Kramp-Karrenbauer drängt öffentlich auf Schutz der Ortskräfte
Die Verteidigungsministerin macht mit einem Pressestatement Druck für eine Vereinfachung des Ortskräfteverfahrens.
In 41 Aussagen genannt, an 1 Ereignissen beteiligt.
Die Verteidigungsministerin macht mit einem Pressestatement Druck für eine Vereinfachung des Ortskräfteverfahrens.
„Um für den „worst case“, die Beendigung des Einsatzes DEU [deutsche] Kräfte in AFG [Afghanistan] unter Zeitdruck und erhöhter Gefährdung der Truppe bis 30. April 2021, und weiteren realistischen Optionen vorbereitet zu sein, wurden drei Szenare zur weiteren Ausplanung identifiziert: a) Weiterführung eines militärischen Engagements, ggf. auch im Rahmen einer noch zu definierenden und zu entscheidenden Folgemission; b) vollständige Rückverlegung innerhalb von sechs bzw. vier Monaten; c) vollständige Rückverlegung in weniger als vier Monaten.“
Eine Vorlage des Referats Militärpolitik und Einsatz an Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer (29.10.2020) und eine Weisung von Abteilungsleiter Schütt (18.11.2020) legten drei Szenarien fest: (a) Weiterführung als Folgemission; (b) vollständige Rückverlegung in 6 bzw. 4 Monaten; (c) Rückverlegung in unter 4 Monaten. Es wurde gewarnt: „Im Falle deutlich verkürzter Zeitlinien“ müsse das Kontingent auf eilige Rückverlegung einstellen, mit möglichem Vernichten von für die Rückverlegung vorgesehenem Material und Umweltschäden.
„Nach der endgültigen Abzugsentscheidung der NATO am 14. April 2021 sei, so der damalige Staatssekretär Berger, auf dessen Anraten und unter Billigung des damaligen Außenministers Maas und der damaligen Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer ein außerordentlicher Jour fixe eingerichtet worden, in dem ausschließlich das Thema Afghanistan besprochen werden sollte.“
Auf Anraten des AA-Staatssekretärs Berger wurde nach der NATO-Abzugsentscheidung (14.04.2021) ein außerordentlicher Sicherheitspolitischer Jour fixe als „operatives Steuerungsgremium” für die Abzugsphase eingerichtet. Letzte Sitzung: 06.07.2021. Die Ressorts beschlossen die Rückkehr zur Standard-Staatssekretärsrunde. BMZ-Referat Frieden und Sicherheit kritisierte am 23.07. und 09.08.2021 die Einstellung und forderte einen Krisenstab.
„[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan alle Ortskräfte als latent bedroht eingestuft hat, sowie mit dem Pressestatement der damaligen Bundesministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vom 17. April 2021 wurden innerhalb der Bundesregierung aktive Prozesse zur Anpassung des OKV [Ortskräfteverfahrens] eingeleitet.“
Zwei Auslöser führten zum vereinfachten Verfahren ab Mai 2021: (1) ein BND-Bericht vom 30./31.03.2021, der alle Ortskräfte als „latent bedroht“ einstufte; (2) das Pressestatement von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer am 17.04.2021. Das vereinfachte Verfahren galt zunächst nur für Ortskräfte von BMVg und BMI.
„BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und AA-OK; für BMVg- und BMI-OK soll daher die Zweijahresfrist nicht mehr gelten. … Auch solle das BMZ das Verfahren „nicht mit großen Zahlen verunmöglichen.“
Am Rande des Kabinetts entschied Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 nach Vorstoß von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer: Die Zweijahresfrist für die Antragsberechtigung wird für Ortskräfte des BMVg und BMI bis ins Jahr 2013 zurückgenommen; für BMZ und AA bleibt sie bestehen. Auf Initiative von StS Hoofe (BMVg) galt die Erweiterung nur für ehemalige Ortskräfte mit früher abgelehntem Antrag, was Grohmann scharf kritisierte; das BMI hob diese Einschränkung intern wieder auf.
„[Meyer:] Unsere Sorge war halt, wenn man nur 300 davon anspricht, das bleibt nicht geheim, sondern das wird sich sofort rumsprechen … dass nicht nur diese 300 auf den Flugplatz drängen, sondern möglicherweise viele Hundert mehr, die dann versuchen, auf diese Flieger noch mit draufzukommen.“
Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer ordnete für 25.06.2021 zwei zivile Charterflüge für bis zu 300 Personen aus Masar-i-Scharif an. Brigadegeneral Meyer riet wegen reduzierter Eigensicherung und befürchteten „Ansturms“ auf den Flughafen ab; in einem internen EFK-Dokument vom 20.06.2021 ist vermerkt, dass Meyer „ausdrücklich abgeraten“ habe, eine Machbarkeitsauswertung mit benötigten Verstärkungskräften überhaupt nach Berlin zu melden. Am 22.06.2021 wurde der Flug storniert.
