Bridge the Gap.

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Abdullah Abdullah

In 15 Aussagen genannt, an 6 Ereignissen beteiligt.

Ereignisse

18. Februar 2020 Kabul, Afghanistan 16 Stimmen

Verspätete Bekanntgabe des Wahlergebnisses in Afghanistan

Erst fast fünf Monate nach der Wahl erklärt die Wahlkommission Aschraf Ghani zum Sieger, fast zeitgleich zum Doha-Abkommen.

Beteiligt: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Afghanistan
9. März 2020 Kabul, Afghanistan 17 Stimmen

Doppelinauguration Ghani und Abdullah

Ghani und Abdullah lassen sich in zwei parallelen Zeremonien jeweils zum Präsidenten erklären.

Beteiligt: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah
17. Mai 2020 Kabul, Afghanistan 18 Stimmen

Ghani und Abdullah einigen sich auf Machtteilung

Unter US-Druck einigen sich Ghani und Abdullah auf eine gemeinsame Regierung. Abdullah leitet den neu geschaffenen Hohen Rat für Nationale Aussöhnung.

Beteiligt: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, USA

Aussagen

Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.1 — Ausgangslage S. 155–156

Politische Ausgangslage: keine neue afghanische Regierung, Ghani-Abdullah-Streit nach der Wahl 09/2019

Originalstelle
„Als Doha unterschrieben wurde oder vereinbart wurde, gab es noch keine neue afghanische Regierung. Die hatten gewählt und waren noch in der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Als Doha unterschrieben wurde oder vereinbart wurde, gab es noch keine neue afghanische Regierung. Die hatten gewählt und waren noch in der Regierungsbildung. Es gab eine geschäftsführende, aber keine echte, und das hat sich Ewigkeiten hingezogen. … Am 18.02. hatte die Wahlkommission nach Prüfung umstrittener Stimmzettel das vorläufige Ergebnis (Ghani: 50,6 Prozent, Herausforderer Abdullah: 39,5) vom Dezember 2019 bestätigt und StP [Staatspräsident] Ghani zum Sieger erklärt. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce”, reklamierte den Wahlsieg für sich und kündigte eine Parallelregierung an.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 155–156 (Original, neues Fenster)

Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe es keine neue afghanische Regierung gegeben, nur eine geschäftsführende. Die Wahlkommission bestätigte erst am 18.02.2020 das vorläufige Ergebnis: Ghani 50,6 %, Abdullah 39,5 %. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce” und kündigte eine Parallelregierung an. Zitiert wird der Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) sowie eine Merkel-Vorlage vom 26.02.2020.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Februar 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.2 — Maas-Reise April 2021 S. 298–300

Maas-Reise nach Kabul (28./29.04.2021): General Miller (RSM): „It can go very bad very fast”; Maas: kein Eindruck eines „zusammenbrechenden Regimes”

Originalstelle
„Aus einem DKOR vom 30. April 2021 geht hervor, dass General Miller seine Zweifel an der Durchhaltefähigkeit und dem Zusammenhalt der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus einem DKOR vom 30. April 2021 geht hervor, dass General Miller seine Zweifel an der Durchhaltefähigkeit und dem Zusammenhalt der afghanischen Armee zum Ausdruck gebracht hat. Wörtlich sagte er: „[It] can go very bad very fast”. … Es habe kein Bild gegeben, „das so [ausgesehen hätte], als dass der Zusammenbruch unmittelbar” bevorstünde. Die Strukturen seien „geordnet” gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 298–300 (Original, neues Fenster)

Bei seiner Kabul-Reise am 28./29.04.2021 sprach Außenminister Maas mit Präsident Ghani, Dr. Abdullah, General Miller (RSM-Kommandeur) und der pakistanischen Militärführung. General Miller äußerte Zweifel an der Durchhaltefähigkeit der ANSF („It can go very bad very fast”). Ghani stellte die ANSF stabil dar, Abdullah skeptischer. Maas selbst hatte „nicht den Eindruck eines zusammenbrechenden Regimes”; die Strukturen seien „geordnet” gewesen, Zusammenbruch nicht für ein Datum mit Truppen vor Ort erwartet.

