Bridge the Gap.

← Alle Akteure

Aschraf Ghani

In 30 Aussagen genannt, an 7 Ereignissen beteiligt.

Ereignisse

18. Februar 2020 Kabul, Afghanistan 16 Stimmen

Verspätete Bekanntgabe des Wahlergebnisses in Afghanistan

Erst fast fünf Monate nach der Wahl erklärt die Wahlkommission Aschraf Ghani zum Sieger, fast zeitgleich zum Doha-Abkommen.

Beteiligt: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Afghanistan
9. März 2020 Kabul, Afghanistan 17 Stimmen

Doppelinauguration Ghani und Abdullah

Ghani und Abdullah lassen sich in zwei parallelen Zeremonien jeweils zum Präsidenten erklären.

Beteiligt: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah
17. Mai 2020 Kabul, Afghanistan 18 Stimmen

Ghani und Abdullah einigen sich auf Machtteilung

Unter US-Druck einigen sich Ghani und Abdullah auf eine gemeinsame Regierung. Abdullah leitet den neu geschaffenen Hohen Rat für Nationale Aussöhnung.

Beteiligt: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, USA

Aussagen

Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.1 — Ausgangslage S. 155–156

Politische Ausgangslage: keine neue afghanische Regierung, Ghani-Abdullah-Streit nach der Wahl 09/2019

Originalstelle
„Als Doha unterschrieben wurde oder vereinbart wurde, gab es noch keine neue afghanische Regierung. Die hatten gewählt und waren noch in der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Als Doha unterschrieben wurde oder vereinbart wurde, gab es noch keine neue afghanische Regierung. Die hatten gewählt und waren noch in der Regierungsbildung. Es gab eine geschäftsführende, aber keine echte, und das hat sich Ewigkeiten hingezogen. … Am 18.02. hatte die Wahlkommission nach Prüfung umstrittener Stimmzettel das vorläufige Ergebnis (Ghani: 50,6 Prozent, Herausforderer Abdullah: 39,5) vom Dezember 2019 bestätigt und StP [Staatspräsident] Ghani zum Sieger erklärt. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce”, reklamierte den Wahlsieg für sich und kündigte eine Parallelregierung an.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 155–156 (Original, neues Fenster)

Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe es keine neue afghanische Regierung gegeben, nur eine geschäftsführende. Die Wahlkommission bestätigte erst am 18.02.2020 das vorläufige Ergebnis: Ghani 50,6 %, Abdullah 39,5 %. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce” und kündigte eine Parallelregierung an. Zitiert wird der Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) sowie eine Merkel-Vorlage vom 26.02.2020.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Februar 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.2.1 — Khalilzad S. 158

„Innige Abneigung” zwischen Khalilzad und Ghani belastete den Prozess

Originalstelle
„Ja, also zu Herrn Khalilzad ist es, glaube ich, doch noch mal wichtig, darauf hinzuweisen, dass Herr Khalilzad in inniger Abneigung mit Herrn Ghani …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ja, also zu Herrn Khalilzad ist es, glaube ich, doch noch mal wichtig, darauf hinzuweisen, dass Herr Khalilzad in inniger Abneigung mit Herrn Ghani verbunden war […]. Diese „innige Abneigung” wurde insbesondere während der innerafghanischen Friedensverhandlungen relevant.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 158 (Original, neues Fenster)

Mehrere Zeugen, u. a. der ehemalige AA-Staatssekretär Berger, berichteten von einem stark belasteten persönlichen Verhältnis („innige Abneigung”) zwischen US-Sondergesandtem Khalilzad und Präsident Ghani, das insbesondere die innerafghanischen Friedensverhandlungen beschwerte.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Zalmay Khalilzad, Aschraf Ghani, Staatssekretär Berger abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Dritter Abschnitt 1.4 — Pontecorvo zu 14./15.08.2021 S. 256–257

Pontecorvo (NATO): „in letzter Minute“-Abkommen in Doha am 14.08.2021; Ghani-Flucht am 15.08.2021 verhinderte politische Lösung

Originalstelle
„In der Nacht des 14. [August] wurde in Doha in letzter Minute ein Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und der Republik Afghanistan …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der Nacht des 14. [August] wurde in Doha in letzter Minute ein Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und der Republik Afghanistan zu einer politischen Lösung geschlossen, das den Aufständischen, Afghanistan und den verbliebenen amerikanischen und internationalen Interessen im Land genutzt hätte. Ungeachtet dessen entschloss sich der afghanische Präsident, der dem politischen Abkommen zugestimmt hatte, um die Hauptstadt vor Chaos und weiterem Blutvergießen zu bewahren, aus nur ihm bekannten Gründen am darauffolgenden Tag plötzlich, das Land zu verlassen, was zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates führte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 256–257 (Original, neues Fenster)

Experte Pontecorvo (damaliger NATO Senior Civilian Representative für Afghanistan) berichtete: In der Nacht des 14.08.2021 sei in Doha „in letzter Minute“ ein Abkommen zwischen der politischen Taliban-Führung und der Republik Afghanistan über eine politische Lösung geschlossen worden, dem Präsident Ghani zugestimmt habe. Auf dieser Basis wären noch zwei Wochen für eine Evakuierung in Kabul verblieben. Ghanis Flucht am 15.08.2021 habe „zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates“ geführt, was die Evakuierung deutlich beschleunigte. Insgesamt seien letztlich knapp 125.000 Menschen evakuiert worden.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 / 2021-08-15 Akteure: Stefano Pontecorvo (NATO), Aschraf Ghani, Taliban abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.2 — Maas-Reise April 2021 S. 298–300

Maas-Reise nach Kabul (28./29.04.2021): General Miller (RSM): „It can go very bad very fast”; Maas: kein Eindruck eines „zusammenbrechenden Regimes”

