Afghanische Präsidentschaftswahl mit historisch niedriger Beteiligung
Die Wahl findet unter schwierigen Sicherheitsbedingungen statt, nur etwa jeder zehnte Wahlberechtigte stimmt ab.
In 30 Aussagen genannt, an 7 Ereignissen beteiligt.
Die Wahl findet unter schwierigen Sicherheitsbedingungen statt, nur etwa jeder zehnte Wahlberechtigte stimmt ab.
Erst fast fünf Monate nach der Wahl erklärt die Wahlkommission Aschraf Ghani zum Sieger, fast zeitgleich zum Doha-Abkommen.
Parallel zum Doha-Abkommen geben USA und afghanische Regierung in Kabul eine gemeinsame Erklärung ab, die die Republik politisch absichern soll.
Ghani und Abdullah lassen sich in zwei parallelen Zeremonien jeweils zum Präsidenten erklären.
Unter US-Druck einigen sich Ghani und Abdullah auf eine gemeinsame Regierung. Abdullah leitet den neu geschaffenen Hohen Rat für Nationale Aussöhnung.
Eine große afghanische Ratsversammlung legitimiert die Freilassung von 5.000 Taliban-Gefangenen, eine Bedingung aus dem Doha-Abkommen.
Die Taliban ziehen ohne nennenswerten Widerstand in Kabul ein. Präsident Ghani flieht außer Landes.
„Als Doha unterschrieben wurde oder vereinbart wurde, gab es noch keine neue afghanische Regierung. Die hatten gewählt und waren noch in der Regierungsbildung. Es gab eine geschäftsführende, aber keine echte, und das hat sich Ewigkeiten hingezogen. … Am 18.02. hatte die Wahlkommission nach Prüfung umstrittener Stimmzettel das vorläufige Ergebnis (Ghani: 50,6 Prozent, Herausforderer Abdullah: 39,5) vom Dezember 2019 bestätigt und StP [Staatspräsident] Ghani zum Sieger erklärt. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce”, reklamierte den Wahlsieg für sich und kündigte eine Parallelregierung an.“
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe es keine neue afghanische Regierung gegeben, nur eine geschäftsführende. Die Wahlkommission bestätigte erst am 18.02.2020 das vorläufige Ergebnis: Ghani 50,6 %, Abdullah 39,5 %. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce” und kündigte eine Parallelregierung an. Zitiert wird der Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) sowie eine Merkel-Vorlage vom 26.02.2020.
„Ja, also zu Herrn Khalilzad ist es, glaube ich, doch noch mal wichtig, darauf hinzuweisen, dass Herr Khalilzad in inniger Abneigung mit Herrn Ghani verbunden war […]. Diese „innige Abneigung” wurde insbesondere während der innerafghanischen Friedensverhandlungen relevant.“
Mehrere Zeugen, u. a. der ehemalige AA-Staatssekretär Berger, berichteten von einem stark belasteten persönlichen Verhältnis („innige Abneigung”) zwischen US-Sondergesandtem Khalilzad und Präsident Ghani, das insbesondere die innerafghanischen Friedensverhandlungen beschwerte.
„In der Nacht des 14. [August] wurde in Doha in letzter Minute ein Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und der Republik Afghanistan zu einer politischen Lösung geschlossen, das den Aufständischen, Afghanistan und den verbliebenen amerikanischen und internationalen Interessen im Land genutzt hätte. Ungeachtet dessen entschloss sich der afghanische Präsident, der dem politischen Abkommen zugestimmt hatte, um die Hauptstadt vor Chaos und weiterem Blutvergießen zu bewahren, aus nur ihm bekannten Gründen am darauffolgenden Tag plötzlich, das Land zu verlassen, was zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates führte.“
Experte Pontecorvo (damaliger NATO Senior Civilian Representative für Afghanistan) berichtete: In der Nacht des 14.08.2021 sei in Doha „in letzter Minute“ ein Abkommen zwischen der politischen Taliban-Führung und der Republik Afghanistan über eine politische Lösung geschlossen worden, dem Präsident Ghani zugestimmt habe. Auf dieser Basis wären noch zwei Wochen für eine Evakuierung in Kabul verblieben. Ghanis Flucht am 15.08.2021 habe „zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates“ geführt, was die Evakuierung deutlich beschleunigte. Insgesamt seien letztlich knapp 125.000 Menschen evakuiert worden.