„[Jokisch:] Noch in der Krisenstabssitzung vom 13. August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Dr. Jokisch geplant gewesen, zivile Charterflüge in den folgenden Tagen einzusetzen. Auch das Lagebild habe sich am Freitag, den 13. August 2021, noch so dargestellt, „dass man das [am] Montag“ auf dem Flughafen in Kabul hätte umsetzen können. … Am Wochenende hätten sich die Ereignisse dann „aber eben sehr stark beschleunigt“.“
Im AA-Krisenreaktionszentrum war noch am 13.08.2021 ein Charterflieger für Montag 16.08.2021 organisiert. Die Beschleunigung der Lage am Wochenende (Fall Kabuls 15.08.) machte den Einsatz unmöglich. Zu keinem Zeitpunkt vor der militärischen Evakuierungsoperation kam es zu einem zivilen Charterflug, trotz mehrfacher Anstöße aus Kanzleramt und BMVg.
„Und trotzdem bleibt natürlich die Frage, wenn wir den Kreis früher erweitert hätten, wenn die Charterflüge hätten durchgeführt werden können, dass wir dann bei der Evakuierung selbst nicht so viele Ortskräfte der Bundeswehr hätten in Kabul zurücklassen müssen - etwas, was mich persönlich - - und von dem ich weiß, dass es viele in der Bundeswehr, im Verteidigungsministerium doch sehr beunruhigt auch zurückgelassen hat.“
Die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer formulierte in ihrer Vernehmung eine offene Selbstkritik: Wenn der Berechtigtenkreis früher erweitert worden wäre und Charterflüge stattgefunden hätten, hätten bei der Evakuierung weniger Ortskräfte der Bundeswehr zurückgelassen werden müssen, was sie persönlich und viele in der Bundeswehr beunruhigt habe.
„Insbesondere die klare Bitte des bisherigen Sonderbeauftragten der BuReg für AFG/PAK und zukünftigen Botschafters KABUL zeigt, dass seitens AA Bedarf an der Expertise unserer Spezialkräfte besteht, gerade vor dem Hintergrund der sich absehbar verschlechternden Sicherheitslage. Ich habe selbst mit Bo Potzel gesprochen und empfehle vor diesem Hintergrund Ihre Billigung. Ggf ist ein begleitendes Gespräch Ihrerseits mit Außenminister Maas hilfreich.“
Eine BMVg-Vorlage vom 28.04.2021 schlug vor, ein Unterstützungselement des KSK an die Deutsche Botschaft Kabul zu entsenden. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer verfügte am 30.04.2021 Abstimmung mit dem BMI. Auf Arbeitsebene zwischen Rapp und Jokisch herrschte Einigkeit, das AA stand laut Potzel „positiv” gegenüber. Auf Ministerebene entstand jedoch laut Potzel ein Missverständnis im Telefonat zwischen Maas und Kramp-Karrenbauer: BMVg ging fälschlich davon aus, das AA habe sich dagegen ausgesprochen. Eine Folgevorlage vom 05.07.2021 mit klarer Bitte des designierten Botschafters Potzel wurde von Generalinspekteur Zorn am 07.07.2021 gebilligt; eine ministerielle Billigung durch Kramp-Karrenbauer liegt dem Ausschuss nicht vor. Zu einer Verlegung von KSK-Soldaten an die Botschaft kam es nicht; KSK kam erst bei der Evakuierungsoperation zum Einsatz.
„Am 12. August 2021 kündigte der Sprecher des US-Verteidigungsministeriums die Verlegung von 3 000 zusätzlichen Truppen an den Flughafen Kabul an. Aufgabe der zusätzlichen 3 000 Truppen war die Unterstützung der Verlegung der US-Botschaft an den Flughafen Kabul, die Reduzierung des zivilen Personals und die Beschleunigung der Evakuierung der Berechtigten des Special Visa Programmes.“
Am 12.08.2021 kündigten die USA die Verlegung von 3.000 zusätzlichen Soldat:innen sowie Enablern an den Flughafen Kabul an. Dies löste im BMVg auf Leitungsebene eine Neubewertung der Lage aus und war Anlass für Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer, auf eine Vorverlegung der Krisenstabssitzung auf den 13.08.2021 zu drängen.
„Ich habe daraufhin über die Arbeitsebene veranlasst, dass das BMVg die sowieso geplante Krisensitzung … darauf drängt, dass diese Sitzung vorverlegt wird auf den Freitag, den 13., und dass wir dort auch mit dem Vorschlag hineingehen, nicht nur ein Vorerkundungsteam nach Afghanistan zu schicken, wie es geplant war, sondern eine robuste militärische Evakuierungsmission zu planen.“
Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer war am 12.08.2021 durch die US-Truppenverlegung an den Flughafen Kabul „alarmiert und hellhörig“ geworden. Sie veranlasste die Vorverlegung der Krisenstabssitzung auf Freitag, 13.08., und setzte sich mit dem Vorschlag durch, statt eines Vorerkundungsteams eine „robuste militärische Evakuierungsmission“ zu planen.