Originalstelle
„Aus einem DKOR vom 30. April 2021 geht hervor, dass General Miller seine Zweifel an der Durchhaltefähigkeit und dem Zusammenhalt der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus einem DKOR vom 30. April 2021 geht hervor, dass General Miller seine Zweifel an der Durchhaltefähigkeit und dem Zusammenhalt der afghanischen Armee zum Ausdruck gebracht hat. Wörtlich sagte er: „[It] can go very bad very fast”. … Es habe kein Bild gegeben, „das so [ausgesehen hätte], als dass der Zusammenbruch unmittelbar” bevorstünde. Die Strukturen seien „geordnet” gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 298–300 (Original, neues Fenster)

Bei seiner Kabul-Reise am 28./29.04.2021 sprach Außenminister Maas mit Präsident Ghani, Dr. Abdullah, General Miller (RSM-Kommandeur) und der pakistanischen Militärführung. General Miller äußerte Zweifel an der Durchhaltefähigkeit der ANSF („It can go very bad very fast”). Ghani stellte die ANSF stabil dar, Abdullah skeptischer. Maas selbst hatte „nicht den Eindruck eines zusammenbrechenden Regimes”; die Strukturen seien „geordnet” gewesen, Zusammenbruch nicht für ein Datum mit Truppen vor Ort erwartet.

Thema: Lageeinschätzung April 2021 Akteure: Heiko Maas, Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, General Miller (RSM)… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 1 — Verhandlungsort S. 340–342

Afghanische Regierung wünschte Deutschland als Verhandlungsort; Bundesregierung lehnte ab

Originalstelle
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als Austragungsort. Die AFG-Regierung aber ist gegen Doha; QAT [Katar] gilt ihr als zu Taliban-nah. Nicht zuletzt würde man in Doha am Sitz der politischen Kommission der Taliban verhandeln. StP [Staatspräsident] Ghani, der Vorsitzende des Friedensrates, Abdullah, und Ex-StP Karzai sprachen sich geschlossen bei Kh. für eine aktive Rolle DEUs [Deutschlands] bei den IAV und als Verhandlungsort aus.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 340–342 (Original, neues Fenster)

Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Mai/Juni 2020 Akteure: Angela Merkel, Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Hamid Karzai… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.1.1 — Verhandlungsteam der Republik S. 344–345

Tiefe Kluft zwischen Delegation und Ghani: „Sie haben uns verkauft”; Krüger: „Geburtsproblem” der Zusammensetzung

Originalstelle
„So habe sich Dr. Ghani, nachdem im Dezember 2020 eine Einigung über die Verfahrensregeln erreicht wurde, öffentlich geäußert und dem Verhandlungsteam …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So habe sich Dr. Ghani, nachdem im Dezember 2020 eine Einigung über die Verfahrensregeln erreicht wurde, öffentlich geäußert und dem Verhandlungsteam vorgeworfen: „Sie haben uns verkauft” („They have sold out”). Insgesamt habe Dr. Ghani dem Verhandlungsteam „nur sehr wenig Spielraum” gelassen, um „kreative inhaltliche Vorschläge zu unterbreiten”. … Eines der „Geburtsprobleme” der Delegation der afghanischen Republik sei gewesen, dass die Zusammensetzung der Delegation Folge eines „Powersharing Agreement” diverser „Warlords” ohne umfassende Berücksichtigung grundlegender „demokratischer und rechtstaatlicher Elemente” gewesen sei.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 344–345 (Original, neues Fenster)

Die Zeugen Caro und Krüger berichten von einer tiefen Kluft zwischen der Verhandlungsdelegation und Präsident Ghani: Nach der Einigung auf die Verfahrensregeln im Dezember 2020 warf Ghani dem Team öffentlich „They have sold out” vor. Er gab dem Team „sehr wenig Spielraum” für kreative Vorschläge. Krüger nennt als „Geburtsproblem” die Zusammensetzung als Folge eines Powersharing-Deals diverser Warlords, ohne ausreichende Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Elemente.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Dezember 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Caro, Krüger (AA) abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.1 — Verzögerung Verhandlungsbeginn S. 350

Gefangenenaustausch verzögerte Beginn um sechs Monate; BMVg: Taliban wollten Verhandlungen bis zum Truppenabzug ziehen

Originalstelle
„Absicht der TALIBAN ist es hier, den Beginn und noch vielmehr den Abschluss von innerafghanischen Verhandlungen - mit dem Ziel eines …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Absicht der TALIBAN ist es hier, den Beginn und noch vielmehr den Abschluss von innerafghanischen Verhandlungen - mit dem Ziel eines Friedensabkommens und eines „postsettlement Governments” - so weit zu verzögern, dass der internationale Truppenabzug bereits beendet ist. So wollen sie den Einfluss der USA/internationalen Gemeinschaft auf das Ergebnis der Verhandlungen minimieren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 350 (Original, neues Fenster)

Der Beginn der Verhandlungen war im Doha-Abkommen an einen Gefangenenaustausch (bis zu 5.000 Talibankämpfer und bis zu 1.000 Regierungsangehörige) gekoppelt. Über die Freilassung wurde mehrere Monate „gefeilscht”; Ghani musste am 09.08.2020 eine Loja Jirga einberufen, um sie zu legitimieren. Eine BMVg-Kurzanalyse vom 30.04.2020 (Oberstleutnant i. G. G.) hielt fest: Die Taliban wollten Beginn und Abschluss der Verhandlungen so verzögern, dass der internationale Truppenabzug schon beendet sei, um den Einfluss der USA und der internationalen Gemeinschaft auf das Ergebnis zu minimieren.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen März–September 2020 Akteure: Taliban, Aschraf Ghani, BMVg abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.4 — US-Wahl S. 352–353

Biden-Wahl 03.11.2020: Ghani hoffte auf Kurswechsel; Caro: Khalilzads Bleiben war Signal für Kontinuität

