Kanzlerin Merkel weitet das Ortskräfteverfahren aus
Merkel hebt für Ortskräfte des BMVg und BMI die Zweijahresfrist bis 2013 auf. BMZ und AA werden nicht einbezogen.
In 42 Aussagen genannt, an 2 Ereignissen beteiligt.
Merkel hebt für Ortskräfte des BMVg und BMI die Zweijahresfrist bis 2013 auf. BMZ und AA werden nicht einbezogen.
In der Bundespressekonferenz kündigt Merkel eine pragmatische Lösung für Ortskräfte an, auch mit Charterflügen.
„Das Kanzleramt ist in diesen Abstimmungen mit den Ressorts ein Akteur, und natürlich wird auf das Kanzleramt gehört, und natürlich guckt man, was das Kanzleramt macht; aber es ist nicht so wie in anderen Regierungen, dass die Regierungszentrale durchregiert, wie jetzt zum Beispiel in Paris. Sondern wir haben ja auch oft Koalitionsregierungen, wo auf gewisse Koalitionsarithmetik Acht gegeben werden muss …“
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
„Also, ich habe keine Erinnerung daran, dass mir, bevor dann nachher am 13. die Sicherheitslage als dramatisch beschrieben wurde, jemand etwas von einem Emirat 2.0 berichtet hat. … Ich hatte ja schon am Beispiel dieses vermeintlichen Emirats 2.0 gesagt, dass mich diese Information nicht erreicht hat.“
Die ehemalige Bundeskanzlerin Dr. Merkel gab in ihrer Vernehmung wiederholt an, sie habe keine Erinnerung daran, dass ihr vor dem 13.08.2021 jemand vom Szenario „Emirat 2.0” berichtet habe. Erst ab dem 13.08.2021 sei ihr die Sicherheitslage als „dramatisch” geschildert worden.
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als Austragungsort. Die AFG-Regierung aber ist gegen Doha; QAT [Katar] gilt ihr als zu Taliban-nah. Nicht zuletzt würde man in Doha am Sitz der politischen Kommission der Taliban verhandeln. StP [Staatspräsident] Ghani, der Vorsitzende des Friedensrates, Abdullah, und Ex-StP Karzai sprachen sich geschlossen bei Kh. für eine aktive Rolle DEUs [Deutschlands] bei den IAV und als Verhandlungsort aus.“
Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.
„Ich erinnere mich noch an ein Gespräch von Präsident Ghani mit ihrer Exzellenz Bundeskanzlerin Merkel, die bei diesem Treffen ausdrücklich sagte, dass sie dies ansprechen werde, dass sie einen derartigen Rückzug der Streitkräfte aus Afghanistan nicht befürworte. Offen gesagt war dies die einzige Äußerung eines Staatsoberhaupts auf der Welt, mit der die Position der Afghanen unterstützt wurde. Es war ziemlich klar, dass die anderen NATO-Partner eine ähnliche Meinung vertraten.“
Der afghanische Außenminister Atmar berichtete von „stundenlangen Gesprächen” mit hochrangigen deutschen Diplomaten; er habe vergeblich gefordert, EU und NATO sollten gegenüber den USA eine einseitige Entscheidung verhindern. Bundeskanzlerin Merkel sei laut Atmar das einzige Staatsoberhaupt gewesen, das den US-Abzug explizit nicht befürwortet habe. Das Doha-Abkommen habe „weder Deutschland noch sonst jemandem einen Hebel” zur Voranbringung des Friedensprozesses gegeben.
„BMVg weist darauf hin, dass das AA die Berücksichtigung dieser Gruppen offensichtlich großzügiger ausgelegt habe und mahnt in diesem Zusammenhang eine einheitliche Vorgehensweise an. BKAmt verweist auf ein Gespräch der Bundeskanzlerin mit den zuständigen Ministern in dem festgestellt worden sei, dass die Aufnahme und Berücksichtigung dieser Gruppen durchaus großzügiger gehandhabt werden sollte, auch Subunternehmer sollen dabei Berücksichtigung finden. BMI/M3 hebt hervor, dass es dazu nie ein einheitliches Vorgehen gegeben habe.“
In einer Ressortbesprechung am 27.08.2021 wurde dokumentiert: Beim Umgang mit Werkvertragsnehmern, Subunternehmern, Contractoren und sonstigen Gruppen habe es laut BMI/M3 „nie ein einheitliches Vorgehen“ gegeben. Das BMVg habe restriktiv, das AA großzügiger entschieden. Das BKAmt verwies auf eine Aussage der Bundeskanzlerin, dass auch Subunternehmer großzügiger berücksichtigt werden sollten.
„BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und AA-OK; für BMVg- und BMI-OK soll daher die Zweijahresfrist nicht mehr gelten. … Auch solle das BMZ das Verfahren „nicht mit großen Zahlen verunmöglichen.“
Am Rande des Kabinetts entschied Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 nach Vorstoß von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer: Die Zweijahresfrist für die Antragsberechtigung wird für Ortskräfte des BMVg und BMI bis ins Jahr 2013 zurückgenommen; für BMZ und AA bleibt sie bestehen. Auf Initiative von StS Hoofe (BMVg) galt die Erweiterung nur für ehemalige Ortskräfte mit früher abgelehntem Antrag, was Grohmann scharf kritisierte; das BMI hob diese Einschränkung intern wieder auf.