„Aus einem DKOR vom 30. April 2021 geht hervor, dass General Miller seine Zweifel an der Durchhaltefähigkeit und dem Zusammenhalt der afghanischen Armee zum Ausdruck gebracht hat. Wörtlich sagte er: „[It] can go very bad very fast”. … Es habe kein Bild gegeben, „das so [ausgesehen hätte], als dass der Zusammenbruch unmittelbar” bevorstünde. Die Strukturen seien „geordnet” gewesen.“
Bei seiner Kabul-Reise am 28./29.04.2021 sprach Außenminister Maas mit Präsident Ghani, Dr. Abdullah, General Miller (RSM-Kommandeur) und der pakistanischen Militärführung. General Miller äußerte Zweifel an der Durchhaltefähigkeit der ANSF („It can go very bad very fast”). Ghani stellte die ANSF stabil dar, Abdullah skeptischer. Maas selbst hatte „nicht den Eindruck eines zusammenbrechenden Regimes”; die Strukturen seien „geordnet” gewesen, Zusammenbruch nicht für ein Datum mit Truppen vor Ort erwartet.
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als Austragungsort. Die AFG-Regierung aber ist gegen Doha; QAT [Katar] gilt ihr als zu Taliban-nah. Nicht zuletzt würde man in Doha am Sitz der politischen Kommission der Taliban verhandeln. StP [Staatspräsident] Ghani, der Vorsitzende des Friedensrates, Abdullah, und Ex-StP Karzai sprachen sich geschlossen bei Kh. für eine aktive Rolle DEUs [Deutschlands] bei den IAV und als Verhandlungsort aus.“
Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.
„So habe sich Dr. Ghani, nachdem im Dezember 2020 eine Einigung über die Verfahrensregeln erreicht wurde, öffentlich geäußert und dem Verhandlungsteam vorgeworfen: „Sie haben uns verkauft” („They have sold out”). Insgesamt habe Dr. Ghani dem Verhandlungsteam „nur sehr wenig Spielraum” gelassen, um „kreative inhaltliche Vorschläge zu unterbreiten”. … Eines der „Geburtsprobleme” der Delegation der afghanischen Republik sei gewesen, dass die Zusammensetzung der Delegation Folge eines „Powersharing Agreement” diverser „Warlords” ohne umfassende Berücksichtigung grundlegender „demokratischer und rechtstaatlicher Elemente” gewesen sei.“
Die Zeugen Caro und Krüger berichten von einer tiefen Kluft zwischen der Verhandlungsdelegation und Präsident Ghani: Nach der Einigung auf die Verfahrensregeln im Dezember 2020 warf Ghani dem Team öffentlich „They have sold out” vor. Er gab dem Team „sehr wenig Spielraum” für kreative Vorschläge. Krüger nennt als „Geburtsproblem” die Zusammensetzung als Folge eines Powersharing-Deals diverser Warlords, ohne ausreichende Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Elemente.
„Absicht der TALIBAN ist es hier, den Beginn und noch vielmehr den Abschluss von innerafghanischen Verhandlungen - mit dem Ziel eines Friedensabkommens und eines „postsettlement Governments” - so weit zu verzögern, dass der internationale Truppenabzug bereits beendet ist. So wollen sie den Einfluss der USA/internationalen Gemeinschaft auf das Ergebnis der Verhandlungen minimieren.“
Der Beginn der Verhandlungen war im Doha-Abkommen an einen Gefangenenaustausch (bis zu 5.000 Talibankämpfer und bis zu 1.000 Regierungsangehörige) gekoppelt. Über die Freilassung wurde mehrere Monate „gefeilscht”; Ghani musste am 09.08.2020 eine Loja Jirga einberufen, um sie zu legitimieren. Eine BMVg-Kurzanalyse vom 30.04.2020 (Oberstleutnant i. G. G.) hielt fest: Die Taliban wollten Beginn und Abschluss der Verhandlungen so verzögern, dass der internationale Truppenabzug schon beendet sei, um den Einfluss der USA und der internationalen Gemeinschaft auf das Ergebnis zu minimieren.
