung, „eher vage” Taliban-Verpflichtungen, „keine Parameter” für Gewaltreduktion. Die Freilassung der 5.000 schloss Schwerstkriminelle ein.
„Der Zeuge Blaurock hat ausgesagt, Deutschland sei in dieser Hinsicht innerhalb der NATO „Wortführer“ gewesen und auch von anderen NATO-Partnern unterstützt worden. Einem Gedankenpapier von BMVg und AA nach handelte es sich hierbei um sieben von 28 NATO Staaten mit unterschiedlichem Gewicht.“
Nach Doha warb die Bundesregierung in der NATO für eine Rückkehr zum Conditions-based Approach. Laut Zeuge Blaurock (AA, Leiter NATO-Referat) sei Deutschland „Wortführer“ gewesen, unterstützt von 7 von 28 NATO-Staaten mit unterschiedlichem Gewicht (Gedankenpapier von BMVg und AA, 21.04.2020). Laut Zeuge Generalleutnant Schütt (BMVg) habe die Bundesregierung nicht beabsichtigt, den Einsatz schnell zu beenden; dies sei erst durch die mangelnde Verfügbarkeit der US-Enabler notwendig geworden.
„Wir wollten […] diese Lageeinschätzung, die wir dann auch initiiert hatten durch unseren Minister, weil die Lage vor Ort, so wie sie sich uns dargestellt hat, nicht so war, dass wir sagen konnten: „Wir können jetzt einfach hier die Speichen einklappen“ - sage ich mal - „und mit Abzugsvorbereitungen beginnen“, sondern wir das offenhalten wollten, bis diese Lageeinschätzung auch noch mal erfolgt, auch im Alliiertenkreis, um damit auch noch mal das Signal auch an die USA zu geben: Bitte, jetzt hier kein Automatismus.“
Beim NATO-Außenministertreffen am 02.04.2020 schlug AM Maas vor, nach Phase A light eine gemeinsame Lagebewertung („Abzugsreview“) vorzunehmen, um über weitere Truppenreduzierungen zu entscheiden. Ziel: kein Automatismus. Die Ressorts wollten zudem ein Signal an die USA setzen und gegenüber afghanischer Regierung und Gesellschaft signalisieren, dass das Land nicht ohne Kriterien verlassen werde.
„Laut Abkommen sind TLB [Taliban] nur zu Gewaltverzicht ggü. intl. [internationalen] Truppen verpflichtet – ANDSF [Afghan National Defense and Security Forces, afghanische Sicherheitskräfte] hiervon weitgehend ausgenommen. … Dass sowohl die USA als auch die Taliban die Auffassung vertraten, dass sich die Taliban an die Auflagen des Doha-Abkommens hielten, fand keinen Eingang in das Gedankenpapier von AA und BMVg.“
Ein internes Gedankenpapier von BMVg und AA (21.04.2020) formulierte mögliche Kriterien für weitere Truppenreduzierungen: Gewaltreduzierung, Beginn innerafghanischer Verhandlungen, Fortschritte dort, Anti-Terror-Verpflichtungen. Es hielt fest, dass die Taliban laut Abkommen nur zu Gewaltverzicht gegenüber internationalen Truppen verpflichtet seien; die ANDSF seien davon weitgehend ausgenommen. Die parallele Lesart der USA und der Taliban, dass die Taliban das Abkommen einhielten, fand keinen Eingang.
„Getreu dem Grundsatz „in together, adjust together, out together“ („gemeinsam rein, gemeinsam die Dinge in Ordnung bringen, gemeinsam wieder raus“) schlagen wir vor, dass der Rat eine Bestandsaufnahme der Gesamtlage und eine Bewertung zu der Frage vornimmt, was im Friedensprozess bisher erreicht wurde.“
Vor der NAC-Sitzung am 03.06.2020 verteilte Deutschland ein Non-Paper („Food-for-Thought“) unter Bündnispartnern, das eine gemeinsame Bestandsaufnahme zu Lage und Friedensprozess anregte. Kriterien waren u. a. substanzielle Gewaltreduzierung und Fortschritte bei den innerafghanischen Verhandlungen. Bei der NAC-Sitzung am 03.06.2020 habe es laut Zeuge S. eine sehr breite Unterstützung wortnehmender Nationen gegeben. Welche Staaten Deutschland unterstützten, konnte der Ausschuss nicht aufklären.
„Angesichts des großen Materialumfangs, der sich über das nahezu 20-jährige Engagement aufgebaut hatte, ergab die logistische Lagebeurteilung, dass in Abhängigkeit des zurückzuverlegenden Materials und der zur Verfügung stehenden Transportmittel ein Zeitrahmen von vier bis sechs Monaten anzusetzen sein würde. Politische Entscheidungen waren damit aus unserer Sicht, also aus Sicht der Abteilung „Strategie und Einsatz“, so früh wie möglich, aber spätestens zum Jahreswechsel 2021 erforderlich, um eine, wie wir es nannten, geordnete Rückverlegung zu ermöglichen. Das Dilemma zwischen ausstehender politischer Entscheidung und drängender Zeit für eine geordnete militärische Rückverlegung blieb.“
Generalleutnant Schütt (BMVg) beschrieb das Dilemma: Logistische Lagebeurteilung ergab Zeitbedarf von 4–6 Monaten für geordnete Rückverlegung; politische Entscheidungen waren spätestens zum Jahreswechsel 2021 nötig. BMVg traf in Abstimmung mit AA vorbereitende Maßnahmen (Reduzierung der Notice-to-Move-Zeit, Reduzierung nicht zwingend erforderlichen Materials), ohne politischen Entscheidungen vorzugreifen oder „sichtbare Signale des Abzugs“ zu senden, die die Verhandlungsbasis der afghanischen Regierung geschwächt hätten.
„Zeit kaufen für den politischen Prozess, möglichst viel; an den Konditionen anknüpfend irgendwie versuchen, was auf die Schiene zu setzen, was das Ganze etwas besser macht; keine Automatismen; politische Kontrolle; jeder Schritt mit politischem Beschluss und der Versuch - was das BMVg immer „Point of no Return“ genannt hat -, also die Stellen im Truppenabzug, die man dann auch im Falle eines Regierungswechsels nicht mehr heilen kann, möglichst hinauszuzögern und hinter die amerikanische Wahl zu bekommen.“
Bis zur US-Wahl am 03.11.2020 versuchte die Bundesregierung laut den Zeug:innen Blaurock, Stemmler und Bellmann, Entscheidungen über das Ende der RSM auf NATO-Ebene zu verzögern, in der Hoffnung, dass eine neue US-Administration das Doha-Abkommen und den Gesamtansatz überprüfen würde. Bellmann fasste die Strategie zusammen: „Zeit kaufen“, keine unwiederbringlichen Entwicklungen zulassen, den „Point of no Return“ hinter die US-Wahl bekommen.
„Der Review-Prozess war für uns natürlich aus politischer Perspektive eine ganz entscheidende Phase, die […] uns […] noch mal […] ein erneutes Zeitfenster geboten hat, für unseren Ansatz zu werben.“
Mit Amtseinführung Bidens (20.01.2021) startete der Review-Prozess, in dem die NATO-Partner konsultiert wurden. Die Bundesregierung sah darin laut Zeuge S. ein „neues Zeitfenster“, den konditionierten Ansatz erneut einzubringen. Bellmann argumentierte gegenüber den USA: gemeinsame Verantwortung, terroristische Bedrohung verhindern, Glaubwürdigkeit gegenüber anderen Akteuren. Beim NAC am 05.02.2021 brachte der deutsche Botschafter die Sichtweise auf prominenter Ebene erneut ein.
„Diesbezüglich hat der damalige Bundesaußenminister Maas am 3. Mai 2021 entschieden, die Deutsche Botschaft Kabul weiter zu betreiben (8.1.1.), während der Betrieb des Generalkonsulates Masar-i-Scharif eingestellt wurde (8.1.2.). … Ein Kurz-Krisenvorsorgeteam (Kurz-KVT), das eine Bestandsaufnahme des bestehenden Sicherheitskonzeptes der Deutschen Botschaft und Empfehlungen für die Zeit nach dem Abzug der Resolute Support Truppen machen sollte, reiste jedoch erst Anfang März 2021 nach Kabul. Die Empfehlungen für das neue Sicherheitskonzept wurden Ende März 2021, einen Monat vor dem damals noch gültigen Abzugsdatum, vorgelegt.“
AM Maas entschied am 03.05.2021: Botschaft Kabul wird weiterbetrieben, Generalkonsulat Masar-i-Scharif (auf Camp Marmal) zum 30.06.2021 geschlossen. Aufgaben gingen auf die Botschaft Kabul über. Ein Kurz-Krisenvorsorgeteam reiste erst Anfang März 2021 nach Kabul; das neue Sicherheitskonzept wurde Ende März 2021 (einen Monat vor dem damals noch gültigen Abzugsdatum) vorgelegt. Eine bereits 2020 entworfene Vorlage zur Schließung des Generalkonsulats war im Frühjahr 2020 „angehalten“ worden, um nicht das Signal zu senden, dass der Abzug bereits beschlossen sei.
„Auf Initiative des Zeugen B., Referent im Referat Militärpolitik und Einsatz Region Asien, Ozeanien und Amerika des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), wurde in einer Telefonkonferenz am 13. Mai 2020 eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Auswärtigem Amt (AA), dem BMI, dem BMVg und dem BMZ zum Ortskräfteverfahren eingerichtet. Diese Gruppe sollte das Ortskräfteverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in Afghanistan neu bewerten und Lösungsansätze für den Fall eines Abzuges der Bundeswehr entwickeln.“
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
„Im August 2021 wurde im AA ein Krisenstab einberufen, der alle an der Lagebewältigung beteiligten Ressorts bzw. deren nachgeordnete Behörden einbezog. Im Untersuchungszeitraum fanden vom 13. August bis zum 26. August 2021 fast täglich Krisenstabssitzungen statt. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 13 Sitzungen des Krisenstabes abgehalten …“
Vom 13.08. bis 26.08.2021 tagte der AA-Krisenstab im Krisenreaktionszentrum Berlin fast täglich (13 Sitzungen), geleitet von Außenminister Maas oder Staatssekretärin Leendertse. Teilnehmer: AA, BKAmt, BMVg, BMI, BMZ, BKA, BPol, BND; Botschaft Kabul über Geschäftsträger van Thiel digital zugeschaltet, ab 20.08. auch Brigadegeneral Arlt vor Ort.
„Gleichzeitig zeigen sowohl Aktenfundstellen als auch Aussagen vor dem Ausschuss, dass die Ressorts trotz der individuell als gut befundenen Zusammenarbeit bis zum Beginn der Evakuierungsmission gerade hinsichtlich einiger Aspekte des Ortskräfteverfahrens trotz siebenmonatiger Debatte zu keiner Einigung kamen.“
Mehrere Zeugen (Dr. Krebber, Dr. Plate, Fischer) lobten die ressortübergreifende Zusammenarbeit als „im Großen und Ganzen gelungen” bzw. als „Modell”. Der Ausschuss stellt jedoch fest: Bis zum Beginn der Evakuierungsmission konnten die Ressorts zentrale Aspekte des Ortskräfteverfahrens trotz siebenmonatiger Debatte nicht einigen.
„In einer Vorlage zur Information an den damaligen Bundesinnenminister Seehofer, in der über den Asyllagebericht berichtet wurde, hieß es, dass „der aktuelle Lagebericht zu keiner grundlegend veränderten Lageeinschätzung in AFG” komme. Dort hieß es mitunter, dass darin „keine gravierenden Veränderungen der Sicherheitslage” erkennbar gewesen seien.“
Der Asyllagebericht des AA vom 15.07.2021 (inhaltlicher Bearbeitungsstand Mai 2021) stellte „keine grundlegend veränderte Lageeinschätzung” für Afghanistan fest. Eine Vorlage an Innenminister Seehofer wertete den Bericht entsprechend. Krüger erklärte: Zum Erstellungszeitpunkt seien die meisten Provinzen noch nicht in „Talibangewalt” gewesen, der „schleichende, aber stetige Prozess der Unterdrückung” sei noch nicht feststellbar gewesen.
„Auf Grundlage dieser Asyllageberichte, so der Zeuge Hammer weiter, seien Abschiebungen nach Afghanistan „grundsätzlich möglich” gewesen. Auch der Zeuge Weinbrenner, Leiter der Abteilung Migration, Flüchtlinge und Rückkehrpolitik im BMI, hat ausgeführt, dass die Berichte mindestens für „junge Männer ohne Beeinträchtigungen” durchgehend eine Rückführung nach Afghanistan als „grundsätzlich möglich” bezeichnet hätten. In den Berichten sei auf eine „relative Sicherheitslage” und „auf starke regionale Unterschiede” hingewiesen worden.“
Die Asyllageberichte des AA im Untersuchungszeitraum (02.09.2019; 16.07.2020; aktualisiert 14.01.2021; 15.07.2021) bezeichneten Abschiebungen nach Afghanistan als „grundsätzlich möglich”, mindestens für junge Männer ohne Beeinträchtigungen. Sie verwiesen auf eine „relative Sicherheitslage” mit „starken regionalen Unterschieden”; größere Städte galten als mögliche Ausweichorte. Im Einzelfall wurde durch das BAMF eine Gefährdung geprüft.
„Zwischen März und November 2020 bestand ein Abschiebemoratorium für Abschiebungen nach Afghanistan. Nach Angabe des Zeugen Hammer seien in diesem Zeitraum „auf Wunsch der afghanischen Regierung coronabedingt” keine Abschiebungen vorgenommen worden. So wurde am 18. März 2020 im Auftrag der stellvertretenden Flüchtlingsministerin Dr. Alema eine E-Mail versandt, in der die afghanische Regierung alle europäischen Staaten um eine Aussetzung der Abschiebungen nach Afghanistan für unbestimmte Zeit bat.“
Im Jahr 2020 fanden vier Abschiebeflüge statt (Januar, Februar, März und Dezember). Zwischen März und November 2020 bestand ein Abschiebemoratorium auf Wunsch der afghanischen Regierung wegen der Corona-Pandemie. Die Wiederaufnahme erfolgte am 16.12.2020, gegen außenpolitische Bedenken des AA wegen der „schwierigen Lebensbedingungen”. Am 17.12.2020 entschied der VGH Baden-Württemberg, dass auch bei „leistungsfähigen Männern” wegen der COVID-bedingten Verschlechterung der Rahmenbedingungen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 AufenthG regelmäßig erfüllt seien.
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als Austragungsort. Die AFG-Regierung aber ist gegen Doha; QAT [Katar] gilt ihr als zu Taliban-nah. Nicht zuletzt würde man in Doha am Sitz der politischen Kommission der Taliban verhandeln. StP [Staatspräsident] Ghani, der Vorsitzende des Friedensrates, Abdullah, und Ex-StP Karzai sprachen sich geschlossen bei Kh. für eine aktive Rolle DEUs [Deutschlands] bei den IAV und als Verhandlungsort aus.“
Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.
„Die Tatsache, dass die Republik die sensiblen Themen, wie z.B. Verfassung, Frauenrechte usw. nicht in ihren Agendavorschlag aufgenommen hat, birgt Risiken: o Die Republik läuft Gefahr, den TLB [Taliban] die Rahmensetzung zu überlassen und bringt sich in die diskursive Defensive (so wie sie es militärisch bereits ist). o Werden Differenzen zu einzelnen Themen nicht vor den inhaltlichen Verhandlungen auf Republikseite bearbeitet, droht die Spaltung des bisher Einigkeit demonstrierenden Verhandlungsteams.“
Nach Vereinbarung der „rules of procedure” am 02.12.2020 begannen am 05.12. erste Agenda-Gespräche; vom 14.12.2020 bis 05.01.2021 wurde unterbrochen. Eine AA-Kurzanalyse vom 18.12.2020 warnte: Weil die Republik sensible Themen (Verfassung, Frauenrechte) nicht in ihren Agendavorschlag aufgenommen habe, drohe sie den Taliban die Rahmensetzung zu überlassen und in die diskursive Defensive zu geraten. Die Taliban hätten die Agenda der Republik bereits als „Zeichen des Mangels an Ernsthaftigkeit” interpretiert.
„Aus seiner entwicklungspolitischen Perspektive habe es Situationen gegeben, „wo der Eindruck entstehen konnte, dass das Auswärtige Amt” den Erfolg des Friedensprozesses „wichtiger als alles andere” angesehen habe. Die Friedensverhandlungen seien wichtig gewesen, aber nicht um jeden Preis. … Und dann - das war meine Sorge; ich glaube nicht, dass es so gekommen ist - macht man eben einen Deal: Ihr Taliban gebt bei den Verhandlungen in Doha an der und der Stelle nach, und im Gegenzug errichten wir dort oder dort, wo auch immer ihr wollt, ein bestimmtes Vorhaben. - Also so ein Quidproquo-Ansatz; das war meine Sorge.“
Aus entwicklungspolitischer Sicht (Fischer, BMZ) habe das AA den Erfolg des Friedensprozesses zeitweise „wichtiger als alles andere” gewertet. Fischer äußerte Sorge vor einem „Quidproquo-Ansatz” (Taliban-Nachgeben in Doha gegen entwicklungspolitische Vorhaben); er sei sich aber unsicher, ob es tatsächlich dazu gekommen sei. Friedensverhandlungen seien „wichtig, aber nicht um jeden Preis” gewesen.
„Deutschland sei laut Aussage des Zeugen Nadery, Sprecher und Unterhändler der Delegation der afghanischen Republik, „eines der fünf Länder mit ständiger Präsenz in Doha” gewesen. … Deutschland war demnach unter anderem im Rahmen der informellen „Host Country Support Group” (HCSG) gemeinsam mit Norwegen, Usbekistan, Indonesien sowie den Vereinten Nationen an der Unterstützung des Doha-Prozesses beteiligt. … Entscheidende Parameter für uns bleiben das Ende des bewaffneten Konflikts und ein AFG von dem keine terroristische Bedrohung mehr ausgeht.“
Deutschland war eines von fünf Ländern mit ständiger Präsenz in Doha (neben USA, Norwegen, Katar, UN). Als Vertreter waren alternierend Krüger (AA-Länderreferatsleiter) und Sonderbeauftragter Potzel bzw. dessen Nachfolger Dr. Wieck vor Ort. Deutschland gehörte zur informellen „Host Country Support Group” mit Norwegen, Usbekistan, Indonesien und UN. Eine AA-Vorlage an Maas (21.09.2020) definierte als Ziele: Ende des bewaffneten Konflikts und ein Afghanistan ohne terroristische Bedrohung. Krüger räumte einen „sehr leichten Fußabdruck” Deutschlands ein; mehr Personal wäre wünschenswert gewesen.