Originalstelle
„Und Ghani hat zu viel darauf gesetzt, dass mit dem Demokraten Biden sich das alles ändern würde. Das war auch ein Grund, warum die Republik nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Und Ghani hat zu viel darauf gesetzt, dass mit dem Demokraten Biden sich das alles ändern würde. Das war auch ein Grund, warum die Republik nicht viel verhandeln konnte: weil Ghani auf Biden gewartet hat. … Als er bestätigt wurde, war das ein sehr klares Signal - oder? - von der neuen Regierung von Biden, was sie vorhatten, nämlich das Gleiche zu tun.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 352–353 (Original, neues Fenster)

Die Wahl Bidens am 03.11.2020 machte die Taliban „nervös”. Bis zur Abzugsentscheidung am 14.04.2021 war unklar, ob Biden das Abkommen einhalten würde. Ghani hoffte dagegen auf einen Kurswechsel und nutzte die Wartezeit als Grund, „nicht viel zu verhandeln”. Caro: Die nicht erfolgte Abberufung des Sonderbeauftragten Khalilzad war ein „sehr klares Signal” für Kontinuität, was die afghanische Führung „im Palast in Kabul” nicht wahrhaben wollte.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen 2020-11-03 Akteure: Joe Biden, Aschraf Ghani, Zalmay Khalilzad abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.6 — Frühjahr 2021 S. 354–355

Frühjahr 2021: Taliban schinden Zeit, reisten nach Teheran und Moskau statt zu verhandeln; Ghanis „Bunkermentalität”

Originalstelle
„Die Vertreter der Republik waren pünktlich da - ich glaube, es war am 5. Januar -, aber die Taliban ließen sich Zeit. Sie fingen an, Zeit zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Vertreter der Republik waren pünktlich da - ich glaube, es war am 5. Januar -, aber die Taliban ließen sich Zeit. Sie fingen an, Zeit zu verschwenden, sie reisten irgendwie herum, nach Teheran, nach Moskau. … Gleichzeitig habe sich laut Aussage des Zeugen Krüger beim afghanischen Präsidenten Dr. Ghani eine Art „Bunkermentalität” entwickelt, die dazu geführt habe, dass er bis zum tatsächlichen Fall Kabuls nicht geglaubt habe, dass die Amerikaner wirklich abziehen würden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 354–355 (Original, neues Fenster)

Im Frühjahr 2021 begannen die Taliban laut Nadery „Zeit zu schinden”; sie wollten nicht mehr über Agenda, Verfassung und politische Struktur sprechen, sondern „über Bildung”. Caro: Sie reisten nach Teheran und Moskau. Krüger: Mit der Offenlegung der Biden-Linie sei die Verhandlungsbereitschaft der Taliban dramatisch gesunken. Ghani entwickelte eine „Bunkermentalität”; er glaubte bis Kabuls Fall nicht an den US-Abzug. Sein Washington-Besuch Ende Juni 2021 zeigte einen „enormen Disconnect” zu Biden.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Januar–Juni 2021 Akteure: Aschraf Ghani, Joe Biden, Taliban, Krüger (AA)… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.7 — Powersharing-Entwurf S. 355–357

US-Powersharing-Entwurf Frühjahr 2021 / Blinken-Brief: Übergangsregierung, Friedenskonferenz in der Türkei

Originalstelle
„Die Zeugen Krüger und Caro haben vor dem Ausschuss übereinstimmend berichtet, dass der US-Sonderbeauftrage Khalilzad Anfang 2021 im Rahmen der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Zeugen Krüger und Caro haben vor dem Ausschuss übereinstimmend berichtet, dass der US-Sonderbeauftrage Khalilzad Anfang 2021 im Rahmen der innerafghanischen Friedensverhandlungen den Entwurf eines Powersharing Agreements vorgestellt habe. … Im März 2021 schrieb US-Außenminister Blinken laut Presseberichterstattung einen Brief an den damaligen afghanischen Präsidenten Dr. Ghani. In diesem Brief habe Blinken verschiedene Vorschläge gemacht, um den afghanischen Friedensprozess voranzutreiben. Der Plan habe unter anderem eine Übergangsregierung, nationale Wahlen und eine Friedenskonferenz unter Leitung der Vereinten Nationen in der Türkei vorgesehen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 355–357 (Original, neues Fenster)

Khalilzad legte Anfang 2021 einen Entwurf für ein Powersharing Agreement vor; im März 2021 schickte US-Außenminister Blinken einen Brief an Ghani mit Vorschlägen für Übergangsregierung, Nationalwahlen und eine UN-geführte Friedenskonferenz in der Türkei. Eine AA-Vorlage an Maas vom 17.03.2021 kritisierte, dass die US-Initiativen nicht mit der Bundesregierung abgestimmt waren; sie brächten „neue Dynamik aber auch Herausforderungen”. Krüger: Das unabgestimmte Papier habe kontraproduktiv gewirkt. Caro: Khalilzad sei zu fixiert auf eine „Regierung der Einheit” gewesen, und sein schlechtes Verhältnis zu Ghani habe geschadet.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Frühjahr 2021 Akteure: Zalmay Khalilzad, Antony Blinken, Aschraf Ghani, Heiko Maas abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.12 — Friedliche Machtübergabe? S. 359–361

Mitte August 2021: Geplanter Karzai- und Abdullah-Besuch in Doha für friedliche Machtübergabe, gescheitert an Ghanis Flucht

Originalstelle
„Im August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann, emeritierter Direktor der Berghof Stiftung, geplant gewesen, dass der ehemalige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann, emeritierter Direktor der Berghof Stiftung, geplant gewesen, dass der ehemalige afghanische Präsident Karzai und der Vorsitzende des Hohen Rates für Nationale Versöhnung Dr. Abdullah nach Doha fliegen, um mit den Taliban eine friedliche Machtübergabe zu verhandeln. Der Besuch sei vom 15. bis zum 17. August 2021 geplant gewesen. … Die „weitgehende, aber doch nicht abgeschlossene Vereinbarung” zur Machtübergabe an die Taliban sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann letztlich an der Flucht Dr. Ghanis und des afghanischen Vizepräsidenten Saleh aus Kabul gescheitert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 359–361 (Original, neues Fenster)