„Im Krisenstab wurde entschieden, aufgrund der Dringlichkeit der Lageentwicklung in Afghanistan unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation zu beginnen. Wegen Gefahr in Verzug ist es im vorliegenden Fall der Bundesregierung nicht möglich, die Zustimmung des Bundestages zu diesem Einsatz vor Beginn einzuholen.“
Die Krisenstabssitzung am 15.08.2021 unter Leitung von Maas und Kramp-Karrenbauer entschied wegen „Gefahr in Verzug“ den unverzüglichen Beginn der militärischen Evakuierungsoperation. Der Mandatstext sollte spätestens am 18.08. dem Bundestag zugeleitet werden; der Bundestag stimmte am 25.08.2021 nachträglich zu.
„Mandatierung (Abstützung auf formell bis 31.1.22 gültiges RSM-Mandat (so Präferenz BM Maas und Scholz) bzw. Neumandatierung (so AKK): BKin zieht, wie AKK, neues Mandat vor; Debatte im Parlament werde ohnehin kommen.“
In einer Telefonkonferenz am 14.08.2021 zwischen Maas, Scholz, Seehofer, Kramp-Karrenbauer und Jäger debattierten die Minister:innen die Mandatsfrage: Maas und Scholz präferierten die Abstützung auf das RSM-Mandat (gültig bis 31.01.2022); Kramp-Karrenbauer („Mandatswahrhaftigkeit“) und Bundeskanzlerin Merkel präferierten ein neues Mandat. Einigkeit bestand, dass wegen Gefahr in Verzug ein Beginn ohne vorherigen Parlamentsbeschluss verfassungsrechtlich zulässig war.
„Die sind die Einzigen, die noch in der Lage gewesen wären - ich nenne das jetzt mal so -, versprengte zu Evakuierende im Stadtgebiet Kabul bei Nacht und Dunkelheit zu Fuß mit der Ortskenntnis, die sie haben, oder … mit dem Hubschrauber noch mal abzuholen.“
Am 15.08.2021 empfahl Generalinspekteur Zorn der Verteidigungsministerin den Einsatz eines kleinen Kontingents Spezialkräfte (KSK): Sie seien die Einzigen, die noch versprengte zu Evakuierende im Stadtgebiet Kabul bei Nacht abholen könnten.
„Also, in allen Runden, in denen ich war mit amerikanischen Diplomaten und Militärs und Geheimdienst, war immer die Ansage: Es findet kein Hubschrauberflug vom HKIA in die Stadt Kabul statt. Wenn das passiert, wenn da ein Hubschrauber in die Stadt Kabul reinfliegt, ist das eine Kriegserklärung.“
Der geplante Einsatz von zwei nach Kabul verlegten deutschen Hubschraubern in einer Operation „Gripping Eagle“ wurde von der US-Administration (Secretary of Defense) abgelehnt; auch ein Telefonat eines Taliban-Kommandeurs sprach sich dagegen aus. In der Nacht zum 24.08.2021 wurde die Operation mit vier US-Hubschraubern durchgeführt: 21 Personen (eine Münchner Familie) wurden von einem Berg evakuiert. Die öffentliche Erwähnung der Hubschrauberverlegung durch ein CDU/CSU-Mitglied in einer Talkshow am 19.08. erzeugte „Auslachen“ durch amerikanische Spezialkräfte.
„Das zeigt einfach, dass das alles andere als ein normaler Einsatz war und dass er tiefe Spuren und Narben bei den Soldatinnen und Soldaten hinterlassen hat.“
Im selben Jahr wurden „Einsatznachbereitungsseminare“ durchgeführt; erste Gespräche mit Arzt und Truppenpsychologen bereits „nach der Landung“. Teilnahme war verpflichtend (Oberstleutnant „Tobias“, Hauptmann H.). Bei Ankunft seien praktisch „alle“ krank gewesen (aggressive Darmparasiten, schwere Bronchitis). Die psychologische Betreuung habe wegen „sehr schlimme[r] Bilder“ bei einigen zu Therapien geführt; manche seien „auch heute noch“ in Behandlung. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer berichtete von posttraumatischen Belastungsstörungen; der Einsatz habe „tiefe Spuren und Narben“ hinterlassen. General Arlt: „mit einem Einsatznachbereitungsseminar [...] nicht getan“.
