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„Am 23. März 2021 wurde der Antrag in der 76. Sitzung des Auswärtigen Ausschusses beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und 1 Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und DIE LINKE. und 1 Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. … In der 218. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. März 2021 wurde die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit 432 von 629 abgegebenen Stimmen angenommen.“
Am 25.03.2021 nahm der Bundestag in seiner 218. Sitzung das verlängerte RSM-Mandat mit 432 von 629 abgegebenen Stimmen an. Im federführenden Auswärtigen Ausschuss hatten zuvor CDU/CSU, SPD, FDP und eine Stimme der Grünen zugestimmt; AfD, LINKE und eine weitere Grünen-Stimme votierten dagegen.
Originalstelle„Auch das Parlament benötige einen zentralen Ort, „wo die Gesamtverantwortung für Erfolg und Scheitern der deutschen Bemühungen um eine bestimmte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auch das Parlament benötige einen zentralen Ort, „wo die Gesamtverantwortung für Erfolg und Scheitern der deutschen Bemühungen um eine bestimmte Krise inhaltlich bearbeitet wird“ und um künftig Anreize dafür zu geben, „die Führung der Ressorts stärker für deren Lern-, Weiterentwicklungs- und Evaluierungsprioritäten und die daraus folgenden Entscheidungen in Haftung zu nehmen“. Das Parlament solle mit dieser Aufgabe ein Gremium betrauen, das das nötige Gewicht habe, um Minister/-innen und Staatssekretär/-innen regelmäßig öffentlich zu befragen und mit ihnen nichtöffentlich strategische Kernfragen beraten zu können.“
Auch das Parlament benötige laut Rotmann einen zentralen Ort, „wo die Gesamtverantwortung für Erfolg und Scheitern der deutschen Bemühungen um eine bestimmte Krise inhaltlich bearbeitet wird”. Das Gremium müsse genügend Gewicht haben, um Minister/-innen und Staatssekretär/-innen regelmäßig öffentlich zu befragen und strategische Kernfragen nichtöffentlich beraten zu können. Empfohlen wurden entweder die Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses (mit Doppel-Mitgliedschaft in den relevanten Fachausschüssen) oder die federführende Übernahme durch den Auswärtigen Ausschuss.
Originalstelle„Zudem sollten die Kompetenzen des für Einsätze gebildeten Ausschusses nicht mit den verfassungsrechtlich abgesicherten Entscheidungskompetenzen des …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zudem sollten die Kompetenzen des für Einsätze gebildeten Ausschusses nicht mit den verfassungsrechtlich abgesicherten Entscheidungskompetenzen des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses kollidieren. Einem neuen Gremium – sei es als Ausschuss oder als Unterausschuss – könne daher zwar nur eine vorbereitende Rolle zukommen, es könne aber, so Sauer, „anders bündeln, zusammenführen, sich vielleicht auf mehr Informationsmaterial stützen und so aufbereiten, dass die entscheidungsbefugten Ausschüsse das dann zur Kenntnis nehmen können“. Eine starke Parlamentsbeteiligung stehe der Verlässlichkeit im Bündnis nicht entgegen.“
Sauer empfahl zu prüfen, ob die Aufteilung der Entscheidungskompetenzen zwischen Auswärtigem Ausschuss und Verteidigungsausschuss gut abgestimmt sei. Er erinnerte an die frühere Diskussion über einen „Entsendeausschuss”. Die Entscheidung über Auslandseinsätze könne nicht auf einen Ausschuss übertragen werden; sie müsse beim Plenum verbleiben. Ein neues Gremium (Ausschuss oder Unterausschuss) könne daher nur vorbereitend wirken, aber Informationen anders bündeln und so aufbereiten, „dass die entscheidungsbefugten Ausschüsse das dann zur Kenntnis nehmen können”. Eine starke Parlamentsbeteiligung stehe der Verlässlichkeit im Bündnis nicht entgegen.
Originalstelle„Wo es an Verständnis für Wirkungsmöglichkeiten in dem sehr komplexen afghanischen Umfeld mangelte, griffen auch dann Machbarkeitsillusionen um sich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wo es an Verständnis für Wirkungsmöglichkeiten in dem sehr komplexen afghanischen Umfeld mangelte, griffen auch dann Machbarkeitsillusionen um sich, wo ausdrücklich ein überstülpender state building-Export abgelehnt wurde. In Bundestagsdebatten dominierte oft ein Rechtfertigungsdiskurs um das Für und Wider der Fortsetzung des Einsatzes. Fragen der Klarheit und Erfüllbarkeit von Aufträgen und Zwischenzielen, der Kohärenz der staatlichen Akteure, der (Un -)Ausgewogenheit der Mittel und einer systematischen Wirksamkeitskontrolle des Einsatzes kamen im Bundestag kaum zur Sprache.“
In Bundestagsdebatten dominierte ein Rechtfertigungsdiskurs um das Für und Wider der Fortsetzung. Fragen der Klarheit und Erfüllbarkeit von Aufträgen, der Kohärenz der Akteure und einer systematischen Wirksamkeitskontrolle kamen kaum zur Sprache. Erst neun Jahre nach Einsatzbeginn veranstaltete der Auswärtige Ausschuss eine öffentliche Anhörung zu Bewertungskriterien. Eine unabhängige und ressortübergreifende Wirkungsevaluierung wurde ab 2004 gefordert, bis 2021 aber von wechselnden Koalitionsmehrheiten abgelehnt.