„Von Seiten der Delegation der afghanischen Republik sei dies damit zu begründen gewesen, dass Deutschland, anders als die US-Amerikaner, keine Sonderverhandlungen mit den Taliban geführt hätte. … Von den Taliban habe Deutschland einen „Vertrauensvorschuss” erhalten, da es „vor vielen Jahren” auf die Taliban zugegangen sei, um „erste Gesprächskanäle” zu schaffen. Außerdem habe Deutschland mit den Taliban nicht in dem Maße in einer militärischen Auseinandersetzung gestanden wie die US-Amerikaner.“
Krüger erklärte den deutschen Vertrauensvorschuss bei beiden Seiten: Die Republik traute Deutschland, weil es, anders als die USA, keine Sonderverhandlungen mit den Taliban geführt habe; zudem bestanden langjährige politische Erfahrungen. Die Taliban schätzten, dass Deutschland „vor vielen Jahren” erste Gesprächskanäle zu ihnen geschaffen habe und nicht in gleichem Maße wie die USA in militärische Auseinandersetzungen verwickelt war.
„Die Berghof Stiftung habe laut Aussagen des Zeugen Krüger vor allem „Prozessberatung” angeboten, während für das AA die „politische Unterstützung” im Vordergrund gestanden habe. Man habe nicht immer an den jeweils anderen Gesprächen teilgenommen, sich aber dennoch „aus Pragmatismus unterstützt”. Es sei immer wieder deutlich gemacht worden, „dass die Berghof Stiftung kein Regierungsakteur” sei. Auch sei „ganz bewusst immer wieder so eine gewisse Firewall eingezogen” worden.“
Krüger und Gießmann beschrieben das Verhältnis als Arbeitsteilung mit bewusster „Firewall”: Berghof Stiftung war für Prozessberatung zuständig (auch zu sensiblen Detailfragen wie der zugrundezulegenden Islamschule), das AA für politische Unterstützung. Die Berghof Stiftung war „in keinerlei Entscheidungsprozesse involviert”; das AA gab „zu keinem Zeitpunkt” Verhandlungsvorgaben. Allerdings: Nadery berichtete, dass die Berghof Stiftung von einigen in der Republik-Delegation dennoch als „Partner” der deutschen Regierung wahrgenommen wurde.
„BMVg weist darauf hin, dass das AA die Berücksichtigung dieser Gruppen offensichtlich großzügiger ausgelegt habe und mahnt in diesem Zusammenhang eine einheitliche Vorgehensweise an. BKAmt verweist auf ein Gespräch der Bundeskanzlerin mit den zuständigen Ministern in dem festgestellt worden sei, dass die Aufnahme und Berücksichtigung dieser Gruppen durchaus großzügiger gehandhabt werden sollte, auch Subunternehmer sollen dabei Berücksichtigung finden. BMI/M3 hebt hervor, dass es dazu nie ein einheitliches Vorgehen gegeben habe.“
In einer Ressortbesprechung am 27.08.2021 wurde dokumentiert: Beim Umgang mit Werkvertragsnehmern, Subunternehmern, Contractoren und sonstigen Gruppen habe es laut BMI/M3 „nie ein einheitliches Vorgehen“ gegeben. Das BMVg habe restriktiv, das AA großzügiger entschieden. Das BKAmt verwies auf eine Aussage der Bundeskanzlerin, dass auch Subunternehmer großzügiger berücksichtigt werden sollten.
„Für die Ortskraft war eine persönliche Beantragung in einer dieser Auslandsvertretungen notwendig, da die Visumstelle der Deutschen Botschaft Kabul durch einen schweren Sprengstoffanschlag am 31. Mai 2017 zerstört worden und bis zuletzt nicht wieder aufgebaut worden war.“
Die Visumstelle der Deutschen Botschaft Kabul war seit dem Sprengstoffanschlag vom 31.05.2017 zerstört und nicht wieder aufgebaut. Ortskräfte mussten für die persönliche Visumbeantragung in die Botschaft Islamabad (Pakistan) oder Neu-Delhi (Indien) reisen, was zusätzliche Visa, Reisen und während Covid-19 Grenzschließungen erforderte. Zeuge Graf (AA) bezeichnete dies als „eine der Grundschwierigkeiten“ des Ortskräfteverfahrens.
„Laut Aussage des Zeugen Oberstleutnant B. habe es allein von der Erstattung der Gefährdungsanzeige bis zur Erteilung einer Aufnahmezusage „Wochen“ gedauert. Die Visumerteilung habe teilweise „zweieinhalb bis drei Jahre in Anspruch“ genommen. … [Bender, BMI:] Zwischen der Erteilung der Aufnahmezusage und der Durchführung des Visumverfahrens hätten wegen Terminknappheit bei den Visastellen in Islamabad und Neu-Delhi regelmäßig bis zu ein oder anderthalb Jahre gelegen.“
Zur Verfahrensdauer schilderten Zeug:innen sehr unterschiedliche Werte: Referentin J. (BMZ): „im Durchschnitt mehrere Monate“, bis Ausreise „über ein Jahr“; Oberstleutnant B. (BMVg): Aufnahmezusage „Wochen“, Visumerteilung „zweieinhalb bis drei Jahre“; Bender (BMI): zwischen Aufnahmezusage und Visumverfahren regelmäßig „bis zu ein oder anderthalb Jahre“ wegen Terminknappheit in Islamabad (Pakistan) und Neu-Delhi (Indien).
„Option 2 bleibt einzige Lösungsmöglichkeit, um die migrationspolitischen Ziele einerseits sowie die Fürsorgeverantwortung andererseits einhalten zu können. … Option 3 wurde mit Verweis auf die Migrationspolitik ebenfalls vom BMI abgelehnt.“
In Ressortbesprechungen am 16.06. und 27.08.2020 wurden drei Varianten diskutiert: (1) Abschaffung des OKV nach Abzug, (2) Beibehaltung mit individueller Gefährdungsprüfung, (3) „humanitäre Geste“ / Pauschalaufnahme ohne Einzelfallprüfung. Das BMVg sprach sich für Variante 3 aus (523 berechtigte Ortskräfte). Das BMI lehnte Varianten 1 und 3 mit Verweis auf Migrationspolitik und Hausleitung ab; AA und BMZ unterstützten Variante 2.
„Das BMVg hatte ein starkes Interesse, seine Ortskräfte besonders behandeln zu können, weil sie die entsprechenden Sicherheitsgefährdungen sah, was ich vermute. Das Auswärtige Amt und das BMZ hatten nach eigenen Aussagen, die mir erinnerlich sind, das Interesse, so lange wie möglich in Afghanistan zu bleiben, um dort unterstützend tätig sein zu können. Das hat sicherlich die Erörterung von Lösungen, ich will nicht sagen, erschwert; aber diese unterschiedlichen Zielsetzungen waren dann vielleicht nicht einfach unter einen Hut zu bringen.“
Zeuge Jansen (BMI/M2) beschrieb den strukturellen Interessenkonflikt: Das BMVg wollte seinen Ortskräften vor dem militärischen Abzug (geplant 30.04.2021) eine Ausreise ermöglichen; AA und BMZ wollten dagegen so lange wie möglich in Afghanistan bleiben. Die Diskussion stand unter unterschiedlichen Zielsetzungen, die nicht einfach in Übereinstimmung zu bringen waren.
„Im Ergebnis hätten sich die Ressorts im August 2020 laut Aussage des Zeugen Dr. Ehrentraut darauf geeinigt, „mit dem Ortskräfteverfahren wie es vorher bestanden hat, grundsätzlich fortzufahren“. Für die Entgegennahme von Gefährdungsanzeigen sollten laut Aussage des Zeugen Oberst i. G. Grohmann durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) betriebene und durch das AA finanzierte Büros in Masar-i-Scharif und Kabul eingerichtet werden.“
Erste ressortübergreifende Einigung im August 2020: Das Ortskräfteverfahren bleibt grundsätzlich bestehen; nach dem militärischen Abzug soll die IOM zwei AA-finanzierte Büros in Kabul und Masar-i-Scharif zur Annahme von Gefährdungsanzeigen einrichten. Am 20.01.2021 wurde ein drittes Büro in Kabul für die Visumannahme vereinbart.
„[Maas:] dass die bestehenden Sicherheitsstandards des AA den Betrieb einer neuen Visastelle in Kabul nicht erlaubt hätten. Es sei ihm bewusst gewesen, dass hierdurch „Probleme […] für Menschen, die Visa beantragen“ wollen, entstünden.“
Trotz mehrfacher Vorschläge, auch durch das Krisenkurzberatungsergebnis Ende März 2021 („in erster Priorität“ eine Visastelle nahe der Botschaft planen), schloss das AA den Wiederaufbau einer Visastelle in Kabul aus Sicherheitsgründen aus. Auch ein BMVg-Vorschlag, im Camp Marmal (Masar-i-Scharif) eine temporäre Visumbearbeitung einzurichten, wurde nicht umgesetzt. AM Maas bestätigte: Sicherheitsstandards ließen einen Betrieb nicht zu.
„Die AA-Position „in Kabul kein Visum“ wird unserer Verantwortung gegenüber Ortskräften jedenfalls nicht gerecht. … [BMI-Vorlage:] Das pauschale Vorbringen des AA, die für AFG Staatsangehörige zuständigen Visastellen könnten die Visabearbeitung nicht leisten und es seien keinerlei Maßnahmen zur Verbesserung der Ausstattung vor Ort möglich, dürfte weder akzeptabel noch fachlich zutreffend sein.“
In einer Vorlage an Minister Seehofer vom 22.01.2021 kritisierte das BMI die AA-Position scharf: Das pauschale Vorbringen, die Visastellen könnten die Bearbeitung nicht leisten, sei „weder akzeptabel noch fachlich zutreffend“. Staatssekretär Engelke notierte handschriftlich, die AA-Linie werde der Verantwortung gegenüber Ortskräften nicht gerecht.
„[Grohmann:] am Ende hat aber diese Idee - IOM nimmt die Gefährdungsanzeigen an, macht eine Art Vorprüfung und sendet uns alles, was nur annähernd, was nur eine winzige Chance hat, sodass wir es bewerten können - nicht funktioniert, nicht in Masar-i-Scharif. … [B.:] zu keinem Zeitpunkt hat IOM die Funktion übernommen, wie sie ihr ursprünglich angedacht war, zu keinem Zeitpunkt.“
Der Aufbau der drei IOM-Büros (zwei für Gefährdungsanzeigen, eins für Visa) verzögerte sich bis Sommer 2021: Das Büro Masar-i-Scharif wurde wegen Sicherheitslage nie eröffnet; das Visumbüro Kabul war Anfang August 2021 nur „für wenige Tage“ tätig, auch wegen vertauschter Biometriegeräte. Oberstleutnant B. fasste zusammen: IOM habe „zu keinem Zeitpunkt“ ihre vorgesehene Funktion erfüllt.
„[Jäger:] Das ist genau der Grund, weshalb wir auch nicht von einem Beschluss reden sollen. Es gab ein Verständnis. Es gab ein gemeinsames Verständnis: Wann kommt der Zeitpunkt, was muss geschehen, wenn wir von der einen Phase in die andere übergehen? - Das ist danach, von wem auch immer, Triggerbeschluss genannt worden. Ich mache mir das Wort „Beschluss“ ausdrücklich nicht zu eigen.“
Ab Frühjahr 2021 arbeiteten die Ressorts an einem „Alternativszenario“ für eine drastische Lageverschlechterung (intern auch „Saigon-Szenario“). Erst bei einem „Triggerbeschluss“ auf politischer Ebene sollten Visa on Arrival und Charterflüge ausgelöst werden. Wer den Trigger auslösen sollte, blieb ungeklärt; Staatssekretär Jäger (BMZ) erklärte, einen formalen Beschluss habe es „nie gegeben“, nur ein „gemeinsames Verständnis“.
„Diese digitalen Anträge, gespeichert auf USB-Sticks, wurden anschließend mit der Luftwaffe im Rahmen der Materialrückführung nach Deutschland transportiert und dem Auswärtigen Amt in Berlin zur Bearbeitung übergeben. Nach Fertigstellung der Visa wurden die Reisedokumente der Bundeswehr übergeben, mit dem nächsten Flug nach Masar-i-Scharif transportiert und an die Ortskräfte ausgegeben.“
Auf Initiative des BMVg nahmen Bundeswehrsoldat:innen im Camp Marmal (Masar-i-Scharif) zwischen 25.05. und 15.06.2021 mit „Mobile Workplaces“ Visumanträge inkl. Biometrie auf, im Wege der Amtshilfe für das AA. Insgesamt wurden Anträge von 471 Ortskräften (2.413 Personen) per USB-Stick und Luftwaffenflug nach Berlin transportiert, dort bearbeitet und zurückgeflogen.
„[Graf, AA:] Endgültig schwierig wurde es dann, als sich herausstellte, dass es auch viele Helfer gibt, die eigentlich von unserem Ortskräftebegriff relativ-weit weg waren, und wir dann zu Zahlen kamen, die weit in den vierstelligen Bereich hineingingen, bis am Schluss - wenn man dann die Familienangehörigen dazurechnet, und da haben wir für unsere eigenen Berechnungszwecke in der Regel immer den Faktor fünf angesetzt: ein Ehepaar und drei Kinder - wir dann zu gewaltigen, hohen Zahlen kamen, die sich schon irgendwo im Bereich von 20 000 abspielten.“
Die Ortskräftezahlen waren ressortübergreifend unklar: BMI ~7 Ortskräfte (März 2021); BMVg ~520 (Ende 2020), nach Erweiterung +~350; AA „mittelstark zweistellig“; BMZ-Bereich „viele Tausende“; Müller warnte vor bis zu 50.000 inkl. Familien (Faktor 5). Erst im Juli und August 2021 lieferte die GIZ erste konkrete Listen (~800 Ortskräfte in 24 Stunden, sukzessive bis Ende September).
„AA, BMI und BMZ einvernehmlich: Festhalten an der auf Ministerebene vereinbarten Linie; Charterflüge werden äußerst kritisch gesehen, da sie ungewollte Bilder erzeugen können („Saigon Effekt“). Auch wird keine Notwendigkeit für Charterflüge gesehen, solange kommerzielle Flugmöglichkeiten bestehen. BMZ äußerte Sorge, dass eine mgl. Sogwirkung die geplante Fortsetzung der EZ gefährden würde.“
Im SiPolJF vom 22.06.2021 hielten AA, BMI und BMZ gemeinsam an der Ablehnung von Charterflügen fest: Sie würden „ungewollte Bilder“ erzeugen („Saigon Effekt“) und seien wegen kommerzieller Linienflüge nicht notwendig. Das BMVg bot stattdessen Kostenübernahme kommerzieller Linienflüge an.
„Bei der Nationalen Krisen- und Risikovorsorge handelt es sich um eine ressortgemeinsame Aufgabe von Auswärtigem Amt (AA), Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter Federführung des AA. Sie dient dem Zweck, den Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland zu gewährleisten.“
Die Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist eine ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI; das AA führt federführend. Ziel ist der Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Rechtsgrundlage ist u.a. § 6 Absatz 1 Konsulargesetz, der die staatliche Schutzpflicht in Krisen (inklusive Evakuierung) konkretisiert.
„Herr Abgeordneter, die Feststellung, dass die [ELEFAND-] Liste unvollständig ist, ist kein Ergebnis der Reise gewesen, sondern das ist allgemeine Feststellung. Das ist weltweit so.“
Die ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) nach § 6 Absatz 3 Konsulargesetz beruht auf Freiwilligkeit. Der Leiter des Krisenreaktionszentrums Dr. Jokisch stellte fest, dass die Liste weltweit unvollständig ist; dies sei keine spezifisch afghanische Auffälligkeit. Für Afghanistan waren zum Zeitpunkt der Planung ca. 80 Personen registriert.
„Bis zum Ende des Monats Juli war ich Beauftragter für Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, bin dann Anfang August in die Postenvorbereitung für meine nächste Verwendung […] gegangen, […] und habe dann im Urlaub, [...] am 12. oder 13. August - so genau weiß ich das nicht mehr - einen Anruf von der Personalabteilung bekommen, ob ich mir vorstellen könnte, kurzfristig den Posten des Krisenbeauftragten zu übernehmen. […] bin dann am 16., also dem Tag nach der Evakuierung der Botschaft, das erste Mal im Krisenreaktionszentrum gewesen […].“
Im Untersuchungszeitraum hatten u.a. Dr. Diehl (21.07.–18.08.2021) und Dr. Zahneisen (17.08.–04.09.2021) die Position des Krisenbeauftragten im AA inne. Zahneisen wurde am 12./13.08.2021 aus dem Urlaub abberufen, weil ein Krisenbeauftragter mit Afghanistan-Hintergrund gesucht wurde. Er trat seine Aufgabe am 17.08.2021 an, einen Tag nach der Evakuierung der Botschaft.
„Erfolgreiche Transition des KSP [Kabul Security Program] ist von grundsätzlicher Bedeutung für den Fortbestand der deutschen diplomatischen Präsenz in AFG [Afghanistan]. Wichtiger erster Schritt war deshalb die durch Abstimmung Botschaft, Zentrale und BMVg gelungene umfangreiche Finanzierung zweier ANA [Afghan National Army] Trust Fund Projekte, die einen Großteil der 2021 anfallenden KSP Transitionskosten abdecken.“
Die Deutsche Botschaft Kabul bemühte sich seit Ende 2020 oder Anfang 2021, gemeinsam mit Kanada und UNAMA, um Institutionalisierung der Kabul Security Working Group und Überführung des Kabul Security Programme (KSP) in eine zivil geführte Struktur. Der Finanzierungsbedarf von Ende April bis Ende 2021 wurde laut Vorlage an die Staatssekretäre Leendertse und Berger (14.12.2020) auf ca. 45 Mio. US-Dollar beziffert. Das BMVg stellte bereits eingezahlte ANA-Trust-Fund-Mittel für zwei Green-Zone-Sicherheitsprojekte um.
„Im Untersuchungszeitraum galt für die Botschaft die Krisenstufe 3a, die in der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 auf die Stufe 3b angehoben wurde. Der Zeuge Dr. Jokisch hat erklärt, dass das Botschaftspersonal im gesamten Untersuchungszeitraum bereits „sehr stark reduziert“ gewesen und „nur noch wenige Entsandte im Rotationsmodus vor Ort“ in Kabul gewesen seien.“
Die Krisenstufen reichen von 0 (keine sicherheitsrelevanten Umstände) über 2a/2b (freiwillige oder verpflichtende Ausreise von Familienangehörigen), 3a/3b (Reduzierung des Botschaftspersonals und Ausreise der Mittler) bis 4 (endgültige Schließung). Für die Deutsche Botschaft Kabul galt im Untersuchungszeitraum Stufe 3a; in der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 wurde sie auf 3b angehoben. Das Personal war „sehr stark reduziert” und arbeitete in einem etwa sechswöchigen Rotationsmodus.