„Dazu hat der Zeuge Dr. Wächter … ausgeführt, die Bundesverteidigungsministerin habe „die Befürchtung [gehabt], dass [...] die Mandatsbegründung wegbrechen würde, wenn die Amerikaner aus innenpolitischen Gründen“ ihre Präsenz beendeten. In dem Fall wäre „der Hinweis auf die Friedensverhandlungen“ für eine Mandatsbegründung nicht mehr tragfähig gewesen, da hierfür eine militärische Präsenz notwendig sei.“
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) befürchtete die Verteidigungsministerin (Kramp-Karrenbauer), die Mandatsbegründung könne „wegbrechen“, falls die USA aus innenpolitischen Gründen abzögen. Der Verweis auf die Friedensverhandlungen wäre dann nicht mehr tragfähig gewesen, weil dafür militärische Präsenz notwendig sei. Deshalb verwies der Mandatstext darauf, dass der RSM-Gesamtauftrag „noch nicht erfüllt“ sei.
„Eine Information, die im Wege der Obleuteunterrichtung an den Deutschen Bundestag gelangte, betrifft den Truppenabzug im April 2021: Im AA war infolge eines Telefonates des damaligen Bundesaußenministers Maas mit dem US-Außenminister Blinken bereits am 12. April 2021 bekannt, dass die USA und in der Folge auch die NATO am 14. April 2021 ihren Abzug verkünden würden. … Schließlich wurden die Obleute des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses am Abend des 14. April 2021 telefonisch durch den damaligen Außenminister Maas und die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer informiert.“
Nach einem Maas-Blinken-Telefonat war im AA bereits am 12.04.2021 bekannt, dass USA und NATO am 14.04.2021 ihren Abzug verkünden würden. AA-Sicherheitsbeauftragte Bellmann riet zunächst von einer Vorabunterrichtung ab. Die Obleute des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses wurden am Abend des 14.04.2021 telefonisch durch Außenminister Maas und Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer informiert, also am Tag der Verkündung selbst.
„Am 17. April 2021 äußerte sich die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer in einem Pressestatement zum Ortskräfteverfahren. In dem Statement betonte sie ihre Absicht, das Ortskräfteverfahren zu vereinfachen … Also, den ersten Druck, den ich ausgeübt habe - und das war im Grunde genommen entgegen der Gepflogenheiten -, war meine öffentliche, auch in den Medien öffentliche Aussage im April: Wir brauchen sozusagen einen großzügigen Umgang, was Zeit und was erweiterten Rahmen anbelangt. Damit bin ich sozusagen schon aus dem ressortgemeinsamen Ortskräfteverfahren ausgeschert.“
Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer äußerte sich am 17.04.2021 in einem Pressestatement zum Ortskräfteverfahren; sie wollte das Verfahren vereinfachen, da mit dem Abzug eine „andere Sicherheitslage“ vorliege. Eine „tiefe Verpflichtung“ empfinde sie, Ortskräfte „nicht schutzlos zurückzulassen“. In ihrer Vernehmung erklärte sie, das Statement sei bewusst, „entgegen der Gepflogenheiten“, gewählt worden, um „Druck“ im ressortgemeinsamen Verfahren auszuüben.
„„So waren im Frühjahr 2020 lediglich 35 von 1300 in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten mit dem Mandatsauftrag betraut. Der Rest diente für die Aufrechterhaltung des Kasernenbetriebs. […] [Geschäftsträger an AA, 01.12.2020 zu Gen. Poschwatta:] Train Advice Assist sei ohnehin zurückgegangen. Mandat werde kaum noch erfüllt, vernünftige Beratung nicht mehr durchführbar […] 20 Jahre Beratung, Unterstützung […] müsse reichen, ANDSF jetzt auf eigenen Beinen stehen.“
Aus BMVg-Akten geht hervor: Im Frühjahr 2020 waren nur 35 von 1.300 in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten mit dem Mandatsauftrag (Train, Advice, Assist) betraut; der Rest hielt den Feldlagerbetrieb aufrecht. General a.D. Zorn bestätigte vor dem Ausschuss diese Zahlen sowie die Tatsache, dass sich die deutsche Seite auf die Ausbildung der Führungskräfte der afghanischen Armeekorps beschränkt habe. General Poschwatta hatte Ende 2020 gegenüber Ministerin Kramp-Karrenbauer berichtet, das Mandat werde „kaum noch erfüllt”.
„„Frau AKK bedankte sich später […] persönlich […] sie wolle BND künftig häufiger nutzen. Dennoch Tenor BMVg: Es sei politisch nicht vertretbar, mit Taliban zu verhandeln […] Es werde schon nichts passieren, Verluste könne man ohnehin nie ausschließen.“
Mitte Januar 2021 hatten sowohl BMVg-Referat SE I 3 als auch SE II 1 sowie der BND bilaterale Verhandlungen mit den Taliban zum Schutz deutscher Soldaten nach Bruch des 30.04.2021-Abzugsdatums empfohlen. Ministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) lehnte dies in einem Briefing am 03.03.2021 ab: „politisch nicht vertretbar […] Verluste könne man ohnehin nie ausschließen”. General Schütt äußerte sich „zunehmend laut in Richtung abweichender Positionen”. Aus AfD-Sicht eine grobe Vernachlässigung der Fürsorgepflicht.