Vom 15.–17.08.2021 war ein Besuch Karzais und Abdullahs in Doha geplant, um mit den Taliban eine friedliche Machtübergabe zu verhandeln. Gießmann konzipierte am 13./14.08.2021 auf Bitte der afghanischen Republik ein kurzes Papier u. a. zu Gewaltfreiheit und Powersharing. Außenminister Atmar berichtet: Am Abend des 14.08.2021 signalisierte Ghani in einer Telefonschalte mit Blinken Bereitschaft zur Machtübergabe; eine Delegation unter Abdullah sollte nach Doha. Die Verhandlungen scheiterten am 15.08.2021 an der Flucht Ghanis und Vizepräsident Salehs aus Kabul.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen August 2021 Akteure: Hamid Karzai, Abdullah Abdullah, Aschraf Ghani, Amrullah Saleh… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 6 — Passproblematik S. 453–454

Passproblematik: ca. 80 % der Ortskräfte ohne afghanischen Pass; Ghani lehnte 28./29.07.2021 die Anerkennung deutscher Ersatzdokumente ab

Originalstelle
„[Berger:] hätten ca. 80 Prozent der Afghaninnen und Afghanen, „die auf die Schutzlisten gekommen“ seien, keine Pässe gehabt. … Präsident Dr. Ghani …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Berger:] hätten ca. 80 Prozent der Afghaninnen und Afghanen, „die auf die Schutzlisten gekommen“ seien, keine Pässe gehabt. … Präsident Dr. Ghani habe dies verweigert und stattdessen am 28. oder 29. Juli 2021 erklärt, er würde sich um eine „Beschleunigung der Passausgabe […] kümmern“. Hinterher habe man gesehen, dass dieses Verfahren viel zu langsam gewesen sei.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 453–454 (Original, neues Fenster)

Etwa 80 % der berechtigten Ortskräfte hatten keinen afghanischen Pass, was die Ausreise zusätzlich erschwerte. Präsident Ghani lehnte am 28./29.07.2021 die Anerkennung deutscher Reiseausweise für Ausländer (RAfA) ab, um öffentlichkeitswirksame Massenausreisen zu vermeiden, und sagte stattdessen ein „Schnellverfahren“ für afghanische Pässe (max. 2 Wochen) zu. Bei Ghanis Flucht am 15.08. war dieses Verfahren noch nicht wirksam.

Thema: Ortskräfte Juli–August 2021 Akteure: Aschraf Ghani, Berger (AA), Sonderbeauftragter Wieck abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 3.2.4 — Ghani-Bitte S. 461–462

Widersprüchliche Berichte über Ghanis Position: laut Potzel bat Ghani um Verzicht; laut van Thiel sagte Ghani: „natürlich könnt ihr wie die anderen das machen, ihr sollt nur keine Welle machen“

Originalstelle
„[van Thiel:] dann sagten die: Nee, nee, also natürlich könnt ihr wie die anderen das machen. - Was gemeint ist, ist das, was der Ghani gesagt hat …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[van Thiel:] dann sagten die: Nee, nee, also natürlich könnt ihr wie die anderen das machen. - Was gemeint ist, ist das, was der Ghani gesagt hat: Ihr sollt keine Welle machen, ihr sollt nicht in der Presse da groß rumposaunen, ihr sollt nicht angeben. Ihr macht das - - wie die anderen, ihr macht das diskret.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 461–462 (Original, neues Fenster)

Zwei deutsche Zeugen schilderten Präsident Ghanis Position zu Charterflügen unterschiedlich: Sonderbeauftragter Potzel berichtete, Ghani habe um Verzicht gebeten (Sorge um seine Autorität, „run to the exit“). Geschäftsträger van Thiel kontrollierte das nach: Migrationsminister Mohib und Ghani hätten gesagt, Deutschland könne wie die anderen handeln, solle nur „keine Welle“ machen. Van Thiel hielt das Destabilisierungsargument für überstrapaziert.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Aschraf Ghani, Mohib, Potzel, Jan Hendrik van Thiel abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.9 — Kipppunkte S. 570–571

Alle fünf Kipppunkte trafen am 15.08.2021 in schneller Folge ein, Ghani-Flucht als fünfter

Originalstelle
„Die Kippunkte sind ja eingetroffen. Der letzte Kipppunkt war der Abgang von Ghani aus Kabul. … Es war ein Zusammenbruch der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Kippunkte sind ja eingetroffen. Der letzte Kipppunkt war der Abgang von Ghani aus Kabul. … Es war ein Zusammenbruch der afghanischen Sicherheitskräfte, der für eine gewisse Zeit ein Vakuum hinterlassen hat, und die Taliban haben das gefüllt. Und sie waren – im Nachgang haben sie das zumindest ausgesagt – selbst überrascht davon.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 570–571 (Original, neues Fenster)

Am 15.08.2021 traten laut BND alle fünf Kipppunkte in schneller Folge ein: Aufgabe der Green Zone (10.58 Uhr), Empfehlung zur sofortigen Evakuierung (11 Uhr), Umzingelung Kabuls durch Taliban (vor 12 Uhr), Flucht Präsident Ghanis (mittags). Karzai habe die Taliban gebeten, in die Stadt vorzudringen, um Chaos zu vermeiden; die Taliban selbst seien davon überrascht gewesen. Es war keine militärische Einnahme.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-15 Akteure: BND, Aschraf Ghani, Karzai, Taliban abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3 (4.2) — Wahlbeteiligung S. 987–988, 999

Wahl 09/2019: nur 18 % Wahlbeteiligung, Bundesregierung sah „Zeichen für demokratische Verfassung”