„Der deutsche Botschafter in Kabul Zeidler hatte bereits in einem Vermerk zur „Sicherheit der Botschaft Kabul“ vom 8. November 2020 die „zügige Prüfung der Entsendung eines […] Krisenvorsorgeteams“ empfohlen. … Anlass für die Empfehlung der Entsendung eines Krisenvorsorgeteams sei laut Aussage des Zeugen Bledjian, damaliger Sicherheitsbeauftragter der Botschaft, das drohende Ende der RSM am 30. April 2021 gewesen. … Andererseits müssen die konkreten Fragen vor Ort angegangen werden, allerdings mit Blick darauf, dass durch die vorgegebene Rotation der MA [Mitarbeiter] der StV [Stellvertreter] regelmäßig während seiner Anwesenheit vor Ort Leiter der Vertretung ist, und insofern seine Funktion als Sicherheitsbeauftragter nur sehr eingeschränkt und keinesfalls, wie es erforderlich wäre, vorübergehend mit ganzer Arbeitskraft wahrnehmen kann. … Im AA habe man aber auf eine Entscheidung der NATO über das Ende des Militäreinsatzes warten wollen, die zum damaligen Zeitpunkt spätestens bei dem Treffen der NATO-Verteidigungsminister am 17./18. Februar 2021 erwartet worden sei. Das AA habe erst ein Krisenvorsorgeteam schicken wollen, wenn es eine Entscheidung über das Datum des Abzuges gebe.“
Botschafter Zeidler empfahl bereits am 08.11.2020 in einem Vermerk die zügige Entsendung eines Krisenvorsorgeteams (KVT) wegen des absehbaren RSM-Endes am 30.04.2021 und Kapazitätsproblemen durch die Rotation. Das AA wollte allerdings erst nach der NATO-Entscheidung (erwartet zum NATO-Verteidigungsminister-Treffen am 17./18.02.2021) tätig werden, um den Truppenabzugsplan abzuwarten.
„Die ressortgemeinsame Krisen-Kurzberatung AA/BMVg hatte die zentrale Fragestellung, die Auswirkungen eines RSM-Abzugs im Vorfeld, währenddessen und danach, auf das Risikomanagement der Botschaft zu evaluieren sowie die Krisenvorsorge und das Evakuierungskonzept der Botschaft anzupassen. Ziel der Beratung waren Empfehlungen, um die Arbeitsfähigkeit der DEU AV [Deutsche Auslandsvertretung] KABUL, auch bei einer möglicherweise erheblichen Verschlechterung der Sicherheitslage, weiter zu gewährleisten.“
Die Kurzberatung sollte die Auswirkungen eines RSM-Abzugs auf das Risikomanagement der Botschaft evaluieren und Krisenvorsorge sowie Evakuierungskonzept anpassen. Als zentrale Eckpunkte für den Botschaftsbetrieb wurden identifiziert: Sicherung der Green Zone, gesicherter Zugang zum HKIA als „zentralem Versorgungshub und absehbar einzigem Evakuierungspunkt” sowie gesicherte medizinische (Erst-)Versorgung.
„• Starke Limitierung bis hin zum Wegfall von militärischen Lufttransportkapazitäten als sicherstes Transportmittel, insbesondere im Evakuierungsfall • Aufgrund der schlechten Sicherheitslage ist ein Landmarsch in ein Drittland im Evakuierungsfall eine abwegige Handlungsmöglichkeit; selbst der Straßenmarsch zu (Luft-)EvakPkt [Evakuierungspunkt] könnte nur eingeschränkt möglich sein • Stark eingeschränkter Zugang zum Flugplatz (FlPl) HKIA; als zentraler Hub im Krisenfall vermutlich überlastet • Zugriff auf EvakPkt [Evakuierungspunkt] FlPl [Flugplatz] BAGRAM AIRFIELD (BAF) wird in Post-RSM-Szenario wahrscheinlich nicht verfügbar sein • Fehlende medizinische Notfallversorgung bei Wegfall der medizinischen Einrichtungen „Role 3” (BAF) [Bagram Airfield] und „RS [Resolute Support] Role 2” (HKIA)“
Der Vermerk zur Kurzberatung listet konkret die Problemfelder für die Handlungsfähigkeit der Botschaft bei Wegfall der RSM-Fähigkeiten: Sicherheitskonzept der Green Zone basiere entscheidend auf RSM; geringes Engagement der afghanischen Regierung und ungenügende Fähigkeiten der afghanischen Sicherheitskräfte; Wegfall militärischer Lufttransportkapazitäten; Landmarsch in ein Drittland „abwegig”; eingeschränkter HKIA-Zugang; kein Zugriff auf Bagram im Post-RSM-Szenario; fehlende medizinische Notfallversorgung (Role 3 und Role 2). Krisenverschärfend wirkten zusätzlich u.a. die hohe Dunkelziffer deutscher Staatsangehöriger und Doppelstaatler sowie Loyalitätskonflikte der ANSF.
„Wo immer möglich, sollten Absprachen mit internationalen Partnern zur Unterstützung für den Fall einer Evakuierung getroffen werden. Insbesondere sollte für die Übergangsphase und den Post-RSM-Zeitraum [...] zuverlässiger Zugriff auf Lufttransportkapazitäten sichergestellt werden. Neben dem Unterstützungsangebot [...], die dort vorhandenen Kapazitäten mitzunutzen, sollten daher für den Post-RS-Zeitraum zusätzlich Verträge zur Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten abgeschlossen werden. Ausgehend von einer sich zukünftig wieder verschlechternden Sicherheitslage […] ist eine Eventualfallplanung zur Durchführung von Evakuierungsoperation zu betrachten.“
Die Kurzberatung empfahl konkret: Abschluss eines MoU mit der US-Botschaft zur Nutzung von US-Lufttransportkapazitäten, zusätzlich Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten („Weiße Flotte”), Aufbau eines Heli-Pads, Vorbereitung der Botschaft als Sammelpunkt, Aufbau einer erweiterten medizinischen Role-2-Einrichtung in der Green Zone, sowie eine Eventualfallplanung der Bundeswehr für eine Evakuierungsoperation.
„Bei einer sog. schnellen Luftevakuierung wird ein sehr kleiner, schnell verfügbarer Truppenkörper eingesetzt, welcher zum Schutz beim Besteigen der Transportmittel sowie dem Schutz der Plattformen selbst dient. Es findet nur ein gesicherter Transport zwischen einem Evakuierungspunkt und einem sicheren Gast-/Drittland statt. Die zu Evakuierenden müssen den Evakuierungspunkt, zum Beispiel den Flughafen, aus eigener Kraft erreichen oder werden durch die deutsche Auslandsvertretung dorthin verbracht. 1.2.2 Robuste Evakuierung“
Bei Evakuierungen aus Krisen wird unterschieden: (1) Diplomatische Evakuierung mit zivilen Mitteln (Linien- und Charterflüge) unter AA-Verantwortung; (2) Schnelle Luftevakuierung mit kleinem, schnell verfügbarem Truppenkörper zum Schutz der Plattformen; die zu Evakuierenden erreichen den Evakuierungspunkt aus eigener Kraft; (3) Robuste Evakuierung mit zusätzlichen Kräften, wenn die Auslandsvertretung den Sammelpunkt nicht mehr verlassen kann. Bei militärischer Notwendigkeit geht die Federführung auf das BMVg über. Zeuge Gonter ordnete die Evakuierung aus Kabul als robuste Operation ein.
„Aufgrund der besonderen Bedeutung der DEU AV KABUL und den zahlreichen Faktoren, die die Lageentwicklung beeinflussen werden (Prognoseelement), werden Trigger oder Automatismen kaum zu entwickeln sein.“
Der Vermerk zur Kurzberatung stellte fest, dass „Trigger oder Automatismen” für die Frage, ob der Botschaftsbetrieb fortgesetzt werden könne, „kaum zu entwickeln” seien. Dr. Jokisch beschrieb dies als ständige Abwägungsentscheidung zwischen Sicherheitslage und politischen Interessen. Klare Schließungsszenarien waren ein Bürgerkrieg in Kabul oder eine Taliban-Machtübernahme. Die Entscheidung fiel laut Jokisch „sogar der Minister”, also auf höchster politischer Ebene; „politische Kosten” einer Schließung waren mitzubedenken.
„Daraus ist auch abzusehen, dass bei den Kalkulationen der Hubschrauberkapazitäten in der Tat Evakuierungen von Ortskräften für den Transport zum Flughafen nicht einkalkuliert wurden.“
Laut Vermerk der Botschaft vom 08.06.2021 wurde der Evakuierungsbedarf auf ca. 300–350 Personen geschätzt: bis zu 250 deutsche Schutzbefohlene + ca. 50 Entsandte (inkl. BND und Dienstleister) + 10 deutsche Mitarbeiter internationaler Organisationen + 15 GIZ-Mitarbeiter. Botschafter Zeidler bestätigte: lokale Beschäftigte (55 Ortskräfte, mit Familien ca. 250) waren bei den Hubschrauberkalkulationen ausdrücklich nicht einkalkuliert. Bledjian: Sicherheitskonzept habe nie ein Szenario „Zehntausende von Menschen” vorgesehen. Die endgültige Entscheidung, Ortskräfte mitzunehmen, fiel erst in der Krisenstabssitzung am 15.08.2021.
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat erläutert, die Bewertung des AA sei gewesen, „dass es […] leichter [fallen würde], dort die notwendige Unterstützung zu [erhalten]“, die man für die Durchführung einer Evakuierungsoperation benötige. Die Wahl Pakistans hätte demgegenüber auch „keinen Vorteil“ gehabt: Und es war dann so, dass andere Länder - das haben wir im Laufe der Evakuierung festgestellt - massive Probleme auch hatten mit dem Land, das alternativ möglich gewesen wäre. Also, es wäre nicht besser gewesen. Eine üblicherweise im Prozess einer Eventualfallplanung vorgesehene Gastlanderkundung und formale Absprachen mit Usbekistan fanden bis zur Krisenstabsitzung am 13. August 2021 nicht statt.“
Das Einsatzführungskommando berücksichtigte ursprünglich Pakistan als mögliches Gastland (wegen Reichweite NH90 Islamabad–Kabul). Das BMVg ordnete eine „offenere” Planung an und ließ Usbekistan hinzunehmen. Im August 2021 schlug die Bundeswehr zwei Gastländer vor; das AA empfahl nach Rücksprache mit den Länderreferaten Usbekistan, weil dort die Unterstützung „leichter” zu erhalten gewesen sei. Eine üblicherweise vorgesehene Gastlanderkundung und formale Absprachen mit Usbekistan fanden bis zur Krisenstabssitzung am 13.08.2021 nicht statt.
„Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert, Sonderregelungen für AFG mir nicht bekannt.“
Die militärische Eventualfallplanung der Bundeswehr beruhte auf vom AA übermittelten Zahlen: ca. 300 Personen. Diese Größe ergab sich aus ca. 80 ELEFAND-Einträgen plus Kernfamilien plus Puffer. Ortskräfte waren nicht einkalkuliert. Mitte 2020 informierte der Leiter des KRZ Dr. Jokisch die zuständige Staatssekretärin Leendertse: „Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert, Sonderregelungen für AFG mir nicht bekannt.” Die endgültige Entscheidung zur Inkludierung von Ortskräften und weiteren afghanischen Berechtigten fiel erst in der Krisenstabssitzung am 15.08.2021.
„• OKV [Ortskräfteverfahren] und Charterflüge zur Abholung der LBs [Lokalbeschäftigte] sind politisch-medial sehr aufgeladen – Evakuierung/Schließung der Botschaft vor Durchführung von OKV-Chartern wäre politisch nicht auszuhalten.“
Der Ausschuss stellte fest, dass von der Hausbesprechung am 12.08.2021 zwei unterschiedliche Protokollfassungen existierten. Die zweite Fassung enthielt einen Spiegelstrich, wonach eine Evakuierung der Botschaft vor der Durchführung von OKV-Charterflügen „politisch nicht auszuhalten“ wäre. Zeugin Sigmund bestätigte den Inhalt: Es sei die Schwierigkeit gewesen, das richtige Zeitfenster zu finden.
„Die deutsche Botschaft Kabul weist ausdrücklich darauf hin, dass sie aufgrund ihrer eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten und begrenzten Kapazitäten keine Garantie dafür geben kann, dass auch bei einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage … die konsularische Betreuung durch die Botschaft gewährleistet werden kann.“
Geschäftsträger van Thiel hatte schon im Juli 2021 um den Versand eines Landsleutebriefes gebeten. Bis Donnerstag, 12.08.2021, sei dies „verweigert“ worden. Der Versand wurde laut Dr. Diehl mit der Veröffentlichung des verschärften Asyllageberichts gekoppelt („politische Vorgabe“). Inhalt: dringende Ausreiseaufforderung; Hinweis, dass konsularische Betreuung „bald wegzufallen droht“.
„1. Anhebung der Krisenstufe auf 3b 2. Ausdünnung auf Grundlage Vorschlag der Botschaft durch Abt. 1 3. Konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer möglichen Evakuierung 4. Entsendung eines KUT [Krisenunterstützungsteam] (AA/BMVg) … 5. Planung und Vorbereitung (im Inland) zur möglichen Entsendung weiterer militärischer Kräfte“
Die Krisenstabssitzung am 13.08.2021 beschloss u. a.: Anhebung der Krisenstufe auf 3b; konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer möglichen Evakuierung; Entsendung eines Krisenunterstützungsteams (KUT); Planung weiterer militärischer Kräfte; Charterflüge für Ortskräfte. Eine sofortige Evakuierung wurde nicht beschlossen.
„Dann, am 15., erfolgte, sagen wir mal, eine sehr große Mandatserweiterung für uns. … Damit wurden in einem Tag aus 300 bis 400 Personen 10 000 bis 20 000 Personen. Das war eine politische Entscheidung, die für unseren Apparat, ich will mal ganz vorsichtig sagen, sehr, sehr anspruchsvoll war. Dafür war, um es noch deutlicher zu sagen, unser Apparat nicht ausgelegt.“
Mit der Krisenstabsentscheidung vom 15.08.2021, auch Ortskräfte und schutzbedürftige Personen zu evakuieren, erweiterte sich der Personenkreis von „300 bis 400“ auf „10.000 bis 20.000“. Krisenreaktionszentrumsleiter Jokisch: Für eine Aktion dieser Dimension sei der Apparat „nicht ausgelegt“ gewesen.
„Wir haben doch an diesem 09.08. intern beschlossen, eine Taskforce aufzustellen. … Am 12. August war die Stellenausschreibung bei uns im Intranet veröffentlicht. … Am 15. August war das BMZ in dieser Hinsicht handlungsfähig.“
AA-Referent Graf hatte das BMZ „Ende 2020 oder Anfang 2021“ um eine Übersicht der Ortskräfte gebeten, ohne Antwort. Erst am 09.08.2021 beschloss das BMZ intern eine Taskforce, die ab 15.08. arbeitsfähig war. Staatssekretär Jäger: GIZ sei im Frühjahr 2021 „vertraulich und informell“ beauftragt worden, Gefährdete zu identifizieren.
„Wenn Sie […] sehen, diese Liste wird nicht wirklich leerer, weil 200 Namen dadrauf sind, und irgendwann müssen Sie rausfliegen, dann ist das ein ganz schlechtes Gefühl, weil mit dieser Liste übernimmt man dann natürlich auch eine gewisse Verantwortung.“
Oberstleutnant „Tobias“ erhielt die ELEFAND-Liste (Verzeichnis registrierter Deutscher) erst am 22.08.2021 morgens, „viel zu spät und in einem katastrophalen Zustand“. Zuvor hatte er „vier Tage lang“ in jeder Besprechung darum gebeten. Die Liste enthielt etwa 200 Namen, war nicht alphabetisch sortiert, mit Dopplungen. Hauptmann H.: Die Listen wurden in der Praxis nicht genutzt; Identifizierung erfolgte durch Dokumente am Tor und Einzelfallentscheidungen.
„Während die Evakuierung noch lief, haben wir einen sogenannten Fünfpunkteplan aufgelegt, am 23.08., der dann auch die Grundlage der weiteren Arbeit war, insbesondere der Einrichtung der Phase 2. Wir haben das Phase 2 genannt, mit einem sogenannten Team Land, Team Luft, um so schnell wie möglich eben nach dem Ende der Evakuierungsoperation sicherzustellen, auch mit dem verbliebenen Personal vor Ort, dass wir auf dem Landweg und auf dem Luftweg Evakuierungen weiter durchführen können.“
Das AA legte laut Aussage des damaligen Staatssekretärs Berger noch während der militärischen Evakuierungsoperation am 23.08.2021 einen Fünfpunkteplan auf. Er bildete die Grundlage der „Phase 2“ mit „Team Land“ und „Team Luft“ zur Fortführung der Evakuierungen über Land- und Luftweg nach Ende der militärischen Operation.
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben werden“, um Evakuierungen über den Luftweg zu ermöglichen. Im zweiten Punkt sollten mit den „Nachbarstaaten Afghanistans“ Gespräche geführt werden, „damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land auf dem Landweg verlassen“. Nach dem dritten Punkt sollten die Betroffenen in den Nachbarstaaten „schnell und unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland“ erhalten. Punkt 4 sah die personelle Aufstockung „in den diplomatischen Vertretungen vor“, um einen „reibungslosen Ablauf [von] Punkt 3 zu ermöglichen“.“
Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.
„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen Ressortbeauftragten gestellt. Es folgt eine Prüfung der individuellen Gefährdung durch die Tätigkeit für Deutschland (selbsterklärend z.B. bei Tätigkeit für Bw/BPol) und Bestätigung des Ortskräfte-Verhältnisses durch Ressort/Arbeitgeber. Dies gilt rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt sich auf OrtsKr [Ortskräfte] und ihre Kernfamilie.“
Im BMVg-Sachstand vom 07.09.2021 wurden ressortübergreifende Grundsätze festgehalten: Gefährdungsanzeigen ab 01.09.2021 an Ressortbeauftragte, individuelle Gefährdungsprüfung durch Tätigkeit für Deutschland, rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt auf „Ortskraft plus Kernfamilie“. Werkvertragnehmer konnten bei tätigkeitsbedingter Gefährdung aufgenommen werden. Die abschließende Zusammenstellung der weiteren schutzbedürftigen Personen (Stichtag 31.08.2021) erfolgte durch das AA, insbesondere Wissenschaft, Politik, NGOs, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten.
„Im Nachgang zur Machtübergabe in Kabul gab es innerhalb einiger Ressorts und Behörden einen strukturierten Lessons-learned-Prozess. Insbesondere BMVg und BND betrieben dies gezielt und mit großem Aufwand. Dem AA fehlte jedoch laut dem damaligen Außenminister Maas während seiner Amtszeit „schlicht die Zeit“ für einen solchen Prozess der Aufarbeitung.“
Im Nachgang zur Machtübergabe gab es in einigen Ressorts strukturierte Lessons-learned-Prozesse, gezielt und mit großem Aufwand v.a. bei BMVg und BND. Im AA fehlte laut Maas während seiner Amtszeit „schlicht die Zeit“ für eine solche Aufarbeitung.
„Bei der Unterrichtung des Parlaments (UdP) handelt es sich um einen wöchentlichen schriftlichen Lagebericht. Darin berichtet das BMVg über Auslandseinsätze der Bundeswehr und aktuelle Entwicklungen im jeweiligen Einsatzgebiet. Die Berichte sind als Verschlusssache „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und zur Information aller Abgeordneten über die Lage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr bestimmt. … Bundeskanzleramt (BKAmt) und Bundesnachrichtendienst (BND) seien dagegen nicht eingebunden gewesen.“
Die UdP ist ein wöchentlicher schriftlicher Lagebericht des BMVg über Bundeswehr-Auslandseinsätze, VS-NfD eingestuft, an alle Abgeordneten gerichtet. Erstellt vom Referat SE III 1 des BMVg (koordinierende Rolle) mit Zulieferungen aus BMVg-Abteilungen Strategie und Einsatz sowie Politik, Einsatzführungskommando und teils AA. Der politische AA-Beitrag wurde „eins zu eins“ übernommen. BMI hatte eigene Kommunikation. BKAmt und BND waren laut Zeuge Kapitän z. S. B. nicht eingebunden.