„Und Ghani hat zu viel darauf gesetzt, dass mit dem Demokraten Biden sich das alles ändern würde. Das war auch ein Grund, warum die Republik nicht viel verhandeln konnte: weil Ghani auf Biden gewartet hat. … Als er bestätigt wurde, war das ein sehr klares Signal - oder? - von der neuen Regierung von Biden, was sie vorhatten, nämlich das Gleiche zu tun.“
Die Wahl Bidens am 03.11.2020 machte die Taliban „nervös”. Bis zur Abzugsentscheidung am 14.04.2021 war unklar, ob Biden das Abkommen einhalten würde. Ghani hoffte dagegen auf einen Kurswechsel und nutzte die Wartezeit als Grund, „nicht viel zu verhandeln”. Caro: Die nicht erfolgte Abberufung des Sonderbeauftragten Khalilzad war ein „sehr klares Signal” für Kontinuität, was die afghanische Führung „im Palast in Kabul” nicht wahrhaben wollte.
„Die Vertreter der Republik waren pünktlich da - ich glaube, es war am 5. Januar -, aber die Taliban ließen sich Zeit. Sie fingen an, Zeit zu verschwenden, sie reisten irgendwie herum, nach Teheran, nach Moskau. … Gleichzeitig habe sich laut Aussage des Zeugen Krüger beim afghanischen Präsidenten Dr. Ghani eine Art „Bunkermentalität” entwickelt, die dazu geführt habe, dass er bis zum tatsächlichen Fall Kabuls nicht geglaubt habe, dass die Amerikaner wirklich abziehen würden.“
Im Frühjahr 2021 begannen die Taliban laut Nadery „Zeit zu schinden”; sie wollten nicht mehr über Agenda, Verfassung und politische Struktur sprechen, sondern „über Bildung”. Caro: Sie reisten nach Teheran und Moskau. Krüger: Mit der Offenlegung der Biden-Linie sei die Verhandlungsbereitschaft der Taliban dramatisch gesunken. Ghani entwickelte eine „Bunkermentalität”; er glaubte bis Kabuls Fall nicht an den US-Abzug. Sein Washington-Besuch Ende Juni 2021 zeigte einen „enormen Disconnect” zu Biden.
„Die Zeugen Krüger und Caro haben vor dem Ausschuss übereinstimmend berichtet, dass der US-Sonderbeauftrage Khalilzad Anfang 2021 im Rahmen der innerafghanischen Friedensverhandlungen den Entwurf eines Powersharing Agreements vorgestellt habe. … Im März 2021 schrieb US-Außenminister Blinken laut Presseberichterstattung einen Brief an den damaligen afghanischen Präsidenten Dr. Ghani. In diesem Brief habe Blinken verschiedene Vorschläge gemacht, um den afghanischen Friedensprozess voranzutreiben. Der Plan habe unter anderem eine Übergangsregierung, nationale Wahlen und eine Friedenskonferenz unter Leitung der Vereinten Nationen in der Türkei vorgesehen.“
Khalilzad legte Anfang 2021 einen Entwurf für ein Powersharing Agreement vor; im März 2021 schickte US-Außenminister Blinken einen Brief an Ghani mit Vorschlägen für Übergangsregierung, Nationalwahlen und eine UN-geführte Friedenskonferenz in der Türkei. Eine AA-Vorlage an Maas vom 17.03.2021 kritisierte, dass die US-Initiativen nicht mit der Bundesregierung abgestimmt waren; sie brächten „neue Dynamik aber auch Herausforderungen”. Krüger: Das unabgestimmte Papier habe kontraproduktiv gewirkt. Caro: Khalilzad sei zu fixiert auf eine „Regierung der Einheit” gewesen, und sein schlechtes Verhältnis zu Ghani habe geschadet.
„Im August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann, emeritierter Direktor der Berghof Stiftung, geplant gewesen, dass der ehemalige afghanische Präsident Karzai und der Vorsitzende des Hohen Rates für Nationale Versöhnung Dr. Abdullah nach Doha fliegen, um mit den Taliban eine friedliche Machtübergabe zu verhandeln. Der Besuch sei vom 15. bis zum 17. August 2021 geplant gewesen. … Die „weitgehende, aber doch nicht abgeschlossene Vereinbarung” zur Machtübergabe an die Taliban sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann letztlich an der Flucht Dr. Ghanis und des afghanischen Vizepräsidenten Saleh aus Kabul gescheitert.“
Vom 15.–17.08.2021 war ein Besuch Karzais und Abdullahs in Doha geplant, um mit den Taliban eine friedliche Machtübergabe zu verhandeln. Gießmann konzipierte am 13./14.08.2021 auf Bitte der afghanischen Republik ein kurzes Papier u. a. zu Gewaltfreiheit und Powersharing. Außenminister Atmar berichtet: Am Abend des 14.08.2021 signalisierte Ghani in einer Telefonschalte mit Blinken Bereitschaft zur Machtübergabe; eine Delegation unter Abdullah sollte nach Doha. Die Verhandlungen scheiterten am 15.08.2021 an der Flucht Ghanis und Vizepräsident Salehs aus Kabul.
