Sowjetischer Einmarsch in Afghanistan
Sowjetische Truppen marschieren in Afghanistan ein und beginnen einen über neun Jahre dauernden Krieg.
In 1 Aussagen genannt, an 13 Ereignissen beteiligt.
Sowjetische Truppen marschieren in Afghanistan ein und beginnen einen über neun Jahre dauernden Krieg.
Die letzten sowjetischen Soldaten verlassen Afghanistan und überlassen das Land einem Bürgerkrieg.
Die Taliban nehmen die Hauptstadt Kabul ein und gründen das Islamische Emirat Afghanistan.
Eine große Ratsversammlung verabschiedet eine neue Verfassung, die Afghanistan als islamische Republik mit Grundrechten ausgestaltet.
Ein von einem deutschen Oberst angeforderter US-Luftangriff auf zwei entführte Tanklastwagen tötet zahlreiche Zivilisten.
Die NATO einigt sich auf das Ende von ISAF bis Ende 2014 und sagt der afghanischen Armee Finanzhilfe bis 2024 zu.
Die Wahl findet unter schwierigen Sicherheitsbedingungen statt, nur etwa jeder zehnte Wahlberechtigte stimmt ab.
Erst fast fünf Monate nach der Wahl erklärt die Wahlkommission Aschraf Ghani zum Sieger, fast zeitgleich zum Doha-Abkommen.
Parallel zum Doha-Abkommen geben USA und afghanische Regierung in Kabul eine gemeinsame Erklärung ab, die die Republik politisch absichern soll.
Eine große afghanische Ratsversammlung legitimiert die Freilassung von 5.000 Taliban-Gefangenen, eine Bedingung aus dem Doha-Abkommen.
Mit sechs Monaten Verspätung beginnen in Doha Verhandlungen zwischen afghanischer Regierung und Taliban.
Ein geplanter Abschiebeflug nach Kabul wird nach einem schweren Anschlag abgebrochen. Abschiebungen waren bis dahin noch geplant gewesen.
Die Taliban ziehen ohne nennenswerten Widerstand in Kabul ein. Präsident Ghani flieht außer Landes.
„Die Grundlage für die Rückkehrzusammenarbeit zwischen der EU und Afghanistan war der sog. Joint Way Forward (JWF), ein am 2. Oktober 2016 unterzeichnetes und als nicht verbindlich erachtetes Abkommen zwischen der EU und Afghanistan. … Die vorrangige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Afghanistan bildete jedoch die am 2. Oktober 2016 in Kabul zwischen Deutschland und Afghanistan unterzeichnete Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration …“
Rechtliche Grundlagen für Abschiebungen nach Afghanistan: EU-weit der Joint Way Forward vom 02.10.2016 (verlängert bis 03.10.2020; Nachfolger ab 26.04.2021), bilateral die Gemeinsame Erklärung Deutschland–Afghanistan ebenfalls vom 02.10.2016 (Bilaterales MoU). Vorteil bilaterales MoU: schnelle Verfahrensanpassungen ohne EU-Abstimmung; vereinbartes Pool-Listenverfahren (einmal angemeldete Personen blieben für künftige Flüge angemeldet). Laut Dr. Alema: alleinstehende Frauen, ältere und schwer kranke Personen sollten nicht abgeschoben werden.