„„Ich habe diesen Artikel in n-tv morgens um Viertel vor neun am Samstagmorgen mit einer Tasse Kaffee in der Hand, also wie in einem Film—Ich hatte keine Ahnung. Keiner hatte von uns [Arbeitsebene BMVg] eine Ahnung, dass Frau Kramp-Karrenbauer dieses Statement kundtut.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1041–1045 (Original, neues Fenster)
Am 17.04.2021 verkündete Ministerin Kramp-Karrenbauer öffentlich (Statement an n-tv) ein vereinfachtes Ortskräfteverfahren für BMVg-OK, ohne vorherige Absprache mit Hausarbeitsebene, AA, BMI, BMZ. BMI-Referatsleiterin Bender stellte fest: § 22 Satz 2 AufenthG sehe Einzelfallprüfung vor, keine „latente Bedrohung aller Ortskräfte pauschal”. Krüger (AA): „Ich kann vor einer Aufweichung unserer Kriterien im OKV nur warnen.” Der zuständige BMI-Kollege wusste laut Bender, dass AKK „durchaus alle Fakten und unsere Sachargumente kennt, aber immer wieder auf den politischen Druck verweist”.
„„Die Botschaft rät […] von Plänen, Ortskräfte der Bundeswehr in Masar-e Scharif mit Charterflügen nach Deutschland auszufliegen, dringend ab. Solche Flüge würden wahrgenommen als weiterer klarer Punktsieg für die Taliban. Sie hätten nach hiesigem Erachten schwerwiegende Auswirkungen auf die weitere DEU Zusammenarbeit mit AFG und würden das Vertrauen der AFG Bevölkerung auf eine friedliche Konfliktlösung […] weiter untergraben.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1045–1049 (Original, neues Fenster)
Im Juni 2021 drängte Ministerin Kramp-Karrenbauer (laut BMVg-Leitungsklausur-Protokoll vom 10.06.2021) auf zivile Charterflüge zur medienwirksamen Mitnahme von Ortskräften vor dem Bundeswehr-Abzug. Botschaft Kabul (20.06.2021) und General Meyer (20.06.2021) warnten dringend ab. General Hoppe sah „greifbare Risiken” und ein „hohes Risiko zu scheitern”. Das Vorhaben „Unternehmen 25.06.” wurde am 22.06.2021 abgeblasen.
„„Es gebe eine klare Rücksprache und Weisung an die Verantwortlichen vor Ort [General Arlt] […], dass der A400M mit allem beladen werde, was hineinpasse. Gerade eben seien es 180 Personen gewesen. Es werde kein Dienst nach Vorschrift durchgeführt, sondern es komme alles rein, was irgendwie gehe.“
Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer äußerte am 18.08.2021 gegenüber Abgeordneten, sie habe General Arlt angewiesen, die A400M „mit allem zu beladen, was hineinpasse — kein Dienst nach Vorschrift”. Auch im Einsatzstab-Tagebuch wurde am 23.08.2021 ein „Politikum” festgehalten: „Minister unter Druck (politisches Überleben.)”; Auftrag, „bevorzugt eigene Ortskräfte herauszubringen”. Hauptmann H. berichtete vor dem Ausschuss: Listen mit 200 unsortierten Namen waren „so nicht durchführbar”; Devise: „lieber einen mehr mitnehmen als zu wenig”.
„Damit hatten sich auch die Versuche der Bundesregierung, zusammen mit Partnern einen Conditions-Based-Approach weiterzuverfolgen, erledigt. Fortan stand beim Thema Truppenabzug im Fokus, Soldaten und Material geordnet und sicher aus Afghanistan rückzuverlegen.“
Die CDU/CSU bewertet die Bemühungen für eine Konditionierung des Abzugs (AA-Non-Paper Juni 2020; Maas-Gespräche; Merkel-Vorlagen) als konsequent. Mit der Biden-Entscheidung am 12./14.04.2021 (Komplettabzug bis 11.09.2021) waren diese Versuche erledigt.
„Letztlich bleibt nach Bewertung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Erkenntnis: Das BMVg und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer hatten als einzige Akteure frühzeitig eine Vorstellung davon, dass die Ortkräfte in ihrem Verantwortungsbereich nach dem Abzug der internationalen Truppen wahrscheinlich einer hohen Gefährdung ausgesetzt sind und wie die Unterstützung und Ausreise von Ortskräften frühzeitig organisiert werden soll. Die Entscheidungsprozesse zwischen den Afghanistan-Ressorts […] waren indes blockiert, weil die Grundinteressen von AA, BMVg, BMI und BMZ inkompatibel waren.“
Zentrale Bewertung der CDU/CSU: Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) und das BMVg seien die einzigen gewesen, die frühzeitig die Gefährdungslage erkannten. AA und BMZ wollten Ortskräfte vor Ort halten; BMI hielt am bewährten Verfahren fest. Große Veränderungen kamen nur durch Eskalation der Ministerin auf BKin-Ebene zustande (Listenverfahren, Ausweitung Zweijahresfrist).