„[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder tatsächlich noch beschäftigte Ortskräfte zurückkommen. Und das habe ich in der damaligen Zeit für sehr unwahrscheinlich gehalten, das überhaupt zu administrieren.“
Erst nach der Machtübernahme der Taliban entschied Bundeskanzlerin Merkel am 22.08.2021, das erweiterte Verfahren auch auf Ortskräfte des BMZ und AA bis 2013 zurückzudatieren. BMZ-Minister Müller hatte zuvor vor „bis zu 50.000“ potenziell anspruchsberechtigten Personen gewarnt; StS Jäger (BMZ) ordnete am 23.08.2021 an, neu eingehende Anträge jenseits der Zweijahresfrist nur entgegenzunehmen, aber „bis auf weiteres nicht (!) an AA und BMI weiterzuleiten“.
„[Jäger-Mail 23.08.2021:] Neu ankommende Anträge, die jenseits der Zweijahresfrist liegen, nehmen wir bis auf weiteres nur entgegen und bearbeiten sie soweit möglich, leiten sie bis auf weiteres aber nicht (!) an AA und BMI weiter. … [Merkel:] Sagen wir mal, dass aus dem BMZ diese Art von Betrachtung kommt, hatte ich jetzt nach dem, was ich bisher von Herrn Jäger gehört hatte, noch gar nicht erwartet. … Also, mir lag auf der Zunge, zu sagen: Donnerwetter!“
Eine interne BMZ-E-Mail des damaligen Staatssekretärs Jäger vom 23.08.2021 wies an, neu eingehende Anträge jenseits der Zweijahresfrist „bis auf weiteres nicht“ an AA und BMI weiterzuleiten, obwohl Bundeskanzlerin Merkel am Vortag die Ausweitung beschlossen hatte. Merkel reagierte bei ihrer Vernehmung mit „Donnerwetter!“; ihr sei diese Praxis nicht bekannt gewesen.
„Chef BK: Bitte Charterflüge noch mal prüfen. … [Busch, BMI:] Es war tatsächlich am 30. Juli so, dass wir nicht mal einen Charter vollbekommen hätten. Es schlossen sich ja diverse andere Fragen an: Wer organisiert die Charter? Wer hat da Zugang zu den Airlines? Und wer übernimmt die Kosten dafür? Und wer erklärt denn der afghanischen Regierung auch, dass wir da jetzt also mit Charter Ortskräfte einfliegen.“
Bundeskanzlerin Merkel vermerkte am 15.07.2021 handschriftlich auf einer Vorlage: „Bitte Charterflüge noch mal prüfen“. Die Bitte wurde am 16.07. an die Ressorts weitergeleitet; in der Kabinettssitzung am 21.07. übernahm das AA die Federführung. Eine Ressortbesprechung am 30.07.2021 stellte fest: Wegen verfügbarer Linienflüge bestehe „noch keine Notwendigkeit für Chartermaßnahmen“.
„Mandatierung (Abstützung auf formell bis 31.1.22 gültiges RSM-Mandat (so Präferenz BM Maas und Scholz) bzw. Neumandatierung (so AKK): BKin zieht, wie AKK, neues Mandat vor; Debatte im Parlament werde ohnehin kommen.“
In einer Telefonkonferenz am 14.08.2021 zwischen Maas, Scholz, Seehofer, Kramp-Karrenbauer und Jäger debattierten die Minister:innen die Mandatsfrage: Maas und Scholz präferierten die Abstützung auf das RSM-Mandat (gültig bis 31.01.2022); Kramp-Karrenbauer („Mandatswahrhaftigkeit“) und Bundeskanzlerin Merkel präferierten ein neues Mandat. Einigkeit bestand, dass wegen Gefahr in Verzug ein Beginn ohne vorherigen Parlamentsbeschluss verfassungsrechtlich zulässig war.
„(1) maximaler Aufenthalt von sieben Tagen; (2) reiner Transitaufenthalt (3) Ortskräfte bleiben unter US-Obhut auf deren Liegenschaften (4) Alle Ortskräfte werden danach in die USA oder in einen sicheren Drittstaat gebracht“
Auf Bitte der USA wurde am 20.08.2021 per Verbalnote die temporäre Unterbringung afghanischer US-Ortskräfte auf der Air Base Ramstein vereinbart. Ursprünglich 4.700 Personen geplant, Option auf Verdoppelung. Maximaler Aufenthalt 10 Tage (in Berger-E-Mail noch 7), reiner Transit, US-Betreuung, anschließend in USA oder Drittstaaten. Engelke (BMI) sorgte sich, dass aus US-Sicht gefährliche Personen in Deutschland blieben.