Originalstelle
„Demnach votierten 50 Prozent der Wähler für den Amtsinhaber Ghani. Sein schärfster Kontrahent Abdullah Abdullah holte knapp 40 Prozent der Stimmen. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Demnach votierten 50 Prozent der Wähler für den Amtsinhaber Ghani. Sein schärfster Kontrahent Abdullah Abdullah holte knapp 40 Prozent der Stimmen. Nur 18 Prozent der wahlberechtigten Afghanen machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch - ein Umstand, in dem die deutsche Bundesregierung „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung“ zu sehen vermeinte. Über andere Zeichen, die man dem Umstand ablesen konnte, dass 82% der Afghanen im 18. Jahr des deutschen Engagements in Afghanistan von ihrem Wahlrecht bei einer Präsidentschaftswahl nicht Gebrauch machten, äußerte sich die Bundesregierung öffentlich nicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 987–988, 999 (Original, neues Fenster)

Bei der afghanischen Präsidentschaftswahl am 28.09.2019 machten nur 18 % der wahlberechtigten Afghanen von ihrem Wahlrecht Gebrauch (laut Sachverständigem Uzulis de facto noch weniger). Ergebnis: Ghani 50 %, Abdullah 39,9 %. Die Bundesregierung wertete dies in einem Bericht zum Friedensprozess (Februar 2020) als „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung”. Die AfD wertet diese Deutung als realitätsfern. Uzulis bezeichnete die Wahl als „Farce”.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte September 2019 – Februar 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Bundesregierung sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 4.4 — zwei Präsidenten S. 1011

März 2020: Abdullah Abdullah lässt sich zum Parallel-Präsidenten ausrufen, Bürgerkriegsgefahr

Originalstelle
„„Wir hatten ja damals zwei Präsidenten in Afghanistan.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1011 (Original, neues Fenster)

Die AfD führt aus: Am 09.03.2020 ließ sich Abdullah Abdullah parallel zur Vereidigung Ghanis zum Präsidenten ausrufen; laut BND forderte er via Facebook seine Anhänger zur Bewaffnung und Sturm des Sapedarpalasts auf. Auf die Ghani-Vereidigungszeremonie wurde ein Raketenanschlag verübt. Der Sicherheitsberater Mohib warnte die Botschaft, die Krise könne auf die Streitkräfte übergreifen. Eine Aufspaltung der ANDSF entlang Bruchlinie Ghani-Abdullah sowie ethnischer Linien (Turkmenen, Usbeken, Hazara) stand „ernsthaft im Raum”. Erst US-Hilfekürzungsdrohung (Pompeo, 23.03.2020) und Vereinbarung vom 16.05.2020 entschärften die Krise.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte März–Mai 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Mike Pompeo, Hamdullah Mohib sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 7.4 — Blinken-Brief S. 1029–1030

März 2021: Blinken-Brief an Ghani löst „Frustration über Nichteinbeziehung” im AA aus; Berger: „Die gleichen Alleingänge wie unter Trump”

Originalstelle
„„Was mich besonders ärgert, ist, dass die USA eine wichtige Kurskorrektur in Sachen Afghanistan machen, dies nicht mit uns und den anderen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Was mich besonders ärgert, ist, dass die USA eine wichtige Kurskorrektur in Sachen Afghanistan machen, dies nicht mit uns und den anderen europäischen Verbündeten besprechen, dafür aber mit Verhandlungen in der Türkei […]. Die gleichen Alleingänge wie unter Trump.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1029–1030 (Original, neues Fenster)

Am 08.03.2021 wurde der US-Außenminister-Blinken-Brief an Ghani öffentlich, mit einem Khalilzad-Entwurf für ein Friedensabkommen samt afghanischer Übergangsregierung, ohne vorherige Information des AA. Staatssekretär Miguel Berger schrieb intern: „Die gleichen Alleingänge wie unter Trump.” Die Leiterin des Ministerbüros sekundierte: „Lieber Miguel, dasselbe habe ich auch gedacht als ich in der Presse von der US Initiative las. Schade.” Im BKAmt: „Nicht-Einbeziehung westlicher Partner durch USA ist so nicht akzeptabel.”

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 10.3 — Ghani-Biden Telefonat S. 1061–1062

23.07.2021: Biden zwingt Ghani auf neue Militärstrategie: Konsolidierung auf Ballungszentren als Bedingung für Luftunterstützung

Originalstelle
„„Wir werden weiterhin Luftunterstützung leisten, wenn wir wissen, was der Plan ist […] Nein, sehen Sie, […] Luftunterstützung funktioniert nur, wenn es eine militärische Strategie vor Ort gibt, die man unterstützen kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1061–1062 (Original, neues Fenster)

Im letzten gemeinsamen Telefonat (23.07.2021) sagte Joe Biden Ghani Luftunterstützung nur zu, wenn dieser eine neue Militärstrategie ausrufen würde: Rückzug der ANDSF aus der Fläche, konzentrierte Verteidigung der Ballungszentren. Die Strategie wurde öffentlichkeitswirksam mit Karzai und dem Kriegsverbrecher Dostum proklamiert. Vier Tage später rief Ghani den „Sechs-Monate-Sicherheits- und Konsolidierungsplan” aus. Reaktion: BMVg-Referat SE I 3 (02.08.2021): Taliban reagieren mit „neuer Stufe der Gewalt”, greifen erstmals Provinzhauptstädte an. Nach 4 Tagen und 6 Städten „quasi Zusammenbruch ANDSF”.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Juli–August 2021 Akteure: Joe Biden, Aschraf Ghani, Karzai, Dostum sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 11.4 — Taliban-Übergangsregierung S. 1081–1083

12.–14.08.2021: USA verhandelten in Doha kontrollierten Machtübergang Ghani–Taliban-Übergangsregierung, ohne deutsche Beteiligung

Originalstelle
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte Machtübergabe an die Taliban vermitteln wollten, um die dann später doch eingetretenen Saigon-Bilder vermeiden zu können. Am Abend des 13. August 2021 leitete Jan van Thiel dann eine Agenturmeldung weiter: In dieser war von einem „Agreed-Peace-Deal“ die Rede, bei dem die USA den Taliban für einen Waffenstillstand die diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes und die Fortsetzung der US-Entwicklungshilfe angeboten haben sollen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1081–1083 (Original, neues Fenster)

Nach Botschafterin Haber (Nacht zum 13.08.2021) und van Thiel (13.08.2021) bemühten sich die USA in Doha um einen „Agreed-Peace-Deal”: Diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes, Rücktritt Ghanis, keine militärische Übernahme Kabuls. Atmar bestätigte vor dem Ausschuss eine Videoschaltung Blinken–Ghani–Atmar am Abend des 14.08.2021, bei der Ghani bereit war, die Macht aufzugeben; Karzai und Abdullah sollten am 15.08. mit den Taliban verhandeln. Die deutsche Bundesregierung war über diese Aktivitäten „ganz offensichtlich nicht informiert” (Maas: „Das sind Dinge, von denen wir damals nichts wussten”).