„Die Vorbereitung komplexer vernetzter Einsätze und deutschen Engagements verlangt strategische Vorausschau mit Hilfe kontinuierlicher Beobachtung und Bewertung der weltweiten sicherheitspolitischen Lage. Sie sollte konfliktsensibel gemäß den lokalen Gegebenheiten erfolgen.“
Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.
„Für ein besseres integriertes Engagement und mehr Kohärenz im internationalen Handeln der Bundesregierung sollte die nationale Entscheidungsebene enger kooperieren.“
In Afghanistan gab es Lernprozesse, etwa die Staatssekretärsrunde, gemeinsame Ertüchtigungsinitiative von AA und BMVg, der Nexus-Chapeau-Ansatz von AA und BMZ. Trotzdem beschränkten sich Treffen oft auf gegenseitige Unterrichtung. Künftig sollen Ressorts (BKAmt, AA, BMVg, BMZ, BMI, BMF, BMWK, BMUV, BMJ) enger koordinieren. Zusammenlegung von Projektfinanzierungen aus den Bereichen Frieden, Sicherheit, Entwicklung und Stabilisierung zu einem ressortgemeinsamen Haushaltstitel ist zu prüfen.
„Es sollte ein vernetztes Lagezentrum zur Erstellung ressortübergreifender strategischer Lagebilder, Analysen und Vorausschau eingerichtet werden.“
Aus Afghanistan-Erfahrung: Lagebilder wurden nicht ausreichend zusammengeführt. Ein Lagezentrum am BKAmt soll Informationen aus AA, BMVg, BMI, BMZ, BND, BfV und BSI bündeln (tagesaktuell). Ergänzend wird die AG Krisenfrüherkennung (AG KFE) für strategische Vorausschau (18–36 Monate) gestärkt. Beide Einheiten beraten den Sicherheitspolitischen Jour Fixe bzw. den Kabinettsausschuss.
„Der Austausch zwischen Wissenschaft, Politik und zivilen und militärischen Praktikerinnen und Praktikern zur Fortbildung und Verbesserung gemeinsamer Lage-/Kontextverständnisse sollte durch gezielte, neu zu entwickelnde und andernorts bewährte Formate gefördert werden.“
Direkte Einbindung wissenschaftlicher Einrichtungen in Ressortarbeit ausbauen. Vorbild: Wissenstransferhubs in Abteilung S des Auswärtigen Amts. Auch in andere Ressorts übertragen. Praxisorientierte Lehrmodule und Professuren stärken; Fellowship-Programme für Praktiker:innen in der Wissenschaft. Schweiz-Modell (Entsendung nicht verbeamteter Expert:innen) prüfen.
„Während eines Einsatzes bzw. eines Engagements sollte für alle deutschen Akteure im Bereich des integrierten Ansatzes fortlaufend „lokales Wissen” aus dem Zielland aufbereitet werden.“
Systematische Auswertung lokaler Medien und lokalen Wissens: fremdsprachliche Medien (inkl. Social Media), Stiftungsbüros, NGOs, lokale Resource Persons und Wissenschaft. KI-Tools können unterstützen, ersetzen aber nicht die sachkundige Interpretation. Zentral koordiniert und mit allen Akteuren geteilt.
„Strategische Kommunikation sollte ressortübergreifend abgestimmt und verbessert werden.“
Klare kurz- und langfristige Kommunikationsziele zwischen Ressorts. Einheitliches Wording. Niedrigschwellige Angebote (Townhall-Gespräche, Diplomatie macht Schule), besonders im digitalen Raum. AA soll eigene Analysekapazitäten erweitern und im digitalen Raum Zielgruppen mit regionalen Schwerpunkten adressieren. Bundeswehr-Fähigkeiten in diesen Bereichen stärken. Regelmäßige Evaluation der Kommunikationsstrategie.
„Das vorhandene Wissen über die Wirkungen des deutschen Engagements sollte besser genutzt werden, um Fehler zu vermeiden und strategische Ziele und operative Planungen anzupassen. Zu diesem Zweck sollte ein strukturiertes Wissensmanagement etabliert werden.“
Erkennbare Ansätze: PREVIEW-Portal, Stabilisierungs-Risiko-Analyse, „portfolio.atlas” (AA), Wissensportal „GovLabDe” (BMI). Technische Wissensmanagementsysteme müssen mit Personalentwicklung und Anreizsystemen kombiniert werden. Communities of Practice etablieren. Research Officers in AA, BMVg, BMI, BMZ ausbauen.
„Die effektive Beteiligung am Internationalen Krisenmanagement (IKM) bedarf eines standardisierten ressortgemeinsamen Arbeitsmodus der gesamten Bundesregierung.“
Standardisierte Verfahrensprinzipien (Standard Operating Procedures, SOPs) zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung entwickeln. Common Effort Community (seit 2016, mit Niederlanden) als Vorbild. Gemeinsame Beschlüsse von AA und BMVg zur Sicherheitssektorentwicklung auf weitere Arbeitsfelder ausdehnen.
„Für die ressorteigenen Instrumente des IKM sollten die Ministerien einsatzspezifische Minimalanforderungen formulieren.“
Ressortspezifische Instrumente: BMZ (strukturbildende Instrumente), AA (Stabilisierungsmaßnahmen), AA und BMI gemeinsam (Polizeimissionen, Sicherheitssektor, Ausstattungs- und Ausbildungshilfe, Zivil- und Katastrophenschutz). Bei nicht ausreichender Wirksamkeit anpassen oder Einsatz beenden. PREVIEW-Portal und Politökonomische Kurzanalysen (PÖK) weiterentwickeln.
„Der Umgang mit lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem Ortskräften, sollte ressortübergreifend geregelt und das Maß der Verantwortung Deutschlands den Betreffenden transparent zur Kenntnis gegeben werden.“
Deutschland erwies sich beim Abzug aus Afghanistan als nicht ausreichend vorbereitet auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen Ortskräfte und ihrer Angehörigen. Klare frühzeitige Festlegung von Anspruchsberechtigung, Rechtsgrundlagen und Nachweisen wäre entscheidend gewesen. Verantwortung erstreckt sich über Abzug hinaus auf bedrohte Ortskräfte einschließlich Kernfamilie; vereinfachte Visaverfahren prüfen. Erfahrungen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan (seit 2021) aufarbeiten.
„Charakterisieren lässt sich dies als organisationsinterne „Schönmalerei“ insbesondere im Auswärtigen Amt. Der Informationsfluss an den Deutschen Bundestag erfolgte in „homöopathischen Dosen“.“
Eine Auswertung der politischen Halbjahresberichte der Botschaft Kabul (2002–2022) zeige ein Ausblenden zentraler Probleme (Drogen erstmals 2007, Migration erstmals 2016, Korruption vor 2010 nur marginal). Die AfD spricht von „Schönmalerei“ insbesondere im Auswärtigen Amt; der Informationsfluss an den Bundestag sei in „homöopathischen Dosen“ erfolgt. Gefordert wird eine unabhängige externe Evaluierung der Zielerreichung, etwa nach Vorbild des US-amerikanischen Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR).
„Die AfD-Bundestagsfraktion spricht sich gegen die in diesem Sondervotum angeregte erhebliche Ausweitung der Kernfamilie aus. Die Anpassung an das regionale Verständnis könnte etwa Zweit- und Drittfrauen beinhalten, wie es zum Beispiel in Afghanistan der Fall ist. Aus Sicht der Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag ist die Definition der Kernfamilie eineindeutig: Dazu gehören zwei Generationen, die der Eltern (Mutter und Vater) und der leiblichen unverheirateten minderjährigen Kinder.“
Die AfD lehnt die im Grünen-Sondervotum vorgeschlagene Ausweitung der Kernfamilie ab. Eine Anpassung an das regionale Verständnis könne etwa Zweit- und Drittfrauen umfassen. Aus AfD-Sicht umfasst die Kernfamilie eindeutig zwei Generationen: Eltern und leibliche unverheiratete minderjährige Kinder. Außerdem wird das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan abgelehnt, da es u. a. wegen Missbrauchsversuchen bei der Visavergabe im Auswärtigen Amt zeitweise gestoppt und in den Haushaltsverhandlungen 2024/2025 deutlich gekürzt werden sollte. Das BAP gehöre „unverzüglich beendet“.
„„Wir müssen, wenn wir nach vorne schauen, unser Ambitionsniveau anpassen. […] Dann ist es auch einfacher, den Exit irgendwann wieder zu finden.”“
Florian Laudi (Beauftragter für die Vereinten Nationen und für Terrorismusbekämpfung im Auswärtigen Amt) erklärte, das Internationale Krisenmanagement bleibe „ein wichtiger Pfeiler der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik”. Ressourcen und Fähigkeiten müssten sogar verbessert werden, ohne Landes- und Bündnisverteidigung zu vernachlässigen. Engagements würden zukünftig aber „weniger umfangreich” als in Afghanistan oder Mali ausfallen und dem Ansatz „ganzheitlicher” Krisenprävention folgen. Deutschland werde 2025 den Vorsitz der Peacebuilding-Kommission der VN übernehmen.
„„Im Zusammenspiel zwischen Exekutive und Legislative muss es […] vor allem […] darum gehen, die Bundeswehr zu befähigen, beidem gerecht zu werden: ihrem Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung, wie auch ihrem Auftrag, weiterhin zum internationalen Krisenmanagement beizutragen.”“
Dominik Mutter (Beauftragter für Sicherheitspolitik im Auswärtigen Amt) betonte, die Bundeswehr werde laut Nationaler Sicherheitsstrategie auch künftig im Internationalen Krisenmanagement einen wichtigen Beitrag leisten. Zugleich müssten Schlüsse aus der „klaren Priorität von Landes- und Bündnisverteidigung” gezogen werden. Die Bundesregierung nehme eine Evaluierung aller laufenden mandatierten Auslandseinsätze vor. Künftig sollten realistischere Ziele definiert werden. Die „überambitionierten Transformationsziele” würden der Realität selten gerecht, und „die Ära umfangreicher, langjähriger, landgestützter Einsätze außerhalb Europas” scheine zumindest vorerst vorüber zu sein.
„Es sei ihm klar gewesen, dass der Einsatz in Afghanistan bald zu Ende gehen und nur ein kurzer Zeitraum bleiben würde, eine Evakuierung einzuleiten. Die Kolleginnen und Kollegen in der Botschaft hätten ihm vermittelt, dass sie nicht vorbereitet seien und es keine Evakuierungsplanung gebe. … Im Auswärtigen Amt seien die Einschätzungen der Botschaft in Kabul bezüglich Dringlichkeit und Notwendigkeit, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, nicht geteilt worden.“
Botschafter Jan Hendrik van Thiel, Geschäftsträger der deutschen Botschaft in Kabul 2021, berichtete: Bei seiner Ankunft habe die Botschaft keine Evakuierungsplanung gehabt. In Berlin habe das AA die Dringlichkeitseinschätzung der Botschaft nicht geteilt, man habe die afghanische Regierung nicht schwächen wollen. Das „Auseinanderfallen zu Berlin“ habe es in der Tat gegeben; das müsse für die Zukunft gelöst werden.
„Nicht erfolgreich seien jedoch die Projekte gewesen, die auf gute Regierungsführung, die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung von Korruption, die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung, die Gleichstellung der Geschlechter und Stabilisierung abzielten.“
Prof. Christoph Zürcher (University of Ottawa) legte seine Meta-Studie zu 148 Evaluierungen vor: Erhebliche Erfolge bei Grundschulbildung, medizinischer Grundversorgung und Verbesserung ländlicher Lebensbedingungen, nicht erfolgreich bei guter Regierungsführung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung, Wirtschaftsförderung, Geschlechtergleichstellung und Stabilisierung. Man werde Taliban „nicht davon überzeugen, friedlicher zu werden, wenn wir Brunnen und Schulen bauen“. Das AA-Stabilisierungskonzept 2022 berücksichtige weder wissenschaftliche Befunde noch Afghanistan-Erfahrungen.
„Jahrelang wurde verdrängt, dass die Realität von OEF als Teil des War on Terror dem Ansatz der International Security Assistance Force (ISAF) zuwiderlief und teilweise Hass und Gewalt mehr schürte als eindämmte. Dieser strategische Dissens wurde im Bündnis politisch nicht ausgetragen, geschweige denn geklärt. Erst die parlamentarischen Ermittlungen des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss im Jahr 2008 ergaben, dass die Realität des KSK-Einsatzes weit hinter seinem Antiterror-Auftrag, aber auch hinter vielen Befürchtungen in der deutschen Öffentlichkeit zurückblieb: Bei ihren Einsätzen verhafteten, töteten und verletzten KSK-Soldaten demnach keinen Menschen.“
Der „Bericht zur Evaluation des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der OEF“ 2007 konstatierte nur politisch, der deutsche KSK-Einsatz habe einen „deutlich sichtbaren und eigenständigen Beitrag“ geleistet. Die deutsche Parlamentsbeteiligung erlebte im Fall OEF ihren selbst verschuldeten Tiefpunkt. Die Realität von OEF als Teil des War on Terror lief dem ISAF-Ansatz zuwider und schürte teilweise Hass und Gewalt mehr als sie eindämmte. Erst 2008 ergaben parlamentarische Ermittlungen, dass KSK-Soldaten keinen Menschen verhafteten, töteten oder verletzten.
„Damit war über den gesamten Zeitraum des Engagements keine einheitliche ressortgemeinsame Linie zu erkennen, was zwangsläufig auch zu Abstimmungsproblemen auf allen Ebenen führen musste. • Auf der politisch -strategischen Ebene war eine einheitlich interne und externe Kommunikation nicht erkennbar, sodass eine Vermischung von Peacemaking, Peace enforcement und Peacekeeping auf der Umsetzungsebene deutlich wurde und die übergreifende politische Zielsetzung von „ nation building“ oder „state building“ nicht erkennbar war. • Entgegen den taktischen und operativen Wirkungsanalysen und lessons learned wurde die ressortübergreifende und systematische Evaluierung vernachlässigt.“
Landeskenntnis, historisch-kulturelles Konfliktverständnis oder vertiefte Wahrnehmung des Gastlandes war nicht vorhanden, wissenschaftliche Beratung wurde nicht ausreichend hinzugezogen. Der Begriff „Stabilisierung“ wurde durch die beteiligten Ressorts unterschiedlich ausgelegt. Damit war über den gesamten Zeitraum keine einheitliche ressortgemeinsame Linie zu erkennen. Eine Vermischung von Peacemaking, Peace enforcement und Peacekeeping wurde auf der Umsetzungsebene deutlich.
„im Sommer 2018 klar, dass wir den Einstieg in den Ausstieg finden mussten. (…) Denn uns war natürlich klar, dass das deutsche Parlament nicht auf Ewigkeiten jedes Jahr die Mandate für das militärische Engagement in Afghanistan verlängern würde.“
Die Bundesregierung war ab Sommer 2018 klar, dass eine gewaltfreie Konfliktlösung nur noch bei Einbeziehung der Taliban möglich sein würde. Im Juli 2018 begannen die Vorbereitungsgespräche der USA mit den Taliban. Das Auswärtige Amt knüpfte einen eigenen Draht zum Doha-Office, flankiert durch technische Workshops der Berghof Foundation.
„Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die auf Initiative des BMVg geschaffene sogenannte Afghanistan-Staatssekretärsrunde sowie die ab 2009 erfolgte Ernennung von Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach dem Beginn des Afghanistaneinsatzes geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess in der Bundesregierung zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung.“
Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die Afghanistan-Staatssekretärsrunde, ab 2009 Sonderbeauftragte. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach Einsatzbeginn geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung. Die monatliche Staatssekretärsrunde erwies sich als ungeeignet für die Entwicklung ressortübergreifender Strategien.
„Im Folgenden wird zuerst eine Bilanzierung des deutschen Engagements im Bereich Wirtschaftsaufbau, Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe versucht und ein Überblick über den Mitteleinsatz gegeben (siehe auch Abschnitt 4.2.5.2). Die Bewertung fällt dabei gemischt aus: Während punktuelle Effekte erzielt wurden, ist die systemische Wirkung und damit eine umfassende Verbesserung der Lebensbedingungen in den 20 Jahren des Einsatzes ausgeblieben.“
Beim deutschen Engagement zur Verbesserung der Lebensbedingungen fällt die Bewertung gemischt aus: Während punktuelle Effekte erzielt wurden, ist die systemische Wirkung und damit eine umfassende Verbesserung der Lebensbedingungen in den 20 Jahren des Einsatzes ausgeblieben. Deutschland engagierte sich als zweitgrößter bilateraler Geber in Afghanistan.
„Das BMVg, das eine autarke Infrastruktur und schweres Gerät zu finanzieren hat, gab 12,3 Milliarden Euro aus, das AA 2,48 Milliarden Euro, das BMZ 2,46 Milliarden Euro. Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung war über den gesamten Zeitraum 2002-2021 ein Schwerpunktsektor des BMZ-Engagements im Bereich Entwicklungszusammenarbeit. Die Ausgaben für humanitäre Hilfe betrugen lediglich 425 Millionen Euro. Das große Ungleichgewicht zwischen militärischem und zivilem Engagement stand bis 2014 im Verhältnis 2,5 zu 1 und veränderte sich erst nach dem Ende von ISAF.“
Der Einsatz deutscher Soldaten und ziviler Kräfte kostete laut Bundesregierung mehr als 17,3 Milliarden Euro: BMVg 12,3 Mrd. €, AA 2,48 Mrd. €, BMZ 2,46 Mrd. €. Humanitäre Hilfe machte lediglich 425 Mio. € aus. Das Verhältnis von militärischem zu zivilem Engagement stand bis 2014 bei etwa 2,5 zu 1 und veränderte sich erst nach Ende der ISAF-Mission.
„Während aus den Wirkungsevaluierungen des BMZ ableitbar ist, dass entwicklungspolitische Stabilisierung als ein Endziel seiner strukturbildenden Bemühungen verstanden wurde – unterlegt durch die Indikatoren Gewaltreduktion, verbesserte Regierungsführung und erhöhte Kapazitäten der Regierung 826 – waren die Maßnahmen des AA-Stabilitätspakts politischer Natur, um kurzfristig Situationen zu stabilisieren. Das BMVg verfolgte Stabilisierung über COIN und das PRT-Konzept im Sinne eines engen Sicherheitsbegriffs. Erst in den Leitlinien 2017 wurde Stabilisierung erstmals als ressortübergreifendes Konzept dokumentiert und definiert.“
Die deutschen Ressorts hatten bis 2017 keine gemeinsame Definition von Stabilisierung. Das BMZ verstand sie als strukturbildendes Endziel (Gewaltreduktion, Regierungsführung); das AA verfolgte mit dem Stabilitätspakt politisch kurzfristige Maßnahmen; das BMVg verfolgte Stabilisierung über COIN und das PRT-Konzept im engen Sicherheitsbegriff. Erst in den Leitlinien 2017 wurde Stabilisierung als ressortübergreifendes Konzept dokumentiert.