„Unser Ziel ist, dass diejenigen, die ab 2013 für Deutschland gearbeitet haben, auch die Möglichkeit bekommen, nach Deutschland zu kommen, wenn sie das wünschen, um eben genau nicht bedroht zu werden. Ich setze mich sehr dafür ein, dass wir pragmatische Lösungen finden, soweit das in unserer Hand liegt, und das heißt eben auch, dass der Flug nicht daran scheitern darf, dass man das Geld nicht hat. Darum werden wir uns kümmern. Das heißt gegebenenfalls auch, über Charterflugzeuge nachzudenken.“
Bundeskanzlerin Merkel nahm am 22.07.2021 in der Bundespressekonferenz Stellung zum Ortskräfteverfahren: Wer ab 2013 für Deutschland gearbeitet habe, solle die Möglichkeit erhalten, nach Deutschland zu kommen. Sie warb für „pragmatische Lösungen“: Flüge dürften nicht am Geld scheitern, gegebenenfalls über Charterflugzeuge. Sie habe gerade tags zuvor im Kabinett dafür geworben.
„Wir haben keine Illusionen hinsichtlich bestimmter Demokratievorstellungen nach unseren Kriterien.“
Im Kontext der London-Konferenz 2010 wählte die Bundesregierung im Bereich Demokratieförderung einen zunehmend minimalistischen Ansatz. Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Wir haben keine Illusionen hinsichtlich bestimmter Demokratievorstellungen nach unseren Kriterien.” Außenminister Westerwelle erklärte in seiner Regierungserklärung im Dezember 2010, man müsse sich realistischerweise mit „good enough governance” abfinden.
„„eine Nebelkerze, die ablenkt vom großen Versagen dieser Regierung.“
Am 22.08.2021, dem Tag, an dem Merkel die 2013-Frist für EZ-Ortskräfte durchsetzte, bezeichnete der Grünen-Politiker Omid Nouripour die Migrationsdebatte öffentlich als „Nebelkerze, die ablenkt vom großen Versagen dieser Regierung” in der Afghanistan-Politik. Die AfD führt dieses Zitat zur Bekräftigung ihrer eigenen Bewertung an.
„Nur sechs Tage später unterrichtete Markus Potzel das Auswärtige Amt erneut von einem mit Simon Gass geführten Gespräch, das Auskunft auch über die deutsche Sicht auf eine mögliche diplomatische Anerkennung des Taliban-Regimes gibt: „ “ [diplomatische] „ “ [in Taliban-Afghanistan] „ .“, Pragmatisch sah es Angela Merkel offensichtlich auch, dass Markus Potzel und Dr. Jasper Wieck im November 2021 nach Kabul flogen, um sich mit Vertretern der dortigen Regierung zu treffen.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1086–1088 (Original, neues Fenster)
Aus AA-Vermerken Potzels (24./30.08.2021) geht hervor: Bundesregierung und USA hatten Interesse an baldiger diplomatischer Präsenz in Taliban-Afghanistan; eine „Anerkennungsproblematik” sahen weder UK noch USA. Bundeskanzlerin Merkel empfing Potzel wenige Tage nach der Bundestagswahl (Ende September 2021), um über künftiges Engagement zu beraten. Potzel und Wieck flogen im November 2021 nach Kabul, um sich mit Vertretern der neuen Taliban-Regierung zu treffen, laut Merkel-Aussage „nicht abwegig”. Warum es letztlich nicht zur Anerkennung kam, konnte nicht geklärt werden, vermutlich US-Letztentscheidung.
„11.3 Die große Mehrzahl der von der Bundeswehr evakuierten Afghanen gehört nicht zum von Bundeskanzlerin Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Berechtigtenkreis Im Ergebnis wurden dann allerdings nur erstaunlich wenige Ortskräfte und „besonders schutzbedürftige Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft“ von der Bundeswehr ausgeflogen. Unter den 4296 evakuierten afghanischen Staatsangehörigen sind nur 231 Ortskräfte und 848 Familienangehörige dieser Ortskräfte gewesen. Lediglich 46 der sogenannten „besonders Schutzbedürftigen“ und 78 ihrer Familienangehörigen wurden evakuiert.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1091–1093 (Original, neues Fenster)
Laut Bundestagsdrucksachen 19/32490 und 20/3430 evakuierte die Bundeswehr 4.296 afghanische Staatsangehörige; davon nur 231 Ortskräfte + 848 Familienangehörige; 46 „besonders Schutzbedürftige” + 78 Familienangehörige. 3.093 Afghanen standen nicht auf den Berechtigtenlisten und gehörten nicht zum von Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Personenkreis. 17 zuvor in Deutschland Strafverfolgte, darunter zwei Vergewaltiger, kamen mit. Auch eine Ortskraft, die mutmaßlich am Sprengstoffanschlag 2015 auf die Botschaft beteiligt war, gelangte zurück nach Deutschland.
