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afghanische Nationalpolizei

In 1 Aussagen genannt.

Bewertung 4.3.3.1 — Justizaufbau S. 171

Afghanische Nationalpolizei: paramilitärisch ausgebildet, dysfunktional, ineffizient, korrupt

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„Auch die afghanische Nationalpolizei, deren Aufbaukoordinierung anfangs in der alleinigen Verantwortung Deutschlands lag, war kein funktionierendes …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auch die afghanische Nationalpolizei, deren Aufbaukoordinierung anfangs in der alleinigen Verantwortung Deutschlands lag, war kein funktionierendes Instrument der Rechtsdurchsetzung, sondern in den Augen vieler Afghaninnen und Afghanen eine dysfunktionale, ineffiziente und korrupte Behörde, die nicht zur Strafverfolgung genutzt werden konnte, sondern paramilitärisch für die Aufstandsbekämpfung ausgebildet und eingesetzt wurde.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 171 (Original, neues Fenster)

Die afghanische Nationalpolizei, deren Aufbaukoordinierung anfangs in der alleinigen Verantwortung Deutschlands lag, war kein funktionierendes Instrument der Rechtsdurchsetzung, sondern in den Augen vieler Afghaninnen und Afghanen eine dysfunktionale, ineffiziente und korrupte Behörde, die nicht zur Strafverfolgung genutzt werden konnte, sondern paramilitärisch für die Aufstandsbekämpfung ausgebildet und eingesetzt wurde.

Thema: Rechtsstaat & Justiz 2001–2021 Akteure: Deutschland (BMI), afghanische Nationalpolizei enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json