Thema: Evakuierungsoperation 12.–15.08.2021 Akteure: USA, Antony Blinken, Aschraf Ghani, Hanif Atmar… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 3.3 — Machtübergabe S. 756–757

CDU/CSU: Bundesregierung musste Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen, selbst direkt Beteiligte waren von Ghanis Flucht überrascht

Originalstelle
„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte voraussehen müssen. Auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse des Zeitlaufs muss die Antwort „Nein” lauten. Hiernach waren selbst die direkt beteiligten Parteien von der Flucht Dr. Ghanis überrascht und das Resultat war tatsächlich eine de facto Machtübergabe in Kabul.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 756–757 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU kommt zu dem Schluss, dass die Bundesregierung die Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen musste: Auch Taliban und afghanische Regierung waren von der Flucht Ghanis überrascht; geplante hochrangige Gespräche zur Machtübergabe waren für den 16.08. in Doha angesetzt; Taliban hatten zugesagt, Kabul für 2 Wochen nicht einzunehmen.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-13 bis 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, Taliban, USA sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.7 — Überraschung S. 854

CDU/CSU-Kernerkenntnis 7: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021

Originalstelle
„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber niemand erwartete das Ende der afghanischen Republik für den 15. August 2021 – inklusive Taliban und afghanischer Regierung. […] Die CDU-CSU-Bundestagsfraktion sieht es als gesichert, dass die Räumung der US-Botschaft und der Green Zone sowie die Flucht des afghanischen Präsidenten Dr. Ghani die notwendigen Auslöser für die Entwicklungen des 15. August 2021 waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 854 (Original, neues Fenster)

Siebte CDU/CSU-Kernerkenntnis: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021. Auslöser: Räumung US-Botschaft und Green Zone sowie Flucht Ghanis. Deutschland hatte ein gutes, aber zeitlich falsches Lagebild, eine „historische Realität”.

Thema: Lehren für die Zukunft 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, USA, Taliban, BND sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 864–865

Zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: einseitiger Time-Based-Abzug und Nichtbeteiligung der afghanischen Regierung

Originalstelle
„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die Soldat:innen abzuziehen, während die Taliban sich nur für einen bis zum Abzug andauernden Gewaltverzicht gegenüber den USA und den Alliierten bereiterklären mussten. Der Gewaltverzicht der Taliban gegenüber den USA und den Alliierten diente dem stillen Rückzug. Mit der Entscheidung für diesen sogenannten „Time-Based Approach“ wurde auf einen „Condition-Based Approach“ verzichtet, bei dem für den Abzug gewisse Bedingungen bezüglich der innerafghanischen Lage erfüllt werden müssten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 864–865 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion identifiziert zwei wesentliche Defizite: (1) einseitige Verpflichtung der USA und Alliierten zum festen Abzugstermin gegen einen bloßen Gewaltverzicht der Taliban gegenüber USA und Alliierten; der Time-Based-Approach gab den Taliban ihr wichtigstes Ziel bereits; (2) die afghanische Regierung wurde nicht beteiligt und mit einem fait accompli konfrontiert, der jede spätere Augenhöhe verhinderte. Die Taliban hätten kein Interesse an Machtteilung gehabt, weil sie auf den militärischen Sieg nach US-Abzug hoffen konnten.

Hinweis: Analytische Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Aschraf Ghani sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 5 — Innerafghanischer Friedensprozess S. 868

Innerafghanische Verhandlungen von Anfang an zum Scheitern verurteilt

Originalstelle
„Die Verhandlungen waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn das Abkommen hatte mit einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen keine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Verhandlungen waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn das Abkommen hatte mit einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen keine weiteren Anreize für die Taliban verbunden. Die Taliban simulierten daraufhin lediglich Verhandlungsbereitschaft und warteten in Ruhe auf den Abzug der internationalen Truppen. Der afghanischen Republik wurde durch das Doha-Abkommen jeglicher Hebel genommen, um Druck auf die Taliban auszuüben. Die Verhandlungsdelegation der afghanischen Republik war zusätzlich belastet von Animositäten verschiedener politischer Interessensgruppen, die eine Einigung erschwerten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 868 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet die innerafghanischen Verhandlungen (IAV) als „von Anfang an zum Scheitern verurteilt”: Das Doha-Abkommen knüpfte keine weiteren Anreize an einen erfolgreichen Abschluss, sodass die Taliban Verhandlungsbereitschaft nur simulierten und auf den Abzug warteten. Der afghanischen Republik sei jeglicher Hebel genommen worden; die Verhandlungsdelegation unter Abdullah sei zusätzlich durch interne Animositäten zu Ghani belastet gewesen.