„„Das war ein Auftrag, den die Kanzlerin mir persönlich im Januar oder Dezember gegeben hatte: Ich möchte kein Bild haben wie in Saigon.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1112–1113 (Original, neues Fenster)
General Meyer (Befehlshaber Einsatzkontingent) berichtete vor dem Ausschuss von einem persönlich an ihn gerichteten Auftrag Merkels aus Dezember 2020/Januar 2021: „Ich möchte kein Bild haben wie in Saigon.” Aus AfD-Sicht belegt das Merkels ausgeprägtes Bewusstsein für die innenpolitischen Folgen und widerlegt ihre öffentliche Erzählung vom 16.08.2021 („Wir haben die Lage falsch eingeschätzt”) als „gezielte Desinformation der deutschen Öffentlichkeit”.
„Damit hatten sich auch die Versuche der Bundesregierung, zusammen mit Partnern einen Conditions-Based-Approach weiterzuverfolgen, erledigt. Fortan stand beim Thema Truppenabzug im Fokus, Soldaten und Material geordnet und sicher aus Afghanistan rückzuverlegen.“
Die CDU/CSU bewertet die Bemühungen für eine Konditionierung des Abzugs (AA-Non-Paper Juni 2020; Maas-Gespräche; Merkel-Vorlagen) als konsequent. Mit der Biden-Entscheidung am 12./14.04.2021 (Komplettabzug bis 11.09.2021) waren diese Versuche erledigt.
„Letztlich bleibt nach Bewertung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Erkenntnis: Das BMVg und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer hatten als einzige Akteure frühzeitig eine Vorstellung davon, dass die Ortkräfte in ihrem Verantwortungsbereich nach dem Abzug der internationalen Truppen wahrscheinlich einer hohen Gefährdung ausgesetzt sind und wie die Unterstützung und Ausreise von Ortskräften frühzeitig organisiert werden soll. Die Entscheidungsprozesse zwischen den Afghanistan-Ressorts […] waren indes blockiert, weil die Grundinteressen von AA, BMVg, BMI und BMZ inkompatibel waren.“
Zentrale Bewertung der CDU/CSU: Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) und das BMVg seien die einzigen gewesen, die frühzeitig die Gefährdungslage erkannten. AA und BMZ wollten Ortskräfte vor Ort halten; BMI hielt am bewährten Verfahren fest. Große Veränderungen kamen nur durch Eskalation der Ministerin auf BKin-Ebene zustande (Listenverfahren, Ausweitung Zweijahresfrist).
„Auf Initiative von Bundesministerin Kramp-Karrenbauer und Bundeskanzlerin Dr. Merkel wurde im Jahr 2021 innerhalb der Bundesregierung mehrfach die Planung von Charterflügen für Ortskräfte angestoßen. Außenpolitische Bedenken und Einwände der Arbeitsebene verhinderten allerdings, dass es rechtzeitig zur Vorbereitung von Charterflügen kam. Die letztlich vom AA für Mitte August 2021 geplanten Charterflüge für Ortskräfte kamen angesichts der Lageentwicklung deutlich zu spät.“
Die CDU/CSU stellt heraus: Charterflüge wurden mehrfach von Kramp-Karrenbauer und Merkel angeregt; das AA blockierte aus „außenpolitischen Bedenken” (Signalwirkung). Die schließlich vom AA für Mitte August 2021 angekündigten zwei Charter kamen zu spät.
„Im AA wurde dann diese erste Fassung der Niederschrift aus der Krisenstabssitzung in einer Weise überarbeitet, dass die ursprüngliche Dringlichkeit, mit der das BMVg im Krisenstab auf den Entscheidungsbedarf hinwies, immer weniger erkennbar war.“
Die CDU/CSU dokumentiert: Im Krisenstab am 13.08.2021 forderte das BMVg ein „window of opportunity zu nutzen”, möglichst noch am gleichen Tag Militär nach Kabul zu verlegen. Das AA habe im offiziellen Protokoll diese Dringlichkeit Stück für Stück abgeschwächt (von „heute” zu „zeitnah”, von „Vorbereitung der Evakuierung” zu „möglicher Evakuierung”). Kramp-Karrenbauer kontaktierte daraufhin direkt Merkel.
„Bundeskanzlerin Dr. Merkel entschied auf der Grundlage dieser Information am nächsten Tag ein Mehr-Minister-Gespräch mit Vizekanzler Scholz, Bundesminister Seehofer, Bundesminister Maas und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer durchzuführen. […] Zwar setzte das AA weiterhin auf einen Verbleib der deutschen Botschaft bis mindestens zum 31. August 2021, auf Drängen der Kanzlerin wurde jedoch die Umsetzung des Mandates und die Vorbereitung der militärischen Evakuierung für die Woche ab dem 16. August 2021 entschieden.“
Die CDU/CSU stellt heraus: Die robuste militärische Evakuierung wurde am 14.08.2021 in einem Mehr-Minister-Gespräch unter Leitung der Bundeskanzlerin Merkel entschieden, gegen den Wunsch des AA (das auf den Verbleib der Botschaft bis 31.08. setzte). Auch Innenminister Seehofer mahnte mehr Charterflüge an. Treibende Kraft war Kramp-Karrenbauer.