Thema: Lageeinschätzung April 2021 Akteure: Heiko Maas, Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, General Miller (RSM)… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 1 — Verhandlungsort S. 340–342

Afghanische Regierung wünschte Deutschland als Verhandlungsort; Bundesregierung lehnte ab

Originalstelle
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als Austragungsort. Die AFG-Regierung aber ist gegen Doha; QAT [Katar] gilt ihr als zu Taliban-nah. Nicht zuletzt würde man in Doha am Sitz der politischen Kommission der Taliban verhandeln. StP [Staatspräsident] Ghani, der Vorsitzende des Friedensrates, Abdullah, und Ex-StP Karzai sprachen sich geschlossen bei Kh. für eine aktive Rolle DEUs [Deutschlands] bei den IAV und als Verhandlungsort aus.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 340–342 (Original, neues Fenster)

Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Mai/Juni 2020 Akteure: Angela Merkel, Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Hamid Karzai… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.1.1 — Verhandlungsteam der Republik S. 343–345

Verhandlungsteam der afghanischen Republik: 21 Mitglieder (4 Frauen, 17 Männer); Leitung Stanekzai, Kontaktgruppe 5–7 Personen

Originalstelle
„Das Verhandlungsteam der afghanischen Republik habe laut Aussage des Zeugen Nadery, Sprecher und Unterhändler der Delegation der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Verhandlungsteam der afghanischen Republik habe laut Aussage des Zeugen Nadery, Sprecher und Unterhändler der Delegation der afghanischen Republik, im Wesentlichen aus 21 Mitgliedern, bestanden, wobei es sich um vier Frauen und 17 Männer gehandelt habe. … Die eigentlichen Friedensgespräche seien auf Seiten der afghanischen Republik durch eine „Kontaktgruppe” geführt worden, die aus „fünf bis maximal sieben Personen” bestanden habe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 343–345 (Original, neues Fenster)

Das afghanische Verhandlungsteam („Delegation der afghanischen Republik”, auf Druck der Taliban so genannt, weil diese nicht mit der „Regierung” verhandeln wollten) bestand aus 21 Mitgliedern (4 Frauen, 17 Männer) unter Leitung des Ministers Stanekzai. Die eigentlichen Gespräche führte eine fünf- bis siebenköpfige Kontaktgruppe. Vorgaben kamen vom Hohen Rat für Nationale Versöhnung unter Abdullah; entscheiden sollten Kabinett, Hoher Rat und letztlich die Loja Jirga.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Stanekzai, Abdullah Abdullah, Nadery abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.12 — Friedliche Machtübergabe? S. 359–361

Mitte August 2021: Geplanter Karzai- und Abdullah-Besuch in Doha für friedliche Machtübergabe, gescheitert an Ghanis Flucht

Originalstelle
„Im August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann, emeritierter Direktor der Berghof Stiftung, geplant gewesen, dass der ehemalige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann, emeritierter Direktor der Berghof Stiftung, geplant gewesen, dass der ehemalige afghanische Präsident Karzai und der Vorsitzende des Hohen Rates für Nationale Versöhnung Dr. Abdullah nach Doha fliegen, um mit den Taliban eine friedliche Machtübergabe zu verhandeln. Der Besuch sei vom 15. bis zum 17. August 2021 geplant gewesen. … Die „weitgehende, aber doch nicht abgeschlossene Vereinbarung” zur Machtübergabe an die Taliban sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann letztlich an der Flucht Dr. Ghanis und des afghanischen Vizepräsidenten Saleh aus Kabul gescheitert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 359–361 (Original, neues Fenster)

