Einsetzung des UA aus Verantwortung, ungewöhnlich für Regierungsfraktionen
„Diese Forderung fand im Ergebnis auch Eingang in den Koalitionsvertrag, der am 24. November 2021 von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geschlossen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese Forderung fand im Ergebnis auch Eingang in den Koalitionsvertrag, der am 24. November 2021 von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geschlossen wurde. Es ist ungewöhnlich, dass Regierungsfraktionen einen Untersuchungsausschuss einsetzen, denn er ist vor allem ein Instrument der Opposition. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war es eine Frage der politischen Verantwortung gegenüber den Afghan:innen und den deutschen zivilen und militärischen Mitarbeiter:innen, die sich unter höchster Gefahr für die Rettung von gefährdeten Menschen eingesetzt hatten, alle Vorgänge sorgfältig aufzuarbeiten.“
Die Fraktion erläutert den eigenen Einsetzungsanstoß: Bereits im August 2021 forderte Abg. Baerbock einen Untersuchungsausschuss; die Forderung fand Eingang in den Koalitionsvertrag vom 24.11.2021. Es sei ungewöhnlich, dass Regierungsfraktionen einen UA einsetzen; für die Fraktion sei es eine „Frage der politischen Verantwortung gegenüber den Afghan:innen und den deutschen zivilen und militärischen Mitarbeiter:innen”. SPD und CDU/CSU stellten während des Untersuchungszeitraums die Regierung und die verantwortlichen Minister:innen.
Hinweis: Selbsteinordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Parlament & Öffentlichkeit August 2021 – Juli 2022
Akteure: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Annalena Baerbock, SPD, CDU/CSU sondervoten\gruene.json