„Auf Initiative von Bundesministerin Kramp-Karrenbauer und Bundeskanzlerin Dr. Merkel wurde im Jahr 2021 innerhalb der Bundesregierung mehrfach die Planung von Charterflügen für Ortskräfte angestoßen. Außenpolitische Bedenken und Einwände der Arbeitsebene verhinderten allerdings, dass es rechtzeitig zur Vorbereitung von Charterflügen kam. Die letztlich vom AA für Mitte August 2021 geplanten Charterflüge für Ortskräfte kamen angesichts der Lageentwicklung deutlich zu spät.“
Die CDU/CSU stellt heraus: Charterflüge wurden mehrfach von Kramp-Karrenbauer und Merkel angeregt; das AA blockierte aus „außenpolitischen Bedenken” (Signalwirkung). Die schließlich vom AA für Mitte August 2021 angekündigten zwei Charter kamen zu spät.
„Im AA wurde dann diese erste Fassung der Niederschrift aus der Krisenstabssitzung in einer Weise überarbeitet, dass die ursprüngliche Dringlichkeit, mit der das BMVg im Krisenstab auf den Entscheidungsbedarf hinwies, immer weniger erkennbar war.“
Die CDU/CSU dokumentiert: Im Krisenstab am 13.08.2021 forderte das BMVg ein „window of opportunity zu nutzen”, möglichst noch am gleichen Tag Militär nach Kabul zu verlegen. Das AA habe im offiziellen Protokoll diese Dringlichkeit Stück für Stück abgeschwächt (von „heute” zu „zeitnah”, von „Vorbereitung der Evakuierung” zu „möglicher Evakuierung”). Kramp-Karrenbauer kontaktierte daraufhin direkt Merkel.
„Bundeskanzlerin Dr. Merkel entschied auf der Grundlage dieser Information am nächsten Tag ein Mehr-Minister-Gespräch mit Vizekanzler Scholz, Bundesminister Seehofer, Bundesminister Maas und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer durchzuführen. […] Zwar setzte das AA weiterhin auf einen Verbleib der deutschen Botschaft bis mindestens zum 31. August 2021, auf Drängen der Kanzlerin wurde jedoch die Umsetzung des Mandates und die Vorbereitung der militärischen Evakuierung für die Woche ab dem 16. August 2021 entschieden.“
Die CDU/CSU stellt heraus: Die robuste militärische Evakuierung wurde am 14.08.2021 in einem Mehr-Minister-Gespräch unter Leitung der Bundeskanzlerin Merkel entschieden, gegen den Wunsch des AA (das auf den Verbleib der Botschaft bis 31.08. setzte). Auch Innenminister Seehofer mahnte mehr Charterflüge an. Treibende Kraft war Kramp-Karrenbauer.
„Die Amerikaner haben grundsätzlich unsere Operation abgelehnt, und zwar auf Ebene Secretary of Defense, also Verteidigungsminister. […] Nach einem nächtlichen Telefonat von Bundesministerin Kramp-Karrenbauer mit ihrem US-Counterpart wurde die Rettung der deutschen Staatsbürger jedoch als Joint-Operation „Gripping Eagle” erfolgreich durchgeführt und 20 Personen auf den Flughafen gebracht.“
Die CDU/CSU dokumentiert: US-Verteidigungsminister hatte den Einsatz deutscher Hubschrauber abgelehnt; auch das AA und van Thiel rieten ab („act of war”-Risiko). Erst nach nächtlichem Telefonat Kramp-Karrenbauers mit US-Counterpart wurde Joint Operation „Gripping Eagle” möglich: 20 Personen gerettet, später 21.
„Da auf Ministerebene keine gemeinsame Position zur Ausweitung der Zweijahresfrist gefunden wurde, eskalierte die Verteidigungsministerin das Thema auf die Ebene der Bundeskanzlerin. Am 16. Juni 2021 fand unter ihrer Leitung ein Gespräch im BKAmt statt […]. Frau BK'in [hat] festgestellt, die OK der Bundeswehr und des BMI seien höher gefährdet als die nationalen Beschäftigten anderer Ressorts und der EZ.“
Die CDU/CSU dokumentiert: BMI, AA, BMZ lehnten Ausweitung der Zweijahresfrist (Anzeigerecht bis 2013 rückwirkend) für die Bundeswehr-Ortskräfte ab. Erst durch Eskalation Kramp-Karrenbauers auf BKin-Ebene und Entscheidung Merkels (16.06.2021) wurde Ausweitung für Ortskräfte von BMVg und BMI beschlossen: ~300–500 zusätzliche Ortskräfte mit bis zu 1.500 Familienangehörigen.