„[Berger:] hätten ca. 80 Prozent der Afghaninnen und Afghanen, „die auf die Schutzlisten gekommen“ seien, keine Pässe gehabt. … Präsident Dr. Ghani habe dies verweigert und stattdessen am 28. oder 29. Juli 2021 erklärt, er würde sich um eine „Beschleunigung der Passausgabe […] kümmern“. Hinterher habe man gesehen, dass dieses Verfahren viel zu langsam gewesen sei.“
Etwa 80 % der berechtigten Ortskräfte hatten keinen afghanischen Pass, was die Ausreise zusätzlich erschwerte. Präsident Ghani lehnte am 28./29.07.2021 die Anerkennung deutscher Reiseausweise für Ausländer (RAfA) ab, um öffentlichkeitswirksame Massenausreisen zu vermeiden, und sagte stattdessen ein „Schnellverfahren“ für afghanische Pässe (max. 2 Wochen) zu. Bei Ghanis Flucht am 15.08. war dieses Verfahren noch nicht wirksam.
„[van Thiel:] dann sagten die: Nee, nee, also natürlich könnt ihr wie die anderen das machen. - Was gemeint ist, ist das, was der Ghani gesagt hat: Ihr sollt keine Welle machen, ihr sollt nicht in der Presse da groß rumposaunen, ihr sollt nicht angeben. Ihr macht das - - wie die anderen, ihr macht das diskret.“
Zwei deutsche Zeugen schilderten Präsident Ghanis Position zu Charterflügen unterschiedlich: Sonderbeauftragter Potzel berichtete, Ghani habe um Verzicht gebeten (Sorge um seine Autorität, „run to the exit“). Geschäftsträger van Thiel kontrollierte das nach: Migrationsminister Mohib und Ghani hätten gesagt, Deutschland könne wie die anderen handeln, solle nur „keine Welle“ machen. Van Thiel hielt das Destabilisierungsargument für überstrapaziert.
„Die Kippunkte sind ja eingetroffen. Der letzte Kipppunkt war der Abgang von Ghani aus Kabul. … Es war ein Zusammenbruch der afghanischen Sicherheitskräfte, der für eine gewisse Zeit ein Vakuum hinterlassen hat, und die Taliban haben das gefüllt. Und sie waren – im Nachgang haben sie das zumindest ausgesagt – selbst überrascht davon.“
Am 15.08.2021 traten laut BND alle fünf Kipppunkte in schneller Folge ein: Aufgabe der Green Zone (10.58 Uhr), Empfehlung zur sofortigen Evakuierung (11 Uhr), Umzingelung Kabuls durch Taliban (vor 12 Uhr), Flucht Präsident Ghanis (mittags). Karzai habe die Taliban gebeten, in die Stadt vorzudringen, um Chaos zu vermeiden; die Taliban selbst seien davon überrascht gewesen. Es war keine militärische Einnahme.
„Demnach votierten 50 Prozent der Wähler für den Amtsinhaber Ghani. Sein schärfster Kontrahent Abdullah Abdullah holte knapp 40 Prozent der Stimmen. Nur 18 Prozent der wahlberechtigten Afghanen machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch - ein Umstand, in dem die deutsche Bundesregierung „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung“ zu sehen vermeinte. Über andere Zeichen, die man dem Umstand ablesen konnte, dass 82% der Afghanen im 18. Jahr des deutschen Engagements in Afghanistan von ihrem Wahlrecht bei einer Präsidentschaftswahl nicht Gebrauch machten, äußerte sich die Bundesregierung öffentlich nicht.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 987–988, 999 (Original, neues Fenster)
Bei der afghanischen Präsidentschaftswahl am 28.09.2019 machten nur 18 % der wahlberechtigten Afghanen von ihrem Wahlrecht Gebrauch (laut Sachverständigem Uzulis de facto noch weniger). Ergebnis: Ghani 50 %, Abdullah 39,9 %. Die Bundesregierung wertete dies in einem Bericht zum Friedensprozess (Februar 2020) als „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung”. Die AfD wertet diese Deutung als realitätsfern. Uzulis bezeichnete die Wahl als „Farce”.