Hinweis: Analytische Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Taliban, Abdullah Abdullah, Aschraf Ghani sondervoten\gruene.json
Sachverständige:r Frage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 1

Republik durch umstrittene Präsidentschaftswahl und Ghani-Abdullah-Machtkampf erodiert

Originalstelle
„Die Islamische Republik Afghanistan war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Doha-Abkommens enorm geschwächt – die umstrittene und offenbar erneut …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Islamische Republik Afghanistan war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Doha-Abkommens enorm geschwächt – die umstrittene und offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (es war die vierte in zwei Jahrzehnten) spaltete die afghanische Elite zu einem Zeitpunkt, an dem innerafghanischer Zusammenhalt zwingend notwendig gewesen wäre. Der lähmende Machtkampf zwischen Präsident Ghani und Regierungsgeschäftsführer Abdullah führte zu einer nicht mehr aufzuhaltenden Erosion staatlicher Macht und zur weiteren Entfremdung der Bevölkerung mit dem politischen System.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 1 (Original, neues Fenster)

Die Islamische Republik sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens enorm geschwächt gewesen: Die offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (die vierte in zwei Jahrzehnten) habe die Elite gespalten, der lähmende Machtkampf zwischen Ghani und Abdullah die Staatsmacht erodiert und die Bevölkerung weiter entfremdet.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah stellungnahmen\03-petersmann.json
Sachverständige:r Frage 9 — Taliban-Angebote zur Regierungsbeteiligung S. 8

Keine Angebote der Ghani-Regierung gesehen; Taliban-Partizipation von Ghani, Abdullah und USA nicht akzeptiert

Originalstelle
„Interessante Frage – ich habe KEINE Angebote der Regierung Ghani gesehen, nur immer wieder gehört, dass „man” keine Taliban in der Regierung haben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Interessante Frage – ich habe KEINE Angebote der Regierung Ghani gesehen, nur immer wieder gehört, dass „man” keine Taliban in der Regierung haben wolle. Ich vermute, dass vor und während der Verhandlungen in DOHA über eine Taliban-Partizipation an der Regierung gesprochen wurde, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah UND den USA nicht akzeptiert wurde.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 8 (Original, neues Fenster)

Domröse habe keine Angebote der Ghani-Regierung gesehen, nur die Aussage gehört, „man” wolle keine Taliban in der Regierung; er vermutet, dass eine Taliban-Partizipation vor oder in Doha thematisiert, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah und den USA, nicht akzeptiert wurde.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, USA stellungnahmen\06-domroese.json
Sachverständige:r Frage 8 — Maßnahmen Republik/Verbündete nach Doha S. 19–21

NATO und USA versprachen bis Juni 2021 Weiterfinanzierung bis ≥2024; Ghani plante damit und sah sich vom abrupten Abzug überrascht

Originalstelle
„Die NATO ihrerseits hat seit mindestens 2012 kontinuierlich versprochen, afghanische Sicherheitskräfte bis mindestens 2024 namentlich finanziell zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die NATO ihrerseits hat seit mindestens 2012 kontinuierlich versprochen, afghanische Sicherheitskräfte bis mindestens 2024 namentlich finanziell zu unterstützen … In der Tat hat NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg bis mindestens zwei Monate vor dem Fall der afghanischen Republik … konkrete Versprechen und Bemühungen zur fortlaufenden Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte bestätigt. Diese beinhalteten namentlich: • die anhaltende Finanzierung … • Planung von Trainings … ausserhalb Afghanistans; • die geplante Weiterführung einer zivilen NATO-Präsenz … • Bemühungen, kritische Infrastruktur in Afghanistan, namentlich den Flughafen in Kabul, zu sichern und zu unterhalten. … Im besagten [Ghani-]Interview sagte Ghani explizit, dass die afghanische Republik mit dieser weiteren Unterstützung bis mindestens 2024 geplant hätte und auf den abrupten Abzug von U.S.-amerikanischen sowie anderen ausländischen Truppen und … (Sub)Unternehmer (‚Contractors') … nicht genügend vorbereitet gewesen sei.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)106, S. 19–21 (Original, neues Fenster)

USA und NATO sicherten in der Joint Declaration und in fortlaufenden Stoltenberg-Statements bis mindestens zwei Monate vor dem Fall der Republik Weiterfinanzierung der ANSF (mindestens bis 2024), Trainings außerhalb AFGs, zivile NATO-Präsenz und Flughafen-Sicherung zu. Ghani sagte ex post (PBS, 25.08.2022), die Republik habe mit dieser Unterstützung geplant und sei auf den abrupten Truppen- und Contractor-Abzug nicht vorbereitet gewesen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Jens Stoltenberg, Aschraf Ghani stellungnahmen\08-marty.json
Sachverständige:r Frage 2 — Bilaterale Verhandlungen ohne Kabul, Freilassung 5.000 Gefangener S. 3 (Fn. 6)

Kabuler Regierungen hatten traditionell nur eingeschränkten Einfluss auf Provinzen

Originalstelle
„Die afghanische Gesellschaft ist nicht mit westlichen zu vergleichen. Sie ist eine Stammesgesellschaft mit überlieferten Werten und Regeln. Die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die afghanische Gesellschaft ist nicht mit westlichen zu vergleichen. Sie ist eine Stammesgesellschaft mit überlieferten Werten und Regeln. Die Kabuler Regierungen haben traditionsgemäß nur einen eingeschränkten Einfluss auf die Machtstrukturen der einzelnen Provinzen. Die Macht der Präsidenten Hamid Karzai oder Mohammad Aschraf Ghani war nur eingeschränkt und beruhte insbesondere auf den Ausgleich mit lokalen Kräften, den sogenannten Warlords wie z.B. Raschid Dostum.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 3 (Fn. 6) (Original, neues Fenster)

Die afghanische Gesellschaft sei eine Stammesgesellschaft; Kabuler Regierungen hätten traditionell nur eingeschränkten Einfluss auf die Provinzen. Karzais und Ghanis Macht habe wesentlich auf dem Ausgleich mit lokalen Warlords (z. B. Raschid Dostum) beruht.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Hamid Karzai, Aschraf Ghani, Raschid Dostum stellungnahmen\09-zerbin.json
Bewertung Faktor 3 — Republik bestand auf Integration der Taliban S. 8–9

Ghani-Team hielt sich bis zur Woche vor Kollaps für „dominierende politische Kraft”; Fluchtsperre erlaubte keine Übergangsregierung