Vom 15.–17.08.2021 war ein Besuch Karzais und Abdullahs in Doha geplant, um mit den Taliban eine friedliche Machtübergabe zu verhandeln. Gießmann konzipierte am 13./14.08.2021 auf Bitte der afghanischen Republik ein kurzes Papier u. a. zu Gewaltfreiheit und Powersharing. Außenminister Atmar berichtet: Am Abend des 14.08.2021 signalisierte Ghani in einer Telefonschalte mit Blinken Bereitschaft zur Machtübergabe; eine Delegation unter Abdullah sollte nach Doha. Die Verhandlungen scheiterten am 15.08.2021 an der Flucht Ghanis und Vizepräsident Salehs aus Kabul.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen August 2021 Akteure: Hamid Karzai, Abdullah Abdullah, Aschraf Ghani, Amrullah Saleh… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung 4.3.2.2.2 — Präsidentschaftswahl 2009 S. 162–163

Wahlbeteiligung sank von 84 Prozent (2004) auf 39 Prozent (2009)

Originalstelle
„Aufgrund von Unklarheiten der Auszählung der ersten Wahlrunde forderte die VN-geführte Electoral Complaints Commission (ECC) eine Neuauszählung. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aufgrund von Unklarheiten der Auszählung der ersten Wahlrunde forderte die VN-geführte Electoral Complaints Commission (ECC) eine Neuauszählung. Hieraus folgend erklärte sie das durch die IEC veröffentlichte Ergebnis (welches eine absolute Mehrheit für Hamid Karzai verkündete) für ungültig, was eine Stichwahl erforderlich machte. Bevor diese durchgeführt werden konnte, trat der Herausforderer Abdullah Abdullah zurück, wodurch Karzai am 2. November 2009 ohne zweite Wahlrunde zum Sieger erklärt wurde. Als Konsequenz für das politische System ging Präsident Karzai mit gestärkter Position aus der Wahl heraus, allerdings auf Basis seines persönlichen Patronatssystems.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 162–163 (Original, neues Fenster)

Die Präsidentschaftswahl 2009 stellte einen Rückschritt gegenüber 2004 dar: Die Wahlbeteiligung sank von ca. 84 % auf 39 %. Die Wahl war von umfassenden Irregularitäten begleitet. Die VN-geführte Electoral Complaints Commission forderte eine Neuauszählung und erklärte das veröffentlichte Ergebnis für ungültig. Vor der Stichwahl trat Herausforderer Abdullah Abdullah zurück; Karzai wurde am 02.11.2009 zum Sieger erklärt.

Thema: Lehren für die Zukunft 2009 Akteure: Hamid Karzai, Abdullah Abdullah, IEC, ECC enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.3.2.2.3 — Wahl 2014 S. 163–164

Präsidentschaftswahl 2014: Government of National Unity statt demokratischem Prozess

Originalstelle
„Die Wahlbeteiligung lag mit circa 39 Prozent im niedrigen Trend der vorherigen Wahlen. Erstmals kam es zur Durchführung einer Stichwahl zwischen den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Wahlbeteiligung lag mit circa 39 Prozent im niedrigen Trend der vorherigen Wahlen. Erstmals kam es zur Durchführung einer Stichwahl zwischen den Kandidaten Abdullah Abdullah und Ashraf Ghani Ahmadzai. Aufgrund der Drohung des zweitplatzierten Abdullah, das Ergebnis nicht anzuerkennen, vermittelte Präsident Karzai letztlich ein Government of National Unity mit Ghani als Präsident und Abdullah als Chief Executive. Diese irreguläre Vermittlungslösung verdeutlicht nochmals die damalige Schwäche demokratischer Institutionen: „Afghanistan’s 2014 presidential election led to a peaceful transfer of power to a new president, but not through a democratic process.”“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 163–164 (Original, neues Fenster)

Bei der ersten Stichwahl zwischen Ashraf Ghani und Abdullah Abdullah drohte Abdullah, das Ergebnis nicht anzuerkennen. Präsident Karzai vermittelte ein Government of National Unity mit Ghani als Präsident und Abdullah als Chief Executive. Diese irreguläre Vermittlungslösung verdeutlichte die Schwäche demokratischer Institutionen: Es gab eine friedliche Machtübergabe, aber nicht durch einen demokratischen Prozess. Die Präsidentschaftswahl 2019 erreichte nur ca. 19 % Wahlbeteiligung.