„„Wir hatten ja damals zwei Präsidenten in Afghanistan.“
Die AfD führt aus: Am 09.03.2020 ließ sich Abdullah Abdullah parallel zur Vereidigung Ghanis zum Präsidenten ausrufen; laut BND forderte er via Facebook seine Anhänger zur Bewaffnung und Sturm des Sapedarpalasts auf. Auf die Ghani-Vereidigungszeremonie wurde ein Raketenanschlag verübt. Der Sicherheitsberater Mohib warnte die Botschaft, die Krise könne auf die Streitkräfte übergreifen. Eine Aufspaltung der ANDSF entlang Bruchlinie Ghani-Abdullah sowie ethnischer Linien (Turkmenen, Usbeken, Hazara) stand „ernsthaft im Raum”. Erst US-Hilfekürzungsdrohung (Pompeo, 23.03.2020) und Vereinbarung vom 16.05.2020 entschärften die Krise.
„„Was mich besonders ärgert, ist, dass die USA eine wichtige Kurskorrektur in Sachen Afghanistan machen, dies nicht mit uns und den anderen europäischen Verbündeten besprechen, dafür aber mit Verhandlungen in der Türkei […]. Die gleichen Alleingänge wie unter Trump.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1029–1030 (Original, neues Fenster)
Am 08.03.2021 wurde der US-Außenminister-Blinken-Brief an Ghani öffentlich, mit einem Khalilzad-Entwurf für ein Friedensabkommen samt afghanischer Übergangsregierung, ohne vorherige Information des AA. Staatssekretär Miguel Berger schrieb intern: „Die gleichen Alleingänge wie unter Trump.” Die Leiterin des Ministerbüros sekundierte: „Lieber Miguel, dasselbe habe ich auch gedacht als ich in der Presse von der US Initiative las. Schade.” Im BKAmt: „Nicht-Einbeziehung westlicher Partner durch USA ist so nicht akzeptabel.”
„„Wir werden weiterhin Luftunterstützung leisten, wenn wir wissen, was der Plan ist […] Nein, sehen Sie, […] Luftunterstützung funktioniert nur, wenn es eine militärische Strategie vor Ort gibt, die man unterstützen kann.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1061–1062 (Original, neues Fenster)
Im letzten gemeinsamen Telefonat (23.07.2021) sagte Joe Biden Ghani Luftunterstützung nur zu, wenn dieser eine neue Militärstrategie ausrufen würde: Rückzug der ANDSF aus der Fläche, konzentrierte Verteidigung der Ballungszentren. Die Strategie wurde öffentlichkeitswirksam mit Karzai und dem Kriegsverbrecher Dostum proklamiert. Vier Tage später rief Ghani den „Sechs-Monate-Sicherheits- und Konsolidierungsplan” aus. Reaktion: BMVg-Referat SE I 3 (02.08.2021): Taliban reagieren mit „neuer Stufe der Gewalt”, greifen erstmals Provinzhauptstädte an. Nach 4 Tagen und 6 Städten „quasi Zusammenbruch ANDSF”.
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte Machtübergabe an die Taliban vermitteln wollten, um die dann später doch eingetretenen Saigon-Bilder vermeiden zu können. Am Abend des 13. August 2021 leitete Jan van Thiel dann eine Agenturmeldung weiter: In dieser war von einem „Agreed-Peace-Deal“ die Rede, bei dem die USA den Taliban für einen Waffenstillstand die diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes und die Fortsetzung der US-Entwicklungshilfe angeboten haben sollen.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1081–1083 (Original, neues Fenster)
Nach Botschafterin Haber (Nacht zum 13.08.2021) und van Thiel (13.08.2021) bemühten sich die USA in Doha um einen „Agreed-Peace-Deal”: Diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes, Rücktritt Ghanis, keine militärische Übernahme Kabuls. Atmar bestätigte vor dem Ausschuss eine Videoschaltung Blinken–Ghani–Atmar am Abend des 14.08.2021, bei der Ghani bereit war, die Macht aufzugeben; Karzai und Abdullah sollten am 15.08. mit den Taliban verhandeln. Die deutsche Bundesregierung war über diese Aktivitäten „ganz offensichtlich nicht informiert” (Maas: „Das sind Dinge, von denen wir damals nichts wussten”).
