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Ashraf Ghani

In 5 Aussagen genannt.

Sondervotum Kap. 4.1.8 — Sondervotum AfD Machtübergabe S. 81–82

Sondervotum AfD: behauptetes Abkommen Republik–Taliban vom 14.08.2021 in Doha

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„Überdies legen Erkenntnisse und Zeugenaussagen im 1. Untersuchungsausschuss der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nahe, dass es sich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Überdies legen Erkenntnisse und Zeugenaussagen im 1. Untersuchungsausschuss der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nahe, dass es sich eher um eine Machtübergabe an die Taliban handelte, die, anders als in vielen Medien dargestellt, weitestgehend friedlich verlief. Laut des ehemaligen Senior Civilian Representative der NATO für Afghanistan, Stefano Pontecorvo, kam es in der Nacht des 14. August 2021 in Doha (Katar) noch zu einem Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und hochrangigen Vertretern der Islamischen Republik Afghanistan, welches den Afghanen, den Taliban und den verbliebenen westlichen Interessen im Land genutzt hätte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 81–82 (Original, neues Fenster)

Das Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) zu 4.1.2.4 behauptet, „in der Nacht des 14. August 2021 in Doha (Katar)“ sei es zu einem Abkommen zwischen Taliban-Führung und hochrangigen Vertretern der Republik gekommen. Es habe sich eher um eine „Machtübergabe“ gehandelt, die „weitestgehend friedlich“ verlief. Der Anschlag vom 26.08. ging laut Sondervotum auf den IS, nicht auf die Taliban. Die „Angst vor den Taliban“ habe sich „als unbegründet erwiesen“.

Hinweis: Fraktionsposition AfD; kein gemeinsamer Befund der Kommission. Beide Repliken (CDU/CSU und Gießmann, Potzel u.a.) widersprechen der Darstellung eines Abkommens vom 14.08.2021.
Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: AfD-Fraktion, Stefano Pontecorvo, Markus Potzel, Taliban… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Sondervotum Kap. 4.1.8.1 — Replik CDU/CSU S. 82

Replik CDU/CSU: Behauptetes Abkommen vom 14.08.2021 widerspricht historischen Fakten

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„4.1.8.1 Replik der CDU/CSU-Fraktion zum Sondervotum des Abgeordneten Jan Nolte (AfD), des Abgeordneten Joachim Wundrak (AfD) und des Sachverständigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„4.1.8.1 Replik der CDU/CSU-Fraktion zum Sondervotum des Abgeordneten Jan Nolte (AfD), des Abgeordneten Joachim Wundrak (AfD) und des Sachverständigen Reiner Haunreiter zu Abschnitt 4.1.2.4364 Die Darstellung im Sondervotum der AfD, es sei am 14. August 2021 zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Regierung der Republik Afghanistan und den Taliban gekommen, entspricht nicht den historischen Fakten.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 82 (Original, neues Fenster)

Die Replik der CDU/CSU-Fraktion stellt klar: Die Darstellung im AfD-Sondervotum, am 14. August 2021 sei zwischen Republik-Regierung und Taliban ein Abkommen geschlossen worden, entspricht „nicht den historischen Fakten“. Prof. Gießmann (Berghof Foundation, durch AA finanziert) führte im 1. Untersuchungsausschuss aus: Es ging nicht mehr um Friedensverhandlungen, sondern um einen ordentlichen Übergang. Die Taliban hätten sich bereit erklärt, Kabul „nicht militärisch zu erobern“. Die Gespräche scheiterten an Ghanis Flucht.

Hinweis: Fraktionsposition CDU/CSU; kein gemeinsamer Befund der Kommission.
Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: CDU/CSU-Fraktion, Hans-Joachim Gießmann, Berghof Foundation, Ashraf Ghani enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung 4.2.4.2.4 — Minderheiten / Warlords S. 121

Glaubwürdigkeitsverlust durch Kooperation mit ehemaligen Warlords

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„Einigen ehemaligen Warlords wurden teils schwere Menschenrechtsverbrechen vorgeworfen (so beispielsweise Abdul Rashid Dostum, u. a. Vizepräsident von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Einigen ehemaligen Warlords wurden teils schwere Menschenrechtsverbrechen vorgeworfen (so beispielsweise Abdul Rashid Dostum, u. a. Vizepräsident von 2014-2019, welcher mehrfach mit Menschenrechtsverstößen seiner Milizen international Schlagzeilen machte). Gulbuddin Hekmatyar, der sich im afghanischen Bürgerkrieg durch den Beschuss Kabuls den Beinamen „Schlächter von Kabul“ verschafft hatte, wurde 2016 durch Präsident Ghani von seinen Straftaten freigesprochen und kandidierte 2019 bei den Präsidentschaftswahlen selbst.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 121 (Original, neues Fenster)