„Die Anpassungen im Ortskräfteverfahren ab Frühjahr 2021, die vor allem auf die Initiative des BMVg und den von der Verteidigungsministerin erzeugten politischen Druck zurückgingen, waren dazu geeignet, einen Großteil der damals bei der Bundeswehr beschäftigten Ortskräfte mit einer Aufnahmezusage und einem Visum für Deutschland auszustatten und Ausreisen zu ermöglichen.“
Vierte CDU/CSU-Kernerkenntnis: Die wesentlichen Anpassungen am Ortskräfteverfahren (Listenverfahren, Ausweitung der Zweijahresfrist) kamen erst durch das BMVg und den politischen Druck der CDU-Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer zustande. Flaschenhals blieb lange die AA-Visavergabe.
„Im November 2020 regte die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an, das Ortskräfteverfahren angesichts der sich verschärfenden Lage in Afghanistan zu überprüfen und auszuweiten. […] Eine abschließende Entscheidung zu diesem kritischen Thema erfolgte erst am 22. August 2021 – während der bereits laufenden Evakuierungsmission – durch die damalige Bundeskanzlerin. Viel zu spät.“
Die FDP-Fraktion kritisiert, dass die abschließende Entscheidung zur Ausweitung des Ortskräfteverfahrens erst am 22.08.2021, während der laufenden Evakuierungsmission, durch die Bundeskanzlerin getroffen wurde. Das sei „viel zu spät” gewesen, obwohl Kramp-Karrenbauer das Thema bereits im November 2020 angeregt hatte.
„Es drängt sich damit der Eindruck auf, dass in Berlin erst ein Handlungsdruck einsetzte, nachdem man durch die öffentliche Ankündigung der USA sich dazu gezwungen sah nachzuziehen. Mögliche Erzählungen die damalige Verteidigungsministerin Annegret-Kramp Karrenbauer (CDU) oder der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) hätten das unabhängig davon forciert sind aus Sicht der FDP-Fraktion wenig plausibel.“
Die FDP bewertet: Die Vorverlegung der Krisenstabsitzung vom 16. auf den 13.08.2021 sei erst durch die öffentliche US- und UK-Truppenankündigung ausgelöst worden, nicht durch eigene Lageerkenntnis. Erzählungen, Kramp-Karrenbauer oder Maas hätten dies unabhängig davon forciert, seien „wenig plausibel”.
„Für Ortskräfte aus dem Geschäftsbereich des BMZ erfolgte keine Ausweitung mit der Begründung, dass diese „nicht so gefährdet“ seien. Vorangegangen war dieser Entscheidung der Wunsch der Bundesverteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer sowie der Widerstand von Bundesinnenminister Seehofer und Bundesentwicklungsminister Dr. Müller (s. u.). Der Zeuge Dr. Braun, der damalige Chef des Bundeskanzleramtes, führte dazu folgendes aus: „Als Drittes möchte ich auf die Frage eingehen, warum die Bundesregierung nicht frühzeitig den Kreis der Ortskräfte auf die ganze Breite der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit ausgeweitet hat und für die Bundeswehrortskräfte auf 2013 zurückdatiert hat.“
Die Fraktion stellt fest: Erst die Bundeskanzlerin entschied am 16.06.2021 die Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf das Jahr 2013 für Ortskräfte aus BMVg und BMI. Für BMZ-Ortskräfte erfolgte dies erst während der Evakuierung am 22.08.2021. Vorausgegangen waren der Wunsch der Bundesministerin Kramp-Karrenbauer und der Widerstand von Bundesinnenminister Seehofer und Bundesentwicklungsminister Müller. BMZ-Staatssekretär Jäger setzte die Kanzlerinnen-Entscheidung vom 22.08.2021 intern nicht um.
„Das BMVg fand schließlich für die eigenen Ortskräfte pragmatische Lösungen, erfasste in Eigenregie biometrische Daten und schickte die visierten Pässe nach Afghanistan.“
Die Fraktion würdigt das BMVg-Handeln: Es habe „mit großer Ernsthaftigkeit” an der Ausreise gearbeitet, getragen vom Soldatengrundsatz „Kein Kamerad wird zurückgelassen”. Kramp-Karrenbauer ging im Januar 2021 vergeblich auf Seehofer zu, dann im April an die Öffentlichkeit, schließlich an die Kanzlerin. Das BMVg fand schließlich pragmatische Lösungen (biometrische Erfassung in Eigenregie) und praktizierte intern „in dubio pro Ortskraft”, trotz BMI-Kritik.