„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte voraussehen müssen. Auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse des Zeitlaufs muss die Antwort „Nein” lauten. Hiernach waren selbst die direkt beteiligten Parteien von der Flucht Dr. Ghanis überrascht und das Resultat war tatsächlich eine de facto Machtübergabe in Kabul.“
Die CDU/CSU kommt zu dem Schluss, dass die Bundesregierung die Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen musste: Auch Taliban und afghanische Regierung waren von der Flucht Ghanis überrascht; geplante hochrangige Gespräche zur Machtübergabe waren für den 16.08. in Doha angesetzt; Taliban hatten zugesagt, Kabul für 2 Wochen nicht einzunehmen.
„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber niemand erwartete das Ende der afghanischen Republik für den 15. August 2021 – inklusive Taliban und afghanischer Regierung. […] Die CDU-CSU-Bundestagsfraktion sieht es als gesichert, dass die Räumung der US-Botschaft und der Green Zone sowie die Flucht des afghanischen Präsidenten Dr. Ghani die notwendigen Auslöser für die Entwicklungen des 15. August 2021 waren.“
Siebte CDU/CSU-Kernerkenntnis: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021. Auslöser: Räumung US-Botschaft und Green Zone sowie Flucht Ghanis. Deutschland hatte ein gutes, aber zeitlich falsches Lagebild, eine „historische Realität”.
„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die Soldat:innen abzuziehen, während die Taliban sich nur für einen bis zum Abzug andauernden Gewaltverzicht gegenüber den USA und den Alliierten bereiterklären mussten. Der Gewaltverzicht der Taliban gegenüber den USA und den Alliierten diente dem stillen Rückzug. Mit der Entscheidung für diesen sogenannten „Time-Based Approach“ wurde auf einen „Condition-Based Approach“ verzichtet, bei dem für den Abzug gewisse Bedingungen bezüglich der innerafghanischen Lage erfüllt werden müssten.“
Die Fraktion identifiziert zwei wesentliche Defizite: (1) einseitige Verpflichtung der USA und Alliierten zum festen Abzugstermin gegen einen bloßen Gewaltverzicht der Taliban gegenüber USA und Alliierten; der Time-Based-Approach gab den Taliban ihr wichtigstes Ziel bereits; (2) die afghanische Regierung wurde nicht beteiligt und mit einem fait accompli konfrontiert, der jede spätere Augenhöhe verhinderte. Die Taliban hätten kein Interesse an Machtteilung gehabt, weil sie auf den militärischen Sieg nach US-Abzug hoffen konnten.
„Die Verhandlungen waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn das Abkommen hatte mit einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen keine weiteren Anreize für die Taliban verbunden. Die Taliban simulierten daraufhin lediglich Verhandlungsbereitschaft und warteten in Ruhe auf den Abzug der internationalen Truppen. Der afghanischen Republik wurde durch das Doha-Abkommen jeglicher Hebel genommen, um Druck auf die Taliban auszuüben. Die Verhandlungsdelegation der afghanischen Republik war zusätzlich belastet von Animositäten verschiedener politischer Interessensgruppen, die eine Einigung erschwerten.“
Die Fraktion bewertet die innerafghanischen Verhandlungen (IAV) als „von Anfang an zum Scheitern verurteilt”: Das Doha-Abkommen knüpfte keine weiteren Anreize an einen erfolgreichen Abschluss, sodass die Taliban Verhandlungsbereitschaft nur simulierten und auf den Abzug warteten. Der afghanischen Republik sei jeglicher Hebel genommen worden; die Verhandlungsdelegation unter Abdullah sei zusätzlich durch interne Animositäten zu Ghani belastet gewesen.