Thema: Lehren für die Zukunft 2014; 2019 Akteure: Ashraf Ghani, Abdullah Abdullah, Hamid Karzai enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3 (4.2) — Wahlbeteiligung S. 987–988, 999

Wahl 09/2019: nur 18 % Wahlbeteiligung, Bundesregierung sah „Zeichen für demokratische Verfassung”

Originalstelle
„Demnach votierten 50 Prozent der Wähler für den Amtsinhaber Ghani. Sein schärfster Kontrahent Abdullah Abdullah holte knapp 40 Prozent der Stimmen. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Demnach votierten 50 Prozent der Wähler für den Amtsinhaber Ghani. Sein schärfster Kontrahent Abdullah Abdullah holte knapp 40 Prozent der Stimmen. Nur 18 Prozent der wahlberechtigten Afghanen machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch - ein Umstand, in dem die deutsche Bundesregierung „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung“ zu sehen vermeinte. Über andere Zeichen, die man dem Umstand ablesen konnte, dass 82% der Afghanen im 18. Jahr des deutschen Engagements in Afghanistan von ihrem Wahlrecht bei einer Präsidentschaftswahl nicht Gebrauch machten, äußerte sich die Bundesregierung öffentlich nicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 987–988, 999 (Original, neues Fenster)

Bei der afghanischen Präsidentschaftswahl am 28.09.2019 machten nur 18 % der wahlberechtigten Afghanen von ihrem Wahlrecht Gebrauch (laut Sachverständigem Uzulis de facto noch weniger). Ergebnis: Ghani 50 %, Abdullah 39,9 %. Die Bundesregierung wertete dies in einem Bericht zum Friedensprozess (Februar 2020) als „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung”. Die AfD wertet diese Deutung als realitätsfern. Uzulis bezeichnete die Wahl als „Farce”.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte September 2019 – Februar 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Bundesregierung sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 4.4 — zwei Präsidenten S. 1011

März 2020: Abdullah Abdullah lässt sich zum Parallel-Präsidenten ausrufen, Bürgerkriegsgefahr

Originalstelle
„„Wir hatten ja damals zwei Präsidenten in Afghanistan.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1011 (Original, neues Fenster)

Die AfD führt aus: Am 09.03.2020 ließ sich Abdullah Abdullah parallel zur Vereidigung Ghanis zum Präsidenten ausrufen; laut BND forderte er via Facebook seine Anhänger zur Bewaffnung und Sturm des Sapedarpalasts auf. Auf die Ghani-Vereidigungszeremonie wurde ein Raketenanschlag verübt. Der Sicherheitsberater Mohib warnte die Botschaft, die Krise könne auf die Streitkräfte übergreifen. Eine Aufspaltung der ANDSF entlang Bruchlinie Ghani-Abdullah sowie ethnischer Linien (Turkmenen, Usbeken, Hazara) stand „ernsthaft im Raum”. Erst US-Hilfekürzungsdrohung (Pompeo, 23.03.2020) und Vereinbarung vom 16.05.2020 entschärften die Krise.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte März–Mai 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Mike Pompeo, Hamdullah Mohib sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 4.4 — Krüger/Prügel-Mailwechsel S. 1012

AA-interner Mailwechsel Mai 2020: Krüger und Prügel als „Realisten/Zyniker”, afghanische Politik geht um „Status/Rang, Privilegien und Budget”

Originalstelle
„„Ansonsten finde ich das Papier geradezu entlarvend bzgl. dessen, worum es all diesen Herren […], die die AFG Politik der letzten Jahrzehnte bestimmt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Ansonsten finde ich das Papier geradezu entlarvend bzgl. dessen, worum es all diesen Herren […], die die AFG Politik der letzten Jahrzehnte bestimmt haben und leider auch weiterhin maßgeblich bestimmen, eigentlich geht: Status/Rang, Kompetenzen/Einfluss, Protokoll (Sicherheit etc.), Privilegien und Budget. Und da geht es beileibe nicht nur um Dostum, der als stv. Oberkommandierender im Marschall-Rang abgefunden werden soll.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1012 (Original, neues Fenster)