Originalstelle
„Wie der ehemalige stellvertretender Außenminister Hekmat Karzai gegenüber SIGAR erklärte, „bestand auf beiden Seiten ein enormer Druck, sich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wie der ehemalige stellvertretender Außenminister Hekmat Karzai gegenüber SIGAR erklärte, „bestand auf beiden Seiten ein enormer Druck, sich gegenseitig zu absorbieren”. … Mohib zufolge hielt sich die Regierung bis zu der Woche vor dem Zusammenbruch für die dominierende politische Kraft. … Präsident Ghani weigerte sich selbst in letzter Minute noch, die Macht abzugeben. Einige afghanische Unterhändler glaubten, wenn Präsident Ghani in Kabul geblieben und zum Rücktritt bereit gewesen wäre, hätten einige Elemente der Republik überlebt. Vielleicht hätte durch amerikanische Vermittlung eine Art Übergangsregierung unter Beteiligung der afghanischen Regierung ebenso wie der Taliban gebildet werden können, und einige Elemente der Verfassung wären erhalten geblieben. Doch Präsident Ghani floh am 15. August aus dem Land.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)196, S. 8–9 (Original, neues Fenster)

Hekmat Karzai konstatierte „enormen Druck” auf beiden Seiten zur „Absorption”. Bis zur Woche vor dem Kollaps habe sich die Ghani-Regierung für die dominierende politische Kraft gehalten; Ghani weigerte sich bis zuletzt zur Machtabgabe. Wäre er in Kabul geblieben, hätte vermutlich eine vermittelte Übergangsregierung mit Beteiligung Regierung und Taliban gebildet werden können und Verfassungselemente erhalten bleiben. Seine Flucht am 15. August machte das unmöglich.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Hekmat Karzai, Hamdullah Mohib, Aschraf Ghani stellungnahmen\11-sopko-young-schriftlich.json
Bewertung Faktor 5 — Ghanis selektiver Loyalistenkreis S. 10–11

Ghanis Mikromanagement: ganze Provinzen fielen, während er noch Stadtplanungssitzungen abhielt

Originalstelle
„Hekmat Karzai sagte gegenüber SIGAR: „Um Himmels willen, ganze Provinzen fielen, und [Ghani] hielt unglaublicherweise noch immer vierstündige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Hekmat Karzai sagte gegenüber SIGAR: „Um Himmels willen, ganze Provinzen fielen, und [Ghani] hielt unglaublicherweise noch immer vierstündige Sitzungen des Nationalen Beschaffungsrats ab. Stadtplanungssitzungen fanden statt, während ganze Bezirke fielen. Ich meine, der Typ hatte in so vielerlei Hinsicht völlig falsche Prioritäten.” Vicki Aken, die Landesdirektorin des International Rescue Committee in Afghanistan, schilderte gegenüber SIGAR die Stimmung „wie bei Nero, der fiedelt, während Rom brennt”. … „Die gesamte Regierung Afghanistans von sechs Personen geführt” [Hekmat Karzai] … leitende Mitglieder der Regierung Ghani ernannten Kommandeure der afghanischen Nationalpolizei bis hinunter auf die Bezirksebene, und dies in 365 Bezirken. … Präsident Ghani [mischte] sich in Entscheidungen zur Kommandoführung ein, indem er jeden Kommandeur ab dem Rang eines Brigadegenerals persönlich ernannte.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)196, S. 10–11 (Original, neues Fenster)

Ghanis Mikromanagement und Abschottung destabilisierten die Regierung: nach Hekmat Karzai wurde die Regierung von sechs Personen geführt; während ganze Provinzen fielen, hielt Ghani vierstündige Sitzungen des Nationalen Beschaffungsrats ab und tagte über Stadtplanung. Vicki Aken (IRC): „wie Nero, der fiedelt, während Rom brennt.” Leitende Mitarbeiter ernannten Polizei-Kommandeure in allen 365 Bezirken; Ghani ernannte selbst jeden Brigadegeneral persönlich.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Hekmat Karzai, Vicki Aken, Aschraf Ghani stellungnahmen\11-sopko-young-schriftlich.json
Bewertung ANDSF-Faktor 4 — Politisierung S. 22–23

„Drei-Mann-Republik” aus Ghani, Mohib und Fazli ohne sicherheitspolitische Erfahrung; Mohib übernahm Kommandozentrale

Originalstelle
„2021 wurde die afghanische Regierung gemeinhin als „Drei-Mann-Republik” bezeichnet, bestehend aus Präsident Ghani, seinem nationalen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„2021 wurde die afghanische Regierung gemeinhin als „Drei-Mann-Republik” bezeichnet, bestehend aus Präsident Ghani, seinem nationalen Sicherheitsberater Hamdullah Mohib und dem Leiter des Verwaltungsbüros des Präsidenten, Fazal Mahmood Fazli. Keiner der drei verfügte über sicherheitsrelevante Erfahrung: Präsident Ghani war Kulturanthropologe und ehemaliger Weltbank-Ökonom, Fazli war Arzt und Diplomat, und Mohib hatte seine Doktorarbeit über Unterhaltung und Kommunikation in der virtuellen Realität abgeschlossen … Medienberichten zufolge übernahm Mohib die direkte Kontrolle über militärische Operationen, richtete eine Kommandozentrale im afghanischen Nationalen Sicherheitsrat ein, legte militärische Ziele fest, ernannte lokale Kommandeure und ordnete Truppeneinsätze an. Zudem rief er persönlich Kommandeure von Truppenteilen an und erteilte Befehle unter Umgehung der regulären Befehlskette.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)196, S. 22–23 (Original, neues Fenster)

2021 sei die Regierung als „Drei-Mann-Republik” (Ghani, Mohib, Fazli) bekannt gewesen, keiner mit sicherheitsrelevanter Erfahrung; Mohib (Doktorarbeit über VR-Kommunikation) habe als nationaler Sicherheitsberater eine eigene Kommandozentrale eingerichtet, militärische Ziele festgelegt, Kommandeure ernannt und unter Umgehung der regulären Befehlskette Befehle erteilt.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Hamdullah Mohib, Fazal Mahmood Fazli, Aschraf Ghani stellungnahmen\11-sopko-young-schriftlich.json