„Da auf Ministerebene keine gemeinsame Position zur Ausweitung der Zweijahresfrist gefunden wurde, eskalierte die Verteidigungsministerin das Thema auf die Ebene der Bundeskanzlerin. Am 16. Juni 2021 fand unter ihrer Leitung ein Gespräch im BKAmt statt […]. Frau BK'in [hat] festgestellt, die OK der Bundeswehr und des BMI seien höher gefährdet als die nationalen Beschäftigten anderer Ressorts und der EZ.“
Die CDU/CSU dokumentiert: BMI, AA, BMZ lehnten Ausweitung der Zweijahresfrist (Anzeigerecht bis 2013 rückwirkend) für die Bundeswehr-Ortskräfte ab. Erst durch Eskalation Kramp-Karrenbauers auf BKin-Ebene und Entscheidung Merkels (16.06.2021) wurde Ausweitung für Ortskräfte von BMVg und BMI beschlossen: ~300–500 zusätzliche Ortskräfte mit bis zu 1.500 Familienangehörigen.
„Insgesamt kann die Operation der USA in Ramstein als erfolgreich für beide Seiten eingestuft werden. Sie war ein wichtiges Signal einer internationalen Zusammenarbeit, die selbst in schwierigsten Momenten für beide Seiten funktionierte.“
Die CDU/CSU bewertet positiv: Das Temporary Relocation Transit Agreement (USA nutzten Airbase Ramstein als Transit) wurde am 19.08.2021 in Rekordzeit von 24 Stunden zwischen allen Ressorts unter Bundeskanzlerin Merkel abgeschlossen. Hunderte deutsche Staatsbürger und Ortskräfte konnten mit US-Maschinen nach Doha und anderen Zielen ausgeflogen werden.
„Im November 2020 regte die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an, das Ortskräfteverfahren angesichts der sich verschärfenden Lage in Afghanistan zu überprüfen und auszuweiten. […] Eine abschließende Entscheidung zu diesem kritischen Thema erfolgte erst am 22. August 2021 – während der bereits laufenden Evakuierungsmission – durch die damalige Bundeskanzlerin. Viel zu spät.“
Die FDP-Fraktion kritisiert, dass die abschließende Entscheidung zur Ausweitung des Ortskräfteverfahrens erst am 22.08.2021, während der laufenden Evakuierungsmission, durch die Bundeskanzlerin getroffen wurde. Das sei „viel zu spät” gewesen, obwohl Kramp-Karrenbauer das Thema bereits im November 2020 angeregt hatte.
„Der ehemaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel war die hohe Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr der Taliban, nach eigener Aussage, bewusst. Trotzdem wirkte sie nicht auf darauf ausgerichtete, zumindest alternative Planung ein. Im Gegenteil: Es dauerte bis in die Evakuierungsmission hinein, bis sich die Kanzlerin zu einer Entscheidung durchrang, das Ortskräfteverfahren für alle Ressorts auszuweiten und zu vereinfachen. Die Kanzlerin und das Kanzleramt haben im gesamten Betrachtungszeitraum wenig bis keine ordnende Rolle innerhalb des Ressortkreises übernommen.“
Die FDP-Fraktion: Bundeskanzlerin Merkel war eigener Aussage nach die hohe Wahrscheinlichkeit einer Taliban-Rückkehr bewusst; sie habe aber nicht auf alternative Planungen hingewirkt. Kanzlerin und Kanzleramt hätten im gesamten Untersuchungszeitraum „wenig bis keine ordnende Rolle” im Ressortkreis übernommen.
„So ging die Hausspitze des BMZ bis zuletzt davon aus, dass die Friedensverhandlungen zwischen Taliban und Afghanischer Republik mit einer Einigung der Konfliktparteien und einer gemeinsamen Regierung enden würden und Bundeskanzlerin Dr. Merkel sagte aus, bis zum 13. August 2021 nicht einmal Kenntnis von der Existenz der Prognose einer erneuten Talibanherrschaft gehabt zu haben. Ihr selbst sei es aber offenkundig gewesen, dass dieses Szenario das wahrscheinlichste gewesen sei.“
Die FDP stellt fest: Die BMZ-Hausspitze ging bis zuletzt von einer Einigung der Konfliktparteien aus; Kanzlerin Merkel sagte aus, bis zum 13.08.2021 von der „Emirat 2.0”-Prognose keine Kenntnis gehabt zu haben, wobei ihr persönlich dieses Szenario offenkundig als das wahrscheinlichste erschienen sei.
„Der Wunsch des BMZ, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit auch in diese Regelung aufzunehmen, wurde letztlich von der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Merkel am 16. Juni 2021 unter Verweis auf eine unterschiedliche Gefährdungslage und mit dem Hinweis, das BMZ solle das Ortskräfteverfahren nicht durch hohe Zahlen verunmöglichen, abgelehnt.“
Die FDP dokumentiert: Trotz klaren Doha-Horizonts brauchten die Ressorts von März 2020 bis Juni 2021 für die Anpassung des Ortskräfteverfahrens. Den BMZ-Wunsch, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen, lehnte Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 unter Verweis auf unterschiedliche Gefährdungslage und „hohe Zahlen” ab.