Im AA-internen Mailwechsel (Mai 2020) kommentierten Botschafter Peter Prügel und Referatsleiter Andreas Krüger einen Kompromissvorschlag des Lagers Abdullah Abdullah „entlarvend”: Es gehe in der afghanischen Politik um „Status/Rang, Kompetenzen/Einfluss, Protokoll (Sicherheit etc.), Privilegien und Budget”, nicht um programmatische Politikinhalte. Krüger äußerte sein „Kopfschütteln über die ,afghanische Realität‘”. Aus AfD-Sicht zeigt der Mailwechsel, dass der deutschen Seite die Schwächen der afghanischen Polit-Elite klar bewusst waren.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 11.4 — Taliban-Übergangsregierung S. 1081–1083

12.–14.08.2021: USA verhandelten in Doha kontrollierten Machtübergang Ghani–Taliban-Übergangsregierung, ohne deutsche Beteiligung

Originalstelle
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte Machtübergabe an die Taliban vermitteln wollten, um die dann später doch eingetretenen Saigon-Bilder vermeiden zu können. Am Abend des 13. August 2021 leitete Jan van Thiel dann eine Agenturmeldung weiter: In dieser war von einem „Agreed-Peace-Deal“ die Rede, bei dem die USA den Taliban für einen Waffenstillstand die diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes und die Fortsetzung der US-Entwicklungshilfe angeboten haben sollen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1081–1083 (Original, neues Fenster)

Nach Botschafterin Haber (Nacht zum 13.08.2021) und van Thiel (13.08.2021) bemühten sich die USA in Doha um einen „Agreed-Peace-Deal”: Diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes, Rücktritt Ghanis, keine militärische Übernahme Kabuls. Atmar bestätigte vor dem Ausschuss eine Videoschaltung Blinken–Ghani–Atmar am Abend des 14.08.2021, bei der Ghani bereit war, die Macht aufzugeben; Karzai und Abdullah sollten am 15.08. mit den Taliban verhandeln. Die deutsche Bundesregierung war über diese Aktivitäten „ganz offensichtlich nicht informiert” (Maas: „Das sind Dinge, von denen wir damals nichts wussten”).

Thema: Evakuierungsoperation 12.–15.08.2021 Akteure: USA, Antony Blinken, Aschraf Ghani, Hanif Atmar… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 5 — Innerafghanischer Friedensprozess S. 868

Innerafghanische Verhandlungen von Anfang an zum Scheitern verurteilt

Originalstelle
„Die Verhandlungen waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn das Abkommen hatte mit einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen keine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Verhandlungen waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn das Abkommen hatte mit einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen keine weiteren Anreize für die Taliban verbunden. Die Taliban simulierten daraufhin lediglich Verhandlungsbereitschaft und warteten in Ruhe auf den Abzug der internationalen Truppen. Der afghanischen Republik wurde durch das Doha-Abkommen jeglicher Hebel genommen, um Druck auf die Taliban auszuüben. Die Verhandlungsdelegation der afghanischen Republik war zusätzlich belastet von Animositäten verschiedener politischer Interessensgruppen, die eine Einigung erschwerten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 868 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet die innerafghanischen Verhandlungen (IAV) als „von Anfang an zum Scheitern verurteilt”: Das Doha-Abkommen knüpfte keine weiteren Anreize an einen erfolgreichen Abschluss, sodass die Taliban Verhandlungsbereitschaft nur simulierten und auf den Abzug warteten. Der afghanischen Republik sei jeglicher Hebel genommen worden; die Verhandlungsdelegation unter Abdullah sei zusätzlich durch interne Animositäten zu Ghani belastet gewesen.