„Bürokratische Logiken der Mittelvergabe und Projektförderung deutscher Ministerien stellten nicht unwesentliche Hürden für eine effektive Wirkung des zivilen Engagements dar. Das Prinzip kurzer Förderzeiträume (Jährlichkeit bis zweijährige und in Ausnahmefällen auch dreijährige Projektlaufzeiten für AA-Förderungen) erschwerten Prozessförderung. Diese oft kritisch „Projektitis“ genannte haushälterische Projektsteuerung über kurze Zeiträume erwies sich im Nachhinein als hinderlich im Hinblick auf Afghanistan, weil langfristige Unterstützungsbedarfe bekannt waren („Generationenaufgabe“) und zudem eine Herausforderung darin bestand, nichtlineare Entwicklungen unterstützend zu begleiten.“
Bürokratische Logiken der Mittelvergabe wurden zur Hürde: Kurze Förderzeiträume (ein- bis zweijährige, in Ausnahmen dreijährige Projektlaufzeiten beim AA), die als „Projektitis” kritisierte Projektsteuerung und die Verausgabungspflicht erschwerten Prozessförderung. NGOs befanden sich in dauernder Ungewissheit über Anschlussfinanzierungen und mussten für jede neue Förderung Innovationscharakter nachweisen.
„Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar und eindeutig kommuniziert. Es gab von Anfang an unterschiedliche Mandate (ISAF, OEF) und Ansprüche: die USA priorisierten die Terrorismusbekämpfung, während die deutsche Herangehensweise war, über die Verbesserung der Lebensbedingungen der afghanischen Bevölkerung Unsicherheit und Terrorismus den Nährboden zu entziehen. Zudem war keine internationale Kohärenz auf Strategie- und Umsetzungsebene gegeben. Auf nationaler Ebene fehlte ressortübergreifend eine gemeinsame Strategieentwicklung und -anpassung im zivilen Bereich.“
Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar kommuniziert. Es gab unterschiedliche Mandate (ISAF, OEF) und Ansprüche: Die USA priorisierten die Terrorismusbekämpfung, während die deutsche Herangehensweise war, über die Verbesserung der Lebensbedingungen Terrorismus den Nährboden zu entziehen. Auf nationaler Ebene fehlte ressortübergreifend eine gemeinsame Strategieentwicklung.
„Alle deutschen Organisationen (inkl. Bundeswehr) förderten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan. Dies verstärkte die soziökonomische Ungleichheit zwischen den Profiteuren der Intervention und der restlichen Gesellschaft.“
Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 1 (Original, neues Fenster)
Alle deutschen Organisationen einschließlich der Bundeswehr hätten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan gefördert; dies habe die sozioökonomische Ungleichheit zwischen Interventionsprofiteuren und der restlichen Gesellschaft verstärkt. Innerhalb der Bundesregierung verfolgten die vier Ressorts unterschiedliche Politiken, die von Ausblendung bis Ambivalenz reichten.
„Wie dieser Umgang mit KKP in Afghanistan in den einzelnen Ressorts verdeutlicht, verfügten diese über keine gemeinsame Linie, sondern variierten zwischen Ausblendung (BMI; BMVg) und Widersprüchlichkeit (AA; BMZ). Wir schließen uns dem Urteil der ressortgemeinsamen Evaluation an, die zum Schluss kommt, dass „…auf strategischer Ebene keine Hinweise vor[liegen], dass sich die Bundesressorts – wie auch die internationalen Akteure – hinreichend mit der Herausforderung [von KKP] auseinandergesetzt hätten“ (DEval, DHPol & GFA, 2023b, S. 7).“
Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 65–66 (Original, neues Fenster)
Die vier beteiligten deutschen Ressorts hätten keine gemeinsame Linie zu KKP gehabt: BMI und BMVg blendeten KKP aus; AA verfolgte eine Stabilisierungspolitik, die Aufrechterhaltung von KKP legitimieren konnte; BMZ adressierte KKP in „Guter Regierungsführung”, war aber in Nordafghanistan stark mit Patronage konfrontiert. Beim BMVg wurde KKP-Kontrolle für NATF an die USA ausgelagert. Klare ressortübergreifende Direktiven oder Kontrollmechanismen gab es nicht.
„„Ich weiß […], dass hier auch Standorte für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit weitergegeben worden sind.” Näherhin sprach Fischer vom „Schutz des Nichtangreifens”. Der Leiter des NATO-Referats im Auswärtigen Amt (Referat 201) erläuterte gegenüber dem Ausschuss, dass die Weitergabe der Standorte an die Taliban für die Sicherheit der NATO-Truppen von Vorteil gewesen sei: „Also, es war ja eine […] Maßnahme zum Schutz der internationalen Truppenkontingente vor Ort.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1001–1002 (Original, neues Fenster)
BMZ-Referatsleiter Helmut Fischer sagte vor dem Ausschuss aus, dass auch Standorte deutscher EZ-Vorhaben an die Taliban weitergegeben worden seien, und zwar als „Schutz des Nichtangreifens”. Der Leiter des NATO-Referats im AA (Referat 201) bestätigte: Die Weitergabe an die Taliban habe dem Schutz der internationalen Truppenkontingente gedient.
„„Khalilzad legte im AA sogar eine schriftliche Vorversion des späteren US-Taliban-Abkommens vor. Laut Angaben der Bundesregierung stimmte diese Entwurfsfassung „im Wesentlichen” mit der ein halbes Jahr später öffentlich gewordenen Endfassung überein. In einem wenige Tage nach dem 29. Februar 2020 erstellten Analysepapier des Auswärtigen Amtes werden die Unterschiede zwischen den beiden Vertragsversionen genannt: „Bis auf die 14 Monatsfrist für den Abzug und den Abschnitt zum Gefangenenaustausch entspricht das US-Taliban-Abkommen der Fassung, die Botschafter Khalilzad vergangenen August in Berlin vorgelegt hat.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1002–1003 (Original, neues Fenster)
Die AfD belegt mit AA-Analysepapier: US-Sonderbeauftragter Khalilzad legte im August 2019 dem Berliner AA eine schriftliche Vorversion des Doha-Abkommens vor; bis auf die 14-Monatsfrist und Gefangenenaustausch sei der spätere Endtext im Wesentlichen identisch gewesen. Die Bundesregierung sei also nicht von einer „knappen 14-Monatsfrist” überrascht worden, wie sie es darstellte. Sie wusste über das Vorhaben Bescheid.
„„Die Menschenrechtssituation bleibt insgesamt besorgniserregend. Die […] weit verbreitete Korruption, tief verwurzelte traditionelle Praktiken und ein ineffizientes Exekutiv- und Justizsystem verhindern die Durchsetzung und Wahrung formell existierender Rechte. […] UNICEF und HRW […] berichten […], dass 3,5 – 3,7 Millionen Kinder, darunter 60 – 80 Prozent Mädchen keine Schule besuchen, unter anderem aufgrund von Diskriminierung. […] So stellen Richterinnen 2019 nur etwa 257 von 2.029 Richtern und damit 13 Prozent der Richterschaft. […] Aktuell sind etwas mehr als 3.600 Polizistinnen in der Afghanischen Nationalpolizei […] tätig – knapp 3 Prozent aller Polizeibeschäftigten. […] Es gibt zahlreiche Berichte über den sexuellen Missbrauch von Frauen in der afghanischen Polizei, durch Kollegen und durch Vorgesetzte.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1008–1009 (Original, neues Fenster)
Der Menschenrechtsjahresbericht der deutschen Botschaft Kabul (Botschafter Zeidler, Anfang August 2020) dokumentiert: 3,5–3,7 Mio. afghanische Kinder ohne Schulbesuch (60–80 % davon Mädchen); Frauenanteil in Justiz 13 %, Polizei knapp 3 %; zahlreiche Berichte über sexuellen Missbrauch von Polizistinnen durch Kollegen und Vorgesetzte. Aus AfD-Sicht widerlegt dies die Erzählung von „Errungenschaften” des deutschen Einsatzes.
„„Bei diesen […] Fragen/Erwartungen der Taliban kann es leicht heikel werden […] Ich könnte mir vorstellen, dass dann auch die Kollegen des AA Einfluss auf Dich ausüben wollen – wir haben ja schon gelernt, dass das AA […] dem Friedensprozess alles andere unterzuordnen bereit sind und z.B. Vorhaben in den Talibangebieten den Taliban als Zuckerbrot für Wohlverhalten in Doha vor die Nase halten möchten.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1026–1027 (Original, neues Fenster)
BMZ-Referatsleiter Fischer warnte im Januar 2021 seinen Amtsvorgänger Plate (in der Botschaft Kabul) vor einer Reise nach Doha: Das AA sei bereit, dem Friedensprozess „alles andere unterzuordnen” und Taliban-Gebieten EZ-Vorhaben als „Zuckerbrot für Wohlverhalten” in Doha anzubieten. Im Sommer 2021 plädierte das AA tatsächlich gegen das Votum der BMZ-Spitze für die Weiterführung der EZ in Taliban-eroberten Gebieten („fatale Auswirkungen” auf deutsche Rolle im Friedensprozess).
„11.3 Die große Mehrzahl der von der Bundeswehr evakuierten Afghanen gehört nicht zum von Bundeskanzlerin Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Berechtigtenkreis Im Ergebnis wurden dann allerdings nur erstaunlich wenige Ortskräfte und „besonders schutzbedürftige Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft“ von der Bundeswehr ausgeflogen. Unter den 4296 evakuierten afghanischen Staatsangehörigen sind nur 231 Ortskräfte und 848 Familienangehörige dieser Ortskräfte gewesen. Lediglich 46 der sogenannten „besonders Schutzbedürftigen“ und 78 ihrer Familienangehörigen wurden evakuiert.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1091–1093 (Original, neues Fenster)
Laut Bundestagsdrucksachen 19/32490 und 20/3430 evakuierte die Bundeswehr 4.296 afghanische Staatsangehörige; davon nur 231 Ortskräfte + 848 Familienangehörige; 46 „besonders Schutzbedürftige” + 78 Familienangehörige. 3.093 Afghanen standen nicht auf den Berechtigtenlisten und gehörten nicht zum von Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Personenkreis. 17 zuvor in Deutschland Strafverfolgte, darunter zwei Vergewaltiger, kamen mit. Auch eine Ortskraft, die mutmaßlich am Sprengstoffanschlag 2015 auf die Botschaft beteiligt war, gelangte zurück nach Deutschland.
„„Es häufen sich Meldungen und konkrete Hinweise, […] dass die Taleban in von ihnen dominierten Gebieten […] konsequent Schutzgelder erpressen, i.d.R. 10% ,Besteuerung‘. So nutzen sie die internationalen Hilfsprojekte doppelt: Zum einen als Geldquelle für ihren bewaffneten Kampf, zum anderen profitieren sie von dem Eindruck, dass in den von den ihnen beherrschten Gebieten Projekte vorangehen.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1105–1107 (Original, neues Fenster)
Ab Herbst 2020 meldete das Generalkonsulat Masar-i-Sharif, dass die Taliban in von ihnen kontrollierten Gebieten westliche EZ-Projekte mit „i.d.R. 10 % Besteuerung” indirekt besteuerten. Deutsches Steuergeld floss damit in die Taliban-Kriegskasse. Im gemeinsamen Arbeitspapier von BMZ und AA (23.07.2021) heißt es ausdrücklich: „Bereits jetzt findet ein signifikanter Teil […] in Gebieten unter effektiver Kontrolle der Taliban statt und unterliegt zum Teil der indirekten Besteuerung durch die Taliban.” Minister Müller (CSU) gab ein: „Diese Besteuerungsthematik wurde diskutiert; die ist mir bekannt.”
„„Mit dem 15.08. wurde sie nicht eingestellt, sondern sie wurde vorübergehend ausgesetzt.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1109–1110 (Original, neues Fenster)
Trotz Maas' öffentlicher Ansage am 11.08.2021 („keinen Cent mehr nach Afghanistan, wenn die Taliban übernommen haben”) wurde die EZ laut BMZ-Referentin nicht eingestellt: Risk Management Office, Gehälter an Ortskräfte u.a. liefen weiter. Anfang September 2021 entschied das AA laut Abteilungsleiterin Warning ohne Absprache mit BMZ: „Wir machen weiter.” Spätere Hawala-Geldtransfers wurden trotz BaFin-Beurteilung („eklatanter Verstoß gegen Geldwäscherichtlinien”) durch eine Staatssekretärsrunde freigegeben. Wolfgang Schmidt (SPD, damals Finanzstaatssekretär) konnte sich auf AfD-Befragung „nicht erinnern”, dabei gewesen zu sein.
„Die grundsätzlich positiv zu bewertende Entscheidung, im Sinne der Menschen mit dem zivilen Engagement vor Ort zu bleiben, hatte nach Einschätzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen im Nachhinein klar erkennbaren nicht-intendierten Effekt, der sich als problematisch erwies. […] Durch seine Entscheidung hatte sich Deutschland hier einer Pfadabhängigkeit unterworfen, die bis in den Sommer 2021 Bestand hatte.“
Die CDU/CSU sieht in der Entscheidung zur Fortsetzung des zivilen Engagements eine grundsätzlich positive, aber pfadabhängige Festlegung: Von der Einstellung ziviler Projekte oder frühen Ausreiseplänen für Ortskräfte habe „zwingend das Signal ausgehen müssen, dass Deutschland Afghanistan aufgegeben hat”. Das AA habe bis Mitte August 2021 an der Fortführung festgehalten. Das sei der Hauptgrund dafür, dass für tausende Ortskräfte kaum Ausreise-Vorbereitungen getroffen wurden.
„Aus Sicht des Ausschusses – und allem Anschein nach auch des AA – war die Arbeit der Berghof-Stiftung ein sehr wertvoller deutscher Beitrag zu den Friedensverhandlungen. Hinsichtlich der Aufgaben und Rolle der Berghof-Stiftung gab es jedoch ein sehr unterschiedliches Verständnis. […] Die Neutralität eines mit Geldern des AA geförderten Projektes war grundsätzlich eher unglaubwürdig, auch da sich hieraus klare Berichtspflichten ergaben.“
Die CDU/CSU kritisiert: Berghof-Stiftung sah sich als neutraler Akteur, AA betrachtete sie als strategische Unterstützung. Die Informationen über die Abläufe der Machtübergabe in Kabul am 15.08.2021 wären „ein sehr wertvoller Beitrag zum deutschen Lagebild” gewesen, wurden vom AA aber nicht erhalten. AA muss in solchen Konstellationen sicherstellen, dass es schnellstmöglich informiert wird.
„Meine Vermutung ist, dass genau diese Schwierigkeiten Rolf sehr recht sein werden. Es den künftigen Mehrheiten so schwer wie möglich zu machen… […] wahrscheinlich kommt es Rolf gerade darauf an, die neuen Mehrheiten im BT zu ärgern.“
Die CDU/CSU dokumentiert eine interne AA-E-Mail (Leiterin Leitungsstab, 27.01.2021), wonach SPD-Fraktionsvorsitzender Mützenich auf eine kurze Mandatsverlängerung (bis Ende Dezember 2021) bestand. Vermutete Motivation: den neuen Mehrheiten nach der Wahl das Leben schwer zu machen. Sachargumente seien nachrangig gewesen.
„Letztlich bleibt nach Bewertung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Erkenntnis: Das BMVg und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer hatten als einzige Akteure frühzeitig eine Vorstellung davon, dass die Ortkräfte in ihrem Verantwortungsbereich nach dem Abzug der internationalen Truppen wahrscheinlich einer hohen Gefährdung ausgesetzt sind und wie die Unterstützung und Ausreise von Ortskräften frühzeitig organisiert werden soll. Die Entscheidungsprozesse zwischen den Afghanistan-Ressorts […] waren indes blockiert, weil die Grundinteressen von AA, BMVg, BMI und BMZ inkompatibel waren.“
Zentrale Bewertung der CDU/CSU: Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) und das BMVg seien die einzigen gewesen, die frühzeitig die Gefährdungslage erkannten. AA und BMZ wollten Ortskräfte vor Ort halten; BMI hielt am bewährten Verfahren fest. Große Veränderungen kamen nur durch Eskalation der Ministerin auf BKin-Ebene zustande (Listenverfahren, Ausweitung Zweijahresfrist).
„AA (Referat 509) verschleppt das Thema bereits seit dem letzten Jahr. […] AA hat nhB an einer ‚Lösung' aus Kapazitätsgründen kein Interesse. Man befürchtet, Präzedenzfall zu schaffen, der quasi zur Wiederaufnahme des Visaverfahrens in AFG führt.“
Die CDU/CSU dokumentiert anhand eines BMVg-Vermerks (Oktober 2020): Das AA habe das Thema Visastelle (im Camp Marmal) seit 2019 verschleppt (aus Kapazitätsgründen kein Interesse, Sorge vor Präzedenzfall). Trotz Angebot des BMVg, Infrastruktur bereitzustellen, blieb das AA an Bearbeitung in Islamabad (Pakistan) und Neu-Delhi (Indien) festhalten.
„Das deutsche Generalkonsulat in Masar-e Sharif war aufgrund eines Anschlags nicht mehr nutzbar. Daher wurde das Generalkonsulat auf dem Gelände des Bundeswehrcamps Marmal untergebracht. Das AA tätigte nach Aussage des für Afghanistan zuständigen Referatsleiters im Jahr 2020 keine Investitionen in eine neue Liegenschaft […], weil man nicht das Signal aussenden wollte, dass „der Abzug auf null schon eine beschlossene Sache” sei.“
Die CDU/CSU bringt ein konkretes Beispiel: Das AA verzichtete 2020 auf Investitionen in eine neue Liegenschaft für das Generalkonsulat in Masar-e Sharif, um keine Signalwirkung auszusenden. Als die Bundeswehr Juni 2021 abzog, musste das Generalkonsulat schließen.
„Diese Strategie, auf „Visa upon Arrival” zu drängen, hatte im Nachhinein betrachtet einen fatalen Nebeneffekt: Das AA und das BMZ unterließen es, sich frühzeitig und konkret mit der Frage zu beschäftigen, wie sie mit ihren Ortskräften aus dem zivilen Bereich im Krisenfall umgehen sollten und wie Ausreisemöglichkeiten aussehen.“
Die CDU/CSU bewertet die Strategie des AA, ab Ende 2020 auf „Visa-upon-Arrival” zu setzen, als problematisch: Das AA habe damit die Verantwortung an die BPol abgeben können und ungewollte politische Signale vermieden. Folge sei, dass AA und BMZ konkrete Ausreiseplanungen für ihre Ortskräfte verschoben hätten.