„Die Entscheidung des BKAmt, mit der Einsetzung eines Löschmoratoriums bis zum Einsetzungsbeschluss des 1. Untersuchungsausschusses 20. WP „Afghanistan” zu warten ist nicht nachvollziehbar, da dies zur Folge hatte, dass die E-Mail-Konten und Kalender von Kanzlerin Dr. Angela Merkel und dem Chef des Kanzleramtes Prof. Dr. Helge Braun bei deren Ausscheiden einfach, wie die Konten „normaler” Mitarbeiter, gelöscht wurden.“
Die FDP-Fraktion: Kalender und E-Mail-Konten von Bundeskanzlerin Merkel und Kanzleramtschef Braun wurden mangels Löschmoratorium beim Ausscheiden gelöscht. Auch Scholz habe nicht eingegriffen. Dies werfe „ein schlechtes Licht auf das Transparenzverständnis an der Spitze der Bundesregierung”.
„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass die negativen Einschätzungen am Ende überwogen. Was seine eigene Einschätzung war und mit welcher Haltung er das Amt hinsichtlich Afghanistans leitete, blieb in der Befragung allerdings offen. Im Bundesministerium der Verteidigung wurde der Abschluss des Abkommens überwiegend kritisch gesehen. Entsprechend begann das BMVg zu planen, wie ein Abzug der Bundeswehr in verschiedenen Szenarien realisiert werden könnte.“
Die Fraktion stellt die Ressort-Bewertungen gegenüber: Das AA bewertete Doha uneindeutig (Maas: negative Einschätzungen überwogen am Ende); das BMVg sah den Abschluss überwiegend kritisch und begann Abzugsplanungen; das BMI (Seehofer) sah Chancen, behielt aber die Einzelfallprüfung im OKV bei; das BMZ wollte am Verbleib festhalten (Müller war vom Abschluss überrascht); der BND erkannte das Ungleichgewicht rasch und legte die Szenarioanalyse „Emirat 2.0” vor; das BKAmt erkannte die Verschlechterung, wurde aber nicht ressortkoordinierend aktiv.
„„Die Hoffnung stirbt zuletzt.” (Mitarbeiterin Referat Pakistan/Afghanistan, AA)“
Die Fraktion fasst zusammen: Zwischen Februar 2020 und April 2021 habe sich die Bundesregierung auf das „Prinzip Hoffnung” verlassen, auf einen Erfolg der innerafghanischen Verhandlungen und auf eine Korrektur durch Biden. Es habe nicht an Informationen gemangelt, sondern an politischen Entscheidungen. Minister:innen und Kanzlerin seien überwiegend nicht oder spät involviert gewesen; die Ressortkonflikte wurden auf untere Ebenen abgeschoben, wo sie nicht lösbar waren.
„„Zeugin Dr. Angela Merkel: Also, ich habe keine Erinnerung daran, dass mir, bevor dann nachher am 13. die Sicherheitslage als dramatisch beschrieben wurde, jemand etwas von einem Emirat 2.0 berichtet hat.”“
Die Fraktion macht den schweren Vorwurf, dass die BND-Szenarioanalyse „Emirat 2.0”, am 01.12.2020 im BKAmt vorgestellt, die Bundeskanzlerin nicht erreicht habe. Ein für den 23.11.2020 geplanter Vortrag bei der Kanzlerin sei ausgefallen; Merkel habe nach eigener Aussage erst am 05.12.2024 bei ihrer Ausschussbefragung von dem Szenario erfahren. Das werfe „die Frage auf, wozu es Nachrichtendienste gibt, wenn sie von den Auftraggeber:innen nur unzureichend genutzt werden”.
„Dadurch wurde das im Doha-Abkommen festgelegte Abzugsdatum nicht mehr eingehalten. Weil aber der Interessenkonflikt zwischen dem BMVg und dem AA de facto zugunsten des AA entschieden wurde, kam es zu einer erheblichen Gefahr für die deutschen Soldat:innen. Denn der BND prognostizierte für die Zeit ab dem 1. Mai 2021 eine deutlich erhöhte Gefahr von Angriffen auf deutsche Soldat:innen.“
Die Fraktion stellt fest, dass das Ressortprinzip beim Abzugsdatum und beim Ortskräfteverfahren zu unaufgelösten Patt-Situationen führte. Beim Abzugsdatum sei der Konflikt zwischen AA und BMVg de facto zugunsten des AA entschieden worden, mit erhöhter Gefahr für die Soldat:innen ab 01.05.2021. Beim OKV habe das BMI bis zuletzt „Visa Upon Arrival” verweigert. Die Staatssekretärsrunden hätten reinen Abgleichscharakter gehabt; Bundeskanzlerin und Minister:innen hätten ihre politische Verantwortung nicht wahrgenommen.