Die internationale Gemeinschaft und die afghanische Regierung verloren bei Teilen der Bevölkerung an Glaubwürdigkeit in Sachen Menschenrechte, weil sie mit ehemaligen Warlords des Bürgerkrieges kooperierten bzw. diese in die Regierung einbanden (z. B. Vizepräsident Abdul Rashid Dostum). Gulbuddin Hekmatyar, „Schlächter von Kabul” genannt, wurde 2016 von Präsident Ghani von seinen Straftaten freigesprochen und kandidierte 2019 für das Präsidentenamt.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Abdul Rashid Dostum, Gulbuddin Hekmatyar, Ashraf Ghani enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.3.2.2.3 — Wahl 2014 S. 163–164

Präsidentschaftswahl 2014: Government of National Unity statt demokratischem Prozess

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„Die Wahlbeteiligung lag mit circa 39 Prozent im niedrigen Trend der vorherigen Wahlen. Erstmals kam es zur Durchführung einer Stichwahl zwischen den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Wahlbeteiligung lag mit circa 39 Prozent im niedrigen Trend der vorherigen Wahlen. Erstmals kam es zur Durchführung einer Stichwahl zwischen den Kandidaten Abdullah Abdullah und Ashraf Ghani Ahmadzai. Aufgrund der Drohung des zweitplatzierten Abdullah, das Ergebnis nicht anzuerkennen, vermittelte Präsident Karzai letztlich ein Government of National Unity mit Ghani als Präsident und Abdullah als Chief Executive. Diese irreguläre Vermittlungslösung verdeutlicht nochmals die damalige Schwäche demokratischer Institutionen: „Afghanistan’s 2014 presidential election led to a peaceful transfer of power to a new president, but not through a democratic process.”“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 163–164 (Original, neues Fenster)

Bei der ersten Stichwahl zwischen Ashraf Ghani und Abdullah Abdullah drohte Abdullah, das Ergebnis nicht anzuerkennen. Präsident Karzai vermittelte ein Government of National Unity mit Ghani als Präsident und Abdullah als Chief Executive. Diese irreguläre Vermittlungslösung verdeutlichte die Schwäche demokratischer Institutionen: Es gab eine friedliche Machtübergabe, aber nicht durch einen demokratischen Prozess. Die Präsidentschaftswahl 2019 erreichte nur ca. 19 % Wahlbeteiligung.

Thema: Lehren für die Zukunft 2014; 2019 Akteure: Ashraf Ghani, Abdullah Abdullah, Hamid Karzai enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Sachverständige:r Kap. 4.1 — Deutsche Gefälligkeiten S. 20

Bundesregierung übernahm medizinische Behandlungen afghanischer Politiker (u.a. Dostum, Fahim, Ghani) und sogar die Reinigung einer Uhr

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„Die Bundesregierung erwies ausgewählten afghanischen Politikern immer wieder Gefälligkeiten. Vor allem ließen sich afghanische Politiker medizinisch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung erwies ausgewählten afghanischen Politikern immer wieder Gefälligkeiten. Vor allem ließen sich afghanische Politiker medizinisch in Deutschland behandeln. … so ist bekannt, dass sich u.a. Rashid Dostum, Mohammed Fahim und Ashraf Ghani zu medizinischen Behandlungen in Deutschland aufhielten. Die Kosten hierfür trug die Bundesregierung (Münch, 2015, S. 243). … So übernahm die Bundesregierung die Kosten für die Reinigung einer teuren Uhr von Fahim (Münch, 2015, S. 243).“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 20 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung übernahm wiederholt medizinische Behandlungskosten für afghanische Politiker (Dostum, Fahim, Ghani) und sogar die Reinigung einer teuren Uhr von Verteidigungsminister Fahim. Dies kann als Versuch interpretiert werden, das Wohlwollen wichtiger afghanischer Patrone und ihrer Netzwerke zu gewinnen, etwa weil Fahim Patron von Daud Daud war, der Kommandeur in Kunduz, wo die Bundeswehr stationiert war.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Rashid Dostum, Mohammed Fahim, Ashraf Ghani, Bundesregierung enquete_gutachten\bicc-korruption.json