„Die Islamische Republik Afghanistan war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Doha-Abkommens enorm geschwächt – die umstrittene und offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (es war die vierte in zwei Jahrzehnten) spaltete die afghanische Elite zu einem Zeitpunkt, an dem innerafghanischer Zusammenhalt zwingend notwendig gewesen wäre. Der lähmende Machtkampf zwischen Präsident Ghani und Regierungsgeschäftsführer Abdullah führte zu einer nicht mehr aufzuhaltenden Erosion staatlicher Macht und zur weiteren Entfremdung der Bevölkerung mit dem politischen System.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 1 (Original, neues Fenster)
Die Islamische Republik sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens enorm geschwächt gewesen: Die offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (die vierte in zwei Jahrzehnten) habe die Elite gespalten, der lähmende Machtkampf zwischen Ghani und Abdullah die Staatsmacht erodiert und die Bevölkerung weiter entfremdet.
„Interessante Frage – ich habe KEINE Angebote der Regierung Ghani gesehen, nur immer wieder gehört, dass „man” keine Taliban in der Regierung haben wolle. Ich vermute, dass vor und während der Verhandlungen in DOHA über eine Taliban-Partizipation an der Regierung gesprochen wurde, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah UND den USA nicht akzeptiert wurde.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 8 (Original, neues Fenster)
Domröse habe keine Angebote der Ghani-Regierung gesehen, nur die Aussage gehört, „man” wolle keine Taliban in der Regierung; er vermutet, dass eine Taliban-Partizipation vor oder in Doha thematisiert, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah und den USA, nicht akzeptiert wurde.
„Die NATO ihrerseits hat seit mindestens 2012 kontinuierlich versprochen, afghanische Sicherheitskräfte bis mindestens 2024 namentlich finanziell zu unterstützen … In der Tat hat NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg bis mindestens zwei Monate vor dem Fall der afghanischen Republik … konkrete Versprechen und Bemühungen zur fortlaufenden Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte bestätigt. Diese beinhalteten namentlich: • die anhaltende Finanzierung … • Planung von Trainings … ausserhalb Afghanistans; • die geplante Weiterführung einer zivilen NATO-Präsenz … • Bemühungen, kritische Infrastruktur in Afghanistan, namentlich den Flughafen in Kabul, zu sichern und zu unterhalten. … Im besagten [Ghani-]Interview sagte Ghani explizit, dass die afghanische Republik mit dieser weiteren Unterstützung bis mindestens 2024 geplant hätte und auf den abrupten Abzug von U.S.-amerikanischen sowie anderen ausländischen Truppen und … (Sub)Unternehmer (‚Contractors') … nicht genügend vorbereitet gewesen sei.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)106, S. 19–21 (Original, neues Fenster)
USA und NATO sicherten in der Joint Declaration und in fortlaufenden Stoltenberg-Statements bis mindestens zwei Monate vor dem Fall der Republik Weiterfinanzierung der ANSF (mindestens bis 2024), Trainings außerhalb AFGs, zivile NATO-Präsenz und Flughafen-Sicherung zu. Ghani sagte ex post (PBS, 25.08.2022), die Republik habe mit dieser Unterstützung geplant und sei auf den abrupten Truppen- und Contractor-Abzug nicht vorbereitet gewesen.
„Die afghanische Gesellschaft ist nicht mit westlichen zu vergleichen. Sie ist eine Stammesgesellschaft mit überlieferten Werten und Regeln. Die Kabuler Regierungen haben traditionsgemäß nur einen eingeschränkten Einfluss auf die Machtstrukturen der einzelnen Provinzen. Die Macht der Präsidenten Hamid Karzai oder Mohammad Aschraf Ghani war nur eingeschränkt und beruhte insbesondere auf den Ausgleich mit lokalen Kräften, den sogenannten Warlords wie z.B. Raschid Dostum.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 3 (Fn. 6) (Original, neues Fenster)
Die afghanische Gesellschaft sei eine Stammesgesellschaft; Kabuler Regierungen hätten traditionell nur eingeschränkten Einfluss auf die Provinzen. Karzais und Ghanis Macht habe wesentlich auf dem Ausgleich mit lokalen Warlords (z. B. Raschid Dostum) beruht.