„Für Ortskräfte aus dem Geschäftsbereich des BMZ erfolgte keine Ausweitung mit der Begründung, dass diese „nicht so gefährdet“ seien. Vorangegangen war dieser Entscheidung der Wunsch der Bundesverteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer sowie der Widerstand von Bundesinnenminister Seehofer und Bundesentwicklungsminister Dr. Müller (s. u.). Der Zeuge Dr. Braun, der damalige Chef des Bundeskanzleramtes, führte dazu folgendes aus: „Als Drittes möchte ich auf die Frage eingehen, warum die Bundesregierung nicht frühzeitig den Kreis der Ortskräfte auf die ganze Breite der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit ausgeweitet hat und für die Bundeswehrortskräfte auf 2013 zurückdatiert hat.“
Die Fraktion stellt fest: Erst die Bundeskanzlerin entschied am 16.06.2021 die Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf das Jahr 2013 für Ortskräfte aus BMVg und BMI. Für BMZ-Ortskräfte erfolgte dies erst während der Evakuierung am 22.08.2021. Vorausgegangen waren der Wunsch der Bundesministerin Kramp-Karrenbauer und der Widerstand von Bundesinnenminister Seehofer und Bundesentwicklungsminister Müller. BMZ-Staatssekretär Jäger setzte die Kanzlerinnen-Entscheidung vom 22.08.2021 intern nicht um.
„Allerdings machte sie von ihrer Richtlinienkompetenz keinen Gebrauch, um eine klare Weisung an die Ressorts zu erteilen und die Umsetzung zu erzwingen. Der praktische Nutzen der von der Bundeskanzlerin geforderten Charterflüge wurde von mehreren Zeug:innen während des Untersuchungsausschusses infrage gestellt. Es wurde argumentiert, dass logistische Herausforderungen und bürokratische Hürden gegen Charterflüge gesprochen hätten. Tatsache ist jedoch, dass andere NATO-Partner wie Frankreich erfolgreich Charterflüge einsetzten, um ihre Ortskräfte und gefährdete Personen aus Afghanistan zu evakuieren.“
Die Fraktion kritisiert: Im Juli 2021 forderte Merkel die Ressorts auf, Charterflüge zur Evakuierung zu prüfen; die Ressorts kamen dem nicht nach. Merkel insistierte ein weiteres Mal, machte aber von ihrer Richtlinienkompetenz keinen Gebrauch. Andere NATO-Partner wie Frankreich nutzten Charterflüge erfolgreich. Es bleibe „ein schwerwiegendes Versäumnis”, dass kein politischer Wille zur Umsetzung bestand.
„„… you can trust on our best efforts to provide you with a safe working environment and with job security. We will be there when you need us. Therefore, please stay with us.” (Jäger/Schäfer-Gümbel, Mai 2021)“
Die Fraktion kritisiert das BMZ-Verhalten: Ein Brief von StS Jäger (BMZ) und GIZ-Vorstand Schäfer-Gümbel (Anfang Mai 2021) bat die Ortskräfte ausdrücklich, im Land zu bleiben, verbunden mit vagen Versprechen. Eine „Bleibeprämie” wurde gegen Verzicht auf das Ortskräfteverfahren angeboten, verfassungsrechtlich nicht haltbar laut interner GIZ-Prüfung, dennoch noch am 13.08.2021 weiterverfolgt. BMZ erstellte trotz Zusage vom 25.05.2021 keine Ortskräfte-Listen; die Task Force startete erst am 15.08.2021. Merkel reagierte auf die Konfrontation mit Jägers E-Mail vom 23.08.2021: „mir lag auf der Zunge, zu sagen: Donnerwetter!”
„Die von verschiedenen Seiten geäußerte Forderung, die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin zur Durchsetzung klarer Vorgaben zu nutzen, wurde nicht erfüllt, selbst dann nicht, als sie von den menschenrechtspolitischen Sprecher:innen der Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU am 13. Juli 2021 in einem gemeinsamen offenen Brief dazu aufgefordert wurde: „Anders als es von mehreren Ressorts Ihrer Bundesregierung zuletzt behauptet wurde, ist es schlicht unwahr, dass sich die für eine Ausreise nach Deutschland in Frage kommenden Personen lediglich hätten registrieren müsse- und dann sozusagen automatisch auch eine Einreisebewilligung erhalten hätten.“
Die Fraktion kritisiert die BKAmt-Rolle als „überwiegend koordinierend ohne inhaltliche Steuerung”. Merkel habe das Dilemma erkannt, sich aber zurückgehalten. Erstes Eingreifen erst 16.06.2021, zweites 22.08.2021. Trotz Aufforderung durch die menschenrechtspolitischen Sprecher:innen von Grünen, SPD, FDP und CDU am 13.07.2021 habe Merkel ihre Richtlinienkompetenz nicht genutzt. Merkel verteidigte sich mit dem Argument, „nicht jeden Mittelschritt” verfolgen zu können; das Beförderns positiver Szenarien stehe der Vorbereitung negativer Szenarien entgegen.