„Mit dieser Zusammenarbeit der Ressorts – insbesondere des AA und des BMVg – bei der Erteilung von Visa für Ortskräfte der Bundeswehr, konnte in gerade einmal zwei Monaten ein Problem gelöst werden, über das zuvor lange diskutiert wurden war, ohne zu greifbaren Ergebnissen zu kommen. […] Allerdings bleibt im Nachhinein die Frage, warum das AA nicht bereits im Jahr 2020 genau diese Konstruktion zur Erteilung von Visa mit eigenem Personal oder mit der Bundeswehr umsetzte.“
Im Mai und Juni 2021 nahmen Bundeswehrangehörige in Camp Marmal Visa-Anträge und biometrische Daten gefährdeter Ortskräfte auf, das AA bearbeitete die Visa in Tagen. Fast 1.900 Personen konnten so vor dem 14.08.2021 ausreisen. Die CDU/CSU fragt, warum dies nicht bereits 2020 umgesetzt wurde. Der Vorschlag des BMVg habe mehrfach vorgelegen.
„Auf Initiative von Bundesministerin Kramp-Karrenbauer und Bundeskanzlerin Dr. Merkel wurde im Jahr 2021 innerhalb der Bundesregierung mehrfach die Planung von Charterflügen für Ortskräfte angestoßen. Außenpolitische Bedenken und Einwände der Arbeitsebene verhinderten allerdings, dass es rechtzeitig zur Vorbereitung von Charterflügen kam. Die letztlich vom AA für Mitte August 2021 geplanten Charterflüge für Ortskräfte kamen angesichts der Lageentwicklung deutlich zu spät.“
Die CDU/CSU stellt heraus: Charterflüge wurden mehrfach von Kramp-Karrenbauer und Merkel angeregt; das AA blockierte aus „außenpolitischen Bedenken” (Signalwirkung). Die schließlich vom AA für Mitte August 2021 angekündigten zwei Charter kamen zu spät.
„Wie sich vor diesem Hintergrund das Narrativ im AA aufrecht erhielt, deutsche Charterflüge zur Unterstützung für Ortskräfte könnten künftig falsche Signale aussenden und die afghanische Republik schwächen, bleibt für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch nach intensiver Befassung unverständlich.“
Die CDU/CSU kritisiert: Obwohl Großbritannien und Frankreich bereits Charterflüge einsetzten und die USA mit der „Operation Allies Refuge” mehrere Tausend Ortskräfte ausfliegen wollten, hielt das AA an seinem Narrativ fest, deutsche Charterflüge könnten falsche Signale aussenden. Dies bleibt aus Sicht der CDU/CSU „unverständlich”.
„Noch in der Krisenstabssitzung vom 13. August 2021 hat das AA es vermieden, sich zu Charterflügen festzulegen. Das BKAmt notierte dazu „keine klare Aussage seitens AA, aber Hinweis auf die zwei von BM Maas angekündigten Flüge bis Ende des Monats […]. AA weist darauf hin, dass sich seit Positionierung des Ministers die Sicherheitslage verschlechtert habe.”“
Die CDU/CSU belegt anhand BKAmt-Notiz: Noch am 13.08.2021 im Krisenstab habe das AA es vermieden, sich klar zu Charterflügen festzulegen, und nur auf die zwei angekündigten Flüge verwiesen. Erst öffentlicher Druck habe Maas bewegt, sich zu Chartern zu positionieren.
„Insofern stand das Notfallszenario unter den gleichen Vorzeichen wie die Diskussionen zum Ortskräfteverfahren seit dem Bundeswehrabzug Ende Juni 2021: Es ging darum, in einer krisenhaften Entwicklung den richtigen Zeitpunkt zu finden, zu dem die Bundesregierung das zivile Engagement und die Hilfsmaßnahmen in Afghanistan weitestgehend aufgibt und die Ortskräfte aus dem Land holt. […] war es dem Notfallszenario fast schon inhärent, dass der richtige Zeitpunkt für den Triggerbeschluss zum Start der Notfallmaßnahmen verpasst wird.“
Die CDU/CSU bewertet: Das ressortgemeinsame Notfallszenario (1.500 Gefährdungsanzeigen, 6.000 Visaanträge in einem halben Jahr) wurde monatelang diskutiert, war im August 2021 nicht finalisiert. Ein plötzlicher Staatskollaps wurde nicht unterstellt; der Trigger-Beschluss wurde verpasst (geplant 16.08.2021).
„Daher stellte das AA diese politischen Notwendigkeiten oft über eine realistische Lageeinschätzung. […] Die absichtliche Unterordnung des Lagebildes unter die politische Willensbildung führte dazu, dass das AA über einen langen Zeitraum hinweg das wohl positivste Lagebild unter den deutschen Ressorts vertrat.“
Zentraler Vorwurf der CDU/CSU: Das AA ordnete das Lagebild „absichtlich” der politischen Willensbildung unter. Das resultierende positivste Lagebild diente als Rechtfertigung des Verbleibs in Afghanistan. Eine „Trennung von objektiver Berichterstattung und operativem diplomatischen Geschäft” sei nach Afghanistan „unabdingbar”.
„Bis Juli 2021 waren die Lagebilder der Botschaft in Kabul und der Zentrale in Berlin zwar noch grundsätzlich stark überlappend. […] Hier wird deutlich, dass die politische Bewertung eine höhere Relevanz besaß als eine faktenbasierte Beurteilung der Lage – ganz im Einklang mit der Perspektive der Zentrale in Berlin.“
Die CDU/CSU stellt fest: Unter Botschafter Zeidler stimmte das Lagebild der Botschaft Kabul bis Juli 2021 weitgehend mit der Berliner AA-Zentrale überein; politische Bewertung dominierte (z.B. Bot-Bericht vom 20.06.2021: „Perzeptionen sind wirkmächtiger als Realitäten”, Botschaft rät dringend von Charterflügen ab). Erst mit Gesandtem van Thiel (Juli 2021) änderte sich dies.
„Angesichts der Tatsache, dass die Botschaft mit Blick auf eine mögliche Evakuierung des Personals und deutsche Staatsbürger in Afghanistan erhebliche Defizite aufwies, könnte man das Vorgehen des AA im Zuge des Kurz-KVT für die Botschaft Kabul, die wenige Jahre zuvor Ziel eines schweren Anschlags und die am stärksten gefährdete Auslandsvertretung war, wohl als fahrlässig bezeichnen.“
Die CDU/CSU bewertet das Krisenvorsorgeteam (KVT) Frühjahr 2021 als unzureichend: Sammelpunkt für nur 20 Personen (bei bis zu 300 Deutschen), fehlende Transportkapazitäten, nicht umgesetzte Helikopter-Anmietung. Trotz Identifikation der Mängel wurden diese bis August 2021 nicht behoben. Dies sei „fahrlässig”.
„Dies war jedoch eine Schätzung auf Basis der sogenannten ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland). Wie der Untersuchungsausschuss in seinen Beweiserhebungen herausarbeitete, wurde die Anzahl der in Afghanistan befindlichen deutschen Staatsbürger um fast die Hälfte unterschätzt. Dass diese Zahl falsch war, war dem AA laut dem damaligen Leiter des Krisenreaktionszentrums bereits lange vor der Machtübergabe in Kabul bewusst.“
Die CDU/CSU dokumentiert: AA gab dem BMVg ~300 deutsche Staatsbürger als Planungsgröße; tatsächlich befanden sich fast doppelt so viele dort. Staatssekretärin Leendertse meldete am 13.08.2021 noch „88 Deutsche neben Botschaftspersonal”. Die Reise- und Sicherheitshinweise wurden erst am 12.08.2021 nach interner Diskussion und Druck aus Kabul angepasst.
„Der Ausschuss stellte fest, dass eine Evakuierung von Ortskräften weder für die Optionen einer diplomatischen noch einer militärischen Evakuierung vor dem 13. August 2021 mit Nachdruck thematisiert wurde. […] Dies war letztlich nur konsequent, da im AA die Grundannahme galt: „Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert, Sonderregelungen für AFG mir nicht bekannt”.“
Die CDU/CSU stellt fest: Eine Evakuierung von Ortskräften wurde im AA vor dem 13.08.2021 nicht ernsthaft geplant. Grundannahme: Ortskräfte werden grundsätzlich nicht evakuiert. Stattdessen war auf Charterflüge und reguläre Linienflüge gesetzt. Erst auf Anweisung Bergers („BW muss auf jeden Fall auch OK evakuieren”) am 13.08. wurde dies geändert.
„Anhand dieser operativen Schlussfolgerungen und „Regieanweisungen” wird deutlich, dass das AA bereits vor der Krisenstabsitzung am 13. August 2021 plante, keine unmittelbare Evakuierung oder Verlagerung der Botschaft zu beschließen. […] Dass nicht die Bewertung des BND, sondern die Vorbereitung des AA ausschlaggebend für die Operativen Schlussfolgerungen war, wurde in weiteren Befragungen des Untersuchungsausschusses deutlich.“
Die CDU/CSU widerspricht der Maas-Erzählung („BND lag falsch”) deutlich: Das Ergebnis der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 (keine sofortige Evakuierung) sei nicht aus dem BND-Lagebild, sondern aus einer AA-Vorabentscheidung (Hausbesprechung 12.08., „Regieanweisung” für Leendertse) gefolgt. Geplant waren zwei Charterflüge in der Folgewoche, die Botschaft sollte offen bleiben.
„Im AA wurde dann diese erste Fassung der Niederschrift aus der Krisenstabssitzung in einer Weise überarbeitet, dass die ursprüngliche Dringlichkeit, mit der das BMVg im Krisenstab auf den Entscheidungsbedarf hinwies, immer weniger erkennbar war.“
Die CDU/CSU dokumentiert: Im Krisenstab am 13.08.2021 forderte das BMVg ein „window of opportunity zu nutzen”, möglichst noch am gleichen Tag Militär nach Kabul zu verlegen. Das AA habe im offiziellen Protokoll diese Dringlichkeit Stück für Stück abgeschwächt (von „heute” zu „zeitnah”, von „Vorbereitung der Evakuierung” zu „möglicher Evakuierung”). Kramp-Karrenbauer kontaktierte daraufhin direkt Merkel.
„Jeder direkt damit befasste Zeuge berichtete dem Ausschuss, dass diese Listen in weiten Teilen für den Zweck vor Ort unbrauchbar waren: „Mit diesen Listen können Sie nur ganz, ganz bedingt arbeiten, und das ist sehr freundlich ausgedrückt. […] Das war unheimlich schwierig und für uns in dieser Situation so nicht durchführbar.”“
Die CDU/CSU kritisiert: Die vom AA federführend zusammengestellten Namenslisten für die Zugangskontrolle am Flughafen Kabul waren unsortiert, in Papierform, oft mit Doppelnennungen und falscher Schreibweise und für die Soldaten an den Schleusen kaum brauchbar. Auch fälschungsanfällige Berechtigungsdokumente erschwerten die Arbeit.
„Ich hatte keine Liste. Die Liste – und das muss ich so sagen, wie es ist – hatte ich erst am Samstag, dem 21. Vorher lag mir keine ELEFAND-Liste vor. Und die war auch in einem katastrophalen Zustand.“
Die CDU/CSU dokumentiert: Der Einsatzführer der KSK-Spezialkräfte, die deutsche Staatsbürger in Kabul retten sollten, erhielt erst fünf Tage nach Beginn der Evakuierung (21.08.2021) eine ELEFAND-Liste, und diese in „katastrophalem Zustand”. Vorher musste er sich mit Mund-zu-Mund-Recherche behelfen. Erst nach Intervention des stv. Generalinspekteurs bei StS Berger wurde eine Liste übergeben.
„Unabhängig von diesen Umständen belegte die militärische Evakuierungsoperation, dass die Krisenvorbereitung des AA in vielen Bereichen – trotz besseren Wissens – unzureichend war. […] Vielmehr wurden – ähnlich wie bei der Visavergabe – erkannte Missstände (Liste der Deutschen, Liste der besonders gefährdeten Afghanen, fehlender Raum am Flughafen, dysfunktionale Evakuierungsplanungen, unzureichende Ressourcen im Krisenreaktionszentrum, fehlender Lufttransport, etc.) über Monate hinweg im AA bagatellisiert und nicht behoben.“
Gesamtfazit der CDU/CSU zur Evakuierungsoperation: Trotz Lobes für die Einsatzkräfte sei die Krisenvorbereitung des AA strukturell unzureichend gewesen. Erkannte Missstände seien „über Monate hinweg bagatellisiert und nicht behoben” worden. Afghanistan war über 20 Jahre einer der gefährlichsten Einsatzorte für Diplomaten.
„Wenn die Ortskräfte aller Ressorts, die Menschenrechtsliste des Auswärtigen Amtes, das Überbrückungsprogramm des Auswärtigen Amtes und das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan von BMI und BAMF zusammengezählt werden, wurden über die GIZ bis heute insgesamt über 33 000 afghanische Schutzbedürftige inklusive Familienangehörigen bei der Evakuierung unterstützt.“
Die CDU/CSU dokumentiert die Phase 2 ab 01.09.2021: Die GIZ wurde mit der Organisation von Landtransporten, Charterflügen und Versorgung beauftragt. 1.286 GIZ-Ortskräfte + 7.775 Familienangehörige sowie 22.566 Ortskräfte anderer Ressorts und sonstige Schutzbedürftige wurden evakuiert. Insgesamt über 33.000 Personen.
„Als problematisch erwies sich, dass das AA die eigentlich diplomatische Kernaufgabe der aktiven Unterstützung der Friedensgespräche im Kern an die Berghof-Stiftung und damit an einen privaten Projektnehmer auslagerte. […] Insbesondere die Erkenntnisse der Berghof-Stiftung zur Planung einer Machtübergabe an die Taliban in Kabul wäre von erheblicher Bedeutung für die deutsche Afghanistanpolitik im August 2021 gewesen.“
Dritte Kernerkenntnis CDU/CSU: AA habe die diplomatische Kernaufgabe an die Berghof-Stiftung ausgelagert; diese habe sich nicht strategisch steuern lassen, und entscheidende Informationen, insbesondere zur Machtübergabe-Planung in Kabul, erreichten das AA nicht.
„Demgegenüber hatten AA und BMZ über lange Zeit kein Interesse daran, Ausreisemöglichkeiten für Ortskräfte aus den humanitären Hilfsprojekten und Projekten der Entwicklungszusammenarbeit zu forcieren, weil sie früh die Grundsatzentscheidung getroffen hatten, das zivile Engagement im Sinne der Menschen vor Ort fortzusetzen. Dieses hehre Ziel hatte allerdings die Kehrseite, dass das AA und das BMZ bis Sommer 2021 nicht gezwungen waren, aktiv und konkret zu planen, wie und wann ihren gefährdeten Ortskräften eine Ausreise ermöglicht werden kann.“
Fünfte CDU/CSU-Kernerkenntnis: AA und BMZ hatten lange kein Interesse an Ausreisemöglichkeiten für Ortskräfte ihres Bereiches, weil sie das zivile Engagement fortsetzen wollten. Folge: Bis Sommer 2021 keine aktive Planung; Pull-Effekt befürchtet; entsprechende Planungen erst angesichts der Lageverschlechterung im August 2021, also „deutlich zu spät”.
„Auf Beschluss des Krisenstabes am 15. August 2021 wurde diese Planung um die Mitnahme tausender Ortskräfte und anderer afghanischer Berechtigter erweitert. Gleichzeitig kollabierte mit der Räumung der Botschaft Kabul und damit dem Wegfall des Sammelpunktes für deutsche Staatsbürger am 15. August 2021 die gesamte Krisenplanung des AA.“
Sechste CDU/CSU-Kernerkenntnis: Bundeswehr hatte auf Basis AA-Planungsgröße von 300 Berechtigten geplant; am 15.08. wurde dies auf tausende Ortskräfte erweitert. Gleichzeitig kollabierte die AA-Krisenplanung mit der Räumung der Botschaft. Durch beispiellosen Einsatz konnten >5.000 evakuiert werden.
„Deshalb muss es eine klarere Trennung von außenpolitischem Gestaltungswillen einerseits und strategischer Lagebildbeschreibung andererseits geben, damit die Einschätzung der tatsächlichen Lageentwicklung nicht von dem Wunsch, politische Zielsetzungen zu erreichen, unbeabsichtigt überschrieben wird.“
Zentrale Lehre der CDU/CSU (mit Verweis auf Botschafterin Haber): Der deutschen Afghanistanpolitik 2020/2021 fehlte „Ambiguitätstoleranz”. Empfehlung: Klare Trennung von außenpolitischem Gestaltungswillen und strategischer Lagebildbeschreibung; Plan B für Worst Case unabdingbar, auch wenn dies „falsche Signale” senden könnte.
„Die Anpassungen im Ortskräfteverfahren ab Frühjahr 2021, die vor allem auf die Initiative des BMVg und den von der Verteidigungsministerin erzeugten politischen Druck zurückgingen, waren dazu geeignet, einen Großteil der damals bei der Bundeswehr beschäftigten Ortskräfte mit einer Aufnahmezusage und einem Visum für Deutschland auszustatten und Ausreisen zu ermöglichen.“
Vierte CDU/CSU-Kernerkenntnis: Die wesentlichen Anpassungen am Ortskräfteverfahren (Listenverfahren, Ausweitung der Zweijahresfrist) kamen erst durch das BMVg und den politischen Druck der CDU-Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer zustande. Flaschenhals blieb lange die AA-Visavergabe.
„Ein erhebliches Problem neben dem Visumverfahren als solchem stellte die Tatsache dar, dass viele afghanische Ortskräfte und ihre Familien nicht über afghanische Reisepässe verfügten, die aber zwingend für den internationalen Reiseverkehr benötigt wurden. Der afghanische Personalausweis, die Tazkira, reichte dafür nicht aus. Die Passvergabe durch die afghanischen Behörden gestaltete sich allerdings als langwierig.“
Die CDU/CSU beschreibt fehlende afghanische Reisepässe als erhebliches Problem neben dem Visumverfahren: Der Personalausweis (Tazkira) reichte für Reisen ins Ausland nicht aus, die Passvergabe durch die afghanischen Behörden dauerte lange. Nach Gesprächen des AA mit der afghanischen Regierung wurde die Passvergabe für Ortskräfte beschleunigt; AA und BMI einigten sich zudem, bei Bedarf deutsche Reiseausweise für Ausländer auszustellen (bis Mitte Juni 2021 für rund 1.000 Ortskräfte der Bundeswehr und Angehörige).
„Die Bundesregierung konnte keinen Einfluss auf das Doha-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und den Taliban nehmen. Im weiteren Verlauf verfügte die Bundesregierung über keinen Hebel, um die USA dazu zu bringen, das zeitbasierte Abkommen nachträglich an Konditionen zu knüpfen. Gleichwohl bestand im Auswärtigen Amt (AA) die Überzeugung, es könne gelingen, die Amerikaner, spätestens Präsident Biden, von einer anderen Afghanistan-Strategie zu überzeugen.“
Die FDP-Fraktion stellt fest: Die Bundesregierung hatte weder Einfluss auf den Abschluss des Doha-Abkommens noch einen Hebel, um die USA zu einer nachträglichen Konditionierung zu bewegen. Gleichwohl habe im AA die Überzeugung bestanden, die USA spätestens unter Biden von einer anderen Strategie überzeugen zu können.