„Wie der ehemalige stellvertretender Außenminister Hekmat Karzai gegenüber SIGAR erklärte, „bestand auf beiden Seiten ein enormer Druck, sich gegenseitig zu absorbieren”. … Mohib zufolge hielt sich die Regierung bis zu der Woche vor dem Zusammenbruch für die dominierende politische Kraft. … Präsident Ghani weigerte sich selbst in letzter Minute noch, die Macht abzugeben. Einige afghanische Unterhändler glaubten, wenn Präsident Ghani in Kabul geblieben und zum Rücktritt bereit gewesen wäre, hätten einige Elemente der Republik überlebt. Vielleicht hätte durch amerikanische Vermittlung eine Art Übergangsregierung unter Beteiligung der afghanischen Regierung ebenso wie der Taliban gebildet werden können, und einige Elemente der Verfassung wären erhalten geblieben. Doch Präsident Ghani floh am 15. August aus dem Land.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)196, S. 8–9 (Original, neues Fenster)
Hekmat Karzai konstatierte „enormen Druck” auf beiden Seiten zur „Absorption”. Bis zur Woche vor dem Kollaps habe sich die Ghani-Regierung für die dominierende politische Kraft gehalten; Ghani weigerte sich bis zuletzt zur Machtabgabe. Wäre er in Kabul geblieben, hätte vermutlich eine vermittelte Übergangsregierung mit Beteiligung Regierung und Taliban gebildet werden können und Verfassungselemente erhalten bleiben. Seine Flucht am 15. August machte das unmöglich.
„Hekmat Karzai sagte gegenüber SIGAR: „Um Himmels willen, ganze Provinzen fielen, und [Ghani] hielt unglaublicherweise noch immer vierstündige Sitzungen des Nationalen Beschaffungsrats ab. Stadtplanungssitzungen fanden statt, während ganze Bezirke fielen. Ich meine, der Typ hatte in so vielerlei Hinsicht völlig falsche Prioritäten.” Vicki Aken, die Landesdirektorin des International Rescue Committee in Afghanistan, schilderte gegenüber SIGAR die Stimmung „wie bei Nero, der fiedelt, während Rom brennt”. … „Die gesamte Regierung Afghanistans von sechs Personen geführt” [Hekmat Karzai] … leitende Mitglieder der Regierung Ghani ernannten Kommandeure der afghanischen Nationalpolizei bis hinunter auf die Bezirksebene, und dies in 365 Bezirken. … Präsident Ghani [mischte] sich in Entscheidungen zur Kommandoführung ein, indem er jeden Kommandeur ab dem Rang eines Brigadegenerals persönlich ernannte.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)196, S. 10–11 (Original, neues Fenster)
Ghanis Mikromanagement und Abschottung destabilisierten die Regierung: nach Hekmat Karzai wurde die Regierung von sechs Personen geführt; während ganze Provinzen fielen, hielt Ghani vierstündige Sitzungen des Nationalen Beschaffungsrats ab und tagte über Stadtplanung. Vicki Aken (IRC): „wie Nero, der fiedelt, während Rom brennt.” Leitende Mitarbeiter ernannten Polizei-Kommandeure in allen 365 Bezirken; Ghani ernannte selbst jeden Brigadegeneral persönlich.
„2021 wurde die afghanische Regierung gemeinhin als „Drei-Mann-Republik” bezeichnet, bestehend aus Präsident Ghani, seinem nationalen Sicherheitsberater Hamdullah Mohib und dem Leiter des Verwaltungsbüros des Präsidenten, Fazal Mahmood Fazli. Keiner der drei verfügte über sicherheitsrelevante Erfahrung: Präsident Ghani war Kulturanthropologe und ehemaliger Weltbank-Ökonom, Fazli war Arzt und Diplomat, und Mohib hatte seine Doktorarbeit über Unterhaltung und Kommunikation in der virtuellen Realität abgeschlossen … Medienberichten zufolge übernahm Mohib die direkte Kontrolle über militärische Operationen, richtete eine Kommandozentrale im afghanischen Nationalen Sicherheitsrat ein, legte militärische Ziele fest, ernannte lokale Kommandeure und ordnete Truppeneinsätze an. Zudem rief er persönlich Kommandeure von Truppenteilen an und erteilte Befehle unter Umgehung der regulären Befehlskette.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)196, S. 22–23 (Original, neues Fenster)
2021 sei die Regierung als „Drei-Mann-Republik” (Ghani, Mohib, Fazli) bekannt gewesen, keiner mit sicherheitsrelevanter Erfahrung; Mohib (Doktorarbeit über VR-Kommunikation) habe als nationaler Sicherheitsberater eine eigene Kommandozentrale eingerichtet, militärische Ziele festgelegt, Kommandeure ernannt und unter Umgehung der regulären Befehlskette Befehle erteilt.