„Im BND-Beitrag in der Staatssekretärsrunde AFG/MALI vom 5. November 2020 wurde in Afghanistan nach dem Jahr 2020 eine Machtübernahme der Taliban und die Errichtung eines „Emirat 2.0“ als „langfristig eher wahrscheinlich“ befunden. … Erstaunlicherweise erreichte das Szenario des „Emirat 2.0“ die damalige Bundeskanzlerin Dr. Merkel anscheinend nicht, so führte diese in ihrer Anhörung aus: „Also, ich habe keine Erinnerung daran, dass mir, bevor dann nachher am 13. [August 2021] die Sicherheitslage als dramatisch beschrieben wurde, jemand etwas von einem Emirat 2.0 berichtet hat.“.“
Die SPD-Fraktion stellt fest: Der BND habe bereits am 05.11.2020 das Szenario „Emirat 2.0“ (Taliban-Machtübernahme) als wahrscheinlichstes bewertet. Bundeskanzlerin Merkel habe in ihrer Anhörung jedoch keine Erinnerung daran gehabt, dass ihr dies vor dem 13.08.2021 berichtet worden sei.
„Bundesminister a. D. Seehofer räumte in seiner Befragung ein, er habe der Regelung nur zugestimmt, weil die Anzahl der Ortskräfte mit Familienangehörigen der Bundeswehr und des Innenministeriums „überschaubar“ gewesen sei. Es seien etwa 2 000 Personen gewesen. … „wenn das 300 Leute sind und die Familienangehörigen dazu, miteinander 2 000, dann ist das kein Vergleich zum Jahre 2015. Wenn es aber 50 000 und mehr werden, dann haben wir wieder ein dickes Problem.“.“
Die SPD-Fraktion zitiert Bundesminister a. D. Seehofer (CSU) als Beleg für migrationspolitische Motive: Er habe der OKV-Erweiterung nur zugestimmt, weil die Personengruppe „überschaubar“ (ca. 2.000) gewesen sei. Bei 50.000+ habe man „wieder ein dickes Problem“. Bundeskanzlerin Merkel habe sich erstmals persönlich eingeschaltet.
„Damit wurde das BKAmt seiner Verantwortung nicht ausreichend gerecht. Es hätte früher auf eine Lösung dieses Ressortkonflikts drängen müssen.“
Die SPD-Fraktion bewertet klar: Das BKAmt sei seiner Verantwortung nicht ausreichend gerecht geworden; es hätte früher auf eine Lösung des Ressortkonflikts drängen müssen. Bis Mitte April 2021 habe das Thema Ortskräfte im BKAmt keine Rolle gespielt; erst Anfang August 2021 sei Kanzleramtsminister Braun (CDU) „energisch“ eingeschritten.
„Zwar konnte eine niedrige dreistellige Zahl von Ortskräften und weiteren schutzbedürftigen Personen evakuiert werden. Die Evakuierung dieser Personengruppe war jedoch nicht ausreichend zielgerichtet. Verantwortlich dafür waren unzureichende Planungen der Bundesregierung für die massenhafte Evakuierung von Ortskräften. Zu spät, erst mit Beginn der Evakuierung wurde seitens der Bundeskanzlerin überhaupt entschieden, dass auch Ortskräfte und deren Familien mit evakuiert werden sollen.“
Die SPD-Fraktion bewertet: Die Evakuierung von Ortskräften sei nicht ausreichend zielgerichtet gewesen. Verantwortlich seien unzureichende Planungen, nicht die operativ Handelnden. Erst mit Beginn der Evakuierung sei seitens der Bundeskanzlerin entschieden worden, Ortskräfte einzubeziehen. Auch berechtigte Ortskräfte seien bedauerlicherweise abgewiesen worden.
„Am folgenden Tag schrieb der damalige Staatssekretär Jäger dann an die zuständige damalige Abteilungsleiterin im BMZ, dass ihm die Dinge im Ressortkreis aus dem Ruder zu laufen schienen: „Wir laufen Gefahr, dass am Ende zu viele und die falschen nach Deutschland kommen.“. Die Härtefälle würde deswegen weiterhin eng ausgelegt werden. Die Bundeskanzlerin erklärte dazu in ihrer Befragung vor dem Ausschuss, dass ihr dies nicht bekannt gewesen sei und von Staatssekretär Jäger auch nicht erwartet habe: „Also mir lag auf der Zunge, zu sagen: Donnerwetter!“.“
Die SPD-Fraktion dokumentiert: Trotz Kanzlerin-Entscheidung (22.08.2021) zur OKV-Erweiterung auf BMZ-Ortskräfte habe Staatssekretär Jäger (BMZ) am 23.08.2021 angewiesen, die Härtefälle „eng auszulegen“; „zu viele und die falschen“ könnten kommen. Bundeskanzlerin Merkel: „Donnerwetter!“ Sie habe davon nichts gewusst.