AfD-Replik: Lehnt erweiterte Kernfamilien-Definition und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan ab
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„Die AfD-Bundestagsfraktion spricht sich gegen die in diesem Sondervotum angeregte erhebliche Ausweitung der Kernfamilie aus. Die Anpassung an das regionale Verständnis könnte etwa Zweit- und Drittfrauen beinhalten, wie es zum Beispiel in Afghanistan der Fall ist. Aus Sicht der Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag ist die Definition der Kernfamilie eineindeutig: Dazu gehören zwei Generationen, die der Eltern (Mutter und Vater) und der leiblichen unverheirateten minderjährigen Kinder.“
Die AfD lehnt die im Grünen-Sondervotum vorgeschlagene Ausweitung der Kernfamilie ab. Eine Anpassung an das regionale Verständnis könne etwa Zweit- und Drittfrauen umfassen. Aus AfD-Sicht umfasst die Kernfamilie eindeutig zwei Generationen: Eltern und leibliche unverheiratete minderjährige Kinder. Außerdem wird das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan abgelehnt, da es u. a. wegen Missbrauchsversuchen bei der Visavergabe im Auswärtigen Amt zeitweise gestoppt und in den Haushaltsverhandlungen 2024/2025 deutlich gekürzt werden sollte. Das BAP gehöre „unverzüglich beendet“.
Hinweis: Replik der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter zum Sondervotum 4.10.
Thema: Ortskräfte
Akteure: AfD-Fraktion, Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, Auswärtiges Amt, Ampel-Koalition enquete\kap4-sondervoten.json