Hinweis: Analytische Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Taliban, Abdullah Abdullah, Aschraf Ghani sondervoten\gruene.json
Sachverständige:r Frage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 1

Republik durch umstrittene Präsidentschaftswahl und Ghani-Abdullah-Machtkampf erodiert

Originalstelle
„Die Islamische Republik Afghanistan war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Doha-Abkommens enorm geschwächt – die umstrittene und offenbar erneut …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Islamische Republik Afghanistan war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Doha-Abkommens enorm geschwächt – die umstrittene und offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (es war die vierte in zwei Jahrzehnten) spaltete die afghanische Elite zu einem Zeitpunkt, an dem innerafghanischer Zusammenhalt zwingend notwendig gewesen wäre. Der lähmende Machtkampf zwischen Präsident Ghani und Regierungsgeschäftsführer Abdullah führte zu einer nicht mehr aufzuhaltenden Erosion staatlicher Macht und zur weiteren Entfremdung der Bevölkerung mit dem politischen System.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 1 (Original, neues Fenster)

Die Islamische Republik sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens enorm geschwächt gewesen: Die offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (die vierte in zwei Jahrzehnten) habe die Elite gespalten, der lähmende Machtkampf zwischen Ghani und Abdullah die Staatsmacht erodiert und die Bevölkerung weiter entfremdet.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah stellungnahmen\03-petersmann.json
Sachverständige:r Frage 4 — Haltung der afghanischen Regierung S. 6–7

Team IRoA war keineswegs einheitlich: Abdullah, Karzai und Kriegsfürsten mit konkurrierenden Interessen

Originalstelle
„Schließlich offenbarte die Zusammensetzung des Team IRoA, dass nicht nur zwei Verhandlungsparteien, sondern mehrere an einem Tisch saßen. Hatten die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Schließlich offenbarte die Zusammensetzung des Team IRoA, dass nicht nur zwei Verhandlungsparteien, sondern mehrere an einem Tisch saßen. Hatten die Taliban durchgesetzt, dass die Delegation des Team IRoA nicht nur aus Regierungsmitgliedern bestand, so konnte diese in ihrer Zusammensetzung nicht uneinheitlicher sein und unterschiedliche (teilweise sogar konkurrierende) Interessen vertreten. Nicht nur wurde die Kommission von Abdullah Abdullah, dem ewigen Kontrahenten von Präsident Ashraf Ghani, angeführt, sondern waren diverse Kriegsfürsten und politische Gruppierungen vertreten, die unterschiedliche Ziele verfolgten. Auch der ehemalige Präsident Hamid Karzai nahm Einfluss auf die Zusammensetzung des Team IRoA und machte sich wohl Hoffnung auf ein politisches Comeback in einer Übergangsregierung.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 6–7 (Original, neues Fenster)

Das Team IRoA sei nicht homogen gewesen: Abdullah Abdullah (Ghanis Kontrahent) habe die Kommission geführt, daneben seien Kriegsfürsten und politische Gruppen mit teils konkurrierenden Interessen vertreten gewesen; Hamid Karzai habe Einfluss auf die Zusammensetzung genommen und sich politisches Comeback erhofft.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Abdullah Abdullah, Hamid Karzai stellungnahmen\04-schetter.json
Sachverständige:r Frage 9 — Taliban-Angebote zur Regierungsbeteiligung S. 8

Keine Angebote der Ghani-Regierung gesehen; Taliban-Partizipation von Ghani, Abdullah und USA nicht akzeptiert

Originalstelle
„Interessante Frage – ich habe KEINE Angebote der Regierung Ghani gesehen, nur immer wieder gehört, dass „man” keine Taliban in der Regierung haben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Interessante Frage – ich habe KEINE Angebote der Regierung Ghani gesehen, nur immer wieder gehört, dass „man” keine Taliban in der Regierung haben wolle. Ich vermute, dass vor und während der Verhandlungen in DOHA über eine Taliban-Partizipation an der Regierung gesprochen wurde, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah UND den USA nicht akzeptiert wurde.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 8 (Original, neues Fenster)

Domröse habe keine Angebote der Ghani-Regierung gesehen, nur die Aussage gehört, „man” wolle keine Taliban in der Regierung; er vermutet, dass eine Taliban-Partizipation vor oder in Doha thematisiert, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah und den USA, nicht akzeptiert wurde.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, USA stellungnahmen\06-domroese.json