„„Deshalb war das auch nie Teil der Eventualfallplanung, weil es bis dato auch nicht praktiziert wurde, dass wir Inländer aus einem Land heraus evakuieren, siehe Saigon. Das war nie im Auftrag.” (Zeuge Rapp)“
Die Fraktion kritisiert, dass die Bundeswehr-Eventualfallplanung vom Mai 2021 auf deutsche Staatsangehörige und „berechtigte Personen” beschränkt war; afghanische Ortskräfte waren bis Mitte August nicht Teil der Planung. Erst mit „Weisung Nr. 3” vom Abend des 15.08.2021 wurden Ortskräfte in den Kreis aufgenommen. KSK-Soldat:innen waren standardmäßig nicht vorgesehen. Entschieden wurde dies durch Kramp-Karrenbauer auf militärischen Rat am 15.08.2021.
„Im Kern ging es der Hausleitung des BMI darum, eine Migration aus Afghanistan zu begrenzen. … „Es war ein Wahljahr, und es war ein Jahr, in dem infolge auch der Flüchtlingskrise der Jahre vorher die Frage um Migration, um Aufnahme und Aufenthalt natürlich auch sehr zugespitzt diskutiert worden ist. Und insofern waren das natürlich auch die Diskussionen, die wir geführt haben.““
Die SPD-Fraktion stellt fest: Im Kern sei es der BMI-Hausleitung darum gegangen, Migration aus Afghanistan zu begrenzen. Dies stand erkennbar in Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl 2021 und den Erfahrungen von 2015. Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer (CDU) habe dies eingeräumt.
„Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einführung des vereinfachten Ortskräfteverfahrens ein Erfolg war, der in erster Linie dem Engagement von Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer und der erfolgreichen Kooperation von BMVg und AA bei der Erteilung von Visa zuzurechnen ist.“
Die SPD-Fraktion würdigt: Das vereinfachte Ortskräfteverfahren ab Mai 2021 sei ein Erfolg, primär zurückzuführen auf das Engagement von Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer (CDU) und die Kooperation BMVg–AA bei der Visumerteilung in Masar-i-Scharif. Mit „Managed Workplaces“ und Wochenendschichten in Berlin habe das Verfahren für 1.856 Personen bis Mitte August funktioniert.
„Bundesminister a. D. Seehofer räumte in seiner Befragung ein, er habe der Regelung nur zugestimmt, weil die Anzahl der Ortskräfte mit Familienangehörigen der Bundeswehr und des Innenministeriums „überschaubar“ gewesen sei. Es seien etwa 2 000 Personen gewesen. … „wenn das 300 Leute sind und die Familienangehörigen dazu, miteinander 2 000, dann ist das kein Vergleich zum Jahre 2015. Wenn es aber 50 000 und mehr werden, dann haben wir wieder ein dickes Problem.“.“
Die SPD-Fraktion zitiert Bundesminister a. D. Seehofer (CSU) als Beleg für migrationspolitische Motive: Er habe der OKV-Erweiterung nur zugestimmt, weil die Personengruppe „überschaubar“ (ca. 2.000) gewesen sei. Bei 50.000+ habe man „wieder ein dickes Problem“. Bundeskanzlerin Merkel habe sich erstmals persönlich eingeschaltet.
„Dieser Charterflug war organisatorisch durch das Einsatzkontingent vor Ort nicht mehr durchführbar und hätte die eigenen Kräfte in der verwundbarsten Phase der Rückverlegung gefährdet. Überbewertet erscheint hingegen die Sorge vor einer Massenflucht, die von AA und BMZ vorgebracht wurde. Der Flug wurde am 22. Juni 2021 abgesagt.“
Die SPD-Fraktion bewertet den von Bundesministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) für 25.06.2021 geplanten Charterflug aus Masar-i-Scharif: Er sei organisatorisch nicht durchführbar gewesen und hätte eigene Kräfte in der verwundbarsten Rückverlegungsphase gefährdet. Die Sicherheitsbedenken des Einsatzführungskommandos hätten am Ende überwogen. Die Sorge von AA und BMZ vor Massenflucht sei dagegen „überbewertet“ gewesen.
„Laut Berichterstattung des Spiegels vom 22. August 2021 soll der Abgeordnete gegenüber der Bild am Sonntag gesagt haben, dass er dafür eine Freigabe durch die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer gehabt habe. Im Ausschuss erklärte die Verteidigungsministerin auf die Frage, ob es eine solche Freigabe gegeben hat, dass ihr diese Frage bereits zum damaligen Zeitpunkt gestellt worden sei und sie diese auch damals nicht mit „Ja“ beantwortet habe. Eine Freigabe für den Abgeordneten, diese Information öffentlich zu teilen, hat es damit augenscheinlich nicht gegeben.“
Die SPD-Fraktion dokumentiert: Die zwei nach Kabul verbrachten Bundeswehr-Hubschrauber kamen nicht zum Einsatz. Frühe presseöffentliche Information durch einen CDU/CSU-Abgeordneten (mit angeblicher Freigabe durch Kramp-Karrenbauer) könnte ein Grund gewesen sein, dass die USA den Einsatz nicht genehmigten. Kramp-Karrenbauer bestreitet die Freigabe.