„Dennoch hielten das AA und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bis zum Fall Kabuls an der Hoffnung auf einen erfolgreichen Verlauf der Gespräche fest. Dies geschah trotz zahlreicher warnender Stimmen, die ein Emirat 2.0 als wahrscheinlichstes Szenario ansahen. Durch das Festhalten an dieser optimistischen Einschätzung wurden notwendige Planungen für das Worst-Case-Szenario […] verzögert und wertvolle Zeit blieb ungenutzt.“
Aus Sicht der FDP hielten AA und BMZ trotz zahlreicher warnender Stimmen bis zum Fall Kabuls an der Hoffnung auf einen erfolgreichen Verlauf der innerafghanischen Verhandlungen fest. Dadurch seien Worst-Case-Planungen verzögert und wertvolle Zeit ungenutzt geblieben.
„Eine Krisenkurzberatung an der Deutschen Botschaft hat erst vom 5. bis 8. März 2021 stattgefunden, obwohl die durch das Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020 entstandenen, neuen Rahmenbedingungen bereits ein Jahr lang bekannt waren. Die Empfehlungen aus der Krisenkurzberatung wurden der Deutschen Botschaft am 28. März 2021 übermittelt und bis zum Fall von Kabul am 15. August 2021 größtenteils nicht mehr umgesetzt.“
Die FDP kritisiert, dass die Krisenkurzberatung an der Botschaft Kabul erst vom 5.–8.03.2021 stattfand, ein Jahr nach Doha. Die Empfehlungen wurden am 28.03.2021 übermittelt und bis zum 15.08.2021 größtenteils nicht mehr umgesetzt; das AA habe sie zu spät und nicht mit der nötigen Dringlichkeit initiiert.
„Einen wesentlichen Faktor stellte insbesondere in den zwei Wochen vor dem 15. August eine „Wochenendblindheit” der Behörden dar. Wesentliche Informationen, die an einem Freitag eingingen, wie beispielsweise die Diplomatische Korrespondenz (DKOR) der deutschen Botschafterin in den USA, Emily Haber, am Freitag, den 6. August 2021 wurden erst am darauffolgenden Montag verteilt und in der Folge bearbeitet.“
Die FDP identifiziert eine „Wochenendblindheit” als wesentlichen Faktor in den zwei Wochen vor dem 15.08.2021: Wichtige Informationen wie die Haber-DKOR vom Freitag, 06.08.2021, wurden erst am darauffolgenden Montag verteilt und bearbeitet.
„Der deutsche Geschäftsträger in Kabul, Jan Hendrik van Thiel, informierte regelmäßig das Auswärtige Amt (AA), über die sich zuspitzende Lage in Afghanistan. Trotz seiner wiederholten Mahnungen und der zunehmend dringlichen Darstellung der eskalierenden Situation wurden seine Warnungen nicht ernst genommen und es folgten keine Handlungen oder Konsequenzen. Eine Kombination aus kollidierenden Persönlichkeiten und hinderlichen Anweisungen im AA sorgte dafür, dass seine Einschätzungen nicht die notwendige Beachtung fanden“
Die FDP-Fraktion betont: Trotz wiederholter und dringlicher Warnungen des deutschen Geschäftsträgers van Thiel aus Kabul wurden diese im AA nicht ernst genommen. Eine Kombination aus kollidierenden Persönlichkeiten und hinderlichen Anweisungen habe angemessene Reaktionen verhindert.
„Trotz der politischen Brisanz der Evakuierungsmission in Afghanistan und der Ankündigung eines Untersuchungsausschusses im am 24. November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag der sogenannten Ampelkoalition, wurde in den betroffenen Ministerien – mit Ausnahme des BMVg – erst mit erheblicher Verzögerung ein Löschmoratorium erlassen. Wichtige Dokumente und Kommunikationsdaten von zentralen Zeugen, darunter Kalendereinträge und interne E-Mails, gingen dadurch unwiederbringlich verloren oder konnten nicht mehr vollständig rekonstruiert werden.“
Die FDP kritisiert, dass die Ministerien mit Ausnahme des BMVg erst verspätet ein Löschmoratorium erlassen haben. Dadurch seien Dokumente, Kalendereinträge und E-Mails zentraler Zeugen unwiederbringlich verloren gegangen.
„Im Rahmen der Ausschussarbeit hat sich klar der Eindruck verfestigt, dass das AA im Kontext der Konditionierung des Truppenabzugs die US-Zusagen einer Konditionierung einigermaßen unhinterfragt im eigenen Sinne interpretierte und somit falsche Hoffnungen auf die Zusagen der USA und auch auf eine mögliche Nachverhandlung des Doha-Abkommens hegte. […] Die FDP-Fraktion bewertet sowohl die Strategie und die Verhandlungstaktik des AA im Ergebnis als bemerkenswert unrealistisch.“
Die FDP-Fraktion bewertet die Strategie und Verhandlungstaktik des AA, insbesondere die Hoffnung auf eine nachträgliche Konditionierung des Doha-Abkommens, als „bemerkenswert unrealistisch”. Das AA habe US-Zusagen zu „conditions-based” einigermaßen unhinterfragt im eigenen Sinne interpretiert.
„Dieser Analyse nach überwogen die Schwächen die Stärken deutlich. Auch im Vergleich der Chancen und Risiken überwogen nach dieser Analyse die Risiken deutlich. […] Ungeachtet dessen, dass Schwächen und Risiken klar überwogen, bewilligte das AA schließlich den Projektantrag der BS und finanzierte in der Folge die Arbeit der BS während der innerafghanischen Verhandlungen. […] Die Beauftragung der BS bot dem AA aus Sicht der FDP-Fraktion keinen wesentlichen Mehrwehrt.“
Die FDP-Fraktion kritisiert: Das AA bewilligte den Projektantrag der Berghof Stiftung trotz einer eigenen SWOT-Analyse, in der Schwächen und Risiken die Stärken und Chancen deutlich überwogen. Die Beauftragung habe keinen wesentlichen Mehrwert geboten und möglicherweise dazu beigetragen, dass im AA zu lange an positivem Ausgang festgehalten wurde.
„In den mit Afghanistan befassten Abteilungen des AA ist nicht dokumentiert, dass dort im Untersuchungszeitraum in eigener Verantwortung methodische Szenarienanalysen zu den verschiedenen möglichen Entwicklungen in Afghanistan durchgeführt wurden. […] Stattdessen wurde jedoch auf Initiative von Staatssekretär Berger im Februar 2021 (somit ca. ein Jahr nach dem Doha-Abkommen) ein externer Dienstleister mit einer Szenarienanalyse beauftragt […] jedoch unter bewusster Ausklammerung wesentlicher aus dem Aufbereitungsprozess abgeleiteter Handlungsbedarfe.“
Die FDP-Fraktion stellt fest: Das AA führte im Untersuchungszeitraum keine eigenen methodischen Szenarienanalysen durch. Erst im Februar 2021 wurde auf Initiative von StS Berger ein externer Dienstleister beauftragt, und auch dies unter „bewusster Ausklammerung wesentlicher Handlungsbedarfe”.
„Danach sei diese DKOR vom Freitag, 6. August 2021, am Samstag, 7. August 2021 in den verschiedensten Ressorts eingegangen. Am Montag, dem 9. August 2021 sei das Ganze bewertet und an die zuständigen Fachreferate in den unterschiedlichen Häusern weitergeleitet worden. Am Dienstag, 10. August 2021, habe es dazu eine Besprechung durch seinen Stellvertreter gegeben, da er selbst im Urlaub gewesen sei. Am Mittwoch, 11. August 2021, sei das Ganze in einen Vermerk zusammengeführt worden, der am 12. August 2021 (einen Tag vor der ersten Krisenstabsitzung) dann vorgelegt worden sei.“
Die FDP dokumentiert: Die zentrale Haber-DKOR vom Freitag, 06.08.2021, ging bei den Ressorts am Samstag ein, wurde erst am Montag bewertet und weitergeleitet, am Dienstag besprochen, am Mittwoch in einen Vermerk zusammengeführt und am 12.08. (einen Tag vor der ersten Krisenstabsitzung) vorgelegt. Das bedeutete sechs Tage Bearbeitungszeit für eine alarmierende Lagemeldung.
„Zum Zeitpunkt der Planungswoche im Mai 2021 waren Ortskräfte deutscher Ressorts noch nicht Teil der Evakuierungsplanungen. […] Das BMVg hatte noch am 29. Juli 2021 die Gastlanderkundung für 4. Quartal 2021, gemeinsam mit dem AA, vorgesehen, was als ein Indiz für das damals in der Planungsgruppe vorherrschende mäßige Dringlichkeitsgefühl gesehen werden kann.“
Die FDP stellt fest: Bei der Planungswoche der Bundeswehr im Mai 2021 waren Ortskräfte noch nicht Teil der Evakuierungsplanungen. Eine Gastlanderkundung war noch am 29.07.2021 für das 4. Quartal 2021 vorgesehen, ein Indiz für ein „mäßiges Dringlichkeitsgefühl”.
„Als wichtigster Kritikpunkt muss das zu lange Warten der Zentrale des AA auf eine klare NATO-Beschlusslage genannt werden. Anstatt frühzeitig eine Bestandaufnahme des Sicherheitskonzepts zu machen, hat man so wertvolle Zeit für weitgehende Anpassungsmaßnahmen der Botschaft verschwendet. […] Die FDP-Fraktion bewertet diesen Umstand als weiteren Ausdruck der Krisenblindheit und des Wunschdenkens in der Zentrale des AA.“
Die FDP kritisiert: Trotz Bitten der Botschaft Kabul ab November 2020 entsandte das AA erst vom 5.–8.03.2021 nur ein Krisenkurzberatungsteam (statt des ursprünglich angeforderten KVT+). Wertvolle Zeit für Anpassungen sei dadurch verschwendet worden, ein Ausdruck von „Krisenblindheit und Wunschdenken” im AA. Bundeswehr-Liegenschaften am HKIA wurden zudem Mitte Juni 2021 ersatzlos aufgegeben.
„Es lässt sich nicht von der Hand weisen, dass im AA im Sommer 2021 eine Lagewahrnehmung vorhanden war, die mit der Lage, wie sie sich in Afghanistan wirklich darstellte, nicht kompatibel war. An dieser Lageeinschätzung hielt man trotz der intensiven gegenläufigen Berichterstattung des Geschäftsträgers vor Ort fest. Es ist für die FDP-Fraktion unerklärlich, warum man nicht auf van Thiel gehört hat.“
Die FDP-Fraktion: Im AA habe im Sommer 2021 eine Lagewahrnehmung bestanden, die nicht mit der Realität in Afghanistan kompatibel war. Trotz intensiver gegenläufiger Berichterstattung des Geschäftsträgers van Thiel habe man am eigenen Narrativ festgehalten. Es sei für die FDP „unerklärlich”, warum man nicht auf van Thiel gehört habe.
„Der Ausschuss hat festgestellt, dass in dem vorgelegten Beweismaterial bis auf in sehr wenigen Einzelfällen keine Kommunikation per Messengerdiensten (SMS, WhatsApp, Telegramm, etc.) vorhanden ist, obwohl die Kommunikation auf dienstlichen Kommunikationsmitteln von den Beweisbeschlüssen umfasst ist und sowohl von Zeugen als auch in den zur Verfügung gestellten Unterlagen selbst Bezug auf diese Art der Kommunikation genommen wurde.“
Die FDP-Fraktion: Die Bundesregierung legte trotz eindeutiger Beweisbeschlüsse keine Messenger-Kommunikation (SMS, WhatsApp, Telegram) vor, obwohl Zeugen und Akten darauf Bezug nahmen. Dies sei eine unrechtmäßige Beschränkung; AA und BMVg-Lieferungen seien bis heute unvollständig.
„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass die negativen Einschätzungen am Ende überwogen. Was seine eigene Einschätzung war und mit welcher Haltung er das Amt hinsichtlich Afghanistans leitete, blieb in der Befragung allerdings offen. Im Bundesministerium der Verteidigung wurde der Abschluss des Abkommens überwiegend kritisch gesehen. Entsprechend begann das BMVg zu planen, wie ein Abzug der Bundeswehr in verschiedenen Szenarien realisiert werden könnte.“
Die Fraktion stellt die Ressort-Bewertungen gegenüber: Das AA bewertete Doha uneindeutig (Maas: negative Einschätzungen überwogen am Ende); das BMVg sah den Abschluss überwiegend kritisch und begann Abzugsplanungen; das BMI (Seehofer) sah Chancen, behielt aber die Einzelfallprüfung im OKV bei; das BMZ wollte am Verbleib festhalten (Müller war vom Abschluss überrascht); der BND erkannte das Ungleichgewicht rasch und legte die Szenarioanalyse „Emirat 2.0” vor; das BKAmt erkannte die Verschlechterung, wurde aber nicht ressortkoordinierend aktiv.
„„Die Hoffnung stirbt zuletzt.” (Mitarbeiterin Referat Pakistan/Afghanistan, AA)“
Die Fraktion fasst zusammen: Zwischen Februar 2020 und April 2021 habe sich die Bundesregierung auf das „Prinzip Hoffnung” verlassen, auf einen Erfolg der innerafghanischen Verhandlungen und auf eine Korrektur durch Biden. Es habe nicht an Informationen gemangelt, sondern an politischen Entscheidungen. Minister:innen und Kanzlerin seien überwiegend nicht oder spät involviert gewesen; die Ressortkonflikte wurden auf untere Ebenen abgeschoben, wo sie nicht lösbar waren.
„Die Bundesregierung [wollte] nicht als „Erfüllungsgehilfe” des US-verhandelten Doha-Abkommens gesehen werden …, um kein „Feigenblatt” für einen zu raschen Truppenabzug zu bieten. Genau dies, muss man heute sagen, war im Nachhinein betrachtet aber der Fall.“
Eine AA-Hausleitungsbesprechung vom 12.05.2020 vereinbarte, dass die Bundesregierung kein „Erfüllungsgehilfe” und „Feigenblatt” des Doha-Abkommens werden wolle. Die Fraktion stellt fest, dass dies im Nachhinein faktisch genau eingetreten sei. Die Zielsetzung der IAV-Beteiligung sei „seicht” formuliert gewesen und habe keine Konsequenzen aus dem stockenden Verlauf nach sich gezogen, anders als beim Gedankenpapier von AA und BMVg zur Konditionierung der Truppenreduzierung vom April 2020.
„„… wenn wir evakuieren wollen, müssen wir anfangen.” (Geschäftsträger van Thiel, 23.07.2021)“
Die Fraktion kritisiert, dass die Evakuierungsentscheidung für die Botschaft Kabul „zu spät” erfolgte. Geschäftsträger van Thiel habe seit dem 22./23.07.2021 in DKOR und E-Mails eindringlich gewarnt; ein DKOR von Botschafterin Haber (06.08.2021) sei wegen Wochenende erst am 09.08.2021 bearbeitet worden. Trotz BND-Prognose vom 13.08.2021 (Fall Kabuls in 30–90 Tagen) sei am 14./15.08.2021 die Botschaft nur durch US-Hubschrauber „in letzter Minute” evakuiert worden. Maas habe in dieser Krise keine steuernde Rolle gespielt.
Die Fraktion stellt fest: Asyllageberichte des AA wurden zu langsam angepasst. Der Bericht vom 02.09.2019 blieb bis 16.07.2020 gültig; der Folgebericht (15.07.2021) war bei Veröffentlichung bereits veraltet (Stand Mai 2021) und ermöglichte weiterhin Abschiebungen. Das BMI trieb Abschiebeflüge bis 10.08.2021 gegen den Wunsch der afghanischen Regierung voran. Der geplante Flug vom 04.08.2021 (11 Tage vor Fall Kabuls) wurde nur wegen eines Anschlags aus Sicherheitsgründen für deutsches Begleitpersonal abgesagt. Migrationspolitische Interessen hätten Grundrechte überlagert.
„Dadurch wurde das im Doha-Abkommen festgelegte Abzugsdatum nicht mehr eingehalten. Weil aber der Interessenkonflikt zwischen dem BMVg und dem AA de facto zugunsten des AA entschieden wurde, kam es zu einer erheblichen Gefahr für die deutschen Soldat:innen. Denn der BND prognostizierte für die Zeit ab dem 1. Mai 2021 eine deutlich erhöhte Gefahr von Angriffen auf deutsche Soldat:innen.“
Die Fraktion stellt fest, dass das Ressortprinzip beim Abzugsdatum und beim Ortskräfteverfahren zu unaufgelösten Patt-Situationen führte. Beim Abzugsdatum sei der Konflikt zwischen AA und BMVg de facto zugunsten des AA entschieden worden, mit erhöhter Gefahr für die Soldat:innen ab 01.05.2021. Beim OKV habe das BMI bis zuletzt „Visa Upon Arrival” verweigert. Die Staatssekretärsrunden hätten reinen Abgleichscharakter gehabt; Bundeskanzlerin und Minister:innen hätten ihre politische Verantwortung nicht wahrgenommen.
„Zwar wurde darin über die sukzessiven Gebietsgewinne der Taliban berichtet, allerdings waren die farbigen Karten, die das illustrieren sollten, klein und veränderten sich augenscheinlich kaum. Das Gleiche galt für die Gesamtbewertung in den UdP. Der hohe Formalisierungsgrad dieses Formats machte es daher schwierig, Veränderungen zu erkennen. Tatsächlich kontrollierten die Taliban Ende 2020 bereits etwa 60 Prozent des Landes weitgehend, während lediglich gut 40 Prozent überwiegend unter Regierungskontrolle standen.“
Die Fraktion kritisiert: Die Unterrichtungen des Parlaments (UdP) zeigten Taliban-Gebietsgewinne in kleinen Karten, die sich „augenscheinlich kaum veränderten”, obwohl die Taliban Ende 2020 ca. 60 % des Landes weitgehend kontrollierten. Ein BMZ-Referatsleiter (Plate) habe eingeräumt, in Mandatsdiskussionen ginge es darum, „politische Unterstützung zu mobilisieren”. Der Mandatsantrag 02/2021 sei dem Anliegen der Mandatswahrheit nicht ausreichend nachgekommen.
„Die Bundeswehr löste dies für die eigenen Ortskräfte im Wege der Amtshilfe durch eine eigene biometrische Erfassung der Daten vor Ort in Masar-i-Sharif, die dann auf einem USB-Stick zusammen mit den Reisedokumenten von der Bundeswehr nach Deutschland geflogen, dem Auswärtigen Amt übergeben und nach Fertigstellung der Visa nach Afghanistan zurücktransportiert wurden. Ein Verzicht auf das Urkundenüberprüfungsverfahren hätte eine Beschleunigung von mindestens sechs Monaten gebracht.“
Die Fraktion stellt fest: Das Visaverfahren war mit bis zu zwei Jahren Bearbeitungsdauer (zeitweise drei Jahre) und Reisen nach Neu-Delhi (Indien) oder Islamabad (Pakistan) gänzlich ungeeignet, verschärft durch fehlende Visastelle in Afghanistan seit 2017. Die Bundeswehr habe dies pragmatisch durch eigene biometrische Erfassung vor Ort gelöst (USB-Stick-Transport nach Deutschland). Der Verzicht auf das Urkundenüberprüfungsverfahren hätte mind. sechs Monate gebracht.
„Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei nicht rechtlich zulässig. Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei praktisch nicht umsetzbar. Diese Begründungen können jedoch nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht überzeugen. Zumal der Umstieg auf Visa-on-Arrival während der Evakuierungsmission sehr wohl problemlos möglich war.“
Die Fraktion stellt fest: Das AA schlug bereits im Dezember 2020 „Visa on Arrival” vor. Das BMI lehnte mit drei Begründungen ab (Sicherheit, rechtlich nicht zulässig, praktisch nicht umsetzbar). Während der Evakuierungsmission sei der Umstieg jedoch „problemlos möglich” gewesen. Die Beweisaufnahme habe gezeigt: Die Entscheidung gegen Visa-on-Arrival sei „ausschließlich politisch” gewesen. Eine doppelte Sicherheitsüberprüfung sei nicht erforderlich.
„Das Büro von der IOM in Masar -e Scharif war zudem ausschließlich zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ausgerichtet, den Visumsantrag selbst hätten – wäre es jemals so weit gekommen - die Betroffenen nur in Kabul stellen können. Die Antragsunterlagen und Pässe sollten dann an das Generalkonsulat in Istanbul versandt werden, dort visiert und dann postalisch wieder zurück nach Kabul geschickt werden. Dieser Prozess sollte planmäßig pro Antrag bis zu fünf Wochen in Anspruch nehmen. Hinzu kommt: Obwohl bereits im Dezember 2020 darüber gesprochen wurde, die IOM zu beauftragen, waren die Büros noch bei der Ressortbesprechung am 16. Juni 2021 nicht arbeitsfähig.“
Die Fraktion bewertet die IOM-Beauftragung als „ungeeignet”: Beauftragung viel zu spät, Umfang viel zu klein (max. 10 Anträge pro Tag und Standort), nie umgesetzt; das Büro in Masar-e Scharif war ausschließlich zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ausgerichtet; Visaanträge sollten erst in Istanbul visiert werden (5 Wochen Bearbeitung); aus Sicherheitsgründen wurden die Büros nicht für Publikumsverkehr geöffnet, laut Zeuge Grohmann ein „Humbug”-Argument: Die Taliban kannten die Ortskräfte ohnehin.
„Statt die realen Familienstrukturen vor Ort zu berücksichtigen, orientierte sich die Definition strikt an einem am deutschen Recht ausgerichteten Verständnis von Familie. Dies führte dazu, dass zahlreiche gefährdete Angehörige afghanischer Ortskräfte von der Evakuierung ausgeschlossen blieben, obwohl sie tatsächlich in die familiäre Verantwortung der Ortskräfte fielen. Besonders problematisch war dies in drei Fällen: 1. Volljährige ledige Kinder: Im afghanischen Familienverständnis unterscheiden sich volljährige ledige Kinder nicht von minderjährigen Kindern.“
Die Fraktion kritisiert, dass die strikt am deutschen Recht orientierte Kernfamilien-Definition zahlreiche gefährdete Angehörige ausschloss: volljährige ledige Kinder (besonders Töchter unter Taliban-Regime), pflegebedürftige Eltern in Mehrgenerationenhaushalten, Zweitfrauen aus Mehrehen. Eine Ressortbesprechung von AA und BMI vom 20.05.2021 instruierte Vertreter:innen, „pro OK jeweils nur eine Ehefrau” aufzunehmen, was dem von Seehofer öffentlich genannten „pragmatischen Ansatz” widerspreche.
„So verwies Ende April 2021 im Bericht der Botschaft in Kabul der damalige Botschafter Zeidler ausdrücklich darauf, dass der Eindruck vermieden werden müsse, mit den lokalen Partnern „schnellstmöglich das Land zu verlassen“. Dies galt für Charterflüge ebenso für die Umstellung auf die Gruppenaufnahme nach § 23 Aufenthaltsgesetz. Zu Recht wurde diese Sichtweise vom Zeugen Jan Hendrik van Thiel, ab Juli 2021 Geschäftsträger der Botschaft, in Frage gestellt. In seiner Aussage wies er darauf hin, dass andere Staaten wie Australien, Frankreich und Großbritannien keine solchen Bedenken hinsichtlich der Stabilität äußerten und Charterflüge und Gruppenaufnahmen bereits durchführten.“
Die Fraktion stellt dar, dass das AA Charterflüge und das Gruppenverfahren nach § 23 mit dem Argument ablehnte, dies würde die afghanische Regierung destabilisieren. Botschafter Zeidler warnte (April 2021) vor dem Eindruck, „schnellstmöglich das Land zu verlassen”. Geschäftsträger van Thiel widersprach: Andere Staaten (Australien, Frankreich, GB) hätten ohne diese Bedenken Charterflüge und Gruppenaufnahmen durchgeführt. Das AA habe keine einheitliche Position gehabt und die Frage nie auf Leitungsebene entschieden.
„„In Ermangelung gangbarer Alternativen … fällt Compound 1 der Botschaft bis auf weiteres die Rolle als möglicher Sammelpunkt im Evakuierungsfall zu.” (Krisenplan Botschaft, 09.08.2021)“
Die Fraktion stellt fest: Die Krisenplanung der Botschaft Kabul und die Eventualfallplanung der Bundeswehr griffen nicht ineinander. Es habe keinen gemeinsamen Evakuierungsplan gegeben. Die Botschaft war als einziger Sammelpunkt vorgesehen, der bei der Evakuierung am 15.08.2021 nicht nutzbar war. Niemand habe eine Antwort auf die Frage gehabt, wie der Transport vom Sammelpunkt zum Flughafen ablaufen sollte. Das AA-Krisenreaktionszentrum hatte die BMVg-Eventualfallplanung nicht vorliegen. Die Stelle des Militärattachés in Kabul war 2021 vakant.
„„Also, die [Lokalbeschäftigen] konnten wir nicht mitnehmen. Das MoU [Memorandum of Understanding] deckte die Lokalbeschäftigten nicht ab, bezog sich ausschließlich auf Diplomaten oder zumindest Diplomatenpassinhaber.” (Zeuge „Fisch”)“
Die Fraktion stellt fest: Die Botschaftsevakuierung am 15.08.2021 erfolgte unter enormem Zeitdruck mit US-Hubschraubern. Die Lokalbeschäftigten konnten nicht mitgenommen werden; das deutsch-amerikanische Memorandum of Agreement bezog sich nur auf Diplomat:innen. Sie waren am 15.08.2021 nicht in der Botschaft (Entscheidung von „Fisch” und Kanzler wegen Wochenende) und mussten sich auf dem Landweg zum Flughafen durchschlagen. BND-Material musste teils auf dem NATO-Gelände zurückgelassen werden; ob es von der Partnernation zerstört wurde, blieb ungeklärt.
„„Ich habe täglich Listen bekommen mit 200 Namen zum Teil drauf, nicht alphabetisch sortiert … Wenn ich diese Liste genutzt hätte und jeden, der da stand, der mir gesagt hat: „Ja, ich darf mit”, auf dieser Liste gesucht hätte, dann würde ich vermutlich jetzt noch da stehen.” (Hauptmann H.)“
Die Fraktion dokumentiert das Listenchaos: Die ELEFAND-Liste deutscher Staatsangehöriger traf erst am 21.08.2021 ein, fünf Tage nach Ankunft der Soldat:innen. ELEFAND brach unter dem „Traffic” zusammen. Die Ortskräfte-Listen waren als Papierausdrucke, mit hunderten nicht-alphabetisch sortierten afghanischen Namen kaum nutzbar. Berechtigte mussten teils mit Fotos identifiziert werden. Den Feldjägern fehlten Sprachmittler:innen für Dari und Paschtu sowie internetfähige Computer.
„Das Auswärtige Amt legte außerdem einen „Fünfpunkteplan“ vor, der Maßnahmen zur Unterstützung der nachträglichen Ausreise enthielt. Der Plan beinhaltete sinnvolle Maßnahmen zur Gesprächsaufnahme mit den Nachbarstaaten Afghanistans, damit Schutzsuchende Personen auf dem Landweg Afghanistan verlassen konnten. Es ist außerdem zu begrüßen, dass Außenminister Maas am 31. August 2021 in die Nachbarstaaten Afghanistans reiste, um dies zu unterstützen. Positiv ist zu bewerten, dass die Deutsche Botschaft Islamabad ab dem 27. September 2021 eine Reihe von Verbalnoten an das Außenministerium von Pakistan verfasste und damit um Unterstützung der visumfreien Einreise afghanischer Ortskräfte bat.“
Die Fraktion würdigt, dass die Ressorts sich nach Abschluss der militärischen Evakuierung auf ressortübergreifende Grundsätze einigten (Erweiterung des Berechtigtenkreises bis 2013, individuelle Gefährdungsprüfung). Das AA legte einen Fünfpunkteplan vor; Maas reiste am 31.08.2021 in Nachbarstaaten; die Botschaft Islamabad (Pakistan) verfasste ab 27.09.2021 Verbalnoten zur visumfreien Einreise. Kritisch sei jedoch, dass mit Ausnahme von Ortskräften von Bundeswehr und Bundespolizei weiterhin eine individuelle Gefährdungsprüfung galt. Das sei angesichts der Lage nicht nachvollziehbar.
„Wir regen außerdem an zu prüfen, ob ein Eintrag für Deutsche und Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, die in besonders krisengeprägten Ländern leben, verpflichtend gemacht werden kann. 3. Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund) vorantreiben und umsetzen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt das ressortübergreifende Digitalisierungsprojekt Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund).“
Die Fraktion empfiehlt für künftige Krisenvorsorge: (1) Übungen von AA und Bundeswehr fortsetzen; (2) Digitalisierung von Listen, ELEFAND verpflichtend in Krisenländern; (3) ressortübergreifendes Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund); (4) Krisenpläne in Botschaften auch für Worst-Case prüfen; (5) Ortskräfte in Eventualfallplanungen einbeziehen; (6) Sprachmittler:innen fest einplanen; (7) bessere technische Ausstattung der Einsatzkräfte; (8) fälschungssichere Bestätigungsschreiben für Ortskräfte als Backup.
„Die Evakuierungsoperation von Bundeswehr und Auswärtigem Amt war ein Erfolg. Während der Evakuierungsoperation vom 16. bis zum 27. August 2021 flog die Bundeswehr mit 37 Flügen insgesamt 5 347 Personen aus 45 Nationen über Taschkent aus Kabul aus. Alle 496 am Einsatz beteiligten Soldatinnen und Soldaten blieben körperlich unversehrt.“
Die SPD-Fraktion bewertet die Evakuierungsoperation als Erfolg: 5.347 Personen aus 45 Nationen wurden in 37 Flügen evakuiert; alle 496 beteiligten Soldatinnen und Soldaten blieben körperlich unversehrt. Psychologische Betreuungsangebote halfen beim Umgang mit den belastenden Eindrücken.
„Die Bewertungen der Bundesregierung zum Abkommen waren einheitlich kritisch. … In den Bewertungen der Bundesregierung wurde insbesondere problematisiert, dass es keine verbindliche Reduzierung des Gewaltniveaus der Taliban gegenüber der afghanischen Regierung gebe und der Truppenabzug nicht mit Fortschritten im afghanischen Friedensprozess verknüpft worden ist.“
Die SPD-Fraktion betont, dass die Bewertungen der Bundesregierung zum Doha-Abkommen einheitlich kritisch waren, sowohl in Vorlagen als auch in Zeugenaussagen. Hauptkritikpunkte: keine verbindliche Gewaltreduzierung gegenüber der afghanischen Regierung; keine Verknüpfung des Truppenabzugs mit Fortschritten im Friedensprozess.
„Es war eine richtige Entscheidung, dass das AA trotz der schwierigen Begleitumstände die innerafghanischen Friedensverhandlungen mit eigener Präsenz in Doha unterstützte und zugleich die Friedensmediation der Berghof-Stiftung finanziell förderte. … „wir waren ein gefragter Gesprächspartner von beiden Seiten, vielleicht der Gesprächspartner, dem sie beide am meisten Vertrauen entgegengebracht haben“.“
Die SPD-Fraktion bewertet die AA-Präsenz in Doha und die Finanzierung der Berghof-Stiftung als richtige Entscheidungen. Der Sonderbeauftragte zitiert: Deutschland sei „gefragter Gesprächspartner“ beider Seiten, vielleicht jener, dem beide am meisten Vertrauen entgegenbrachten.
„Um die Dringlichkeit der Situation gegenüber dem AA zu vermitteln, erbat van Thiel Ende Juli beim BND eine verschärfte Lageeinschätzung, welche jedoch ausblieb. Stattdessen schätzte der BND in einem aktualisierten Lagebild im Juli eine Machtübernahme der Taliban als „kurzfristig […] unwahrscheinlich“ ein, und relativierte so die Darstellung der Deutschen Botschaft Kabul, dass die „sog. ‚Republik'“ sich militärisch „im Endspiel“ befinde.“
Die SPD-Fraktion dokumentiert: Geschäftsträger van Thiel bat Ende Juli 2021 um eine verschärfte BND-Lageeinschätzung. Diese blieb aus. Stattdessen hielt der BND eine kurzfristige Machtübernahme weiterhin für unwahrscheinlich und relativierte damit van Thiels Darstellung eines „militärischen Endspiels“.
„Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einführung des vereinfachten Ortskräfteverfahrens ein Erfolg war, der in erster Linie dem Engagement von Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer und der erfolgreichen Kooperation von BMVg und AA bei der Erteilung von Visa zuzurechnen ist.“
Die SPD-Fraktion würdigt: Das vereinfachte Ortskräfteverfahren ab Mai 2021 sei ein Erfolg, primär zurückzuführen auf das Engagement von Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer (CDU) und die Kooperation BMVg–AA bei der Visumerteilung in Masar-i-Scharif. Mit „Managed Workplaces“ und Wochenendschichten in Berlin habe das Verfahren für 1.856 Personen bis Mitte August funktioniert.
„Erforderliche Planungen für ein Alternativszenario mit sehr hohen Personenzahlen wurden im Ressortkreis auf Initiative des AA begonnen, jedoch vor dem 15. August 2021 nicht mehr abgeschlossen. Das BMI hat praktikable Lösungen und Vereinfachungen über einen längeren Zeitraum ausgebremst oder vollständig blockiert. Das BKAmt blieb bei diesem Thema weitestgehend passiv.“
Die SPD-Fraktion bewertet: Das BMI habe praktikable Lösungen und Vereinfachungen über längere Zeit ausgebremst oder blockiert; das BKAmt sei weitgehend passiv geblieben. Das vom AA initiierte Alternativszenario wurde vor dem 15.08.2021 nicht abgeschlossen. Auch ein Triggerbeschluss kam nicht zustande.
„Dieser Charterflug war organisatorisch durch das Einsatzkontingent vor Ort nicht mehr durchführbar und hätte die eigenen Kräfte in der verwundbarsten Phase der Rückverlegung gefährdet. Überbewertet erscheint hingegen die Sorge vor einer Massenflucht, die von AA und BMZ vorgebracht wurde. Der Flug wurde am 22. Juni 2021 abgesagt.“
Die SPD-Fraktion bewertet den von Bundesministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) für 25.06.2021 geplanten Charterflug aus Masar-i-Scharif: Er sei organisatorisch nicht durchführbar gewesen und hätte eigene Kräfte in der verwundbarsten Rückverlegungsphase gefährdet. Die Sicherheitsbedenken des Einsatzführungskommandos hätten am Ende überwogen. Die Sorge von AA und BMZ vor Massenflucht sei dagegen „überbewertet“ gewesen.
„Die Deutsche Botschaft Kabul war grundsätzlich ausreichend auf einen Evakuierungsfall vorbereitet, die spätere Evakuierung durch US-Hubschrauber zum Flughafen und ein Ausfliegen durch das US-Militär entsprach dem Krisenplan. … Gleichwohl wäre es rückblickend hilfreich gewesen, bereits während der Lageverschärfung im Juli und August 2021 Unterstützungselemente des KSK und ein Krisenunterstützungsteam an die Botschaft zu verlegen und weitere militärische Kräfte für eine mögliche Evakuierungsoperation in der Region zu stationieren.“
Die SPD-Fraktion bewertet die Krisenvorsorge der Botschaft Kabul als grundsätzlich ausreichend; die spätere Evakuierung über US-Hubschrauber entsprach dem Krisenplan. Hilfreich wäre rückblickend die frühere KSK-Verlegung an die Botschaft und Vorstationierung militärischer Kräfte in der Region gewesen.
„Rückblickend betrachtet, wäre eine frühzeitigere Entscheidung des AA zur Einleitung der Evakuierung der Botschaft angebracht gewesen. Ausschlaggebend für die im Vergleich zu anderen Nationen späte Entscheidung zur Einleitung der Evakuierung am 14. August war ein widersprüchliches Lagebild in den ersten beiden Augustwochen 2021. … Die Berichterstattung des BND in der ersten Augusthälfte 2021 war damit einer der ausschlaggebenden Gründe, dass die Evakuierungsentscheidung nicht zu einem früheren Zeitpunkt getroffen worden ist.“
Die SPD-Fraktion stellt fest: Eine frühere Evakuierungsentscheidung wäre angebracht gewesen. Ausschlaggebend für die im Vergleich zu anderen Nationen späte Entscheidung sei ein widersprüchliches Lagebild gewesen: Der BND habe die dynamische Lageentwicklung (9.–15.08.) verkannt; dies sei einer der ausschlaggebenden Gründe für die Verzögerung.
„Der Leiter des KSK-Elements vor Ort kritisierte dabei, dass es zu lange dauerte, bis er die ELEFAND-Liste zu den deutschen Staatsangehörigen in Kabul in einem angemessenen Zustand erhielt. Immer wieder habe er in der morgendlichen Lagebesprechung darum bitten müssen, dass ihm die ELEFAND-Liste gegeben wird. Diese sei ihm erst am 21. August über das Einsatzführungskommando übermittelt worden und sei in einem „katastrophalen Zustand“ gewesen.“
Die SPD-Fraktion kritisiert: Der KSK-Leiter vor Ort habe die ELEFAND-Liste erst am 21.08.2021 erhalten, und zwar in „katastrophalem Zustand“. Andere Nationen seien bereits am 13.08. nach Kabul geflogen. Die Liste sei am Ende nicht fertig abgearbeitet worden, was beim KSK-Leiter zu einem „ganz schlechten Gefühl“ geführt habe.
„Besondere Anerkennung gilt Bundeswehr und Auswärtigem Amt für die Durchführung einer Evakuierungsoperation, bei der unter extremsten Bedingungen insgesamt 5 347 Menschen in Sicherheit gebracht werden konnten. … Allen am Einsatz beteiligten Soldatinnen und Soldaten gebührt Dank und Anerkennung, ein ehrendes Andenken gilt den 60 Soldaten, die im Einsatz in Afghanistan ihr Leben verloren haben.“
Die SPD-Fraktion spricht in der Schlussbemerkung „besondere Anerkennung“ für Bundeswehr und AA aus: 5.347 Menschen unter extremsten Bedingungen in Sicherheit gebracht; Bundeswehr ohne Verluste zurückgekehrt; ehrendes Andenken an die 60 im Einsatz gefallenen Soldaten.